![]() |
|
... |
rat fuer kuenstlerinnen Nr. 156Newsletter der Künstlerberatung Stefan Kuntz Dies ist die Webfassung des eMail-Newsletters, den mann und frau gerne gratis abonnieren kann, in dem frau oder mann mir eine eMail schickt. Die Webfassung ist auf die reinen News beschränkt. Zu den meisten Themen gibt es mehr Informationen auf der Seite Tipps/Fundgrube, in die die Informationen aus den bisherigen Newslettern eingebaut werden. Die Themen:künstlerische Tätigkeit muss Haupttätigkeit seinSurvival Kit - BASICSweiterhin Beratung durch Stefan KuntzSurvival Kit digital plus - Update 2023 ist in ArbeitBasishonorare - UntergrenzeSparsame Rechtsform ARGEMehr Rechtssicherheit bei Honorarverträgen?kurzzeitig BeschäftigteVerpflegungspauschbeträgeHomeoffice-PauschaleSteuererklärungGrundfreibetrag
______________________________________________________künstlerische Tätigkeit muss Haupttätigkeit seinSeit 1.1.2023 darf der Gewinn der nicht-künstlerischen, selbständigen Tätigkeit von der wirtschaftlichen Bedeutung her nicht überwiegen und die künstlerische, selbständige Tätigkeit muss Ihre Haupttätigkeit (auch von der Zeit her) sein, damit Sie über die KSK auch in der Krankenversicherung versichert werden können. In jedem Fall gilt aber weiterhin: Ein Zuverdienst in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von aktuell 520 € / Monat (6.240 € / Jahr) ist möglich. Das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze wurde am 28.12.2022 verkündet. Geändert wurde u.a. das KSVG in § 5,1,5. In der KSK-Stellungnahme werden auch die anderen kleineren Änderungen erwähnt.
zuletzt
aktualisiert: 10.02.2023 Survival Kit - BASICS
10.02.2023 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps ______________________________________________________ weiterhin Beratung durch Stefan Kuntzum Mißverständnisse zu vermeiden: die Übergabe an Julian Maria Sieben geschieht peu à peu. Noch steht Stefan Kuntz gerne zur Verfügung, am liebsten vormittags. 19.02.2023 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Survival Kit digital plus - Update 2023 ist in ArbeitZum Jahreswechsel hat die Übergabe des Projektes „Survival Kit“ begonnen. Nachfolger Julian Maria Sieben (www.musikagent.net) bereitet derzeit das Update auf die digitale 2023-er Fassung des bewährten Nachschlage-/Info-Werkes für Künstlerinnen und Künstler vor. Wann es so weit sein wird und die neueste Sammlung von Wissenswertem bestellt werden kann, geben wir auf der Webseite www.kuenstlerrat.de und in diesem Newsletter bekannt. Basishonorare - UntergrenzeDer Bundesverband Freie Darstellende Künste
e.V. hat eine neue Honoraruntergrenze (HUG) für
freischaffende Akteur*innen in den darstellenden Künsten
beschlossen. Nach dieser Empfehlung sollen in der
Künstlersozialkasse (KSK) Versicherte mindestens 3.100 € im
Monat, Nicht-KSK-Versicherte mindestens 3.600 € im Monat
erhalten.
Basishonorare: Erläuterungen zum Berechnungsmodell 10.02.2023 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Sparsame Rechtsform ARGEEine weitere, sehr sparsame Form der Kooperation von Künstlerinnen ist die Arbeitsgemeinschaft (ARGE). Zum Beispiel: Zehn Künstlerinnen erarbeiten ein gemeinsames Projekt. Jede Künstlerin stellt der AG eine Rechnung (ohne USt). Besser: Die Arge erstellt dem Künstler eine Gewinnzuweisung. Sollte am Jahresende noch ein Rest übrigbleiben, wird der wieder durch 10 geteilt und gegen Rechnung oder Gewinnzuweisung ausgezahlt. Die AG zahlt keine KSK-Abgabe, weil sie eigentlich eine GbR ist. Sie macht aber auch keine steuerliche Anmeldung wie eine GbR. Sie zahlt höchstens USt. 10.02.2023 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Mehr Rechtssicherheit bei Honorarverträgen?Ein Mustervertrag wurde gemeinsam von der Deutschen Rentenversicherung Bund, den Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger und dem Haufe-Verlag abgestimmt. Der Vorteil der Anwendung des Mustervertrages liegt darin, dass die Auftraggeberin von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Belastungen befreit ist und Scheinselbständigkeit vermieden wird. Diese Regelung gilt bis zu einer Honorarobergrenze von in der Regel 770 € (2023: 520 € Minijob plus 250 € Kursleiterfreibetrag). Der Vertrag ist für die nebenberufliche Tätigkeit in Vereinen/ Verbänden konzipiert. Außerdem gilt ein neues Statusfeststellungsverfahren seit dem 1.4. 2022. § 7a SGB IV. Bundestagsdrucksache 19/20893.27 mehr: https://www.kanzlei-laaser.com/reform-des-statusfeststellungsverfahrens/ 10.02.2023 ergänzt 2.3. Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps kurzzeitig BeschäftigteÜberwiegend kurzzeitig Beschäftigte können jetzt einen Anspruch auf ALG 1 geltend machen. Die Befristung der Regelung wurde aufgehoben. 10.02.2023 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Verpflegungspauschbeträgeund Übernachtungspauschalen für Auslandsreisen ab 1. Januar 2023 (BMF, Schreiben v. 23.11.2022, Az. IV C 5 – S 2353/19/10010:004). 10.02.2023 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Homeoffice-Pauschalewird Arbeitnehmerinnen auch für 2023 gewährt, nun 6 Euro pro Tag. Sie erhöht sich auf 1.260 Euro im Jahr für bis zu 210 Tage im Jahr. Arbeitnehmerinnen müssen keine Ausgaben nachweisen. Es muss kein Arbeitszimmer zu Hause notwendig sein. Der Pauschbetrag mindert sich für Monate, in denen die Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug eines Arbeitszimmers nicht erfüllt sind SteuererklärungWer seine Steuererklärung für 2022 selbst macht, hat bis spätestens 30. September 2023 Zeit. Die sollte eine Künstlerin aber nicht ausreizen – schließlich braucht sie im November 23 ihren Vorjahres-Gewinn für die KSK-Schätzung. 10.02.2023 korrigiert
13.2.23 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Grundfreibetragbeträgt 2023 10.908 € 10.02.2023 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps |
zuletzt aktualisiert: 10.02.2023 |