Künstlerberatung Stefan Kuntz

rat fuer kuenstlerinnen Nr. 156

Newsletter der Künstlerberatung Stefan Kuntz
vom 10. Februar 2023

Dies ist die Webfassung des eMail-Newsletters, den mann und frau gerne gratis abonnieren kann, in dem frau oder mann mir eine eMail schickt. Die Webfassung ist auf die reinen News beschränkt. Zu den meisten Themen gibt es mehr Informationen auf der Seite Tipps/Fundgrube, in die die Informationen aus den bisherigen Newslettern eingebaut werden. 

Die Themen:

 

künstlerische Tätigkeit muss Haupttätigkeit sein

Survival Kit  - BASICS

weiterhin Beratung durch Stefan Kuntz

Survival Kit digital plus - Update 2023 ist in Arbeit

Basishonorare - Untergrenze

Sparsame Rechtsform ARGE

Mehr Rechtssicherheit bei Honorarverträgen?

kurzzeitig Beschäftigte

Verpflegungspauschbeträge

Homeoffice-Pauschale

Steuererklärung

Grundfreibetrag

 

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künstlerische Tätigkeit muss Haupttätigkeit sein

Seit 1.1.2023 darf der Gewinn der nicht-künstlerischen, selbständigen Tätigkeit von der wirtschaftlichen Bedeutung her nicht überwiegen und die künstlerische, selbständige Tätigkeit muss Ihre Haupttätigkeit (auch von der Zeit her) sein, damit Sie über die KSK auch in der Krankenversicherung versichert werden können. In jedem Fall gilt aber weiterhin: Ein Zuverdienst in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von aktuell 520 € / Monat (6.240 € / Jahr) ist möglich. Das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze wurde am 28.12.2022 verkündet. Geändert wurde u.a. das KSVG in § 5,1,5. In  der KSK-Stellungnahme werden auch die anderen kleineren Änderungen erwähnt.  

 

zuletzt aktualisiert: 10.02.2023

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Survival Kit  - BASICS

surkitDie 13. Auflage (erschienen 2022) vom "Survival Kit BASICS" (Print) umfasst 250 Seiten und enthält die Grundlagen für die freiberufliche Tätigkeit als selbständige Künstlerin oder Publizist, eignet sich zum Lesen im Zug, am Strand, zum Anstreichen wichtiger Passagen, zum Verleihen, Verschenken...

Details, bestellen

 

10.02.2023

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weiterhin Beratung durch Stefan Kuntz

um Mißverständnisse zu vermeiden: die Übergabe an Julian Maria Sieben geschieht peu à peu. Noch steht Stefan Kuntz gerne zur Verfügung, am liebsten vormittags.

19.02.2023

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Survival Kit digital plus - Update 2023 ist in Arbeit

Zum Jahreswechsel hat die Übergabe des Projektes „Survival Kit“ begonnen. Nachfolger Julian Maria Sieben (www.musikagent.net) bereitet derzeit das Update auf die digitale 2023-er Fassung des bewährten Nachschlage-/Info-Werkes für Künstlerinnen und Künstler vor. Wann es so weit sein wird und die neueste Sammlung von Wissenswertem bestellt werden kann, geben wir auf der Webseite www.kuenstlerrat.de und in diesem Newsletter bekannt.

Basishonorare - Untergrenze

Der Bundesverband Freie Darstellende Künste e.V.  hat eine neue Honoraruntergrenze (HUG) für freischaffende Akteur*innen in den darstellenden Künsten beschlossen. Nach dieser Empfehlung sollen in der Künstlersozialkasse (KSK) Versicherte mindestens 3.100 € im Monat, Nicht-KSK-Versicherte mindestens 3.600 € im Monat erhalten. Basishonorare: Erläuterungen zum Berechnungsmodell

10.02.2023

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Sparsame Rechtsform ARGE

Eine weitere, sehr sparsame Form der Kooperation von Künstlerinnen ist die Arbeitsgemeinschaft (ARGE). Zum Beispiel: Zehn Künstlerinnen erarbeiten ein gemeinsames Projekt. Jede Künstlerin stellt der AG eine Rechnung (ohne USt). Besser: Die Arge erstellt dem Künstler eine Gewinnzuweisung. Sollte am Jahresende noch ein Rest übrigbleiben, wird der wieder durch 10 geteilt und gegen Rechnung oder Gewinnzuweisung ausgezahlt. Die AG zahlt keine KSK-Abgabe, weil sie eigentlich eine GbR ist. Sie macht aber auch keine steuerliche Anmeldung wie eine GbR. Sie zahlt höchstens USt.

10.02.2023

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Mehr Rechtssicherheit bei Honorarverträgen?

Ein Mustervertrag wurde gemeinsam von der Deutschen Rentenversicherung Bund, den Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger und dem Haufe-Verlag abgestimmt. Der Vorteil der Anwendung des Mustervertrages liegt darin, dass die Auftraggeberin von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Belastungen befreit ist und Scheinselbständigkeit vermieden wird. Diese Regelung gilt bis zu einer Honorarobergrenze von in der Regel 770 € (2023: 520 € Minijob plus 250 € Kursleiterfreibetrag). Der Vertrag ist für die nebenberufliche Tätigkeit in Vereinen/ Verbänden konzipiert.

Außerdem gilt ein neues Statusfeststellungsverfahren seit dem 1.4. 2022. § 7a SGB IV.  Bundestagsdrucksache 19/20893.27 mehr: https://www.kanzlei-laaser.com/reform-des-statusfeststellungsverfahrens/

10.02.2023

ergänzt 2.3.

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kurzzeitig Beschäftigte

Überwiegend kurzzeitig Beschäftigte können jetzt einen Anspruch auf ALG 1 geltend machen. Die Befristung der Regelung wurde aufgehoben.

10.02.2023

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Verpflegungspauschbeträge

und Übernachtungspauschalen für Auslandsreisen ab 1. Januar 2023 (BMF, Schreiben v. 23.11.2022, Az. IV C 5 – S 2353/19/10010:004).

10.02.2023

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Homeoffice-Pauschale

wird Arbeitnehmerinnen auch für 2023 gewährt, nun 6 Euro pro Tag. Sie erhöht sich auf 1.260 Euro im Jahr für bis zu 210 Tage im Jahr. Arbeitnehmerinnen müssen keine Ausgaben nachweisen. Es muss kein Arbeitszimmer zu Hause notwendig sein. Der Pauschbetrag mindert sich für Monate, in denen die Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug eines Arbeitszimmers nicht erfüllt sind

Steuererklärung

Wer seine Steuererklärung für 2022 selbst macht, hat bis spätestens 30. September 2023  Zeit. Die sollte eine Künstlerin aber nicht ausreizen – schließlich braucht sie im November 23 ihren Vorjahres-Gewinn für die KSK-Schätzung.

10.02.2023

korrigiert 13.2.23

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Grundfreibetrag

beträgt 2023 10.908 €

10.02.2023

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zuletzt aktualisiert: 10.02.2023