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KSK: Überprüfung der Versicherten (Special)Wenn frau von der KSK mit der Aufforderung zur Schätzung auch eine Aufforderung zur „Meldung des tatsächlichen Arbeitseinkommens für Vorjahre“ bekommt, muss sie die Einkommenssteuerbescheide für die letzten 4 Jahre vorlegen. Ergeben sich auf Grund der ESt-Bescheide
eklatante Abweichungen zu bisherigen Schätzungen, kann das zu einer
weiteren Prüfung führen. Wer aber bewusst falsche Angaben macht, der riskiert ein Bußgeld. Wer anlässlich einer KSK-Prüfung ins Schleudern kommt, sollte eine gute Entschuldigung für etwaige Abweichungen finden und nicht einfach abwarten. Wer über 3.900 € Gewinn erzielt hat, aber zu hoch oder zu niedrig geschätzt hat, dessen Schätzung wird nur für die Zukunft von der KSK korrigiert. Besser ist, das selbst zu tun. Die Antwort an die KSK muss bis spätestens 1.12. erfolgen, auch wenn eine frühere Antwort erbeten wird. Eine Fristverlängerung ist nicht nötig. Außerdem werden die Einkünfte außerhalb der selbständigen, künstlerischen Tätigkeit kontrolliert. Wer neben seiner künstlerischen Arbeit noch Gewinn von mehr als 450 € im Monat (5.400 €/Jahr) aus einer anderen selbstständigen, nicht-künstlerisch /publizistischen Arbeit hat, könnte aus der Krankenversicherung über die KSK rausfliegen. Über die KSK liegt dann nur noch Rentenversicherungspflicht vor und frau ist verpflichtet, sich als nicht-künstlerisch Selbständige doppelt so teuer kranken- und pflegezuversichern und das möglicherweise auch rückwirkend zu tun. Wer seine künstlerische Tätigkeit mit seiner nicht-künstlerischen (gewerblichen) Tätigkeit in seiner Buchführung in einen Topf geworfen hat, hat Probleme mit der Antwort auf die Frage der KSK "Daneben habe ich im Jahre ... Einkünfte aus einer selbständigen nicht künstlerischen / nicht publizistischen Tätigkeit erzielt:" mehr dazu und zu weiteren Details im Kap. 6.1.8.3 des Survival Kits digital plus Wenn frau leider eingestehen muss, dass sie
mehrfach (mehr als 2 x /6 Jahren) weniger als 3.900 € Gewinn gemacht hat,
fliegt sie raus aus der KSK. Manche Künstler haben sich selbst eine
Falle gestellt: Vor lauter Steuerspar-Wahn machen sie aus jeder
Quittung eine Betriebsausgabe, sodass ihr Gewinn unter 3.900 €
sinkt. Wenn sie unbedingt drin bleiben will,
muss sie eine EÜR, zumindest für das laufende Jahr, vorlegen, aus
der ein Gewinn von mehr als 3.900 € hervorgeht. Eine Nach- oder Rückzahlung von Beiträgen
ist für KSK-Versicherte in jedem Fall ausgeschlossen (bis auf die Ausnahme bei den
Privatversicherten und den nicht-künstlerisch Tätigen, s.u.). Gegen privat Versicherte, die
wegen falscher Angaben zu hohe Krankenkassenzuschüsse bekommen
haben, werden zusätzlich zur Rückforderung Ordnungsgelder bis zu
5.000 € je Verstoß verhängt. Er sollte sich schnell beraten lassen, bevor er irgendwie antwortet. Eine Geldbuße ist übrigens keine Vorstrafe. 25.11.2009, updated 1.2.2016, 23.9.2016, 6.4.2017, 28.9.2018 9.10.2018 26.7.2019
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zuletzt aktualisiert: 26.7.2019 |