Künstlerberatung Stefan Kuntz

Tipps bis Juni 2008

aufgeräumt/entmüllt 28.12.2015

 


die allerneuesten Tipps finden Sie durch einen Klick hier

Gemeinnützigkeit

Um die Gemeinnützigkeit zu bewahren, muss alle 3 Jahre eine Körperschaftssteuerklärung gemacht werden, um einen Körperschafts- steuerfreistellungsbescheid zu erlangen. Der Erklärung muss beigefügt werden eine EÜR, ein "Tätigkeitsbericht" und die "Vermögensübersicht mit Nachweisen über die Bildung und Entwicklung der Rücklagen". Das geht aus dem Änderungserlass vom 21.4.2008 für den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) hervor, ist aber nicht wirklich neu.

Neu ist, dass die Begriffe "Fördervereine" und "Spendensammelvereine" wurden durch das Wort "Mittelbeschaffungskörperschaften" ersetzt werden, was nun auch keinen vom Hocker haut. Und es gibt eine überarbeitete Mustersatzung. Und das alles beim Bundesfinanzministerium

24.6.08

Freiberufler nicht gewerbesteuerpflichtig

Den gelegentlichen Vorstößen aus der Politik, Freiberuflern ihren Sonderstatus bei der Besteuerung zu streichen, wurde jetzt vom  Bundesverfassungsgericht  Beschluss vom 15. Januar 2008 – 1 BvL 2/04 eine Abfuhr erteilt.

Die Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht sei mit dem Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren.

24.6.08

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Freiberufler gewerbesteuerpflichtig, wenn teilweise gewerblich tätig

In dem gleichen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass die gesamten Einkünfte einer Personengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten und damit der Gewerbesteuer unterliegen, wenn die Gesellschaft auch nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Wichtig ist also, dass beispielsweise eine GbR, die künstlerisch-freiberuflich arbeitet, für die zweite, gewerbliche Tätigkeit (Merchandising, Einnahmen aus Sponsoring)  eine zweite, getrennte GbR gründet. Nur 5 bis 3 % "Hilfsgeschäfte" (Verkauf des ausgemusterten BetriebsPKW's) werden in den meisten Fällen von den Finanzämtern geduldet.

24.6.08

Sprecher für Radio-Werbespots nicht freiberuflich tätig.

Das Urteil vom 2. April 2008 (Az.:3 K 2240/04) des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz sieht die Tätigkeit eines Werbespot-Sprechers als gewerblich an. Damit unterliegt sie der Gewerbesteuerpflicht. Sie sei nicht freiberuflicher Natur, weil sie nicht künstlerisch sei. "An einem künstlerischen Gestaltungsspielraum fehle es, wenn sich die Tätigkeit lediglich darauf beschränke, die Rolle eines normalen Produktbenutzers zu sprechen oder zu spielen, sowie lediglich den Gegenstand der Werbung anzupreisen." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und steht im Widerspruch zu anderen Entscheidungen.
24.6.08

 

Urheberschutz für Fotografen

Seit Mai diesen Jahres bietet photopatrol ab 4 EUR im Monat Fotografen die Möglichkeit, ihre Fotos fürs Internet mit einer unsichtbaren Signatur zu versehen, die dann vom photopatrol- Crawler erkannt und kontrolliert wird. Erkannte Nutzungen werden in einem Webseiten-Konto hinterlegt. Sollte sich jemand für die Nutzung des geschützten Fotos interessieren, kann er über www.copyrightinfo.eu Kontakt mit dem Fotografen aufnehmen. http://www.photopatrol.eu
24.6.08

GEMA-frei komponieren?

Das Portal freienseiten sieht "neue Marktchancen für Komponisten", weil  die Sender von Radio- und Fernsehbeiträgen die Kosten für die Online-Rechte der Originalmusik GEMA-pflichtiger Komponisten vermeiden wollen und deshalb lieber mit Komponisten zusammenarbeiten, die keinen Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA abgeschlossen haben, die also GEMA-freie Musik liefern. Solche Komponisten müssen wissen, dass die weitere Verwertung ihrer Kompositionen von der GEMA dann natürlich weder kontrolliert noch vergütet wird. Sie sind also auf die Redlichkeit der Sender angewiesen. Übrigens ist es für Komponisten nicht möglich, im Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA bestimmte Kompositionen auszuklammern oder sich die Nutzungsrechte für bestimmte Kompositionen rückübertragen zu lassen - so wie es die Filmproduzenten immer wieder in ihren ellenlangen Verträgen von allen Mitwirkenden verlangen. Gekündigt werden kann der Vertrag mit der GEMA von EU-Bürgern mit einer Frist von einem halben Jahr zum Ende des Ablaufs von 3 Jahren.
24.6.08

Suchmaschine neu & gratis

www.gelbevideos.com  ist eine neue Suchmaschine und ein Branchenportal, bei dem man sich mit seiner Website, seiner kompletten Adresse, einer kurzen Visitenkarte und einem Link zu einem bereits im Web gelagerten Videoclip GRATIS eintragen kann.

24.6.08

Honorare als Kursleiter und nicht als Künstler?

Verschiedene karitative Organisationen beschäftigen in sozialen oder pädagogischen Projekten Künstler gegen Honorar. Diese Organisationen möchten neuerdings gehäuft diese Honorare im Rahmen des Kursleiterfreibetrages von 2400 EUR/Jahr auszahlen. Das hat für den Auftraggeber den Vorteil, dass er dafür keine Abgabe an die Künstlersozialkasse zahlen muss. Das hat für den Künstler den Vorteil, dass er diese Einnahme nicht versteuern muss und dafür auch keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss, auch nicht bei der KSK.

Wenn er aber Geringverdiener ist und frisch über die KSK versichert werden will, kann das auch nachteilig sein: Dieses Honorar ist dann kein Nachweis über Einkommen als selbständiger Künstler. Und solche Nachweise wären vielleicht in dem Moment wichtig.

Ansonsten bitte aufpassen:

Bei einer anderen karitativen Organisation kann natürlich dieser Freibetrag nicht noch einmal geltend gemacht werden. Das muss dann als Honorar für künstlerische Tätigkeit abgerechnet werden (Auftrag/Vertrag und Rechnung), und nicht als sozial/-pädagogische. Würde sich der Künstler darauf einlassen, würde er eine zweite selbständige (pädagogische) Tätigkeit eröffnen, mit einer möglichen Rentenversicherungspflicht, möglichen Komplikationen mit der KSK und einer möglichen Umsatzsteuerpflicht von 19 %.

24.6.08

EU-Recht: Zuschüsse verzerren Wettbewerb.

Die EU-Kommission hat am 20.2.2008 einem privaten Beschwerdeführer (einem Hotelier) mitgeteilt, dass seine Beschwerde nicht weiterverfolgt wird, da die kritisierten Beihilfen an eine gemeinnützige Familienferieneinrichtung mit dem gemeinsamen Markt vereinbar seien. Wie aus solidaris 2/08 hervorgeht, wird diese Kommissionsentscheidung nach Ansicht von WP/StB Dickopp weitreichende Folgen haben: soziale Leistungen werden nämlich als Leistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse eingestuft. Die Kommission hat die Beschwerde auf der Grundlage des Altmark-Trans-Urteils, des Monti-Pakets und der De-Minimis-Beihilfen-Regelung beleuchtet.
Diese Grundlage sollte genau bedacht werden, wenn ein Zuwendungsempfänger nicht möglicherweise von einem Konkurrenten, der keine Zuwendungen erhält, vor dem EU-Gerichtshof verklagt werden will.

18.4.08

KSK-Abgabe-Prüfung

Wie kann das Ergebnis einer KSK-Prüfung aussehen?

Beispiel:
Das Ergebnis einer Prüfung ist ein Schreiben der Rentenversicherung, in dem sie einem Orchester mitteilt  "aufgrund der nach §28p Abs 1a  SGB IV  durchgeführten Prüfung der Zahlung der Künstlersozialabgabe am 03.02.2008 beabsichtigen wir, für die Zeit vom 01.01.2003 bis 31.12.2006 Nachforderungen zur Künstlersozialversicherung in Höhe von insgesamt 5.553,18 EUR zu erheben."
Die Abgabepflicht wird so begründet:
"Die Abgabepflicht nach KSVG ist festzustellen gemäß §24 Abs 1 Satz 1 Nr.2 KSVG, weil Sie als Unternehmer ein Orchester betreiben, dessen Zweck überwiegend darauf gerichtet ist, künstlerische Werke oder Leistungen öffentlich aufzuführen oder darzubieten."
"Bemessungsgrundlage sind nach § 25 KSVG sind alle an selbstständige Künstler und Publizisten in den Bereichen Wort, bildende Kunst, Musik und darstellende Kunst gezahlten Entgelte."
Weiterhin wird das Orchester aufgefordert, die Nachzahlung "innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens" an die KSK zu überweisen.
Die Frist, in der sich das Orchester zu den "für die Entscheidung erheblichen Tatsachen äußern kann" läuft gute 2 Wochen.
Das Schreiben schließt mit dem Hinweis, "dass Sie im Falle eines belastenden Bescheides die Möglichkeit haben, beim Rentenversicherungsträger die Aussetzung der Vollziehung des Beitragbescheides nach §86a Abs 3 SGG zu beantragen. Sollte dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht stattgegeben werden, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, bei der Künstlersozialkasse einen Antrag auf Stundung der Beitragsforderung nach §76 Abs 2 Nr 1 SGB IV zu stellen."
Dazu als Anlage die Berechnung der KSK-Abgabe, aufgeschlüsselt nach Jahren und Kategorien a) Honorarzahlungen an Musiker, b) Zahlungen an unter Fremdleistungen gebuchte Künstler c) Zahlungen an Übungsleiter (Übungsleiterpauschalen berücksichtigt).

Wer es nicht so weit kommen lassen will, sollte sich jetzt Rat holen.

Mehr im heavy rat nr 37 (bestellen) 18.4.08

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Was hat die neue Prüf-Welle bisher gebracht?
Einige Zahlen

Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, die wie viele andere auch u.a. das KSVG abschaffen will, geantwortet.
Ich zitiere auszugsweise aus der Drucksache 16/8648 des Deutschen Bundestages vom 25.03.2008. 

"Von der Künstlersozialkasse wurden im Jahr 2004 ca. 4 000 Unternehmen angeschrieben, 2005 ca. 8 400 Unternehmen, 2006 ca. 7 200 Unternehmen und im Jahr 2007 ca. 4 500 Unternehmen. 

Von der Deutschen Rentenversicherung wurden im Jahr 2007 73 542 Betriebe angeschrieben.

Die Deutsche Rentenversicherung beabsichtigt, über einen Zeitraum von vier Kalenderjahren (2007 bis 2010) etwa 280 000 Betriebe anzuschreiben. Jeweils im auf das Anschreiben folgenden Jahr prüft die Deutsche Rentenversicherung diejenigen Betriebe, bei denen eine hinreichende Aufklärung der Abgabepflicht im schriftlichen Verfahren nicht möglich war.

Bis 10. März 2008 hat die Deutsche Rentenversicherung bei 5.384 Betrieben erstmals die Abgabepflicht festgestellt. 

Die festgestellte Nachforderungssumme für diese zahlungspflichtigen Unternehmen bzw. Einrichtungen beläuft sich auf insgesamt 13.787.000 Euro (Stand 10. März 2008).

Im Rahmen der mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungs- gesetzes und anderer Gesetze eingeführten stichprobenartigen Überprüfung (§ 13 KSVG) wurden bis zum Jahresende 2007 7 716 Versicherte aufgefordert, die tatsächlichen Arbeitseinkünfte der Jahre 2003 bis 2006 zu melden und hierzu die entsprechenden Einkommensteuerbescheide vorzulegen. Die Zahl der angeschriebenen Versicherten entspricht der vom Gesetzgeber vorgesehenen Prüfquote von fünf Prozent.

Im Rahmen der KSVG-Beitragsüberwachungs-verordnung wird darüber hinaus bei Vorliegen von Anhaltspunkten, die auf eine Änderung in den Verhältnissen der Versicherten schließen lassen, eine Überprüfung des Versicherungsverhältnisses von Amts wegen eingeleitet. Prüfverfahren nach der KSVG-Beitragsüberwachungs- verordnung wurden in den zurückliegenden Jahren bei ca. 2,5 Prozent der Versicherten durchgeführt.

Bei der Deutschen Rentenversicherung sind bisher keine Bußgeldbescheide bekannt. Die Künstlersozialkasse hat im Jahr 2007 43 Einzahlungen aus Bußgeldverfahren in Höhe von insgesamt rund 30 000 Euro und in Einzelbeträgen zwischen 30 Euro und 5 000 Euro erhalten. Die verhängten Verwarnungs- und Bußgelder sind ausnahmslos bezahlt worden."


(Auslassungen wurden nicht kenntlich gemacht.)

18.4.08

 

Zahlungsfristen in Rechnungen

Wer kürzere Zahlungsfristen als 30 Tage durchsetzen will, muss sie mit seinem Kunden vertraglich ausdrücklich vereinbaren, zum Beispiel in einem Vertrag mit AGB's. Sonst gilt die gesetzliche Frist von 30 Tagen, so der BGH in seinem Urteil vom 25.10.2007 (Aktenzeichen III ZR 91/07). Formulierungen wie "zahlbar innerhalb von  10 Tagen" kann man sich also schenken.

18.4.08


Sponsoring und Umsatzsteuer

Entgegen anderslautender Beurteilung hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe jetzt entschieden (29.02.2008, S 71001): Auf Duldungsleistungen, die ohne besondere Hervorhebung des Sponsors oder Nennung von Werbebotschaften vereinbart werden, ist der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Bisher galten die bei einem gemeinnützigen Verein als umsatzsteuerunschädlich.

18.4.08


Verlage kritisiert

Bundesverband junger Autoren und Autorinnen e.V. und vs in ver.di kritisieren folgende Verlage:

  • Verlagsgruppe Holding AG August von Goethe, August von Goethe
  • Literaturverlag, Cornelia Goethe Literaturverlag, Weimarer Schillerpresse, Fouqué
  • Literaturverlag und Schweizer Bücherschiff. Die Verlagsgruppe verlegt ferner
  • Autorenratgeber unter dem Namen „Frankfurter Taschenbuchverlag GmbH“. „R. G. Fischer Verlag“ aus Frankfurt,
  • der Berliner „Frieling Verlag“ („Bücher im Zeichen der Eule“) oder der „Novum Verlag“, die zur Hänsel-Unternehmensgruppe zählende Brentano Gesellschaft
  • Frankfurt/M. mbH das sog. "Haus-der-Literatur" (http://www.haus-der-literatur.de
  • 18.4.08


Justiz-Adressen für Bußgelder

Bußgeld-Fundraising. Selektion aus über 9.000 aktuellen Namen und Adressen deutscher Strafrichter und Staatsanwälte in mehr als 1.000 Dienststellen. Die entsprechenden Kontaktdaten (Postanschrift, Telefon, Telefax, Homepage, Email, Namen und Dienstbezeichnung) sind nach Bezahlung per download abrufbar unter www.bussgeld-fundraising.de/?c=npo&uid=1239  und kosten zwischen 0.80 und 1.80 € /Adresse 

18.4.08


18.4.08


Webseiten-Optimierung

Hier einige, sehr kurze Tipps für Leute, die selbst ihre Website bauen und pflegen. Wer das nicht selbst tut, sondern einem Website-Designer überlässt, sollte diese Tipps dann vielleicht als Anregungen an ihn weiterleiten - es sei denn, er wird von Google immer schon auf Platz 1 ausgespuckt, schön wärs.

Über https://www.google.com/webmasters/tools/  lassen sich inzwischen unerwünschte, peinliche eigene urls löschen – nach Gratis-Anmeldung eines google-Kontos.

Gratis http://www.google.com/analytics/de-DE/ lassen sich die Besucher auf eurer Seite zählen.

https://adwords.google.de/select/KeywordToolExternal hilft zusätzliche keywords zu finden, die sich dann in eure Seite einbauen lassen

Der Befehl sollte eingebaut werden in <a href="auftrag.htm">.

Der Befehl heißt also nach der Änderung <a href="auftrag.htm">

Das soll sinnvoll sein, um das Ranking bei den Suchmaschinen zu verbessern: Power wird von für Suchmaschinen weniger wichtigen Seiten umgeleitet zu anderen, wirklich inhaltlich relevanten Seiten, die für Suchmaschinen wichtiger sind, weil sie deren Inhalte lesen.

Inhaltlich relevante Worte oder Wortgruppen wie „a cappella Quintett“ sollten auf der Webseite verlinkt werden zu einer Unter-Webseite, die auch von den Suchmaschinen beachtet werden soll.

Mit https://www.google.com/webmasters/tools/querystats können die häufigsten Suchanfragen festgestellt werden: wonach suchen die Leute, die auf eurer Seite landen? Damit könnt ihr auch herausfinden, wie viel Links es zu eurer Seite gibt und von wem.

Ebenso mit http://webstatistics.com/ zunächst gratis, dann kostenpflichtig.

Mehr in meinem heavy newsletter nr. 12

14.3.08

Häusle bauen mit Riester-Vertrag


Zulage zum Riester-Vertrag erhält auch, wer ein Hypotheken-Darlehen für eigenen Wohnraum tilgt. Aus einem bestehenden Riester-Vertrag können 75 % des angesammelten Kapitals für die Bau-Finanzierung entnommen werden.

14.3.08


Ticketing auf dem Lande


HellwegTicket entstand aus dem Problem, dass es in der ländlichen Region keine effektive Vorverkaufsstelle gab, schon gar nicht übers Internet. Die Systemanbieter waren an  so kleinen Fischen auf dem Land nicht interessiert und so hat das Büregrzentrum Alter Schlachthof Soest zusammen mit der örtlichen Sparkasse selbst ein regionales Ticketingnetz  aufgebaut. Zur Nachahmung empfohlen. www.hellwegticket.de

14.3.08

Drehtage - hohe Abzüge

Wer hauptsächlich selbständig arbeitet und nur ganz selten Drehtage bei einer Film- oder Fernsehproduktion hat, freut sich, dass er z.B. in 3 Tagen 2700 € brutto verdient, reibt sich aber verwundert bis erbost die Augen, wenn er nur 1100 € heraus bekommt.
Man sollte die Produktionsleitung bitten, die Tätigkeitsdauer auf der Lohnsteuerkarte mit sieben oder mehr Tagen einzutragen, dann sind die Abzüge geringer. Dann gilt man als „kurzfristiger Beschäftigter“ und die Abzüge sind begrenzt auf die tägliche Beitragsbemessungsgrenze.
Arbeitet frau zusammenhängend weniger als 7 Tage, gilt sie als „unständig Beschäftigte“ und die Abzüge werden hochgerechnet und klettern bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze.
Die zuviel abgeführte Lohnsteuer bekommt man im nächsten Frühjahr mit der Einkommensteuer-erklärung wieder, aber die Krankenkassen-beiträge bleiben weg. Und die Rentenbeiträge können versickern. Unbedingt im Jahr drauf den Rentenverlauf anfordern und überprüfen, ob die Rentenbeiträge gut geschrieben wurden. → www.freienseiten.de Schauen, Dschungelbuch

15.2.2008

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GEMA: zu hoch

Die GEMA-Missverhältnisklausel heißt jetzt "Härtefallnachlassregelung für Musikwiedergabe bei Einzelveranstaltungen"  www.gema.de/musiknutzer/abspielen-auffuehren/tarife-im-ueberblick/u-vk

 



Betriebsnummernvergabe neu

Seit Beginn des Jahres 2008 ist die Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken bundesweit für die Vergabe und Aktualisierung der Betriebsnummern zuständig: Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit, Eschberger Weg 68, 66121 Saarbrücken Service-Hotline: 0180 1 664466 Fax: 0681 849499 betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de

15.2.2008

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Altersvorsorge, Riester-Rente

Zur Richtigstellung anderer Meldungen:

  • KSK-Versicherte können eine Riester-Rente abschließen.
  • Auszahlungen der Riester-Rente im Alter werden auf ALG II, Grundsicherung oder Sozialhilfe angerechnet
  • Auszahlungen der Riester-Rente müssen im Alter versteuert werden
  • Für Einzahlungen auf Riester-Verträge gibt es eine Zulage. Zusätzlich Steuern sparen können nur Besserverdienende (z.B. Ledige mit grob 20.000 € Einnahmen/Jahr). Das Finanzamt nimmt auf Antrag mit der Anlage AV für den zusätzlichen Abzugsbetrag von bis zu 2100 €/Jahr eine automatische Besserprüfung vor. Für Geringverdiener gibt es nicht beides: Zulage und Steuern sparen. Für KSK-Versicherte gibt es keine Extrawurst.

    15.2.2008

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Altersvorsorge über der Grundsicherung?

Wer sich ausrechnet, dass er im Alter leider von der Grundsicherung im Alter (627 € inklusive Mietzsuchuss) oder Sozialgeld abhängig sein wird, für den macht es keinen Sinn, Vermögen zu bilden, zu riestern oder viel in die Rentenkasse einzuzahlen. Leistungen aus Riester-Verträgen werden ebenfalls voll auf die Grundsicherung angerechnet. Wer aber wie die meisten selbständigen Künstlerinnen, sein Alterseinkommen aus sehr vielen verschiedenen, kleinen Quellen schöpft, muss genau rechnen. Vielleicht kommt er ja mit allen Einkünften doch gerade über die Grundsicherungsgrenze (oder hoffentlich weit darüber!) und dann macht es natürlich Sinn, auch eine Riester-Rente abzuschließen.

17.1.2008

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17.1.2008

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ALG II und Selbständige

Die Voraussetzungen für den Bezug von ALG II sind zum 1.1.08 strenger geworden.
http://www.bmas.de/coremedia/generator/22754/property=pdf/
entwurf__alg__ii__sozialgeld__vo.pdfhttp://www.bmas.de/coremedia/
generator/22754/property=pdf/entwurf__alg__ii__sozialgeld__vo.pdf

Nur die Einnahmen und die nach Ansicht des Fallmanagers wirklich nötigen Betriebsausgaben in den 6 Monaten ab Antragstellung werden berücksichtigt. Wird nicht durchgehend ALG II bezogen, werden 12 Monate zugrunde gelegt – es wird also nicht mehr möglich sein, die Einnahmen auf einige "gute" Monate zu schieben, in denen man dann kein ALG II bezieht. Der Gründungszuschuss ist weiterhin möglich bei gleichzeitigem Bezug von ALG II und wird als Einkommen angerechnet.

17.1.2008

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Hinzuverdienst als Rentner

Bis 65 Jahre ist ein Hinzuverdienst von bis zu (neu!) 400 € unschädlich, ab 65 Jahren wie bisher unbegrenzt.

17.1.2008

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Berliner Stadtillustrierte kassieren

Die beiden großen Stadtmagazine „tip“ und „zitty“ haben den kleinen wie den großen Kultuveranstaltern geschrieben, sie sollten doch bitte in Zukunft ihre Termine an eine Firma senden, die die Daten dann digital aufbereiten würde. Und dafür sind dann - bitte schön - mindestens 30 €/Jahr zu berappen. Aber eine Garantie für die Veröffentlichung der Termine gibt's dennoch nicht. Viele Berliner Veranstalter denken an Boykott. Die blogs laufen über. mehr über diese Abzocke auf

http://www.readers-edition.de/2007/12/07/ berlin-stadtmagazine-tip-zitty-kassieren-ab/


18.12.07


Wien wird sauber

Wildes Plakatieren verboten. Stattdessen soll man seine Plakate bei einer Werbefirma abliefern, die die Plakate dann in konkaven Plakattafeln an STraßenlampen hängt. Unbezahlbar. Mehr in GIFT dez07/jän. 08. Werbefirmen offerieren diese neuen Displays landauf landab den Kommunen. Es ist absolut nötig, sehr schnell und vehement  zu protestieren. Der GIFT-Artikel liefert gute Argumente.

18.12.07
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Künstlersozialversicherung

Die neu aufgelegte und aktualisierte Broschüre beantwortet Versicherten und Verwertern  alle wichtigen Fragen zur Künstlersozialversicherung und fasst die jüngsten Neuregelungen und stellt die einschlägigen rechtlichen Vorschriften zusammen. Im Netz bestellbar und als PDF downloadbar unter: http://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/inhalt.html


18.12.07


Abgeltungssteuer für Geringverdiener

Alle Zeitungen sind voll mit diesem Thema für eher wohlhabende Leute. Hier die Info für Singles, die mehr Kapitalertrag haben als 801 €, aber weniger als 15.000 € zu versteuernde Einkünfte. Die holen sich entweder von https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?$context=0 einen Antrag für eine Nichtveranlagungsbescheinigung, lassen sie vom Finanzamt absegnen und legen sie dann ihrer Bank vor. oder einfacher: Erhalten am Jahresanfang eine Steuerbescheinigung ihrer Bank, legen sie wie bisher mit der Steuererklärung dem FA vor und bekommen zuviel gezahlte Kapitalertragssteuer zurück.


18.12.07


Gastkünstler an Theatern weiterhin nur als Ausnahme selbständig!

Neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts sorgt für Aufregung.

Die Aufregung ist groß.
Die Bühnengenossenschaft (GdBA) sieht einen "Kurswechsel um 180 Grad". Sie schreibt in der Oktober-Ausgabe ihrer Zeitschrift:

"Die gastierenden Bühnenkünstler werden in differenzierender Weise zu Selbständigen erklärt. Die „neue Selbständigkeit“ macht sie versicherungspflichtig in der Künstlersozialversicherung und befreit sie von der ursprünglich gerade für diesen Personenkreis geschaffenen Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen. Nachdem die festen Ensembles zunehmend durch auf Gast- und Stückdauervertrag Beschäftigte ersetzt werden, hat das folgenschwere Rückwirkungen auf die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen. Zu ihrer künstlerischen Freiheit genießen gastierende Bühnenkünstler jetzt auch noch die Freiheit ihres Dienstvertrages von den Schutzregeln des Arbeits- und Sozialrechts."
 
Worum geht es?

Ein international auftretender Opernsänger mit festem Engagement an der Oper XY tritt aufgrund eines Gastvertrages mit der Oper Frankfurt an 5 Vorstellungstagen dort als Parsifal auf, Probenzeitraum 6 Wochen vor der ersten Aufführung mit im voraus festgelegten Abwesenheitstagen. Die Oper Frankfurt betrachtet ihn nicht als Arbeitnehmer und verweigert folgerichtig die Lohnfortzahlung für eine der 5 Vorstellungen, die der Opernsänger wegen Erkrankung absagen musste. Nach dem Durchlaufen vieler juristischer Instanzen hat das Bundesarbeitsgericht am 7.2.07 Az. 5 AZR 270/06 im Sinne der Oper Frankfurt entschieden und nach Würdigung der Einzelfallumstände festgestellt, dass dieser Opernsänger kein Arbeitnehmer ist.
Der Deutsche Bühnenverein fordert in einer Stellungnahme dazu in p/u/k Nov.Dez 2007, S.19, den Stellenwert des dt. Ensemble- und Repertoiretheaters wieder stärker zu verankern, gleichzeitig fordert er aber den vdak auf (Verband der Angestellten-Krankenkassen), den "Abgrenzungskatalog" (der von diesem Verband federführend erlassen wird) der neuen Rechtssprechung anzupassen. Denn die dt. Stadttheater könnten viel Geld sparen, wären alle Gastkünstler selbständig.
Der vdak sieht dazu aber keine Veranlassung. Auch die KSK und das Bundesministerium für Gesundheit winken ab: Es bleibt alles beim alten.

Das Bundesarbeitsgericht hat bei diesem Parsifal-Sänger eine Ausnahme gesehen und bestätigt, was im "Abgrenzungskatalog" als Ausnahme festgelegt ist:

"Eine selbständige Tätigkeit ist bei Vorliegen eines Gastspielvertrages ausnahmsweise bei einem Schauspieler,  Sänger (Solo), Tänzer (Solo) und  Instrumentalsolisten dann anzunehmen, wenn er aufgrund seiner hervorragenden künstlerischen Stellung maßgeblich zum künstlerischen Erfolg einer Aufführung beizutragen verspricht und wenn nach dem jeweiligen Gastspielvertrag nur wenige Vorstellungen vereinbart sind. Hierunter sind in erster Linie Gastspiele zu verstehen, denen eine herausragende künstlerische Stellung zukommt, d. h., Künstler mit überregionaler künstlerischer Wertschätzung und wirtschaftlicher Unabhängigkeit, die in der Lage sind, ihre Bedingungen dem Vertragspartner gegenüber durchzusetzen. Allerdings kann eine regelmäßige Probenverpflichtung als Indiz gegen eine selbständige Tätigkeit gewertet werden."

Das Bundesarbeitsgericht sieht „keine ins Gewicht fallende Weisungsgebundenheit“ des gastierenden Sängers.

„Der Kläger war hier zwar fachlich nicht weisungsfrei. Er hatte sich in die von anderen bestimmte Gesamtkonzeption des Werkes einzuordnen. Das stellt aber nur eine schwache Weisungsbindung dar. Die nach dem Vertrag vorausgesetzte künstlerische Tätigkeit des Klägers als 'Parsifal’ war der Einflussnahme durch fachliche Weisungen weitgehend entzogen. Eher kann davon gesprochen werden, es werde das gemeinsam erarbeitete Werk aufgeführt.“ (…) „Diese Gesamtwürdigung ergibt eine selbständige Tätigkeit. Die Weisungsgebundenheit war insgesamt nicht so stark, dass sie zu einem Arbeitsverhältnis führt. Sie tritt gegenüber der freien Stellung des Klägers nach dem Gesamtgepräge der Vertragsverhältnisses zurück.“
Interessant ist, dass die Probenverpflichtung des Sängers nur schwach gewichtet wird:
"Die Bewertung der persönlichen Abhängigkeit darf nicht allein nach dem zeitlichen Umfang der Tätigkeiten (hier: der Proben) erfolgen. (...) Der vereinbarte Zeitraum für die Proben war beschränkt und durch bestimmt bezeichnete Zeiträume und Tage weiter eingeschränkt. "
Auch der Abgrenzungskatalog hat in seinen vielen Reformen die Probenverpflichtung immer weniger als Indiz für eine abhängige Beschäftigung behauptet. Das Urteil bestätigt Dienstverträge wie den Starvertrag, wie er in Stefan Kuntz: Survival kit vorgestellt wird, als Ausnahme, mehr nicht.
Kein Einsturz des dt. Stadttheatersystems. Schade. Oder gut. Wie frau will. In diesem Fall: Mann.
Fazit:
Nicht jeder Gastvertrag läßt auf eine selbständige Tätigkeit schließen.

Krankenversicherungspflicht für ehemalige Selbständige

Selbständige, die irgendwann einmal krankenversicherungspflichtig waren und irgendwann einmal dort rausgeflogen sind, müssen sich ab 1.4.07 wieder versichern. PFLICHT! Wer das nicht tut, riskiert Säumniszuschläge von 5 % pro MONAT!

15.11.07

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Berufsgenossenschaftsseminare

Die Seminare sind auch für freiwillig versicherte Unternehmer-Mitglieder offen und gratis und manches ist vielleicht ganz nett, Unterbringung  und Verpflegung empfehlenswert, Kursleitung professionell. Zum Beispiel (und schnell ausgebucht!): Mit der Stimme arbeiten, psychische Belastungen am Arbeitsplatz, Rückenprävention, Stress handhaben, Arbeitsschutz bei Veranstaltungen, mehr www.vbg.de

15.11.07


Virenschutz

Der bisherige Virenschutz durch die verbreitete Gratis-Version von ANTIVIR scheint nicht auszureichen. Falls Sie Ihren Computer mal gratis online scannen wollen, geht das z.B. mit www.bitdefender.de oder http://www.pandasoftware.com/activescan/ activescan/ascan_2.asp, geht aber beides nur über den explorer.
Bei bitdefender geht frau dann auf den rotweißen onlinescanbutton und dort können Sie sogar einzelne Ordner auswählen, um sie auf Viren zu prüfen, weil das Ganze online nämlich etwas lang dauern könnte (> 2 Std.)
D.D. hat über diesen onlinescan sogar schon mal einen trojaner gefunden und unschädlich gemacht, den antivirus nicht gefunden hat. den umgekehrten fall gibt es aber auch. zusammen sind die beiden aber eine ganz gute kombination.
ich bin jetzt bei PANDA Internet Security für knapp 80 € im 1. jahr und Panda hat ca. siebzig dateien gesäubert, die antivir nicht entdeckt hat.

http://www.mcafee.com/de/ und http://www.avira.de/de/losungen/heimanwender.html und http://www.kaspersky.com/de/trials je ca. 40 €
Links zu: Herstellern, Kostenlosen Online-Scannern und Virendatenbanken 

15.11.07
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Arbeitslosengeld

Die Koalition hat sich gestern verständigt, die Bezugsdauer von  ALG I für ältere Arbeitslose anzuheben: Bisher nach 2 Jahren Beschäftigung in der Regel 12 Monate ALG I, jetzt für über 50-jährige 15 Mon., für über 55-jährige 18 Mon., für über 58-jährige 24 Monate - bei jeweils unterschiedlich langer Beschäftigungsdauer vorher.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll sogar auf 3,3 % reduziert werden.

15.11.07
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Videos bei YouTube einstellen. 

Für den einen mag es trendy sein, der andere verspricht sich davon Werbung, aber mal ganz praktisch:

Filme brauchen viel Speicherplatz, und wenn der Platz auf dem eigenen Account beim Provider begrenzt ist, ist das schon mal gut. Zum andern – und das ist das Entscheidende: Ist der Film auf der eigenen Seite, muss der Betrachter erstmal den ganze Film runterladen, bevor er ihn sehen kann und das dauert und kollidiert möglicherweise mit den Sicherheitseinstellungen des Browsers.

Also Film drehen, reinstellen, das Procedere erklärt sich von selbst, und alle Optionen auf „NO“ einstellen, damit nicht irgendwelche Spaßvögel dumme Kommentare zu Ihrem Video abgeben können, mit einer Ausnahme „External embedding enable“, damit der Besucher beim Betrachten auf Ihrer Seite bleibt und nicht zu YouTube wechselt und sich dort verliert.

Der Befehl für das Einbetten lautet:

<object width="425" height="350"><param name="movie" value="http://www.youtube.com/v/FqyXGPPsWfk"></param><embed src="http://www.youtube.com/v/FqyXGPPsWfk" type="application/x-shockwave-flash" width="425"  </object>

und wird im Seitenquelltext in der eigenen Webseite eingefügt. Das Startbild des Films sollte wesentliche Dinge nicht in der Mitte zeigen, weil YouTube da den Startpfeil fürs Abspielen drüber legt. Bitte darauf achten, dass alle abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind.

10.10.07

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Mitgliedsbeiträge steuerfrei

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 9.08.2007,V R 27/04 bleiben Mitgliedsbeiträge umsatzsteuerfrei, wenn kein Leistungsaustausch erfolgt. Anzeichen dafür sind, dass die Beiträge für alle Mitglieder gleich hoch sind und nicht von der Inanspruchnahme bestimmter Vereinsleistungen abhängig sind.

10.10.07

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Jahresdurchschnittseinkommen

Das erwartete Jahresdurchschnittseinkommen der in der Künstlersozialkasse versicherten Künstler und Publizisten steigt laut den Daten der Künstlersozialkasse um 280 Euro von 10.814 Euro im Jahr 2006 auf 11.094 Euro im Jahr 2007. Das ist ein Anstieg um 2,5%. 

Am deutlichsten ist der Anstieg in der Sparte Wort und am geringsten in der Sparte Darstellenden Kunst.

 

01.01.2006

01.01.2007

Veränderung

Bildende Kunst

10.214 Euro/Jahr

10.510 Euro/Jahr

+ 296 Euro/Jahr

Darstellende Kunst

10.488 Euro/Jahr

10.599 Euro/Jahr

+ 111 Euro/Jahr

Musik

9.459 Euro/Jahr

9.698 Euro/Jahr

+ 239 Euro/Jahr

Wort

13.292 Euro/Jahr

13.651 Euro/Jahr

+ 359 Euro/Jahr

Insgesamt

10.814 Euro/Jahr

11.094 Euro/Jahr

+ 280 Euro/Jahr

 Dennoch ist das Jahresdurchschnittseinkommen sehr gering ist. Laut Statistischem Bundesamt liegt der Bruttomonatsverdienst für Angestellte bei 3.510 Euro, daraus ergibt sich ein Jahresdurchschnittseinkommen von 42.120 Euro. #kulturrat

10.9.07

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Kleinspenden

Bei Mitgliedsbeiträgen und Spenden unter jetzt ! 200 € reicht als Nachweis eine Kopie des Kontoauszuges. Auf dem Überweisungsbeleg müssen dabei stehen: Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, der Verwendungszweck der Spende,  ob Spende oder Mitgliedsbeitrag, also z.B. steht dann im Verwendungszweck „Spende für Musikerziehung – Freistellung FA Buxtehude 315/789/2456 vom 12.9.2006“. Erfolgt die Spende über online-banking, ist meist eine Spendenbescheinigung erforderlich (OFD Frankfurt - 8.02.2006 - S 2223 A - 109 - St II 2.06). Buchführungsprogramme  ermöglichen die Angabe der Adresse des Spenders auf der Überweisung, so dass eine Spendenbescheinigung zugesandt werden kann.

10.9.07

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freiwillig Umsatzsteuerpflicht für Theater und Orchester?

Im Urteil des OFD Frankfurt 23.01.2007 S 7177 A - 12 - St 112 wird eine Wahlfreiheit für die Umsatzsteuerpflicht nochmals verneint.
siehe auch Survival kit

10.9.07

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Urheberrechtsänderungen

Das Kopieren für private Zwecke bleibt erlaubt, in Zukunft wird aber das Kopieren einer unrechtmäßig angebotenen Vorlage rechtswidrig sein. Nach wie vor darf ein Kopierschutz nicht geknackt werden. Die Urheber erhalten eine Pauschalvergütung, die nur noch für Geräte anfällt, die "tatsächlich in typischer Weise für private Vervielfältigungen genutzt" werden, was ziemlich schwammig ist.

VHS-Dozenten und Umsatzsteuer

VHS-Dozenten sind wie andere Kursleiter nur umsatzsteuerbefreit, wenn ihre Kurse berufsvorbereitend sind, und die Bildungseinrichtungen aus diesem Grund oder auch aus diesem Grund von der Umsatzsteuer befreit sind. Dann schlägt die Befreiung auf den Lehrer durch. Er muss deshalb die VHS um eine Kopie des Befreiungsbescheides bitten. Ansonsten ist er – wenn über der Freigrenze von 17.500 € im Vorjahr - mit 19 % umsatzsteuepflichtig und kann verhandeln, ob er die USt aufs Honorar draufschlagen kann. Viel Glück dabei. Einfach wird’s nicht.



Welcher Umsatzsteuersatz auf Kunstwerke?

Bestimmte künstlerische Leistungen unterliegen einem ermäßigten Steuersatz. Es heißt in § 12 USTG, der die Reduzierung der MWSt auf 7 % regelt:

"Gemälde und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, sowie Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke, Originalstiche, -schnitte und -steindrucke, Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art" (Anlage zu § 12 Abs. 2 UStG).
1. Kunstgegenstände
Die Umsätze mit bestimmten Kunstgegenständen, insbesondere vollständig von Hand geschaffene Gemälde und Zeichnungen, Original- stiche, -schnitte und -steindrucke sowie Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 rozent. Die Abgrenzung der begünstigten Kunstgegenstände richtet sich nach ihrer zolltariflichen Einreihung. Begünstigt sind nur
diejenigen Kunstgegenstände, die unter die Positionen 97.01 bis 97.03 des Gemeinsamen Zolltarifs fallen. Die Anerkennung einer künstlerischen Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG (vgl. RNr. 118) hat deshalb keine Bedeutung für die Frage, ob auf die Umsätze des betreffenden Unternehmers der ermäßigte Steuersatz angewendet werden kann.
Zweifelsfragen über die zolltarifliche Einordnung können durch
Einholung einer „unverbindlichen Zolltarifauskunft“ geklärt werden, die der Unternehmer bei der insoweit zuständigen zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) der OFD Cottbus, Grellstraße 16 bis 31, 10409 Berlin, beantragen kann.
Rechtsquelle: § 12 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Nr. 53 der Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Ob also z.B. eine Metallskulptur ein "Objekt der Bildhauerkunst" (7%) oder Schmuck (19%) ist, ob ein textiles Objekt ebenso ein "Objekt der Bildhauerkunst" (7%) oder ein Schal (19%) ist, führt also zu schwierigen, komplexen, tiefsinnigen Grübeleien (bei denen ich gerne helfe). Und bitte: vertrauen Sie nicht allzu leicht dem Steuerberater an der Ecke oder dem lieben Kollegen an der Theke.

Web-Impressum jetzt überarbeiten

Am 1. März 2007 ist das neue Telemediengesetz (TMG) (neuer Name!) in Kraft getreten. Wichtigste Änderung:  Jeder, der eine nicht rein private Webseite betreibt, muss ins Impressum neuerdings und zusätzlich reinschreiben: "Verantwortlich gemäß § 55 RfStV und § 5 TMG ist ..."



Umsatzsteuerbefreiung für Theater und Orchester

Im Falle eines Märchentheaters wurde die USt-Befreiung  versagt, weil die Märchenerzählerin "überwiegend für privat arbeite und deshalb keine öffendliche Förderung als Künstler erwarten kann". Ganz neu und seltsam. War bisher kein Kriterium.



Gewerbesteuer für Theater?

Ohne Kommentar hat ein Finanzamt auf meine Eingaben hin die Gewerbesteuerpflicht für eine TheaterproduktionsGbR wieder aufgehoben. Das Finanzamt war lange der Ansicht, dass ein Theater gewerbesteuerpflichtig wird, sobald es Stücke spielt, die sie nicht selbst geschrieben haben (also Schiller, Shakespeare). Das hielt die von mir eingeschaltete Oberfinanzdirektion Stuttgart "zumindest für mutig". Aber was dieser Unsinn an Zeit und Nerven etc. gekostet hat!

=> zum Themenüberblick 12.7.07



Taxes in  Europe

Online-Datenbank "Taxes In Europe" gibt Informationen zu Steuern in den EU-Ländern teilweise auch zu den Sozialversicherungssystemen, schwer zu händeln.

=> zum Themenüberblick 12.7.07


Homepage und Marketing

Kleine Filmchen über die eigene Kunst auf der Homepage können frau beim  Marketing helfen. Da diese Filmchen viel Platz beim Server brauchen und mann vielleicht die Filme auch nicht so bereitstellen kann, dass die Surferin die Filme nicht herunterladen muss, sondern nur und direkt mal reinschnuppern kann, bietet es sich an, die Filme bei www.youtube.de zu lagern und auf dieses Lager mit einem Link zu verweisen. Dort kann mann die Filme dann ohne Runterladen anschauen.
Wenn man nicht will, dass die Filem von normalen Youtube- Surfern kopiert oder blöde kommentiert werden, sollte man die entsprechenden Optionen einstellen und auf großartige Suchworte verzichten, aber es gibt auch Künstler, die über normales Youtube-Surfen Aufträge bekommen haben.


Zahnzusatzversicherungen


Mann und frau sollten sich wirklich durchrechnen, ob die vielen Zusatzversicherungen, die seit dem 1.4.07 als nötig angepriesen werden, nötig sind. Meine Privatmeinung ist ja eher, dass ein disziplinierter Künstler (gibt's das?) besser 5000 € auf die unantastbare hohe Kante legen soll, um gegen vielerlei Katastrophen gewappnet zu sein, als sich gegen eine willkürliche Auswahl möglicher Katastrophen zu versichern.

Beispiel: 43 Jahre alt, 265 € Jahresbeitrag für Zahnzusatzversicherung, die bei Eigenanteil von 450 € die restlichen Kosten eines Implantats übernimmt. Aber erst nach 8 Monaten Wartezeit nach Versicherungseintritt.
Wer also weiß, dass demnächst 3 Implantate und 4 bessere Kronen nötig werden, sollte rechtzeitig eine Versicherung abschließen. Wem der Zahnarzt sagt, alles in Ordnung, der sollte die 265 € Jahresbeitrag eher für die Aufstockung der eisernen Reserve verwenden. Übrigens kann frau bei akuten Problemen auch zunächst mit einer provisorischen Kassenlösung ihre Zähen retten, bevor nach Monaten die kosmetisch ansprechene Lösung zementiert wird.


Zusatzversicherung Homöopathie

Eine bundesweite Zusatzversicherung für die Kosten anthroposophischer, pflanzlicher oder homöopathischer Medikamente bietet z.B. die IKK Niedersachsen an. Für  12 € monatlich übernimmt die IKK Niedersachsen 80 % der Arznei- mittelkosten  – bis zu 200 € im Jahr. Das heißt: mann zahlt - wenn man die Leistung voll ausschöpft - 144 € Beitrag plus 50 € Eigenanteil, hat also den sagenhaften Vorteil von 6 € gemacht!


Berufsunfähigkeitsversicherung

finanztest 7/2007 stellt wieder lakonisch fest: "Oft nicht versicherbar sind Künstler, Musiker....". Hauptursache der Berufsunfähigkeit sind in steigendem Maße psychische Probleme. Bleibt also mein Tipp für Mitglieder von Künstler-Gruppen, eine Rentenversicherung mit integrierter Erwerbsminderungsversicherung bei der VBLU abzuschließen, siehe Survival Kit.



Mehrwersteuer für digitale Publikationen


Digitale Publikationen (egal ob Hörbuch, DVD, Newsletter oder Buch auf CD-ROM) werden mit 19 % MWSt belastet, anders als Printmedien, die mit 7 % belastet werden. Frankreich hat bei der EU einen Vorstoß gewagt und die BÜNDNIS/GRÜNEN haben die Bundesregierung mit einer Kleinen Anfrage genervt. (Redu- zierte) Antwort: Das ist EU-Recht, wir können gar nicht anders und sehen keinen Handlungsbedarf.
12.7.07

Kein nachträglicher Rentenbeitrag

Ein selbständiger Musiklehrer muss nachträglich keine Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB) bezahlen. Ein Musiker hatte auch Unterricht in einer Musikschule gegeben. Die DRB forderte nach einer Betriebsprüfung rückwirkend Beiträge von rund 25.000 Euro. Der Musiker wurde inzwischen über die KSK versichert. Bezüglich der Rentenversicherungsbeiträge in der Vergangenheit hat sowohl das Sozialgericht Mainz, als auch das LSG Mainz am 17. 01. 2007, entschieden, dass Künstler ausschließlich nach § 2 Nr. 5 SBG VI versicherungspflichtig sind. Daneben gibt es keinen eigenständigen Anspruch der Rentenversicherung auf Beiträge als Lehrer.
Künstler sind versicherungspflichtig in der KSK. Eine tatsächliche Zahlungspflicht ergibt sich aber erst ab Vorliegen aller Voraussetzungen, insbesondere der Meldung bei der KSK. Ein Erheben “rückständiger Beiträge” für Zeiten vor Beginn der festgestellten Versicherungspflicht gibt es nicht.

16.5.07


 

Abzugsteuer Ausländersteuer

Mit einem Rundschreiben hat das Bundesministerium der Finanzen (IV C 8 - S 2411/07/0002 vom 5. April 2007) nun endlich die Frage des Abzugs der Betriebskosten neu geregelt: Betriebsausgaben etc. werden beim Steuerabzug nicht berücksichtigt, wenn sie weniger als 50 % der Einnahmen betragen. Dann bleibt es beim Steuerabzug von 20 %.Betriebsausgaben oder Werbungskosten können dagegen neu berücksichtigt werden, wenn sie 50 % der Einnahmen übersteigen. Der Steuerabzug beträgt dann 40 % des Überschusses oder genauer: des Unterschiedsbetrags zwischen den Einnahmen und den Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Beispiel:

Einnahmen 1.500 €
Ausgaben 800 €
Überschuss 700 €
Abzugsbetrag 40 % des Überschusses 280 €

Der Steueranmeldung sind entsprechende Nachweise (z.B. Kopie des Reisepasses bzw. Handelsregisterauszug; Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Finanzverwaltung) beizufügen.Der Vergütungsschuldner (Veranstalter) darf den Steuerabzug nur mindern, wenn der beschränkt steuerpflichtige Vergütungs­gläubiger (Künstler) die Betriebsausgaben oder Werbungskosten z.B. durch entsprechende Rechnungskopien, Überweisungen etc. nachgewiesen hat.Für die berücksichtigten Betriebsausgaben oder Werbungskosten ist eine entsprechende Anlage beizufügen. Wenn die im direkten Zusammenhang mit dem Auftritt stehenden Kosten für den Künstler höher als die Hälfte der Einnahmen sind, ist weiterhin auch eine Steuererstattung nach § 50a Abs. 5 Nr. 3 EStG möglich.

16.5.07


gGmbH

Die Abkürzung "gGmbH" ist keine zulässige Angabe der Gesellschaftsform und kann daher nicht im Handelsregister eingetragen werden.OFD Frankfurt - 6.09.2006 - S 2245 A - 2 - St 213 nach: www.vereinsknowhow.de vereinsinfobrief

16.5.07


Nachrichten ohne Urheberschutz?

Die "Aktion Leben" muss nicht zahlen für Nachrichten, die sie ohne Genehmigung von der Kathol. Nachrichtenagentur übernommen hat, weil ihnen die "eigenschöpferische Gedankenführung" fehle. Urteil des LG Düpsseldorf 12-0-194/06 vom 25.4.07 noch nicht rechtskräftig.

16.5.07


 

Impressum in emails für Kaufleute u.ä.

Freiberufler, Einzelunternehmer, Gbr's sind nicht betroffen, aber: Seit dem 1.3.2007 müssen Kaufleute, Kleingewerbetreibende, GmbH's oder Partnergesellschaften in allen geschäftlichen Briefen Formvorschriften beachten. Und dazu gehören auch Webseiten, emails und Newsletter und besonders Online-Shops!
alles geregelt und nachzulesen im EiGVG 

Die Pflichtangaben:

1. Name und Anschrift des Unternehmers bzw. der juristischen Person und ihres Vertretungsberechtigten.

2. mindestens E-Mail-Adresse, besser auch Telefon und Telefax
("Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen")

3. wenn vorhanden Registernummer des zuständigen Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregisters

4. wenn das Angebot von behördlichen Zulassungen abhängig ist, Angaben zu den zuständigen Aufsichtsbehörden und

5. Wer über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes verfügt, muss auch die veröffentlichen.

6. Onlinshop-betreiber müssen außerdem ihre Wirtschaftsidentifikationsnummer nach § 139 c Abgabenordnung angeben. 10.4.07

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Gewerbesteuer für Künstler?

Bisher gab es nur gelegentlich Probleme für Artisten oder Kasperlebühnen, die sich zirkusähnlich vermarkten. Diese Unternehmen wurden zur Gewerbesteuer herangezogen. Vorbeugende Maßnahme: von vorneherein alles vermeiden, was auf ein Gewerbe schließen läßt. Vor allem keine Gewerbe anmelden!
Jetzt wurde aber eine nur für eine Saison existierende Theater-GbR, eine Gruppe von Schauspielern, die ihr eigene Produktion erarbeitet haben, mit der Gewerbesteuer bedroht. Bitte sich energisch wehren!

Künstlerisch - und damit freiberuflich - ist eine Leistung u.a. immer dann, wenn sie eigenschöpferisch ist, die individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt und über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht wird.
10.4.07






Künstlerdienst

Der Deutsche Bundestag hat am 09.03.2007 beschlossen, dass die Agentur für Arbeit auf Angebote zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit hinweisen kann, wenn ein Arbeitsverhältnis erkennbar nicht begründet werden soll (SGB III § 36, Abs. 4). In der Begründung wird klargestellt, dass Arbeitssuchende und Anbieter selbständiger Tätigkeit keinen Anspruch auf den Hinweis haben.  # Kulturrat 10.4.07



Wie archiviert man emails?

so dass sie vor Gericht was nützen?

Falls Sie Ihre Mails mit Outlook öffnen: Öffnen Sie die entsprechenden Mails, dann gehen Sie auf Ansicht, dann Optionen, dann den Inhalt des Feldes Internetkopfzeilen kopieren und in ein Word-Dokument einfügen. Dies mit jedem Mail einzeln durchführen.

Bei Netscape: Anzeigen, Seitenquelltext, markieren, kopieren, in ein Text-Dokument einfügen und abspeichern – nur so ist auch die IP-Adresse (X-UIDL und ESMTP id)  gespeichert. 10.4.07

 



Internetkauf per Lastschrift


Innerhalb von sechs Wochen kann eine Lastschrift im Streitfall wieder zurückgebucht werden. Der Rückerhalt des gezahlten Geldes ist bei Zahlung mit Kreditkarte oder Nachnahme viel komplizierter. 10.4.07

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Künstlersozialversicherung Beiträge nachzahlen?

finanztest hat mit seiner Februar-Ausgabe 07 für Aufregung gesorgt. Darin heißt es:

"Stellt sich heraus, dass die KSK-Mitglieder höhere Einkommen erzielt haben als vorher geschätzt, müssen sie Beiträge nachzahlen."

Das ist falsch. Weder im neuen Gesetzentwurf noch im bisherigen KSVG ist vorgesehen, dass Versicherte Beiträge nachzahlen müssen. Ebensowenig ist vorgesehen, dass Beiträge zurückerstattet werden, falls die Schätzung sich als nicht korrekt herausstellt. Der Bürokratie- aufwand ist dafür einfach zu hoch. Außerdem haben die bisherigen Stichproben der KSK ergeben, dass die Schätzungen weitgehend stimmen.

Wer Honorare an Künstler und Publizisten zahlt und bisher dafür keine KSK-Abgabe abgeführt hat, sollte sich JETZT darum kümmern (mit meiner Hilfe) und nicht erst, wenn er vielleicht Ende des Jahres bei einer Routine-Überprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung oder die KSK auffliegt.

2.2.2007


Ausländersteuer / Abzugssteuer

Zum 1.1.2007 haben die Niederlande die Ausländersteuer abgeschafft für Künstler und Sportler aus DBA-Staaten - zu viel Bürokratie!

Eine Kanzlei aus HH wurde auf der Freiburger Kulturbörse vielfach mißverstanden, auch in Deutschland würde die Ausländersteuer abgeschafft. Das ist leider Wunschdenken. So sinnvoll das auch wäre, nach meiner Meinung ist das in weiter Ferne.
Noch nicht einmal
wurde die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Oktober 2006 (C-290/04), nach der die Bruttobesteuerung von Honoraren ausländischer Künstler in Deutschland nicht rechtmäßig ist, in deutsches Recht umgesetzt. Das dauert alles.  Bis dahin sollten Veranstalter die Abzugssteuer nur unter Vorbehalt abführen und festhalten, wie hoch die Betriebsausgaben des auftretenden, ausländischen Künstlers waren.

2.2.2007




Verein als Dienstleister unter Beschuss
Bisher wurde (auch von mir) als Organisationsstruktur für freie Künstlergruppen empfohlen eine Kombination von e.V. und GbR's. Der e.V. als Mutter, die für die Töchter (die GbR's) bestimmte Dienstleistungen erbringt. Das wird nun erschwert durch ein Urteil des Finanzgerichts Nürnberg  vom 04.08.2006 II 112/2004, wonach Geschäftsführungs- und Verwaltungsleistungen für angeschlossene Mitgliedsvereine (wie Abrechnungen, Buchhaltung) kein Zweckbetrieb sind, sondern ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, der dem vollen MWSt-Satz unterliegt. Der Verein riskiert damit seine Gemeinnützigkeit, muss ein Gewerbe anmelden und wird oberhalb der Freigrenzen gewerbesteuer- und damit bilanzpflichtig. Denn der Verein arbeitet nicht unmittelbar, für das Gericht können die Zwecke nicht nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreicht werden. Damit wird nicht der Rechtsauffassung des Finanzgerichts Baden-Württemberg im Urteil vom 03.02.1993 Az. 12 K 51/91, EFG 1993, 619 gefolgt, wonach eine "zentrale Gehaltsabrechnungsstelle" als Selbstversorgungseinrichtung für möglich gehalten wird.  Eine Revision ist zugelassen. Aktuelle Konsequenzen für Mütter-Töchter-Konstruktionen bitte bei mir erfragen.

Das BFH-Urteil vom 29.1.2009 (V R 46/06) BStBl. 2009 II S. 560 hat das Urteil kassiert, volle MWSt, Dienstleistungen nur von Einrichtungen, die nicht regelmäßig ausgelastet sind und deshalb gelegentlich auch Leistungen an Dritte erbringen.

8.5.2014

Rentenbeiträge nachzahlen

Wer als Selbständiger oder Hausfrau/mann freiwillig Rentenbeiträge einzahlt, der kann noch bis Ende März sein Rentenkonto fürs vergangene Jahr auffüllen.  Der monatliche Mindestbeitrag ist ca. 85 € - mit ihm lassen sich die Anwartschaften auf Erwerbsminderungsrente und  REHA-Maßnahmen aufrechterhalten.

2.2.2007

 


 

Gleichbehandlungsgesetz

Informationen zum Gleichbehandlungsgesetz (gültig seit August 2006) auf
www.aok-business.de/pad/gleichbehandlungsgesetz.html oder ausführlicher auf http://de.wikipedia.org/ wiki/ Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz
#Handlungsbedarf_f.C3.BCr_Arbeitgeber

29.12.2006

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Erben eines Vereins

Meist steht am Ende einer Vereinssatzung, welchem anderen Verein das Vereinsvermögen zukommen soll, sollte sich der eigene Verein auflösen. Bevor man die Körperschaftssteuererklärung abschickt, um wieder für 3 Jahre gemeinnützig zu sein, sollte man überprüfen, ob denn der „Erbe“ noch existiert und gemeinnützig ist. Das tut nämlich das Finanzamt auch, und wenn es was anderes herausfindet, dann verliert auch der  eigene Verein  seine Gemeinnützigkeit – und das rückwirkend!

29.12.2006

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miese Belege

Wenn Sie eine Handy-Prepaid-Karte kaufen, bekommen Sie ein Kassenbon, auf dem steht, dass 0% MWSt enthalten ist. Grob stimmt das. Sie bekommen auf (meist kostenpflichtige) Anforderung bei der Mobilfunk-Gesellschaft einen korrekten Beleg, bei dem sehr wenig MWSt ausgewiesen ist.
Oder: Sie bekommen die Rechnung Ihres Webspace-Providers oder Ihrer Telefongesellschaft als PDF-Anhang per Mail, aber ohne die vorgeschriebene qualifizierte, elektronische Signatur. Wie sollen Sie da die Vorsteuer geltend machen? 

Das erklärt der heavy-Newsletter.

16.11.2006

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Ist die ABM tot?

In die Frage, ob ABM "vergessen" werden können, weil sie ungeeignet sind, um Arbeitslose in Brot zu bringen und einem  Zentrum bezahlbare Kräfte zu ermöglichen, ist Bewegung gekommen. Es scheint doch eine Chance zu geben. mehr im heavy rat



19 % USt für manche Zweckbetriebe

seit 2007: Einschränkung der Umsatzsteuerermäßigung für Zweckbetriebe. Umsätze eines Zweckbetriebs werden nach § 12 Absatz 8a des Umsatzsteuergesetzes meist nur mit 7% besteuert. Diese Regelung gilt nur: "Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft mit diesen Leistungen unmittelbar verwirklicht werden."

Es gilt also auch für Zweckbetriebe der Regelsteuersatz (von 19%!), wenn der Zweckbetrieb in Konkurrenz zu nicht begünstigten Betrieben anderer Unternehmer steht oder er nicht unmittelbar den satzungsmäßigen Zwecken dient.

Die Neuregelung bezieht sich nicht auf kulturelle Einrichtungen, wie Museen, Theater und kulturelle Veranstaltungen.

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26.6.08 16.11.2006

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Low-Budget-Produktion und Rückstellungsvertrag

Aus Engagement für die gute Sache machen darstellende Künstler bei Low-Budget-Produktionen im Theater- oder Filmbereich auch gerne mal gratis mit.
Doch auch wenn kein Geld fließt, sollte ein Vertrag gemacht werden. Was sollte darin stehen? In diesem Zusammenhang spricht man besonders in der Filmwirtschaft von Rückstellungsverträgen. Was ist das?

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21.9.2006

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Für Zuschüsse keine Steuer?

"Echte" Zuschüsse nicht umsatzsteuerpflichtig

Aus dem Beschluss vom 14.04.2008 des BFH XI B 171/07 geht indirekt hervor, dass nach Ansicht des BFH echte Zuschüsse der öffentlichen Hand nicht der Umsatzsteuer unterliegen.  Damit gibt es bei dieser wichtigen Frage ein bisschen mehr Rechtssicherheit. Zu der Frage, was ein „echter“ Zuschuss ist, wurde schon früher berichtet. In Kürze: es darf kein Leistungsaustausch vereinbart werden. Eigentlich geht es in dem Urteil um die Frage, ob der Zuschuss in die Berechnung der Vorsteuer- abzugspauschale einbezogen werden kann – logisch, dass das zu verneinen war.

24.6.08


 

In die Frage, ob staatliche Zuschüsse (Zuwendungen) versteuert werden müssen oder nicht, ist Bewegung geraten durch ein Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums und verschiedene Urteile der Finanzgerichte.

In den üblichen Portalen und Newslettern ist die Rede von der Umsatzsteuer mit gerne gelesenen Überschriften wie

„Entwarnung für die meisten Fälle. Die gute Nachricht vorweg lautet: Für die meisten Fälle kann Entwarnung gegeben werden.“

Viele Kulturprojekte werden sich nicht damit beschäftigen, weil sie ja ohnehin umsatzsteuerbefreit sind. Die Frage der Steuerpflicht ist aber gleichermaßen relevant für die Einkommenssteuer (bei Inhabern oder GbR’s) wie für die Körperschaftssteuer (bei juristischen Personen).
Insofern lohnt es sich schon, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen.
Eine auf Grund von jetzt zirkulierenden Informationen falsch getroffene Entscheidung, Zuschüsse nicht (mehr) zu versteuern, kann im Fall einer Steuerprüfung zumindest zu kräftigen Steuernachzahlungen führen. Also Vorsicht.
mehr und aktueller

21.9.2006

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Digitale Betriebsprüfung durch die Steuerprüfer


Bereits seit 2002 gibt es eine Mitwirkungspflicht des Steuerpflich-tigen, die dem Steuerprüfer den Zugriff auf die originär digital erzeugten Daten des IT-Systems erlaubt (d.h. Informationen, die auf eigenen IT-Systemen erzeugt und verarbeitet oder die von Geschäftspartnern elektronisch übersandt wurden). Das Problem für den Steuerpflichtigen besteht auch daran, die steuerrelevanten von nicht-relevaten Daten zu unterscheiden. Auch eMails können z.B. relevant sein. Die Finanzverwaltung setzt zur Prüfung die Software IDEA ein - es ist sinnvoll, die Datenbestände durch dieses Tool analysieren zu lassen. Noch viel sinnvoller erscheint mir, alle steuerrelevaten Belege (z.B Rechnungen, Kontoaus- züge, Buchführung) auszudrucken und diese Ausdrucke zu archivieren und bei Prüfung vorzulegen, nicht aber den PC zugänglich zu machen. Denn für die Nicht-Bilanzpflichtigen gilt eine einfache Aufbewahrungspflicht - Aufzeichnungen sind nicht vorgeschrieben, schon gar nicht digital.

21.9.2006

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Buchdruck on demand

Nach Angaben der Süddeutschen muss ein Autor für den Druck seines Buches bei Xlibris von Random House, iUniverse von Barnes & Noble oder Books on demand mindestens 200 € zahlen.
Neuer Konkurrent ist lulu.com von Robert Young: Die elektronisch gespeicherten Bücher werden nur in der bestellten Stückzahl gedruckt. 80 % des Erlöses gehen an den Autor, 20 % bleiben beim verlag. Eine Europa-Zentrale in London öffnete im Herbst 2005.

21.9.2006

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GEMA - Komponisten

GEMA erlaubt Komponisten das Präsentieren eigener Musik auf der eigenen, nicht kommerziellen Website gebührenfrei.
Bisher wurden für solche Eigenpräsentationen mindestens 25 Euro fällig.
Die neue Regelung gilt für alle von der GEMA vertretenen Rechteinhaber, also sowohl Komponisten als auch Textdichterinnen und Verlage. Bedingung ist, dass mit der Website keine Einnahmen erzielt werden (auch nicht durch Werbung oder Sponsoring) und sie auch in keiner Verbindung zu kommerziellen oder E-Commerce-Websites steht. Außerdem muss die Nutzung vorher bei der GEMA angemeldet werden. (Leerzeichen im Link löschen!)
http://www.gema.de/media/de/mitglieder_formulare/ gema_eigenpraesentation.pdf

21.9.2006

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GEMA - Podcasting

Unter zehn Bedingungen, die die GEMA auf ihrer Podcast-Seite nennt, dürfen nun gegen eine monatliche Gebühr zwischen 5 und 30 Euro Teile von Musikwerken legal gesendet werden. Wegen der Neuheit des Mediums werden die Lizenzen nur vorläufig erteilt. Sie haben zur Zeit Laufzeiten von einem bis drei Monate und richten sich in der Höhe nach dem Umfang der Nutzung.

http://www.gema.de/musiknutzer/senden/podcast.shtml

http://www.gema.de/musiknutzer/faq.shtml#podcasting

21.9.2006

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Bewirtungsaufwendungen

Restaurantquittungen von über 100 € müssen neben anderen Formalien auch die Steuernummer des Restaurants enthalten.

6.7.2006

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Gruendungszuschuss

Die neuen Regelungen für den Gründungszuschusses für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit sind zum 01.08.2006 in Kraft treten. Die Förderung der Ich-AG endete am 30.06.2006, das Überbrückungsgeld am 31.07.2006.

Die wichtigsten Eckpunkte zu den Förderkonditionen http://www.gib.nrw.de/de/news/meldungen/10510606061307353508.htm

Das Wichtigste:

In den ersten neun Monaten erhalten GründerInnen pro Monat einen Zuschuss in Höhe ihres Arbeitslosengeldes I zuzüglich einer Pauschale von 300 € für die soziale Absicherung.

Nach einer Überprüfung der wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit am Ende der ersten Förderphase kann die Arbeitsagentur für weitere sechs Monate die pauschalen Zuschüsse von monatlich 300 € gewähren. Die zweite Förderphase wird nur bewilligt, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit mit hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten vorliegt.

Gründungszuschuss Phase I nur, wenn wirklich arbeitslos sind und noch mindestens einen Restanspruch auf das Arbeitslosengeld I von 90 Tagen.

Das Arbeitslosengeld I wird angerechnet auf den Gründungszuschuss und mit mit den Restansprüchen verrechnet und zwar um die ersten 9 Monate, in der die Gründerin den Gründungszuschuss in Höhe des Arbeitslosengeld I bezieht.

Der Gründungszuschuss wird nicht in Sperrzeiten geleistet.

Der Gründungszuschuss bleibt steuerfrei.

Bezieher des Gründungszuschusses sind nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung.

- Die monatlichen Mindestbeiträge bei einer freiwilligen Mitgliedschaft zur gesetzlichen Krankenversicherung werden auf Basis der halben monatlichen Bezugsgröße (zur Zeit 1.225,- Euro) berechnet. Für die Berechnung des KV-Beitrages wird der Gründungszuschuss in Höhe des ALG I und der erzielte Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit berücksichtigt. Die Pauschale in Höhe von 300,- Euro bleibt außen vor. Bei KSK-Versicherten wird nur der Gewinn berücksichtigt.

Diesen Zuschuss kann auch der erhalten, der vorher schon nebenberuflich selbstständig tätig war.


Urhebernachfolgerecht

Wie erwartet hat der Bundestag die Umsetzung der EU-Richtlinie gebilligt. Danach gibt es jetzt ab einer Bagatellgrenze von 400 € vier und je nach Kaufpreis auch mehr Prozent.

6.7.2006

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch der neue Bericht von finanztest 7/2006 zeigt, dass Künstler bei den meisten Versicherern zu der höchsten Risikogruppe gehören, also am meisten Beiträge zahlen, denn gerade bei Künstlern ist der an sich schon häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit, nämlich die psychische Erkrankung, in noch viel stärkerem Maß aussschlaggebend. Und zwar in einem Maß, dass Künstler überhaupt von den Versicherungen abgelehnt werden.

Ich empfehle stattdessen die Verwaltungsberufs- genossenschaft und/oder eine Rentenversicherung bei der VBLU, in der eine Vorsorge gegen Erwerbsminderung integriert ist.

13.12.2010

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Krankenkassennachzahlung für Gründer

freiwillig versicherte Existenzgründer erhalten von ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen vorläufigen Beitragsbescheid von ca. 240 €. Wenn dann möglicherweise erst nach Jahren der erste Einkommenssteuerbescheid kommt, kann eventuell eine kräftige Nachzahlung anstehen. Verdient man weniger als das zugrundegelegte Einkommen, gibts übrigens kein Geld zurück.

6.7.2006

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Gratis-Gruender-Software

Gratis-Software vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Softwarepaket 10.0 für Gründer und junge Unternehmen vom  2008 enthält komfortabel alle Hilfen und Werkzeuge, die ein Gründer braucht wie z.B. Businessplan, Rentabiltätsvorschau. Der Unternehmer findet hier eine PC-gestützte Buchführung mit diversen Auswertungsmöglichkeiten, die für den Anfang reichen. Das Problem ist aber irgendwann, dass sich die eingegebenen Daten nicht exportieren lassen, um sie in eine professionelle Buchführungssoftware zu importieren, ebenso lassen sich keine Kundendaten aus Adressverzeichnissen importieren.

6.7.2006

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6.7.2006

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Vereine

Fördervereine müssen die Mittelbeschaffung und –Weiterleitung in ihrer Satzung verankert haben.
 
Gemeinnützige Vereine müssen außer der EÜR je nach Anfall auch über
  • die Aufnahme und Vergabe sowie Tilgung von Darlehen
  • die Bildung von Rücklagen
  • die Anschaffung von langlebigen Wirtschaftsgütern, die nicht sofort abgeschrieben werden
  • die Deckung von Verlusten in wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Buch führen und auf Verlangen der Finanzbehörden vorweisen können.

29.5.2006

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VHS-Honorare

Nach dem neuesten VHS-Bericht sind die Teilnehmergebühren pro Unterrichtsstunde seit 1990 um 84 Prozent auf 24,70 Euro gestiegen, die Honorarkosten aber nur um 31 Prozent. Sie liegen jetzt im Schnitt bei 19,10 Euro und entsprechen damit einem Stundenlohn für Angestellte von rund 4,50 Euro.



Bildende Kunst - Markt

SPEZIAL ZU KUNST UND MARKT  in KULTURMANAGEMENT NEWSLETTER
Monatlicher Informationsdienst für Kultur und Management
ISSN 1610 - 2371 | Ausgabe 81 – Mai 2006 http://www.kulturmanagement.net



Fördermöglichkeiten Kunst&Kultur

seit Herbst 2006 hilft die neue Internet-Datenbank des Deutschen Informationszentrums Kulturförderung (DIZK), Fördermöglichkeiten für Kunst und Kultur zu finden  http://www.kulturfoerderung.org

29.5.2006

Förderungsübersicht

Früher war es das Dschungelbuch, heute sind Förderungen hier zu finden:  http://www.kulturfoerderung.org/de/

29.12.2006

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Fotografen: teure Post von der BG!

Selbstständige Grafikerinnen und Fotografen sind verstärkt im Visier der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung, wenn sie bisher dort nicht versichert waren. Denn die gesetzliche Unfallversicherung in dieser BG ist für beide Berufsgruppen Pflicht. Die Versicherung über eine BG ist für den Fall von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten aber ohnehin sinnvoll und bei privaten Versicherungen nicht so günstig zu haben. Rückwirkend werden keine Beiträge erhoben. In der Verwaltungs-BG ist die Mitgliedschaft von Selbstständigen, die keine Arbeitnehmer beschäftigen, allerdings freiwillig.
Wer dort bereits versichert ist, wird von der BG Druck und Papierverarbeitung in Ruhe gelassen. Als Designer/Künstler im bereich Bildende Kunst (Gefahrtarifstelle 55) zahlt frau dort jährlich mindestens ca. 200 € für eine Mindestversicherungssumme von 30.000 €. Für dieselbe Versicherungssumme zahlt ein Fotograf und Foto-Designer (gefahrenklasse 1,9) bei der BG Druck und Papierverarbeitung ca. 370 €, der Grafik-Designer (Gefahrstelle 0,6) ca. 116 €. Allerdings kann man hier auch eine Versicherungssumme von 18.000 € wählen, so dass sich die Beiträge auf 221 €, bzw. 70 € reduzieren. Fazit: Fotografen sollten sich über die BG Verwaltung versichern, Grafiker über die andere.

14.3.2006

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Krankengeld und KSK

Voraussetzung für den Bezug von Krankengeld über die KSK ab der 7. Woche ist die Krankschreibung durch den behandelnden Arzt und zwar vom ersten Tag an, damit die 6-Wochen-Wartefrist laufen kann. Diese Krankmeldungen müssen sofort der Krankenkasse zugesandt werden.

14.3.2006

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Mitgliedsbeitrag steuermindernd?

Klarstellung durch das Bundesfinanzministerium, dass auch in Zukunft die Mitgliedsbeiträge für Kulturfördervereine steuerlich abzugsfähig sein sollen, auch wenn eine geldwerte Gegenleistung gewährt wird. Der kostenlose oder ermäßigte Eintritt in die geförderte Kultureinrichtung wird als solcher geldwerter Vorteil angesehen.

 

29.12.2006

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Genossenschaft als Rechtsform wieder attraktiver


Durch die Novellierung des Genossenschaftsgesetzes im kommenden Sommer wird diese doch bisher eher selten genutzte Rechtsform für viele auf Langlebigkeit angelegte Projekte vielleicht doch interessant. Die bisher oft verwandten Rechtsform-Alternativen für größere soziale oder kulturelle Projekte sind der gemeinnützige, eingetragene Verein, der sich allerdings nur sehr begrenzt wirtschaftlich betätigen darf und von oft eher zufällig entscheidenden Mehrheiten abhängig ist. Bei der GmbH ist der Ein- und Austritt von Gesellschaftern mit sehr viel Aufwand verbunden, die Rechtsform eignet sich also nicht für größere, gelegentlich fluktuierende Teams. Und auch die Zweigleisigkeit von Träger-GmbH und Förder-Verein bedeutet, dass vor allem in gemeinnütziger Form immer wieder in einer Grauzone laviert werden muss.
Die eG kann Träger eines (inzwischen auch sozialen und kulturellen, sogar gemeinnützigen) Projekts und gleichzeitig quasi Förderverein sein. Eine Vielzahl von Personen, die einfach nur der „guten Sache“ helfen will, kann relativ einfach Mitglied werden und Einlagen zahlen.
Die Formalien werden mit der Novellierung dem EG-Recht angepasst und damit verschlankt, bleiben aber dennoch eine große Hürde. Da die eG wie eine Kapitalgesellschaft behandelt wird, sind vor allem die Anforderungen an die Prüfungen hoch und teuer. mehr  

9.2.06

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Adressen NRW

Über http://www.im.nrw.de/kommunaldatenbank können alle 427 Kommunalverwaltungen, Kreisverwaltungen und Regierungspräsidien ermittelt werden mit Name vom Chef, Telefon, fax, eMail, domain, aber ohne Abteilungen, jede Adresse ist einzeln exportierbar komplett als CSV oder pdf, nur mit der Postanschrift über die Zwischenablage.
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Arbeitslosenversicherung für Selbständige

Seit dem 1.2. 06 gibt es die Möglichkeit, sich als Selbständiger unter bestimmten Voraussetzungen (siehe unten und mein Artikel in der jetzigen Ausgabe s. 22 von Kunst & Kultur) gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, gegen das Scheitern mit der Gründung.

Frische Gründer müssen innerhalb eines Monats den Antrag stellen.

Wer sich mit mindestens 15 Wochenstunden selbstständig macht, kann sich freiwillig weiterversichern, sofern er in den letzten zwei Jahren vor der Selbständigkeit mindestens ein Jahr und unmittelbar (bis zu 4 Wochen) vor der Selbständigkeit arbeitslosenversichert war,  oder - wenn auch nur kurz - ALG I bezogen hat.
Es wird 2007 ein Einheitsbeitrag von 25,73 € (Ost: 22,05 €) erhoben.

Das Arbeitslosengeld, das Selbstständige bekommen, wenn sie weniger als 15 Wochenstunden Arbeit haben und deshalb ihre selbständige Tätigkeit beenden, bemisst sich in der Regel am fiktiven Durchschnittseinkommen der jeweiligen Qualifikationsgruppe und nur selten am letzten Einkommen aus beitragspflichtiger Beschäftigung (nur dann, wenn 2 Jahre vor dem Ende des letzten Versicherungspflichtverhältnisses mindestens 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt festgestellt werden können).

Derzeit liegt es zwischen mindestens 546,90 € (keine Qualifikation, ledig, kein Kind, Ost) und höchstens 1.364,10 € (Hochschulabschluss, Ehepartner ohne eigenes Einkommen, Kind, West) netto im Monat.

Steuerklasse I, ohne Kind, West:
Ohne Berufsausbildung 616,80 €
Ausbildungsberuf 762,90 €
Meister 906,30 €
Uni/Fachhochschule 1041,90 €

Nicht das eventuelle (Philosophie-)Studium ist für das ALG eines selbständigen, dann wieder arbeitslosen Taxifahrers entscheidend, sondern die Qualifikation, die für die Tätigkeit nötig ist, für die die Arbeitsagentur den Arbeitslosen vermitteln will, also Taxifahrer, also ohne Ausbildungsberuf. Oder: Wenn Schauspielerei eigentlich ein Ausbildungsberuf ist (ist m.E. strittig) und die Arbeitsagentur will jemanden in diesen Beruf vermitteln (was unwahrscheinlich ist), dann kann auch ein Autodidakt die zweite Stufe des ALG erhalten.

Gezahlt wird das Arbeitslosengeld mindestens 6 und höchstens 12 Monate lang; für Leute, die älter als 55 Jahre sind, bis zu 18 Monaten. Voraussetzung: man hat 12 Monate Beiträge gezahlt.
Wer mehr als 165 €/Monat hinzuverdient, muss sich das auf das ALG anrechnen lassen.
Im besten Fall kann mann für knapp 480 € AV-Beiträge knapp 8200 € ALG bekommen. Wahnsinn! Oder nach 2 Jahren Beitragszahlung maximal knapp 25.000 €!

Danach könnte er sich wieder selbständig machen, wieder sich freiwillig AV-versichern, wieder ....
Also man merkt, dieser Weg wird nicht lange so existieren, weil er unbezahlbar wird.

Die Versicherung kann nicht vom Versicherten gekündigt werden. Sie endet u.a. aber, wenn er 3 Monate keine Beiträge zahlt.
Die neue Regelung ist befristet bis Ende 2010. Auf Grund des Vertrauensschutzes ist es aber unwahrscheinlich, dass danach kein ALG mehr an Anspruchsberechtigte gezahlt wird.

Die Regelungen gelten auch für Personen, die außerhalb der EU arbeiten, oder Angehörige pflegen.

Die entscheidende Frage ist:

Bin ich bereit, meinen Laden zumindest offiziell zuzumachen, nur um ALG zu kassieren? Und damit Kunden zu verlieren?

Das ist kompliziert. Und deshalb kann mann und frau mich fragen.

Der Antrag an die Arbeitsagentur zum Download
http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-07/importierter_inhalt/pdf/Antrag.pdf
Das offizielle Hinweisblatt der Arbeitsagentur zum Thema
http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-07/importierter_inhalt/pdf/Hinweisblatt.pdf

11.12.06

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Belege lesbar aufbewahren

Belege auf Thermopapier verblassen sehr schnell. Eventuell kopieren, denn immerhin müssen die Belege 10 Jahre aufbewahrt werden. Bei Belegen unter 60 € nicht zuviel AUfwand treiben, werden von Steuerprüfern wohl eher vernachlässigt. Nicht in Plastiktüten aufheben, sondern zusammen mit anderen Papierbelegen in Aktenordnern, dann halten sie länger.


Kinderbetreuung absetzbar

Betreuungskosten für Kinder können rückwirkend ab 1.1.2006  steuerlich abgesetzt werden: von dem 1 Euro an, zu zwei Dritteln, maximal 4000 €/Jahr, für Kinder bis 14 Jahren, wenn beide Eltern berufstätig sind.  Arbeitet nur 1 Elternteil, können die Kosten  für 3- bis  6-jährige abgesetzt werden.  Alleinerziehende können außerdem noch 2400 € für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, immer vorausgesetzt, frau zahlt überhaupt Steuern und kann deshalb auch was absetzen.

9.2.06

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Bausparen

Bausparen wegen der Rendite, nicht wegen des Bauens:

Alte Verträge möglichst lang (bis er voll ist) weiterlaufen lassen, weil der Zins höher war.

Neuer Vertrag: niedrige Bausparsumme, niedrige Abschlussgebühr (1%) und die möglichst rückzahlbar. Bester laut finanztest: BHW D maxx, 3,43 % Rendite plus Prämie.

als Ehepaar nur 1024 EUR jährlich sparen, 8,8 % Wohnungsbauprämie kassieren, wird wohl irgendwann abgeschafft. Kapitalertragssteuerfrei. Nach 7 Jahren frei. Bedingung: zu versteuerndes Einkommen unter 51.200 EUR (Ehepaare).

9.2.06

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Riestern

Auch Selbständige, die selbst nicht sozialversicherungspflichtig sind, können eine Riesterrente abschließen, wenn sie einen sozialversicherungspflichtigen Ehepartner ihr eigen nennen. Wohl dem, der hat.


9.2.06
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KSK

Eine Visagistin musste in die KSK aufgenommen werden (BSG AZ B 3 KR 39/04).

9.2.06

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Vereinshaftung

Das Oberlandesgericht Dresden meint in seinem Urteil vom 09.08.2005 - 2 U 897/04, dass die Mitglieder eines Vereins persönlich haften können, wenn der Verein über den vom Vereinsrecht zulässigen Rahmen für Zweckbetriebe hinaus wirtschaftlich tätig ist. Denn dabei handelt es sich dann um einen Rechtsformmissbrauch. Damit folgt das OLG der harten Linie der Vereinsregister und entfernt sich vom Gemeinnützigkeitsrecht, das ja nur steuerliche Geltung hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Revision ist anhängig.

9.2.06
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Fahrtenbuch

Privatfahrten können bei einem BetriebsKFZ nur dann nach der 1%- Regelung verbucht werden, wenn das KFZ nicht mehr nur 10 %, sondern 50% beruflich genutzt wird. Das muss mit einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Dann aber ist die 1%-Regelung sinnlos, weil mann dann eh besser nach tatsächlichen Kosten abrechnet. Mein Tipp ist aber nach wie vor, bei preiswerten, gebrauchten KFZ mit der KM-Pauschale abzurechnen. 9.2.06

Die Anforderungen an ein Fahrtenbuch werden immer strenger. Zettel oder Excel-Tabelle sind manipulierbar. Deshalb fordern die Gerichte, dass ein Fahrtenbuch

  • eine "buchmäßige" äußere Gestalt besitzt,
  • eine "ordentliche und damit im Wesentlichen auch übersichtliche äußere Form" aufweist,
  • fortlaufend geführt wird, so dass nachträgliche Einfügungen zumindest erschwert werden,
  • "zeitnah" geführt, d.h. nach jeder Fahrt (mit dem erreichten Gesamt-Kilometerstand) ausgefüllt wird. 14.3.06

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Kindergeld


Bundesverfassugnsgericht und Bundesfinanzministerium haben die vom Kind selbst gezahlten Sozialabgaben als Freibeträge anerkannt. Damit ändern sich Bemessungsgrundlagen für Kindergeld, Unterhalt und Ausbildungsfreibetrag. mehr in Finanztest 1/2006

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lieber privat krankenversichern?


davor warne ich. Mehr dazu im Heavy Newsletter

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Pressearbeit per eMail

Optimierung des digitalen Kontakts
Die Adressen der Empfänger werden aus Respekt und zum Datenschutz versteckt, indem man alle Empfänger unter "BCC" (blind carbon copy) einträgt.

Das kann aber dazu führen, dass der SPAM-Filter der Redaktion Deine Mail als SPAM einstuft. Manche Redaktöre können mit dem SPAM-Filter nicht umgehen und löschen deshalb Deine Mail ungelesen. Möglicherweise mit „Empfangsbestätigung“ versenden. Das bringt aber keine Sicherheit, weil viele Empfänger die Option "Empfangs-bestätigung versenden" aus gutem Grund (Viren!) deaktiviert haben. Also parallel per FAX oder an eine 2. eMail-Adresse.

Mehr dazu im Heavy 25 und 19

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Zahnersatz

Wer Weihnachten auf harte Nüsse zu fest zugebissen hat:

Seit dem 1.1.05 gibt es von der gesetzlichen Krankenkasse einen Festzuschuss statt einer prozentualen Beteiligung für Zahnersatz. Das BONUS-Heft-System bleibt wirksam. Der Zuschuss der Kasse ist in der Höhe ähnlich wie bisher, nur gilt er jetzt nur noch für einfacheren Zahnersatz (z.B. einseitige Verblendung statt Vollverblendung) - das heißt: die Standards für die Regelversorgung sidn deutlich abgesenkt worden!; die Zuzahlungen für normalen und besonders guten klettern erheblich, nach Angaben der AOK Bayern um 51 %.

Seit dem 1.7.2005 müssen gesetzlich Versicherte 0,9 % mehr „Zusatzbeitrag“ zahlen für Zahnersatz und Krankengeld.

Der Kassenzuschuss wird als Festzuschuss von fiktiven Regelkosten des Zahnersatzes berechnet. Den doppelten (in der Regel kostendeckenden) Zuschuss bekommt, wer weniger als 40 % der Bezugsgröße (2006: 29.400 / 24.780 €) verdient - das sind weniger als 11.592 € im Jahr. Für den ersten im Haushalt der Versicherten lebenden Angehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um 15%, für jeden weiteren um 10 Prozent.

Versicherte mit einem sehr geringen Einkommen (zum Beispiel ALG II- oder BAFÖG-Empfänger oder unter 980 € / Monat/Lediger), die Zahnersatz benötigen, bekommen von ihrer Krankenkasse einen zusätzlichen Festzuschuss, so dass sie die Regelversorgung kostenfrei erhalten.

Aber auch Normalverdiener können mit der gleitenden Härtefallregelung Anspruch auf einen erhöhten Festzuschuss haben. Dieser hängt von der Einkommenshöhe ab. Sie müssen bis zum Dreifachen des Betrages selbst leisten, um den ihr eigenes Einkommen vom geringen Einkommen abweicht. Beispiel: Wer als Alleinstehender 1.100 € verdient, liegt 134 € über der Zuzahlungsbefreiungsgrenze (966 €) und muss daher für die Regelversorgung maximal 402 € an Eigenbeteiligung leisten.

Bei hohen privaten Mehrkosten kommt möglicherweise eine Zusatzversicherung in Frage. Dabei Wartezeiten, Ausschluss akut notwendiger Behandlungen und Umfang beachten. Unter Faxabruf 01805 88768213 hilft Finanztest dabei.

Nach den Urteilen des BSG vom 24.6.80 (1 RA 51 / 79 und 1 RA 53 / 79) hat auch die Rentenversicherung Zuschüsse zum Zahnersatz zu leisten, wenn dieser dazu dient, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Das könnte vor allem bei Schauspielerinnen und Sängern der Fall sein, die ihren Mund schön aufreißen müssen. Einen Zuschussantrag an die DRV deshalb spätestens 6 Monate nach Eingliederung des Zahnersatzes stellen.
Außerdem kommt für Schauspieler, die bei der VddB zusätzlich altersversichert sind, auch ein VddB-Zuschuss in Frage.

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Steuerberatungskosten

Private Steuerberaterkosten können ab 1.1.2006 nicht mehr als Sonderausgabe geltend gemacht werden. mehr im Heavy Newsletter

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ALG II Bildende Kunst

Künstlerinnen müssen ihre selbst geschaffenen Kunstwerke eigentlich nicht verkaufen, wenn sie Arbeitslosengeld II beziehen wollen, weil sie zum geschützten Vermögen gehören, das für die Erwerbstätigkeit unentbehrlich ist. Geprüft werden muss allerdings, ob einzelnen Kunstwerke verwertbar sind, denn der Künstler hat seinen Unterhalt vorwiegend aus eigenen Mitteln zu bestreiten.

Atelierräume können u.U. als nötig anerkannt werden.

29.12.2006

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Reifen

Seit 1.7.2006 muss ein Autofahrer "geeignete" Bereifung haben. Bei Zuwiderhandlung gibts Bußgeld. Versicherungsrechtlich bedeutet das, dass die KFZ-Versicherungen dem Autofahrer schon ab 1.1.06 leichter eine Teilschuld zumessen und ihn zurückstufen können, wenn er bei Winterwetter mit Sommerreifen unterwegs ist.

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KSK muss Webdesigner aufnehmen

Webdesignerinnen müssen von der Künstlersozialkasse aufgenommen werden, wenn sie "Bildschirmseiten unter ästhetischen und funktionalen Gesichtspunkten" gestalten. Das Gericht: "Das Berufsbild ist - in Abgrenzung zum Programmierer und Webmaster - durch eine eigenschöpferische Tätigkeit geprägt, die mit denen der Grafiker, Grafikdesigner und Layouter vergleichbar ist". Aber die KSK kann von Webdesignern wie von allen anderen weiterhin Belege für die konkrete gestalterische Tätigkeit, die Erwerbsmäßigkeit usw. verlangen. (Aktenzeichen B 3 KR 37/04 R). 11.12.06


 

USt-Voranmeldung: Arbeit reduzieren

Umsatzsteuer muss in der Regel quartalsweise abgeführt werden mit einer entsprechenden USt-Voranmeldung , also für das 1. Quartal bis zum 10.4., von Existenzgründern und nach Rechtsformwechsel zwei Jahre lang monatlich. Dauerfristverlängerung um 1 Monat beantragen frau hat also bei obigem Beispiel bis 10.5. Zeit. Sinnvollerweise bei Dauerfristverlängerung gleich zwei USt-Voranmeldungen auf einmal abgeben, die für den vorigen und den vorvorigen Monat spart Energie. Voranmeldung muss pünktlich abgegeben werden, sonst Säumniszuschläge. Seit 2005 verpflichtend auf elektronischem Weg (Elster) 24.11.05

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Bewirtung und Umsatzsteuer

Und wieder gibt es zu diesem Dauerthema ein neues Urteil vom OFD Koblenz vom 7.06.2005 S 7100 A - St 44 3. Darin geht es - verkürzt - darum, dass verzehrfertige Speisen und Getränke in Fußballstadien dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, in Kinos aber dem vollen, weil dort "besondere Vorrichtungen für den Verzehr bereitgehalten" werden (damit sind wohl die Ablagemöglichkeiten für Popcorn in den Kinosesseln gemeint). Wenn also im Theaterfoyer nur Stehtische wie am Bierausschank im Stadion vorhanden sind, kann frau ne Chance haben, auch fürs Theater mit dem ermäßigten USt-Satz durchzukommen. Absurd das Ganze! 24.11.05

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Umsatzsteuerermäßigung für Musik und Theater bekräftigt

Seit 16.12.2004 gilt der ermäßigte Mehrwert von 7 % für
  • alle Honorare von ausübenden Künstler (auch Solisten) bei Theateraufführungen, Konzerten und ähnlichen Veranstaltungen, auch alle Kleinkunst,
  • für Eintrittsgelder in Theatern, Konzerten und Museen.

Damit wurde - längst überfällig - das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in dt. Recht umgesetzt.

Strittig sind weiterhin die Nebenleistungen, Merchanising und Bewirtung. 11.12.06

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neue Vertragsmuster für bildende Künstler

 

Musterverträge und AGB -  Empfehlungen für Bildende Künstlerinnen und Künstler. Das Inhaltsverzeichnis kann hier als pdf-Datei eingesehen und geladen werden. Zusammen mit der Mappe wird eine CD mit den Dateien (als rtf- und als pdf-Dateien) angeboten, die das Bearbeiten der Verträge entsprechend individueller oder konkreter Gegebenheiten erleichtert. Die Vertragsmappe und die CD können für 20 EUR, zuzüglich Versandkosten- formlos, aber bitte schriftlich - bestellt werden bei ver.di | Fachgruppe Bildende Kunst
Die Honorar- und Tarifkommission ist an Erfahrungen, Hinweisen, Korrekturen, Vorschlägen, Kritik, Anregungen... interessiert. 24.11.05

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Gebühren für Markenschutz gesenkt

Auf Beschluss der EU-Kommission wurden zum 1. November die Gebühren im europäischen Markenschutz um bis zu 40 Prozent gesenkt. Anmeldung und Eintragung einer Gemeinschaftsmarke kosten jetzt 900 bzw. 850 Euro; eine elektronische Anmeldung reduziert die Kosten um weitere 150 Euro. Mehr  auf der Website des EU-Markenamtes HABM http://www.ohim.eu.int/de/default.htm 24.11.05

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Überhöhte Eintrittsgelder

Fundraising-Beiträge (überhöhter Eintritt für VIP-Gala, Benefiz-veranstaltungen) sind im Gegensatz zum Sport im Bereich der Kultur nur in sehr geringem Maß von den Firmen absetzbar. Bei einem gemeinn. Verein  sind die Einnahmen dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Möglicherweise sollten die überhöhten Eintrittsgelder besser getrennt werden in Spende und Eintritt.

14.9.05

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Kein EÜR-Formular-Zwang für USt-befreite Theater und Orchester

Unter 17.500 € Umsatz ist das Formular, das die Buchführung so schwierig macht, sowieso nicht nötig. Also weiter wie bisher mit einer selbstgestrickten EÜR. Das gilt auch gleichermaßen z.B. für Theater und Orchester, deren Umsatz zwar darüber liegt, die aber von der UST-Pflicht befreit wurden auf Grund des § 4, 20 UStG (Auskunft des FM NRW vom 29.7.2005).

22.8.2005

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Insolvenz droht?

Das Statistische Bundesamt registrierte 2004 knapp 40.000 Unter- nehmensinsolvenzen sowie über 27.000 Privatinsolvenzen von selbständig Tätigen. In den Jahren davor lagen die Zahlen ähnlich hoch. Die Insolvenzquote - also das Verhältnis von insolventen zu bestehenden Unternehmen - ist nach Angaben der Euler-Hermes Kreditversicherung AG seit 1970 von 0,2 Prozent auf 1,3 Prozent (2004) gestiegen.


Um strafrechtliche Risiken zu vermeiden, ist ein möglichst geordneter und rechtzeitiger Ausstieg aus dem alten Unternehmen nötig, so Christiane Siegel, Expertin für Gründungsförderung bei der landeseigenen Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung G.I.B. NRW. "Hierzu gehört eine außergerichtliche oder gerichtliche Vereinbarung zur Schuldenregulierung mit allen Gläubigern.'

Auch Privatleute können ja inzwischen eine Insolvenz anmelden, ohne das restliche Leben darunter leiden zu müssen.

In jedem Fall ist ein Gang zur Schuldnerberatung sinnvoll, bei denen es aber leider oft lange Wartezeiten gibt.

22.8.2005
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Komponisten und GEMA

U-Musik-Komponisten waren seit Jahren unzufrieden mit dem von der GEMA einegführten PRO-Verfahren zur Berechnung der Verteilung. Leider ist dieses Verfahren im Mai vom BGH bestätigt worden.
Das Urteil: http://www.iww.de/quellenmaterial/abruf.php3?052157
22.8.2005

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Urheberrechte an Theatern

In Folge des Streits um die "WEBER"-Inszenierung in Dresden haben Bühnenverein und der Verband der Dt. Bühnen- und Medienverlage neue Rahmenbedingungen für die Vergabe von Aufführungsrechten festgelegt. Danach muss über das Einfügen von Fremdtexten der Verlag informiert werden. Erlaubt ist die nicht-kommerzielle Werbung mit einer Videoaufzeichnung im Internet. 20.7.05

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Unfallversicherungen

wurden von finanztest im heft 6/05 untersucht und bewertet. Die Versicherungen zahlen einen dicken Batzen Geld, sofern durch einen Unfall (egal ob privat oder beruflich) ein bleibender Schaden bleibt. Fehlt dem Versicherten nach dem Unfall z.B. eine Hand, bekommt er z.B. mit dem Progressionstarif P 500 ca. 150.000 €. Beiträge jährlich ca. 130 €.

16.6.05

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Eingetragenen Vereinen droht die Streichung

aus dem Vereinsregister, wenn deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Bei der Neueintragung, der Anmeldung von Satzungsänderungen oder neuer Vorstandsmitglieder wird jetzt regelmäßig auch eine Auskunft über die Finanzierungsquellen des anmeldenden Vereins verlangt. Bei Vereinen, die sich vornehmlich über "Entgelte" (Eintritte, Kursgebühren, Honorare für Auftritte) finanzieren, wird eine Eintragung verweigert, da es sich hierbei um die "falsche Rechtsform" handelt, da in der Entgelterzielung das Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs gesehen wird. Dies ist jedoch nach den geltenden Vorschriften des Vereinsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht möglich und unabhängig von der eventuell schon ausgesprochenen Gemeinnützigkeit. # nach: verein & steuern aktuell, matthias kröselberg Solche Vereine sollten sich also überlegen, ob sie ihren wirtschaftlichen Zweckbetrieb nicht auslagern, z.B. in eine gGmbH.16.6.05

Clowns im Krankenhaus


Clowns können sich ebenfalls über die KSK versichern, sofern sie als selbständige darstellende Künstler tätig sind und nicht etwas als Pfleger im medizinischen Bereich.13.4.2005

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Kunsthandwerker und KSK

Schmuckdesignerinnen, Keramiker, Weberinnen haben oft massive Probleme bei der Aufnahme in die KSK. Die KSK ordnet die Kunsthandwerker gerne den Handwerkern zu und lehnt damit die Versicherungspflicht ab. Kriterium ist dabei auch die Mitgliedschaft in einer Handwerkskammer.
Nun haben nach dem Fallen des Meisterzwangs viele Kammern große finanzielle Probleme und leiden unter Mitgliederschwund. In der Vergangenheit haben die Kammern den Kunsthandwerken oft geholfen zum Beispiel mit der Veranstaltung von Verkaufsausstellungen oder subventionierten Messeständen. Verständlich, dass sie jetzt dringender auch die Kunsthandwerker bitten, doch Mitglied zu werden.
Ein Eintrag in die Handwerkernebenrolle oder gar ein freiwilliger Beitrag dürfte der Versicherung nach dem KSVG nicht entgegenstehen.

13.4.2005  

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Rürup-Rente


Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, haben keine Chance auf die Zulagen der Riester-Rente. Für sie gibt es jetzt die Möglichkeit einer Renten- versicherung, mit der sie in der Einzahlphase Steuern sparen können.
Informationen über das neue Alterseinkünftegesetz (Rürup-Rente) stehen auf http://www.bundesfinanzministerium.de/
BMF-.336.24071/Artikel/index.htm

Außerdem bietet die BfA eine umfassende Broschüre zum Download an: http://www.bfa.de/ger/ger_rente.4/
ger_broschueren.45/ger_45_steuerrecht.pdf
13.4.2005

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Tänzer und ihre Rechte


Die Tanzschaffenden haben in Berlin einen Kongress abgehalten und den Dt. Bühnenverein eingeladen, um mit ihm über ungeklärte Fragen der ABgeltung von Urheber- und Leistungsschutzrechten zu reden. Der Bühnenverein ist nicht gekommen, hat aber flugs eine Presseerklärung produziert und allen Forderungen schon mal prophylaktisch eine Absage erteilt. Also die harte Tour.
Hintergrund ist, dass die Tanzverbände in Deutschland sich zu einem Bundesverband zusammenschließen wollen und nach französischem Vorbild mit einer eigenen Verwertungsgesellschaft Tantiemen für Choreographen eintreiben wollen.13.4.2005

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VHS-Dozenten und Urlaub

Das Kölner Arbeitsgericht hat einem Dozenten Recht gegeben, der bei der Kölner VHS mit einer Reihe von Einzelverträgen 2 Jahre beschäftigt war und mit Hilfe des Bundesurlaubsgesetzes als "fester freier Mitarbeiter" seinen Urlaubsanspruch durchsetzen wollte. Die Stadt Köln ist in Revision gegangen und droht damit, das Urlaubsgeld dann von den ohnehin spärlichen Honoraren einbehalten zu wollen. (Aktenzeichen 4 Ca 6925/04). 13.4.2005

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Dozenten mit 650 EUR noch rentenversicherungsfrei? 

Selbständige Lehrer (sofern sie nicht ein künstlerisches Fach unterrichten) haben keine Chance auf Zuschüsse für ihre Sozialversicherung von der KSK. Die Dozenten drückt vor allem die Rentenversicherungspflicht. Eigentlich sind sie ab einem Gewinn von 450 EUR rentenversicherungspflichtig. Wenn sie aber nebenberuflich bei gemeinnützigen Einrichtungen unterrichten, können sie außer den 450 EUR noch die Übungsleiterpauschale von 2400 EUR jährlich geltend machen, was dann eben auf die 650 EUR hinausläuft.

13.4.2005

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Bewirtungskosten - USt voll absetzbar

Wenn ihr euren Kunden in der Pizzeria bewirtet o.ä., müsst ihr seit letztem Jahr 30% % davon als Eigenanteil als Einnahme buchen. Inzwischen hat der BFH entschieden, dass aber dennoch die komplett MWST abgesetzt werden kann. Schwierige Rechnerei. Da freuen sich die Software-Hersteller.
13.4.2005

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USt-Befreiung von Amts wegen und zwangsweise

Das FG München hat in seinem Urteil v. 27.08.2004 14 V 2466/04 den Antrag eines Musicals abgelehnt, fast 100.000 € verrechnete Vorsteuer nicht zurückzahlen zu müssen. Das Musical wollte nicht Ust-befreit sein, um eben Vorsteuer verrechnen zu können und hat das auch einige Jahre getan, bis das kluge FA auf die Idee kam, selbst die Umsatzsteuerbefreiuung vorzunehmen, denn schließlich ist das Musicaltheater auch ein Theater. 13.4.2005

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Kleinkunst auch USt-befreit

Die OFD Erfurt hat im Oktober 2004 in zwei Entscheidungen die grundsätzliche Möglichkeit eingeräumt, dass auch Varieté- und Kleinkunst-Veranstaltungen wie Theater von der Umsatzsteuer befreit werden können. Es kommt allein auf den Rahmen der Veranstaltung an. Wenn es sich insgesamt um eine Theaterveranstaltung oder ein Konzert handelt, okay. Wenn es sich aber um eine Tanzbelustigung oder eine sportliche Veranstaltung handelt, dann nein. 13.4.2005

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2400 EUR/Jahr steuerfrei


Honorare für Bildungskurse von gemeinnützigen Einrichtungen (auch Kommunen) sind bis 2400 € einkommensteuerfrei, wenn sie nebenberuflich erzielt wurden. (z. B. Hauptberuf: "Schauspieler", Nebenberuf: "Kursleiter") Also diese Einkünfte nicht in die hauptberufliche Betriebsbuchführung, sondern in der Einkommenssteuer-Erklärung angeben [Anlage GSE, Seite 2, in Zeile 41 den Überschuss aus Zeile 57 ( Lehrtätigkeit ) eintragen,] und so den Freibetrag nach § 3, Nr. 26, EStG, bis max. 2100 € geltend machen. Die Kursleitereinkünfte sollten im Verhältnis zu den Einkünften im Hauptberuf stehen (Zeitverhältnis 1 / 3 zu 2 / 3) und den Freibetrag nicht wesentlich übersteigen. Diese Honorare sind trotzdem möglicherweise nicht umsatzsteuerbefreit, siehe unten. Betriebskosten dürfen von Dir für diesen nebenberuflichen Bereich nur abgezogen werden, wenn sie 2400 € übersteigen. Es ist schwer, sich dagegen zu wehren, dass das Finanzamt die Betriebsausgaben der hauptberuflichen Tätigkeit in dem Maß nicht anerkennt, das dem Verhältnis der nebenberuflichen Einnahmen zu den hauptberuflichen Einnahmen entspricht.
Der oben genannte Freibetrag gilt ebenso, aber nicht noch einmal, für geringfügige, angemessene Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (Aufwandsentschädigungen bei Wahlfunktion). Dieser Freibetrag ist im übrigen umsatz-, einkommenssteuer- und sozialversicherungsfrei.
13.4.2005 24.6.08

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410 EUR/Jahr steuerfrei

"Nebeneinkünfte" aus selbständiger Tätigkeit unter 410 € (nach Abzug der Betriebskosten) im Jahr brauchen gar nicht versteuert zu werden. Damit sind gelegentliche Einnahmen aus Flohmarktverkäufen, der Verkauf der langjährig privat genutzten Gitarre, aus der Unterbringung von Gästen gemeint. Das ist eine Bagatellgrenze.

Steuerfrei sind auch Lottogewinne, Gewinne aus dem Spielkasino, Einkünfte aus steuerbefreiten Lebensversicherungen, Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, wenn sie länger als 12 Monate gehalten wurden.
13.4.2005

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Musiker-Selbstvermarktung


Vor allem Instrumentalsolisten vertrauen oft darauf, dass Mund-zu-Mund-Werbung und Einladungen zu Konzerten auch in Zukunft genügend Auftritte bescheren werden.
Sehr sinnvoll wäre eine Ergänzung durch Visitenkarten, durch einen Presse- und Werbetext mit dem künstlerischen Werdegang, eine Übersicht mit dem Repertoire, druckfähige Fotos, eine Webseite und eine eMail-Adresse. Bei der Erstellung dieser Marketing-Grundausstattung bin ich gerne behilflich. 13.4.2005

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Angemessenes Honorar für Autoren

Der Verband der Schriftsteller (VS) hat auf Grund des geänderten § 32 URHG mit etlichen namhaften Belletristik-Verlagen eine Vereinbarung über eine angemessene Vergütung erzielt. So beträgt etwa das Honorar für Hardcover-Ausgaben 10 %. Auch wenn das bisher vereinbarte Honorar niedriger ist, können Autorinnen in Zukunft auf Grund dieser Vereinbarung ein höheres Honorar einklagen.

13.4.2005

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Zuwanderungsgesetz in Aufenthaltsgesetz umgetauft.

Änderungen seit 1.1.05:

Arbeits- und aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten bearbeitet jetzt nur noch die örtliche Ausländerbehörde.
Es gibt nur noch:
1.) Visum (für alle Nicht-EU-Angehörigen, außer Australien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und USA)
2.) Aufenthaltsgenehmigung (zeitlich befristet und an einen Zweck gebunden) und
3.) die unbefristete Niederlassungserlaubnis. Alles wird mit einem Etikett in den Pass geklebt.  http://www.zuwanderung.de/

13.4.2005

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Vorsicht bei insolventen Auftraggebern

Künstler sollten in neuer Weise aufpassen.
Verbände bieten inzwischen Seminare an mit Titeln wie
Wie gehe ich in Konkurs und mache trotzdem weiter?
Das hört sich seltsam an, ist aber legale Realität. Die GmbH haftet ja nur in der Regel mit 12.500 EUR. Die werden dann eben geopfert. Die Gesellschafter haben sich ja bereits in der Regel durch Geschäftsführer-Gehälter aus der roten Zone gebracht. Einer oder mehrere der Gesellschafter erwerben dann aus der Konkursmasse die Geschäftseinrichtung etc. und machen mit einer neuen GmbH weiter, die dann nach dem nächsten Festival wieder pleite macht. Sofern man mit solchen etwas streng riechenden Veranstaltern überhaupt zusammen arbeiten will, sollte man auf Drittelung der Gagenzahlung bestehen, wie das bei Rockbands seit langem üblich ist: Das erste Drittel per Überweisung vor Abfahrt, das zweite Drittel bar in der Pause, das dritte Drittel nach dem Auftritt und vor dem Schlussapplaus/Abbau. 4.11.04

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Arbeitslosen-Infos /Existenzgründer

HARTZ IV:

ab 1. Oktober wird die bisherige komplizierte Berechnung von Absetzbeträgen durch einen allgemeinen Zuverdienst-Grundfreibetrag von 100 Euro ersetzt. Von Einkommen, die den Grundfreibetrag übersteigen, sollen bis zum Bruttoeinkommen von 800 Euro 20 Prozent anrechnungsfrei bleiben, darüber liegende Einkommen bis 1200 Euro können Arbeitslosengeld-II-Empfänger zu 10 Prozent behalten, mit Kindern bis 1500 Euro.

16.6.05

Die Einkommensfreibeträge werden bei Selbständigen vom Gewinn berechnet.

Um Arbeitslosengeld (I) zu erhalten, mussten früher innerhalb von 3 Jahren 360 versicherungspflichtige Arbeitstage nachgewiesen werden, was für unständig Beschäftigte (Drehtage) schon immer ein Problem war. Ab 2005 müssen die 360 innerhalb von ZWEI Jahren nachgewiesen werden.


Arbeitnehmer, die gekündigt werden oder deren Arbeitsvertrag befristet abgeschlossen wird, müssen die Arbeitsagentur sofort über das Ende der Beschäftigungsverhältnisses informieren, sonst gibt es Sperrzeiten!
Wer aber wie beim Film oder bei Tourneetheatern zwar befristet beschäftigt wird, aber nur grob z.B. bis Mitte Dezember, der genaue Endpunkt aber bei Vertragsabschluß offengehalten wird und erst nachträglich in der Bescheinigung für die AA reingeschrieben wird (z.B.: 23. Dezember), der kann die AA natürlich nicht sinnvoll informieren und erhält wegen Versäumnis Sperrzeit.

AB-Maßnahmen werden auf 6 bis 12 Monate verkürzt. Die AA zahlt nur noch einen pauschalen Zuschuss von 900 bis 1300 EUR. ABM-Beschäftigte zahlen keinen Beitrag mehr zur Arbeitslosenversicherung, erhalten also hinterher auch kein Arbeitslosengeld mehr.

ALG II in Kürze: Alleinstehende 345 EUR(West / 331 EUR (Ost) plus Miete/Heizung. Ehe(-ähnliche) je 311 EUR/ 298 EUR. Für Kinder bis 14 Jahre rund 200 EUR, bis 18 rund 270 EUR. Für bisherige ALH-Bezieher gibt es übergangsweise Zuschläge. Vor dem Bezug muss auf mögliches Vermögen zurückgegriffen werden: 200 EUR pro Lebensjahr dürfen behalten werden und noch mal 200 EUR, sofern sie in einer Versicherung angelegt sind, die erst im Rentenalter ausgezahlt sind.

ALG II-Bezieher müssen jede zumutbare Arbeit annehmen. Sie dürfen sie nicht zugunsten einer befristeten Beschäftigung kündigen, auch wenn die in ihrem ursprünglichen Beruf und besser dotiert ist. ALG-II-Bezieher müssen Jobs annehmen, die mit
1 bis 2 EUR pro Stunde
entlohnt werden und die Arbeitsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen wiederherstellen sollen. Diese Jobs sollen von karitativen Organisationen angeboten werden und sich auf zusätzliche Bereiche beschränken, ähnlich wie bei den Stellen für Zivis. Wer den Job ausschlägt, muss mit Sperrzeiten rechnen.

ver.di berät: www.verdi-erwerbslosenberatung.de

Der DGB beantwortet im Internet die wichtigsten Fragen zu ALG II (z. B. "Wer bekommt ab Anfang 2005 wie viel?") und gibt wertvolle Tipps ("Wie lässt sich Vermögen retten?"): www.dgb.de

Der DGB Berlin-Brandenburg hat einen elektronischen Briefkasten für Fragen zum ALG II eingerichtet: www.berlin-brandenburg.dgb.de

Bundesweit ist in den DGB-Regionalbüros kostenloses Info-Material erhältlich, z.B. "Arbeitslosenhilfe gibt es nur bis Ende 2004 - und was dann?" oder "Worauf kommt es jetzt an? Tipps, die bares Geld wert sein können."

Empfehlenswert ist auch das Info-Angebot der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen: www.erwerbslos.de.

4.11.04

Arbeitslosengeld II

Sozialpolitische Informationen des BMAS mit den Themen "EQJ", "Arbeit für Ältere" und "Arbeitslosengeld II"
http://www.bmas.bund.de/BMAS/Redaktion/ Pdf/Publikationen/Sozial-Politische-Information/ 2006-05-spi,property=pdf,bereich=bmas, sprache=de,rwb=true.pdf

(Leerzeichen aus Link entfernen!)

29.12.2006

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Vereine und Steuern

Vereine dürfen Mitgliedern keine Spendenbescheinigungen für unentgeltiche Arbeitsleistungen oder unengeltliches Vermieten von Räumen noder KFZ ausstellen. Der Verein haftet für falsch ausgestellte Zuwendungsbescheinigungen mit pauschal 40% der Spendensumme.

Anders ist das bei Aufwandsspenden. Aber dafür muss ein Honorarvertrag für die Tätigkeit gemacht werden. Anschließend verzichtet der Honorarempänger auf die Zalung. Versteuern muss er sie trotzdem. Dagegen rechnet sich dann die Spendenbescheinigung.

Staatliche Zuschüsse können auch bei gemeinnützigen Vereinen umsatzsteuerpflichtig sein.

Der Bundesfinanzhof hat am 9.10.2003 - V R 51/02 entschieden, dass öffentliche Zuschüsse umsatzsteuerpflichtig sind, wenn
- der Zuschuss dem Abnehmer des Gegenstands oder dem Dienstleistungsempfänger zugute kommt,
- der Zuschuss gerade für die Lieferung eines bestimmten Gegenstands oder die Erbringung einer bestimmten Leistung gezahlt wird, und
- laut Zuwendungsvertrag der Zuschuss fällig wird, wenn der Zuschussempfänger einen steuerbaren Umsatz bewirkt hat.
Langsam wird die Frage der Umsatzsteuerpflicht öffentlicher Zuschüsse klarer. Da immer mehr Zuwendungen in Form von Leistungsverträgen vergeben werden, ist das für die geförderten Empfänger sehr wichtig. Ein Gutteil des Zuschusses würde ja als Umsatzsteuer an das Finanzamt abfließen. Beim Abschluss von Leistungsverträgen mit Kommunen und Ländern muss also aufgepasst werden.

Zuschüsse der öffentlichen Hand an Künstler (Solisten, GbRs) sind immer einkommens- und umsatzsteuerpflichtig, mit einer Ausnahme: Wenn es Preise sind fürs Lebenswerk.

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Errechnen der Vorsteuer mit der Vorsteuer-Pauschale?

Das hört sich doch gut an, statt aus allen Ausgabe-Belegen mühsam die enthaltene Mehrwert-Steuer herauszurechnen und dann mit der eingenommenen Mehrwertsteuer zu verrechnen, um schließlich entweder vom Finanzamt eine Vorsteuerrückzahlung zu erhalten (siehe heavyrat 16) oder aber eben den Rest ans FA abzudrücken. Spart doch Arbeit und Nerven. Aber lohnt sich das? Oder steht man sich mit dem mühsamen Rausrechnen besser? Oder kann man mal so, mal so? Und können das GbR's auch? Antworten auf all diese Fragen im heavyrat 18.

15.8.04

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Schutz gegen Abmahnungen

Wie schützt man sich gegen Abmahnungen wegen eines angeblich belästigenden Künstler-Infos (Theater-Newsletter)?

Werbeanrufe, Faxe und eMails können belästigen und gegen geltendes Recht verstoßen. Abmahnungen können mit 300 bis 500 EUR teuer werden. Es ist nicht zu fassen, aber eine arbeitslose Bühnenbildnerin hat etlichen Stadttheatern per Fax ihre Bewerbung geschickt und wurde wegen Belästigung abgemahnt. Jedes Angebot für eine Gastspiel, jede Einladung zur Ausstellungseröffnung, jeder Newsletter per Fax oder eMail kann eine ABmahnugn zur Folge haben. Auch wenn vielleicht von Mitwerbern (anderen Künstlern) keine Gefahr droht, die durch Abmahnungen auf Grund des Gesetzes gegen des unlauteren Wettbewerb (UWG) unliebsame Konkurrenz ausschalten wollen, so kann doch jeder Privatmensch, jede Behörde, jede Firma, die von Euch ein eMail erhält, sich in ihrem Persönlichkeitsrecht gestört fühlen und mit § 823 und § 1004 BGB eine kostenpflichtige Abmahnung auf den Weg bringen und bei Nichtbefolgung sogar klagen. Das bestehende Recht, das durch ein neues BGH-Urteil zu eMail-Spam vom März noch mal geklärt wurde, wird durch eine neue EU-Richtlinie, die jetzt im Sommer in nationales Recht umgesetzt wird, weiter verschärft. Insofern ist es höchste Zeit, einer möglichen Abmahnung durch geeignete Maßnahmen vorzubauen.

mehr in der Heavy-Version 17

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Stiftungen

wollen Unterstützung nur an einen gemeinnützigen Verein zahlen, nicht an eine GbR. Was tun? mehr in der Heavy-Version 17


 

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Privatkonto getrennt von Geschäftskonto?

Für einen Selbständigen ist aus Sicht des Finanzamtes ein zweites Konto nicht zwingend. Im Falle einer Steuerprüfung wird natürlich leider auch das private Konto untersucht. Für Geschäftskonten nehmen die Banken meist höhere Gebühren. Will frau also auf Grund der besseren Übersicht ein zweites Konto einrichten, dann sicher möglichst billig. - Ein Gebührenvergleich für Privat- sowie Geschäftskonten steht auf http://www.geldsparen.de/content/finanzen/Giro/Girorechner.php? openmenue=1&opensub=15  

GiroKonten

Gruppen haben Schwierigkeiten, Girokonten zu eröffnen, vor allem, wenn mehrere verfügungsberechtigt sein sollen. Das geht bei Direktbanken schon mal gar nicht. Die Banken möchten gerne Geschäftskonten einrichten, die aber meist viel teurer sind als Privatkonten.

Manchmal lässt sich ein Konto als privat geführtes "Ander-Konto" auf ein Gruppenmitglied lautend einrichten. Es können aber durchaus weitere Gesellschafter vom Kontoinhaber bevollmächtigt werden. Dann könnte frau dieses Konto mit einer anderen zusammen auch als "Oder"-Konto eröffnen, jede darf dabei unabhängig vom anderen Transaktionen ausführen. Dabei sollten aber Höchstbeträge festgelegt werden. Beim "Und"-Konto darf jeder zwar allein Geld per EC-Karte abheben, für alles andere braucht es aber beide Unterschriften.

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Widerspruch bei der KSK


Wer die Widerspruchsfrist von 4 Wochen nach Eingang des KSK-Bescheides verpennt hat, hat schlechte Karten: sein verspäteter Widerspruch muss aus formalen Gründen abgelehnt werden. Dann kann er auch nicht mehr vor dem Sozialgericht klagen.
Wenn es (nur) um die Aufnahme in die KSK geht, stellt frau am besten einen neuen Antrag.

Wer allerdings verhindert war (z.B. durch Krankheit), Widerspruch einzulegen, der kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen, allerdings innerhalb von 4 Wochen nach Ende der Krankheit.

Wer meint, dass der Bescheid der KSK ein rechtswidriger, nicht begünstigender Verwaltungsakt war, kann darum bitten, dass die KSK ihn zurücknimmt.

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Bewirtungsumsätze bei Theateraufführungen umsatzsteuerfrei?

Das FG Münster - Urteil v. 11.02.2003 - 15 K 2961/02 U hat Hoffnung gemacht, dass Umsätze von USt-befreiten Theatern mit Bewirtung als mit dieser üblicherweise verbundene Nebenleistung angesehen werden können und damit ebenfalls steuerfrei nach § 4 Nr. 20 a UStG seien. Sie werden als "unerlässlich" i.S. von Art. 13 Teil A Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie angesehen, weil das Bewirtungsangebot in den Theaterpausen einen integralen Bestandteil der Theaterveranstaltung darstellt, ohne den sich ein Theater nicht am Markt behaupten kann.

Die Umsatzsteuerbefreiung von Bewirtungsleistungen durch das FG Münster steht im Gegensatz zur herrschenden steuerrechtlichen Behandlung. Man darf gespannt sein auf die Revision durch den Bundesfinanzhof. Juni 2004

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Rechtsform "Limited"

Auch Deutsche können die britische Rechtsform "limited" wählen. Dafür wird neuerdings verstärkt von britischen Kanzleien geworben. Goetz Buchholz von mediafon (ver.di) rät davon dringend ab. Mehr dazu in www.mediafon.net/seite.php3?name=Recht+%26+Steuern@recht_limited

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Umsatzsteuerbefreiung auch für Solisten!

Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 3.4.2003 (AZ C-144/00), dem sich der BGH am 18.6.2003 angeschlossen hat, können auch auftretende Solisten von der Umsatzsteuer befreit werden , wenn sie "die gleichen kulturellen Aufgaben" wie die entsprechenden Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden erfüllen. Voraussetzung ist wie bisher eine Bescheinigung des Landeskultusministers, bzw. der Bezirksregierung. 20.11.03

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Produktion von CD's

die erste, eigene CD - wunderbar! Aber es gibt doch jede Menge zu bedenken, mal ganz abgesehen von der rechtlichen Seite! Und die GEMA!

- mehr in der Juni-Ausgabe 2003 des Fundgrubes, heavy-Version

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Was tun, damit auch meine Webseite von Suchmaschinen gefunden und genannt wird?

- mehr in der August-Ausgabe 2003 des Newsletters, heavy-Version

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Webimpressum

Zunehmenden Ärger bereiten Abmahnvereine und (leider) arbeitslose Rechtsanwälte auch kleinen gewerblichen Webseiten-Inhabern - Nach bestimmten Vorschriften muss nämlich jede URL ein Impressum beinhalten, mehr dazu im August- Newsletter, heavy edition 2003

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Haushaltshilfen

Für haushaltsnahe Tätigkeiten bis 400 € zahlen die Arbeitgeber nur pauschal 12 % Abgaben. Private Arbeitgeber können Kosten für haushaltsnahe Tätigkeiten steuerlich mit 10 %, maximal 510 € /Jahr absetzen, bis zu 12 %, max. 2400 € bei vollen Sozialversicherungs-abgaben, bis zu 20 %, max. 600 €/Jahr bei Inanspruchnahme einer Dienstleistungsagentur.


Diese Regeln gelten für den ersten MINI-JOB. Beim zweiten oder über 800 € fällt dann normale Steuer und Sozialversicherung an.

Bei Rentnern gilt eine andere Hinzuverdienstgrenze von 340 € für den Mini-Job.

Die Abführung von Steuern, KV und RV erfolgt an die Bundesknappschaft, 45115 Essen, 08000 200504, minijob@minijob.de. Sie zieht auch 1,1 % für die Umlage U1 (für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall) ein - 30 % muss der Arbeitgeber dennoch zahlen für die ersten 6 Wochen, und die U2 (0,2 % Schwangerschaftsumlage auch für Männer). Urlaubsanspruch hat der Jobber auch.

Außerdem muss der gewerbliche Arbeitgeber seine Jobberin bei der Berufsgenossenschaft unfallversichern, der private beim Gemeindeunfallversicherungsverband (ca. 45 €/Jahr).

 

Bei SAISON-JOBS, d.s. nicht-berufsmäßige, kurzfristigen Beschäftigungen (weniger als 19 Tage zusammenhängend, weniger als 62 € / Tag und weniger als insgesamt 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr) wie bisher keine Sozialversicherungsbeiträge. Pauschalsteuersatz 25 % (+ KSt + Solidaritätszuschlag) nur möglich, wenn Stundenlohn unter 11.25 €. Besser Lohnsteuerrückerstattung, das aber nur bei Vorlage der Lohnsteuerkarte im Wege des Lohnsteuerjahresausgleichs!

Ab dem 2. Mini-Job werden mehrere Beschäftigungen zusammengezählt, egal ob Haupt- oder Nebenbeschäftigungen. Wird die Grenze überschritten, ganz normale Sozial-versicherung und Besteuerung. Ausnahme in der Arbeitslosenversicherung: Nebenbeschäf-tigungen werden nicht zusammengezählt.  

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Praktikanten und Versicherung

Praktikanten sind - ohne Rücksicht auf die Höhe des dabei erzielten Arbeitsentgelts - immer dann sozialversicherungsfrei, wenn sie während ihres Studiums ein Praktikum ableisten, das in ihrer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Der Beschäftigte hat dies dem Arbeitgeber durch Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung und Nachweise zu belegen.

Sofern es sich um ein nicht vorgeschriebenes Praktikum handelt, das aber für den Studienerfolg zweckmäßig erscheint, besteht Versicherungsfreiheit nur dann, wenn das Arbeitsentgelt 400 EUR mtl. nicht übersteigt. Die Versicherungsfreiheit endet mit dem ersten möglichen Studienabschluss, auch wenn der Praktikant danach noch immatrikuliert bleibt (z.B. um seine Doktorarbeit zu fertigen).

In allen vor oder nach dem Ende des Studiums absolvierten Praktika sind die Praktikanten dagegen als zur Berufsausbildung Beschäftigte rentenversicherungspflichtig (unabhängig von der Höhe eines ggf. gezahlten Arbeitsentgelts).

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Eine Sonderregelung für Studenten: Studentinnenarbeit (außerhalb des Praktikums!) ist kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei (aber nicht rentenversicherungsfrei!), wenn nur 20 Stunden pro Woche oder nur in den Semesterferien.

Minimale Leistungen erhält der Jobber nur in der Rentenversicherung durch Anrechnung seiner Wartezeiten. Wenn er selbst 7,5 % Beitrag an die BfA zahlt, erhält er dadurch auch Ansprüche auf Reha-Leistungen und Erwerbsminderungsrente. Mindestbeitrag monatl. 11.20 €.

Wenn der Arbeitgeber einen Jobber beschäftigt, der bereits einen Mini-Job hat und das verschweigt, muss erst dann für diesen 2. Job normale Abgaben zahlen, wenn die Sozialversicherungspflicht von der Einzugsstelle oder dem Rentenversicherungsträger ordentlich festgestellt wurde.  

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Nebenkosten

In Preislisten müssen in Zukunft die Nebenkosten deutlich ausgewiesen werden.

 

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Krankenkassenbeiträge 


Übersicht   https://www.versicherungsriese.de/krankenversicherung/gesetzliche-krankenversicherung/


Wer wechseln will, kann jederzeit  mit einer Frist von zwei Monaten seiner bisherigen Kasse kündigen und eine Bescheinigung von der neuen Kasse holen, dass sie ihn ab x.y.2003 aufnimmt. Beides dann der KSK schicken. An die neue Kasse ist frau 18 Monate gebunden, sofern dort die Beiträge nicht erhöht werden.

Bei Wechsel bitte darauf achten, wie stark der erhöhte Beitrag an die gesetzliche Krankenversicherung für vorgezogenes Krankengeld steigt.

Und ob die Leistungen der neuen Kasse (Pauschalen für Ärzte und Krankenhäuser) gut genug sind # sk

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Zuschüsse, MwSt und Abrechnungstücken


Kaufmännisch betrachtet muss eine Rechnung, die verschiedene Posten mit unterschiedlichen MwSt-Sätzen auflistet, die Posten netto aufführen und erst anschließend die MwSt. drauf schlagen und zwar 7 % für Ensembles, auch wenn in einigen Posten (z.B. Anmietung PA-Anlage) 16 % enthalten ist. Genauso muss auch ein Angebot oder ein Zuschuss-Antrag aussehen.

Zuschüsse (Zuwendungen der öffentlichen Hand, die keine Gegenleistung für eine betriebliche Leistung darstellen, das sind also verlorene Zuschüsse oder auf Deutsch Geschenke - so was gibt's aber kaum!) nicht als Einnahme buchen § 3 Nr. 11 EStG. Alle anderen ( normalen ) Zuschüsse sind Einnahmen!

Wenn Ausgabenbelege dem Zuschussgeber im Original vorgelegt werden müssen oder dort bleiben, fallen sie aus der eigenen Buchführung heraus. Dann sollte frau auch die Betriebseinnahmen um den Zuschussbetrag kürzen. Es handelt sich um durchlaufende Posten . Das hat für Umsatzsteuerpflichtige den Vorteil, dass der Umsatz vielleicht gerade soviel sinkt, dass mann wieder unter die Umsatzsteuerpflichtgrenze sinkt. Vorsteuerabzugsberechtigte dürfen bei manchen Zuschussgebern (Berliner Senat) nur die Nettobeträge abrechnen. Dennoch und falsch abgerechnete MwSt. kann noch nach Jahren zurückgefordert werden und schnell gilt man als Subventionsbetrüger.

In einem Zuschussantrag sollte ein umsatzsteuerpflichtiges Ensemble alle Posten mit den Netto-Beträgen angeben und zum Schluss erst die MwSt. drauf schlagen.
Möglicherweise wird der Zuschussgeber die MwSt. als Posten nicht akzeptieren. Wenn er aber ausdrücklich bestätigt, dass Brutto-Beträge abgerechnet werden dürfen, dann müssen alle Einzelsummen (auch Honorare an Nicht-Umsatzsteuerpflichtige) brutto so hochgesetzt werden, dass das Ensemble die im Zuschuss ja nur fiktiv enthaltene MwSt. von in der Regel 7 % auch ans Finanzamt abführen kann. #sk

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Riester-Rente

Auch KSK-Versicherte haben Anspruch auf den staatlichen Zuschuss. Mit der Riester-Rente sind Förderungen gemeint für: · Rentenversicherungen · Investmentfonds-Sparpläne · Banksparpläne

Voraussetzung ist, dass das jeweilige Produkt vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) zertifiziert wurde. Die Zertifizierung sagt nichts über die Qualität des Produktes aus. Die BAV sorgt nur dafür, dass das Sparen fürs Alter - salopp gesagt - nicht in einem völligen Fiasko endet.

Um die volle Zulage zu bekommen, muss die gesamte jährliche Sparleistung
ab 2008 mindestens 4 %
des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens betragen.

Die Zulagen steigern sich wie folgt:
Grundförderung je Erwachsenem in Euro pro Jahr
ab 2008: 154

Kinderzulage je Kind pro Jahr 46, 92, 138, 185 EURO

Von Besserverdienenden können neue Steuervorteile genutzt werden. Ob es tatsächlich eine Steuerersparnis gibt, hängt von der individuellen Familien- und Einkommenssituation ab. ab 2008 können zusätzlich zu dem bisherigen Freibetrag für Vorsorgeaufwendungen bis zu 2100 € als Sonderausgaben angesetzt werden. Die Zulagen werden bei der Berechnung der Steuerersparnis berücksichtigt. Das Finanzamt nimmt automatisch eine Besserprüfung vor.

Um die Zulage zu erhalten, muss mit Ablauf eines jeden Kalenderjahres ein Zulagenantrag gestellt werden (Formular mit Erläuterungen unter www.bfa-berlin.de).

Die Riester-Rente lohnt sich insbesondere für Leute mit niedrigem Einkommen, für Familien, für Alleinerziehende mit vielen jungen Kindern und für alle ab 40. Sie können mit staatlichen Förderquoten von bis zu 90 % rechnen. Die Riester-Rente ist auch für diejenigen das richtige, die nicht so diszipliniert oder talentiert sind, dass sie sich selbst laufend und geschickt um ihre Finanzanlagen kümmern können.

Aber es gibt auch Nachteile: Es gibt nur ein sehr eingeschränktes Kapitalwahlrecht für die Auszahlung, die Vertragsgestaltung ist sehr restriktiv, die Finanzdienstleister berechnen oft riesige Kosten, die sogar die Förderung übersteigen können. Die Rendite nach Steuern ist für besser Verdienende in der Regel höher, wenn das Geld mit mehr Risiko angelegt wird, als es Riester zulässt, und deshalb auf eine Förderung verzichtet wird.

Riestern mit Banksparplan!
Es gibt immer noch viele Künstler, die noch keine Altersvorsorge abgeschlossen haben, für die sie eine Riester-Zulage erhalten können. Über die KSK pflichtversicherte Künstler haben darauf einen Anspruch und insbesondere für Leute mit kleinem Einkommen oder vielen Kindern zahlt sich das aus.
Mehr im heavy-rat 4.11.04

Die Förderung bezieht sich auf das Einkommen, für das auch über die KSK Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden (in 2001). Es ist also ratsam, nur von diesem Einkommen in 2002 insgesamt ein Prozent im Jahr in eine neue, zusätzliche und zertifizierte Anlageform zu investieren. Wer also als Single bei der KSK in 2001 Rentenbeiträge für 10.000 € geschätztes Jahreseinkommen (und das ist ja schon viel) gezahlt hat, leistet 2002 62 € Mindesteigenbeitrag, um mit der Grundzulage von 38 € auf seine Mindestversicherungssumme von 100 € zu kommen. Mal abgesehen von den Zinsen, die ihm hoffentlich der Finanzdienstleister zahlt, bekommt er so "Zinsen" von Vater Staat in Höhe von gut 60 Prozent! Das ist toll und deshalb sollte man so etwas auf jeden Fall machen. Bloß: an diesem Zahlenbeispiel wird deutlich:

AUCH DAMIT LÄSST SICH KEINE VERNÜNFTIGE ALTERSVERSORGUNG AUFBAUEN!

Auch nicht, wenn ab 2008 400 € (246 € Mindesteigenbeitrag plus 154 € Förderung) eingezahlt werden, oder für z.B. eine Familie mit zwei Kindern: ab 2008 687 € Förderung /Jahr. Da sind schon wesentlich höhere Beiträge nötig. Aber: woher nehmen? Bloß: bitte höhere Beiträge nicht im selben Anlageprodukt anlegen, für das es die staatliche Förderung gibt, weil dort die Zinsen des Finanzdienstleisters niedriger sind, als bei nicht-förderfähigen Vorsorgeprodukten. Höhere Beiträge in eine förderfähige Anlage führen nicht zu höheren staatlichen Zuschüssen!

Der Künstler sollte vor allem auch nach den Kosten eines Vertrages (bei staatlich geförderten Rentenversicherungsverträgen durchschnittlich 12 % des vom Kunden geleisteten Gesamtbeitrags, bei riesterfähigen Investmentfonds durchschnittlich 6,5 %) fragen und nach der effektiven Rendite (auf dem Kapitalmarkt gibt es momentan selbst bei sehr langfristigen Anleihen nicht mehr als 5,5 %; klassische Lebensversicherungen garantieren nur noch 3,25 %). Wichtig wäre auch, ob eine Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsabsicherung und ein Schutz für die Hinterbliebenen enthalten ist (die dann natürlich auf die Rendite drückt). Die sehr attraktiven Pensionsfonds stehen uns freien Künstlern (bis auf die Ausnahme VBLU) nicht zur Verfügung, weil sie eine Form betrieblicher Altersvorsorge für Arbeitnehmer sind.

Andere Fondsanlagemöglichkeiten werben damit, dass sie nicht nur verrentet (also in monatlichen Beträgen) auszahlen, sondern bis zu 20 % auf einen Schlag direkt nach Erreichen der Altersgrenze (womit frau sich dann hoffentlich einen Traum erfüllen kann), allerdings schlägt dann die Steuerkeule härter zu!

Um nur mal ein Beispiel für einen vielleicht günstigen, aber nicht renditestarken Fonds zu nennen: die eher konventionell ohne viel Risiko arbeitende DWS TopRente Plus bietet in den ersten zwei Jahren (und später?) eine Mindestverzinsung von 5 %, erhebt keine Kaufgebühr (=Abschlusskosten), die Verwaltungsgebühr beträgt nur 0,5 % (vom angesparten Kapital oder von den Beiträgen? Und wie ist es in der Auszahlungsphase?), die Depotgebühr 9 € / Jahr (ab 2004 15 €).

Oder zwei Beispiele für Banksparpläne mit variablem Basiszins und Bonus bei 25 Jahren Laufzeit: Renditeerwartung Kreissparkasse Kaiserslautern 5,82 %, Sparkasse Münsterland Ost 5,60 %, wobei bei der letzteren keine Kündigungskosten bei Produktwechsel oder Kapitalauszahlung anfallen, sonst meist 50 €.

Ein Riester-Vertrag, der z.B. bei der Asstel mit einer klassischen Rentenversicherung ohne Fondsanteil gekoppelt ist, bringt garantiert ca. 3 % Rendite plus ca. 3,5 % nicht-garantierte Rendite. Enthält die Versicherung einen hohen Fondsanteil, kann die nicht-garantierte Rendite noch mal um 1 % steigen - garantiert ist aber dann nur noch, dass frau die eingezahlten Beiträge und die Riesterzulage zurückerhält. Mehr auf www.finanztest.de.

Nun hat ja hoffentlich die ein oder andere Künstlerin bereits schon zusätzlich zur staatlichen Rente Vorsorge für ihr Alter getroffen.

Hat sie das bei der Versorgungsanstalt der Dt. Bühnen getan, so ist das bequem: ihre Beiträge dort sind förderfähig (allerdings gibt es da z Zt (Jan 04) Ärger drum!!)

Sollte der Künstler bei dem Versorgungsverbund bundes- und landesgeförderter Unternehmen e.V. eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, so kann er da zusätzlich sinnvoll einen förderfähigen Vertrag abschließen. Und: bei der VBLU ist die Berufsunfähigkeit mit abgedeckt!

Sollte die Künstlerin eine klassische Lebensversicherung abgeschlossen haben, so sollte sie diesen Vertrag meist nicht umwandeln in eine förderfähige Anlageform, sondern eine solche zusätzlich aufbauen. Mit der bisherigen Lebensversicherung und ihren Sozialversicherungsbeiträgen wird sie möglicherweise den steuerlichen Spielraum für Vorsorgeaufwendungen bereits ausgeschöpft haben. Mit dem neuen möglichen Sonderausgabenabzug für die Riester-Renten-Beiträge kann von gut Verdienenden Steuern gespart werden. Sie sollte daran denken, dass sie die Erträge im Alter versteuern muss, falls hohe Freigrenzen überschritten werden; anders als bei ihrer bisherigen Lebensversicherung, bei der nur der Ertragsanteil versteuert werden muss.

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Grundsicherung

Ab 2003 gibt es im Alter eine bedürftigkeitsabhängige Grundsicherung. Sie ist in ihren Leistungen ähnlich ausgestattet wie die Sozialhilfe, es findet jedoch kein Rückgriff auf die Kinder statt, wenn - was vermutet wird - deren Einkommen unter 100.000 € /Jahr liegt. Auch das Einkommen von Mitbewohnern wird außer Acht gelassen.

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Mehrwertsteuer zur Erinnerung

Der reduzierte MWSt-Satz von 7 % gilt für alle Theateraufführungen, die nicht ohnehin von der USt befreit sind.

Alle mit einer Theateraufführung zusammenhängenden Einnahmen für Nebenkosten wie Kfz-Kosten, Plakate, Fotos etc., für Kurse, für theaterpädagogisches Begleitmaterial, für Tantiemen für ein Werk eines Autors, der nicht identisch ist mit dem Aufführenden, sind auch mit dem verminderten Steuersatz anzusetzen.

Aber anders für den gewerblichen Bereich!

Der nicht-künstlerische, gewerbliche Bereich (zum Beispiel Merchandising, Werbe- & Sponsoreinnahmen) muss mit 19 % MWSt versteuert werden.

Bei einer Gesamtabwicklung gilt der "Überwiegendheitsgrundsatz": die USt für alle Teilarbeiten richtet sich nach der USt für den dicksten Posten. Ist das der Auftritt oder ist das das Merchandising?

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % gilt auch für "die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben" (§ 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG). Das heißt: Wer urheberrechtlich geschützte Werke schafft und anderen zur Nutzung überlässt, braucht dafür nur 7 % Mehrwertsteuer zu nehmen.

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Option auf Umsatzsteuerpflicht

Wer sich irrtümlicherweise für die Umsatzsteuerpflicht entschieden hat, ist daran auf 5 Jahre gebunden. Die Option kann auch dadurch erfolgt sein, dass man MWST eingenommen hat, ohne bisher USt-pflichtig zu sein. Das kann zu großen USt-Zahlungen führen, ohne dass man wirklich entsprechende MWSt eingenommen hat. Nun öffnet sich ein Schlupfloch: Solange der USt-Bescheid noch nicht rechtskräftig ist, kann man die Option rückgängig machen.

Mit der freiwilligen USt-Pflicht kann frau bei ständigen großen Investitionen auch Geld verdienen.

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Vorsteuerabzug

bei Rechnungen aus Übernachtungs- und Bewirtungskosten wieder zulässig, aber nach wie vor nicht bei den Pauschalen.

GbR klagefähig

Ab sofort kann auch eine GbR unter ihrer Bezeichnung klagen und verklagt werden. Die Liste sämtlicher Gesellschafter als Kläger oder Beklagter kann somit entfallen. Eine Klage gegen einzelne Gesellschafter ist nur dann nötig, wenn zusätzlich auch auf deren Privatvermögen zugegriffen werden soll (BGH, AZ IIZR331/00). Das dürfte in einigen Bundesländern auch Auswirkungen haben für die Frage, ob GbR's Zuschüsse von der öffentl. Hand annehmen können - bisher war in einigen Bundesländern die Rechtsform e.V. oft zwingend.

GbR: Auch eine nur 5-prozentige Gewinnbeteiligung reicht für die Einstufung als Selbständiger aus (OLG Köln Az 12U62/00)

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Copyright, sofern nicht anders angegeben, Stefan Kuntz


zuletzt aktualisiert: 28.12.2015