Künstlerberatung Stefan Kuntz

Tipps bis Dezember 2011

 

aufgeräumt 28.12.2015

 

SPECIAL: Unruhe bei Riester-Sparern: Was beim „Riestern“ wirklich rauskommt

 

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hat Riester-Sparer mit harscher Kritik an der Vorsorge-Form „Riestern“ viele aufgeschreckt: Macht das überhaupt Sinn? Mit was können Riester-Sparer rechnen? Sollte ein bestehender Riester-Vertrag gekündigt werden? Hier ein Überblick über die Sachlage.

 

Riester-Rente: Harsche neue Kritik und ernüchternde Zahlen

Schon 2008 wurde durch einen Beitrag des ARD-Magazins „Monitor“ ( MONITOR-Beitrag) aufgedeckt, dass Leistungen aus der Riester-Rente auf eine eventuell notwendige Grundsicherung im Alter angerechnet werden. (Grundsicherung ist quasi Sozialhilfe im Alter, falls die Rente nicht die Existenz sichert.) „Obendrauf“, also zusätzlich, gibt es die Riester-Rente nur zur normalen Rente ohne Grundsicherungsbedarf. Wer eine sehr geringe Rente bekommt, hat also mit seinen Riesterzahlungen dem Sozialamt einen Teil von dessen Kosten vorfinanziert und selbst kein zusätzliches Geld. Anders ausgedrückt: Sinn macht das Riestern also nur für Leute, die später eine Altersversorgung über dem Grundsicherungsbedarf erzielen. Kornelia Hagen, Expertin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), wurde mit den Worten zitiert: „Menschen, die im Alter auf Grundsicherung angewiesen sein werden, laufen Gefahr, von ihrem angesparten Beiträgen gar nicht zu profitieren. So wird nach jetziger Rechtslage die Riester-Rente mit der Grundsicherung verrechnet. Rentner, die geriestert haben, bekommen den gleichen Grundsicherungssatz wie die, die nicht geriestert haben, und keinen Cent mehr.“


Das ist aber nur ein Aspekt, auf den Skeptiker verweisen. Die DIW-Kritik an der RiesterRente zielt hautpsächlich auf einen anderen Punkt ab: Für viele Riester-Sparer besteht die Gefahr, dass sie die Auszahlung ihres eingezahlten Kapitals und der erhaltenen staatlichen Zulagen überhaupt nicht erleben, weil sie nicht alt genug werden. Jede Rentenversicherung, egal ob mit einem Riester-Vertrag oder ohne staatliche Förderung, ja sogar die „normale“ Einzahlung in die Rentenversicherung, ist immer auch immer ein Spekulieren auf ein langes Leben. Die Einzahlungen rentieren sich um so mehr, je länger man lebt, denn eine Rente wird lebenslang gezahlt.

5.12.2011
=> zum Themenüberblick

Das war nur der Anfang, weil es ein längerer Artikel ist, steht er auf einer extra-Seite -
Lesen Sie das Special komplett bitte hier weiter


Tarifabschluss für Filmschaffende

Wochengagen steigen um 35 € ab Juli 2012 und 10 € plus 2 % ab Januar 2013, Laufzeit 2 Jahre. Gagentabelle für Film- und Fernsehschaffende 2012-2013 

15.12.2011
=> zum Themenüberblick

 

Steuerbefreiungen für nebenberufliche Tätigkeiten

LfSt Bayern 8.09.2011 S 2121.1.1 - 1/33 St 32  

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat seine Verfügung zu den Steuerbefreiungen für nebenberufliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG aktualisiert. Hier Auszüge:

Vergütungen an ehrenamtliche Lehrbeauftragte, die von den Schulen für einen ergänzenden Unterricht eingesetzt werden, sind - soweit von den Schulen mit den Lehrbeauftragten nicht ausdrücklich ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird - den Einnahmen aus selbständiger (unterrichtender) Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zuzuordnen und nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigt.

Aufwandsentschädigungen für Statisten sind grundsätzlich nicht nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigt, da Statisten keine künstlerische Tätigkeit ausüben. Eine künstlerische Tätigkeit liegt bei § 3 Nr. 26 EStG (wie bei § 18 EStG) nur vor, wenn eine gewisse Gestaltungshöhe bei eigenschöpferischer Leistung gegeben ist.

Nach dem BFH-Urteil vom 18.4.2007 (BStBl 2007 II S. 702) beeinflussen bei einer nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeit mit den hier vorgegebenen Begrenzungen die Auslegung einer künstlerischen Tätigkeit i.S. des § 3 Nr. 26 EStG. Eine künstlerische Tätigkeit in diesem Sinn kann daher auch vorliegen, wenn sie die eigentliche künstlerische (Haupt-)Tätigkeit unterstützt und ergänzt, sofern sie Teil des gesamten künstlerischen Geschehens ist (vgl. H 3.26 Künstlerische Tätigkeit LStH). Auch der Komparse kann daher - anders z.B. als ein Bühnenarbeiter - eine künstlerische Tätigkeit ausüben.

Im Urteilsfall hat sich der Kläger (Statist an der Oper) nach den Feststellungen des FG mit seinen Leistungen im Rahmen des künstlerischen Genres “Darsteller” gehalten und keine rein mechanische Funktion als “menschliche Requisite” wahrgenommen. Der Auftritt des Klägers habe nicht unerhebliche schauspielerische Leistungen enthalten.

In unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der nebenberuflichen Tätigkeit stehende Ausgaben dürfen nach § 3 Nr. 26 Satz 2 EStG nur insoweit als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen.

 



Weniger Bürokratie für sehr kleine GbR’s

Noch eine Sonderregelung in der Grauzone für sehr kleine GbR’s, die selten gemeinsam auftreten: Es wird zwischen dem Veranstalter und dem Ensemble (aber nicht EINEM der Künstler! sondern allen!) vereinbart, dass der Veranstalter den jeweiligen Honoraranteil direkt an die Künstler auszahlt, entweder bar oder besser mit Überweisung. Dadurch erspart sich die GbR eine EÜR und der „Geschäftsführer“ des Ensembles wird nicht KSK-Abgabe-pflichtig. 

15.12.2011
=> zum Themenüberblick

Sogar Betrieb einer Kita – kein Idealverein

Wieder hat das Kammergericht Berlin Anfang 2011 zugeschlagen: einem neugegründeten Kita-Verein wurde der Eintrag ins Vereinsregister verwehrt, weil er entgeltlich au Dauer planmäßig Leistungen an Dritte erbringen wolle. Siehe auch mein Special: „Gründung von Vereinen immer schwieriger“ vom 20.6.2011, wo es um einen berliner Verein für ein Filmfestival ging. Man sollte in solchen Fällen über die Rechtsform gGmbH nachdenken, vor dem Eintrag ins VR wenigstens eine Gemeinnützigkeitsbescheinigung vom FA abholen und sich beraten lassen.

15.12.2011
=> zum Themenüberblick

_______________________________

Bildungskosten nur teilweise absetzbar - alles zurück!

Das schöne Urteil des Bundesfinanzhofes vom August, nach dem auch Kosten für die Erstausbildung / das Erststudium steuermindernd geltend gemacht werden können, ist flugs Ende Oktober vom Bundestag mit einem neuen Gesetz kassiert worden. Schade! Also jetzt gilt:

Sonderausgaben können bis zu jetzt 6.000 € abgezogen werden, aber nur in dem Jahr, in dem sie anfallen, und zwar Kosten für
•    den Besuch allgemeinbildender Schulen (z.B. für das Nachholen von Schulabschlüssen nach einer Berufsausbildung - aber nicht die normale Schulausbildung), und
•    die erste Berufsausbildung (auch Studium)

Aber das funktioniert nur für die, die während des Studiums bereits verdienen.

Besser ist es wie bisher für Selbständige, die können Kosten für eine Fortbildung (Zweitstudium) als Betriebsausgaben geltend machen und das noch rückwirkend bis 2007, wenn bis Ende des Jahres eine Steuerklärung gemacht wird, so dass ein Verlustvortrag entsteht.


Trickserei mit Scheinselbständigkeit mit 6 Monaten Gefängnis (auf Bewährung) bestraft.

Ein Fahrer wurde von seinem Arbeitgeber gedrängt, weiterhin nicht als Angestellter sondern zum Schein als Selbständiger die Touren zu fahren und dafür auch noch Gründungszuschuss zu kassieren. Der Fahrer wurde vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen wegen Beihilfe zu einer Straftat und Betrug verurteilt. Den Arbeitgeber erwartet ein Verfahren nach § 266a StGB wegen „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“, was mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden kann.


17.11.2011
=> zum Themenüberblick

Rechtsschutzversicherung für freiberufliche Künstler/innen

Die Schugk Finanz Hamburg GmbH bietet mit der ARAG eine Rechtsschutzversicherung für selbständige Künstler an. Es handelt sich um eine Privat-Rechtsschutzversicherung mit dem eingeschlossenen Risiko „Beruf“ und kostet beispielsweise für Singles mit 150 € Selbstbeteiligung gut 200 € im Jahr. Vertragsrechtsschutz als freiberuflich tätiger Künstler' ist eingeschlossen, 'solange der Streitwert nicht 50.000 Euro übersteigt' (was wohl in Urheberrechtsstreitigkeiten leider passieren kann) Eine Rechtsberatung und ein Rechtsschutz zu den meisten Problemen (auch zu den sehr teuren Urheberrechtskonflikten) ist für ver.di-Mitglieder durch ihren Gewerkschaftsbeitrag (1,2%) gratis. Gratis-Beratung bei Mietrechtsproblemen für ver.di-Mitglieder bei der Hotline des Dt. Mieterbundes 030 2232373. Die D.A.S.-Rechtsberatung kostet ca. 60 €/Jahr, umfasst nur telefonische Beratung zu deutschem Recht.


 

Software-Spenden für Vereine

 

„WISO Mein Verein“ als IT-Spende

Zu den vielen software-Spenden, die gemeinnützige Vereine, erhalten können, gehört jetzt auch „WISO Mein Verein“. Es unterstützt bei der alltäglichen Verwaltungsarbeit, wie beispielsweise der Organisation von Mitgliederversammlungen oder der Erstellung des Kassenberichts. Ideal für kleine bis mittlere Vereine.
„ WISO Buchhaltung“ ist die Software für doppelte Buchführung und den Jahresabschluss.
„ WISO Mein Büro“ erledigt kaufmännische Vorgänge wie die Erstellung von Rechnungen oder die Umsatzsteuer-Voranmeldung per ELSTER.
Interessierte gemeinnützige Vereine können sich auf www.stifter-helfen.de registrieren. Mehr

17.11.2011
=> zum Themenüberblick

weiterhin Bildungsprämie

Die Bildungsprämie geht in die 2. Förderphase. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt auch weiterhin individuelle berufliche Weiterbildung für Erwerbstätige mit jetzt bis zu 500 EUro. Mehr http://kuenstlerrat.de/tipps_b.htm#praemie


17.11.2011
=> zum Themenüberblick

SPECIAL: Darf ich mich vertreten lassen? Oder muss ich den Auftrag selbst erledigen?

Gelegentlich taucht die Frage auf, ob man sich vertreten lassen kann.

 

Im Sozialversicherungsrecht geht es dabei um die Frage, ob man Selbständiger ist oder Arbeitnehmer.
Anders im Steuerrecht...
Im Zivilrecht, Vertragsrecht...

Das war nur der Anfang, weil es ein längerer Artikel ist, steht er auf einer extra-Seite -
Lesen Sie das Special komplett bitte hier weiter


Zuschussrente geplant

Die Bundesregierung plant die Einführung einer Zuschussrente in Höhe von 850 €/Monat/Alleinstehender. Das ist mehr als die derzeitige 684 € Grundsicherung. Die Zuschussrente soll das gesamte Einkommen des Rentners aufstocken, sofern er mindestens 40 Versicherungsjahre hinter sich hat, für 30 Jahre Beiträge an die RV gezahlt hat und mindestens 5 Jahre private Vorsorge betrieben hat , z.B. mit einer Riester-Rente. mehr dazu in "politik und kultur" Nov 2011, S. 21 und S. 3/4.


17.11.2011
=> zum Themenüberblick
________________________________________
_______________________________________________

Jahresmeldung KSK für das kommende Jahr: die zehn Gebote


1.    Rechtzeitig vor dem 1. Dezember antworten
2.    Für die Schätzung am besten im letzten Steuerbescheid in der Rubrik "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" nachschauen und den dort enthaltenen Wert (also z.B. 7.337 €) genauso in das KSK-Formular eintragen - nicht zu verwechseln mit dem Wert "zu versteuerndes Einkommen". Der Wert "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" ist identisch mit dem Gewinn, dem Überschuss der beruflich bedingten Einnahmen über die beruflich bedingten Ausgaben. Es wirkt zwar etwas absurd, einen Wert aus der Vergangenheit heranzuziehen für die Schätzung der Zukunft, aber mathematisch voll korrekt! Man kann jederzeit seine Schätzung korrigieren, aber besser man wendet obiges System an und zwar immer.

Beispiel:

 

 

 

Steuerbescheid für

Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit laut Steuerbescheid

 

 

 

Schätzung für

Schätzung für die KSK

2018

4.063 €

2020

4.063 €

2019

11.871 €

2021

11.871 €

2020

7.023 €

2022

7.023 €

Summe

22.957 €

 

22.957 €

 

In diesem Beispiel hat Künstlerin Isolde Honigbier in 3 Jahren für 22.957 € Beiträge gezahlt, und auch in 3 Jahren um 2 Jahre zeitversetzt  22.957 € Gewinn erzielt.
Stimmt also. Und die KSK wäre bei einer Prüfung sehr zufrieden.

 


Es gibt auch eine zweitbeste Methode der Schätzung auf Basis des Gewinns im letzten Quartal, dazu mehr im Survival Kit digital plus, Kap. 6.1.9.2
3.    Hat sich das Tätigkeitsfeld geändert, bitte Vorsicht. Möglicherweise wird eine bürokratische Lawine losgetreten. Bitte beraten lassen.
4.    Berufsanfänger haben möglicherweise keinen Einkommenssteuerbescheid und müssen deshalb grübeln und überlegen, was verdiene ich im nächsten Jahr. Berufsanfänger können theoretisch auch weniger als 3.901 € schätzen, es macht aber keinen Sinn, weil sie dadurch keine Beiträge sparen (und nur mehr Schriftverkehr provozieren) – die berechnen sich mindestens von 3.901 €.
5.    Wer sich verschätzt, muss weder nachzahlen noch kriegt er was zurück. Änderungen immer nur für die Zukunft ab dem nächsten Monat.
6.    Wer nicht mehr Berufsanfänger ist und mehr als 3.900 € schätzt, aber tatsächlich dauerhaft über Jahre weniger verdient, wird bei einer Überprüfung aus der KSK geschmissen und außerdem mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € bedroht und vielleicht auch nicht nur bedroht. Zweimal darf frau in 6 Jahren weniger verdienen als 3.901 € (Pandemie-Jahre ausgenommen).
7.    Wer immer dasselbe schätzt, riskiert eine Überprüfung. Wer glatte Summen schätzt, auch. Wer seine Schätzung dem durchschnittlichen Einkommen der KSK-Künstler annähert, vermeidet sie.
8.    Wer über Jahre viel weniger schätzt als er tatsächlich laut Steuerbescheid verdient, wird bei einer Überprüfung mindestens heftig beschimpft, mit Bußgeld (siehe oben) bedroht, und auf ein realistisches Einkommensniveau für seine Beitragszahlung angehoben. Abweichungen von z.B. 1.000 bis 3.000 € in einem Jahr dürften bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von z.B. 11.000 € nicht als krasse Abweichung interpretiert werden. Das sieht ganz anders aus, wenn jemand permanent zwischen 40.000 und 50.000 € verdient, aber nur 7.000 € angibt. Wer schon mal aufgeflogen ist, dürfte bei einer neuerlichen Überprüfung kein Pardon finden.
9.    Wer überprüft wird und krasse Abweichungen hat, sollte sich Rat holen, und schnell und rechtzeitig und zerknirscht reagieren – und eine hoffentlich gute Erklärung parat haben.
10.    Wer in einer anderen selbständigen (nicht-künstlerischen) Tätigkeit (ab Okt. 2022) mehr als 520 €/Monat (6.240 €/Jahr) Gewinn macht, kann nicht über die KSK krankenversichert werden. Auch das wird bei der Überprüfung abgefragt. Dann wird die KV doppelt so teuer.

=> zum Themenüberblick

aktualisiert 13.4.2017, 10.12.2020, 23.9.22

___________________________________________________

Produzierende Designer nicht in die KSK

Die KSK-genehmen Designer erzielen ihre Einkünfte "aus der Überlassung eines Entwurfs zur Verwertung durch Dritte", also nicht aus dem Verkauf fertiger Produkte. Die Designerin muss ihre Entwürfe also einem anderen Unternehmen zur Produktion und zum Vertrieb überlassen. BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 10.3.2011, B 3 KS 4/10 R


=> zum Themenüberblick

__________________________________

Keine doppelte Altersversorgung

Wer schon als Pflichtmitglied eines berufsständischen Versorgungswerkes (Ärzteversorgung, Architektenkammer) über eine ausreichende Altersvorsorge verfügt, wird nicht zusätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung über die Künstlersozialkasse pflichtversichert, auch wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind.

BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 10.3.2011, B 3 KS 2/10 R



 


Elektronische Signatur nicht mehr nötig 

Theoretisch war sie nötig, praktiziert hat das kaum einer. Und jetzt ist sie auch praktisch nicht mehr nötig. Für den Vorsteuerabzug sind rückwirkend zum 1.7.2011 auch Rechnungen erlaubt, wenn sie nicht "qualifiziert elektronisch signiert" sind.


Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen

In einfach gelagerten Fällen von Urheberrechtsverstößen sollen laut UrhG die Anwaltskosten für die erstmalige Abmahnung auf 100 Euro begrenzt werden. Aber diese Kostendeckelung wird sehr selten angewandt. Ein Musiker hatte kürzlich die Nase davon voll, dass seine Werbetexte in Zeitungen, in einem Touristikbüro und bei einem Kollegen auf der Website erschienen, um eben seinen Konkurrenten zu bewerben. Die Abmahnkosten (inklusive vielfältiger Recherche) seiner Anwältin betrugen 775 € - ein freier Mitarbeiter einer Zeitung hatte aus seinem Prospekt abgeschrieben. Auf Schadenersatz etc. hat der Musiker dann verzichtet.
Hier sind einige Urteile über erlaubte Gebühren und Strafen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-begrenzt-Abmahn-Entgelt-fuer-eBay-Fotoklau-auf-100-Euro-1322722.html

http://service.verdi.de/tipps_empfehlungen/internet/2011/newsletter1-11/#schwerpunkt

LG Köln - Beschluss vom 29.07.2011 (Az.: 137 C 691/10)

LG Düsseldorf - Urteil vom 19.03.2008 (Az.: 12 O 416/06)

LG Düsseldorf - Urteil vom 01.04.2009 (Az.: 12 O 277/08)

LG München I - Urteil vom 18.09.2008 (Az.: 7 O 8506/07)

LG Düsseldorf - Beschluss vom 25.02.2011 (Az.: 12 O 73/11)

LG Düsseldorf - Urteil vom 06.07.2011 (Az.: 12 O 256/10)

LG Frankfurt a.M. - Urteil vom  13.01.2011 (Az.: 2-03 O 340/10)



Special: Extra-Zuschüsse für extra-schöne Zähne u.ä.

Zunächst etwas allgemeiner: Die medizinisch notwendige Wiederherstellung nach Krankheit oder Unfall bezahlt die Krankenkasse. Und eine private Zusatzversicherung (z.B. eine private Unfallversicherung oder eine Zusatzzahnversicherung (dazu mehr im "Survival Kit") zahlt dann etwas extra. Bei einem Berufsunfall zahlt von vorneherein und alles und auf höherem Niveau die Berufsgenossenschaft (dazu mehr im "Survival Kit"), wenn frau denn dort versichert ist.
Wenn ein länger dauernder gesundheitlicher Schaden vorliegt, bezahlt die Rentenver-sicherung „Rehabilitationsmaßnahmen“, also Dinge, die dazu dienen, Dich wieder fit zu machen fürs Geldverdienen. Eine mögliche Voraussetzung: Du warst in den letzten 2 Jahren wenigstens 6 Monate pflichtversichert (dazu mehr im "Survival Kit"). REHA-Maßnahmen können Prothesen sein, Kuren, Physiotherapie, technische Hilfsmittel etc.. Was die Rentenversicherung mehr als die Krankenkasse bezahlt und wobei sie sich richtig Mühe gibt, hängt aber von deinem Beruf ab.
Für Künstler in der darstellenden Kunst und in der Musik zahlt die Rentenversicherung beispielsweise Zuschüsse für die medizinisch eigentlich nicht notwendige Keramikvollverblendung von Zahnersatz im sichtbaren Bereich, wenn der Versicherte klar macht, dass sonst  das Publikum die Metallkonstruktion des Zahnersatzes sieht und deshalb seine Berufsausübung zumindest teilweise gefährdet ist.

Das war nur der Anfang, weil es ein längerer Artikel ist, steht er auf einer extra-Seite -
Lesen Sie das Special komplett bitte hier weiter

 

30.8.2011
=> zum Themenüberblick
_________________________________________

trotz Werbeeinnahmen KSK-versichert

Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden, dass auch die in einem mittelbaren Zusammenhang mit der publizistischen Tätigkeit stehenden Einnahmen aus dem Verkauf von Werbeflächen auf der eigenen Website zum Arbeitseinkommen im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) zählen. Das Bundessozialgericht hat damit in letzter Instanz die bisherige – von mehreren Sozialgerichten bestätigte - Rechtsauffassung der Künstlersozialkasse verworfen. Danach war nicht als Publizist nach dem KSVG zu versichern, wer zwar journalistisch, redaktionell, wortgestaltend arbeitet, Einnahmen aber nicht als Gegenleistung für die journalistischen Arbeiten erzielt, sondern indirekt über Werbung. Wer in der Vergangenheit einen ablehnenden Bescheid wegen einer „indirekten Vermarktung“ von der Künstlersozialkasse erhalten hat, sollte erneut den Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht nach dem KSVG bei der KSK einreichen. (Urteil vom 21.7.2011, Aktenzeichen B 3 KS 5/10 R).

4.8.2011
=> zum Themenüberblick

Erwerbsminderungsrente: Selbständige gegenüber Arbeitnehmern benachteiligt

Bei Erhalt der Erwerbsminderungs- rente darf man etwas nebenher verdienen. Aber das Nebenher darf nur in engen Grenzen passieren, die durch das regelmäßige Einkommen definiert werden. Arbeitnehmern wird zugestanden, dass sie 2 x jährlich durch Überstunden, Weihnachtsgeld o.ä. auch mehr verdienen, ohne dass das zu Abschlägen führt. Für Selbständige gibt es diese Kulanz leider nicht. Schade. (SG Hamburg S 9 R 1451/08 vom 26.5.2011)


Verpflegungspauschalen auch bei Gratis-Verpflegung

Verpflegungsmehraufwandspauschalen sind immer steuerlich als Ausgaben absetzbar – sogar dann, wenn man gar keinen Mehraufwand hatte, zum Beispiel weil frau zum Essen eingeladen wurde. Der Bundesfinanzhof hat das jetzt bekräftigt BFH-Urteil vom 24.3.2011, Aktenzeichen VI R 11/10. Auch klar ist: erstattete Spesen müssen als Betriebseinnahmen verbucht werden.

 

Urlaub nachträglich als Dienstreise: Nein!

 


Aufteilung beim Arbeitszimmer jetzt doch möglich

Auf Grund des o.a. BFH-Urteils hat das Finanzgericht Köln entschieden, dass für einen nur teilweise für die Arbeit genutzten Raum "eine Aufteilung in einen betrieblichen und einen privaten Anteil vorzunehmen ist."


Musik-Übungszimmer beschränkt abzugsfähig

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein Übungsraum in der Wohnung kein voll abzugsfähiger betrieblich genutzter Arbeitsraum ist, sondern einem häuslichen Arbeitszimmer gleichzusetzen und damit nur eingeschränkt mit bis zu 1.250 Euro jährlich absetzbar ist.


Auch Einzelunterricht ist umsatzsteuerbefreit

Möglicherweise eröffnet eine Entscheidung des BFH für das Einzeltraining im Golfsport einen Weg, einfacher als bisher seine Unterrichtstätigkeit von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Denn der BFH vertritt in einem neuen Urteil die Auffassung, dass der Einzelunterricht nach Artikel 132 Absatz 1m Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) umsatzsteuerfrei ist. BFH, Urteil vom 2.03.2011, XI R 21/09


Stolpersteine mit 7 % MWSt

Der Mahnmale-Künstler Gunter Demnig muss nun doch nur 7 % und nicht 19 % MWSt für seine Stolpersteine berechnen. Das Finanzamt Köln hatte den Mahnmalen den Kunst-Charakter abgesprochen. Bevor das Ganze aber vor Gericht ging, hat der NRW- Finanzminister ein Machtwort gesprochen. Nach seiner Ansicht sei schuld an der Verwirrung die dringend reformbedürftige Mehrwertsteuerregelung.

Honorare für Erzähler – empfohlene Richtwerte verabschiedet

Auf dem Treffen deutschsprachiger Erzähler in Dörentrup Mitte Juli 2011 wurde u.a. eine Tabelle mit empfohlenen Richtwerten für Honorarforderungen für den internen Gebrauch verabschiedet.

„Schmerzensgeld“

Oft werden Künstler für Feste mit Jahrmarktscharakter gebucht, bei denen es wenig Wertschätzung für ihre Kunst gibt, was sich z.B. darin äußert, dass die Bedingungen für ihre Auftritte (neben einer Hüpfburg, Mikro mit Rückkoppelungspfeifen, Werbebanner der Sparkasse auf der Bühne) nicht akzeptabel sind. Von der Erzählerin Ute Weidinger, Nürnberg, stammt der Begriff des „Schmerzensgeldes“ für eine erhöhte Gagenforderung, wenn frau sich doch auf eine solches Engagement einlässt /einlassen muss, obwohl frau bei der Gagenverhandlung manchmal gar nicht ahnen kann, was alles an Zumutungen auf eine zukommt – wenn frau dann da ist, ist es zu spät. Tja.

Beratung für Tänzer: Stiftung TANZ Transition Zentrum Deutschland 

Die Dipl.-Psych. & Theaterregisseurin Heike Scharpff bietet Informationen über Weiterbildungen, Fördermöglichkeiten, den Umgang mit den Ämtern und das Selbständig-Machen an. Ergänzend dazu sind persönliche Gespräche zur Entwicklung einer beruflichen Zukunftsperspektive möglich. Das Angebot ist kostenfrei für alle professionellen Tänzer, insbesondere in Situationen des beruflichen Übergangs. Die STIFTUNG TANZ – Transition Zentrum Deutschland wurde am 19. Januar 2010 mit privaten Mitteln gegründet und hat ihren Sitz in Berlin. Die Stiftung dient insbesondere Tänzern und Tänzerinnen während der Ausbildung, der Karriere und nach Beendigung der aktiven tänzerischen Laufbahn beim Übergang in einen neuen Beruf, der sogenannten "Transition". Stiftung TANZ - Transition Zentrum Deutschland, Kollwitzstr. 64, 10435 Berlin, T 030 978 68 346, heike.scharpff@stiftung-tanz.com www.stiftung-tanz.com

SPAM immer raffinierter – dadurch erhöhtes Virenrisiko.

Agenten privater Krankenversicherungen überhäufen uns mit Mails, in denen sie behaupten, unsere Tarifsituation analysiert zu haben, beziehen sich auf Schriftverkehr oder Telefonate, die nie stattgefunden haben. Die Spitze ist jetzt, dass gehackte Mail-Adressbücher benutzt werden, um im Namen des Besitzers eines solchen Adressbuches alle aufgeführten Adressen in einem saloppen Ton wegen vermeintlicher Vorteile privater KV zu werben. Klickt nicht auf die angegebenen Links – hohes Virusrisiko! - Auch bei Smartphones ist das Ausspähen der Adressbücher natürlich ebenso möglich und so erhält mann dann eine personalisierte SMS, die ihn bei seinen „niederen“ Instinkten kitzelt. Prost!


4.8.2011
=> zum Themenüberblick
_________________________________________

 

Special: Gründung von Vereinen immer schwieriger

Jetzt sind es weniger die Finanzämter, die bei der Gründung von Vereinen Schwierigkeiten machen, sondern immer häufiger die Vereinsregister. Sie prüfen, ob nicht eine andere Rechtsform (z.B. die GmbH für gewerbliche Betätigung) angebracht ist, um eventuelle Gläubiger etc. zu schützen. So haben auch Berufsverbände schlechte Karten.
Bei der Gründung reicht es nicht, in die Satzung die für den Erhalt der Gemeinnützigkeit (=Freistellung von der Körperschaftssteuer) nötigen Passagen reinzuschreiben (obwohl es schon ganz nützlich ist, den vorläufigen Gemeinnützigkeitsbescheid bei der Anmeldung im Vereinsregister mit einzureichen, auch weil man dann Gebühren spart). Vor allem muss alles vermieden werden, ....

Das war nur der Anfang, weil es ein längerer Artikel ist, steht er auf einer extra-Seite -
Lesen Sie das Special komplett bitte hier weiter

 

21.6.2011
=> zum Themenüberblick

SPECIAL: Stiftung insolvent

Die Yehudi-Menuhin-Stiftung Deutschland meldete im Januar 2011 Insolvenz an. Kaum zu glauben! Da denkt der Künstler, eine  Stiftung ist eine Stiftung, weil sie ein Stiftungsvermögen hat, das ist eine seriöse Angelegenheit. Aber plötzlich bekommt er seit November 2010 kein Honorar mehr (das mit 60 € für 90 Min. sowieso sehr knapp war, auch angesichts der sehr knappen honorierten Zeit für Besprechungen). Also darf er sein außenstehendes Honorar von z.B. 3.700 € beim Insolvenzverwalter anmelden und warten und warten und warten und vielleicht irgendwann einen kleinen Teil erhalten.

Hintergrund ist ein Streit zwischen der Stiftung und der Bezirksregierung Düsseldorf. Der Regierungspräsident wollte Fördergelder nicht freigeben, weil er Verwendungsnachweise über die Ausgaben der Stiftung nicht als prüffähig anerkannte....

Das war nur der Anfang, weil es ein längerer Artikel ist, steht er auf einer extra-Seite -
Lesen Sie das Special komplett bitte hier weiter


SPECIAL: Scheinselbständig durch üble Tricks

AAuftraggeber lassen sich immer wieder neue Vertragsformulierungen einfallen, um aus einem Mitarbeiter, der als abhängiger Arbeitnehmer beschäftigt werden muss, wenigstens auf dem Papier einen Selbständigen zu machen. Das ist vor allem in der Filmproduktion...

Das war nur der Anfang, weil es ein längerer Artikel ist, steht er auf einer extra-Seite -
Lesen Sie das Special komplett bitte hier weiter



Nachzahlung von Rentenbeiträgen

Keine Nachzahlung von Rentenbeiträgen für Künstler.
Während beispielsweise Dozenten, die rentenversicherungspflichtig sind, dies aber lange nicht wußten, davor zittern, dass sie eines Tages von der Dt. Rentenversicherung entdeckt werden und dann für 4 Jahre RV-Beiträge nachzahlen müssen, ist das für Künstler und Publzisten in Bezug auf die Rentenversicherung anders. RV-Beiträge müssen erst ab Versicherung über die KSK gezahlt werden, nicht aber für die Zeit davor.  Also ein Grund mehr, sich über die KSK zu versichern!

Bei den Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung ist das anders. Da frau unabhängig von der Frage, ob sie über die KSK versichert wird, immer krankenversicherungspflichtig ist (genauso wie alle anderen Nicht-Künstler auch), muss sie möglicherweise für die Zeit vor Versicherung über die KSK KV-Beiträge nachzahlen, wenn sie da irgendwie geschlampt hat.

Wer haftet?

Wenn man Angestellter einer Firma ist, haftet die Firma in der Regel für das, was der Angestellte angestellt hat.

In einer GbR haften alle Gesellschafter, auch wenn nur einer von ihnen den Schaden verursacht hat, und leider auch mit ihrem Privatvermögen. Der Geschädigte kann sich nur einen von den Gesellschaftern aussuchen, bei dem er am meisten Geld vermutet und sich dort bedienen, auch wenn das nicht der Verursacher ist. Und dieser Mensch mit Geld kann dann intern versuchen, von dem eigentlichen Missetäter das Geld zurückzubekommen.

Hat die Honorarkraft einer GbR oder eines Einzelunternehmers (z.B. ein Regisseur) einen Schaden verursacht (z.B. auf Tournee einen Spiegel in einem Theater zu Bruch gehen lassen), wird der Auftraggeber sich in der Regel zunächst an den Einzelunternehmer oder an die GbR wenden, denn mit der hat er einen Vertrag. GbR oder Einzelunternehmer müssen sich dann zwecks Erstattung an die Honorarkraft wenden, die tunlichst für diesen Fall eine Berufshaftpflichtversicherung haben sollte.

Ein Verein haftet mit seinem Vereinsvermögen, nur in besonderen Fällen haften Vorstandsmitglieder mit ihrem Privatvermögen.

Eine GmbH oder eine UG haftet nur mit dem Stammkapital, es sei denn, jemand hätte z.B. für einen Kredit eine Bürgschaft erteilt oder es geht um Steuer- oder Sozialversicherungsschulden.

Vertrag als Auftragsbestätigung

Wer einen Auftrag mündlich (hoffentlich mit Zeugen!), mit Fax oder eMail bekommen hat, tut gut daran, sich den Auftrag noch einmal schriftlich mit echter Unterschrift bestätigen zu lassen, am besten mit einem Vertrag, auch wenn ein mündlicher Vertrag genauso gültig ist, nur ist das halt leider schlechter zu beweisen. 
Es passiert gelegentlich, dass die Auftraggeber im weiteren Verfahren kalte Füße bekommen. Damit der Auftraggeber sich nicht auf die Position zurückziehen kann „Wir hatten ja noch keinen Vertrag, den haben Sie mir ja erst geschickt“, empfehle ich, im Anschreiben den in der Anlage zugeschickten Vertrag als Bestätigung für die bereits abgeschlossene, verbindliche Vereinbarung zu bezeichnen.

 

21.6.2011
=> zum Themenüberblick
__________________________________________________________

 

Führungszeugnis

Gewalt, Missbrauch in Jugendheimen, Kirchen, Internaten und Ferienlagern haben dazu geführt, dass Verbände und Einrichtungen wesentlich stärker auf die Integrität ihrer Mitarbeiter achten müssen. Da Fortbildungen viel Geld kosten, tun sie das lieber mit formalen Anforderungen: Einige verlangen neuerdings ein Führungszeugnis.
Ob diese Maßnahme effektiv ist, ist sehr zweifelhaft. Gänzlich absurd ist es aber, dass von Künstlern, die bei Veranstaltungen in Kindereinrichtungen auftreten, bei denen mehrere Pädagogen anwesend sind, ebenfalls ein Führungszeugnis verlangt wird:
Eine ca. 70-jährige Kollegin (Märchenerzählerin) sollte auf einem AWO-Nachmittag im Beisein von mehreren Pädagogen Märchen erzählen – und vorher ein Führungszeugnis vorlegen! –
Zur Info: Das „Privatführungszeugnis“ muss vom Künstler beim Ordnungsamt beantragt werden (online-Beantragung ist u.U. möglich, aber keine Vereinfachung), es kostet ca. 13 €, dauert 1 bis 2 Wochen, Versand an den Künstler. Behörden wollen ein „Behördenführungszeugnis“, das noch ausführlicher ist, und direkt an die Behörde geschickt wird. Will man das nicht, kann man sich das Zeugnis an ein Amtsgericht schicken lassen, es dort einsehen und dann möglicherweise vernichten lassen. -
Eine politische Frage ist, ob man diesen Unsinn mitmachen soll oder ob man sich gemeinsam über seine Verbände weigern soll. -
Ein hoffentlich überflüssiger Tipp: als Künstler nicht blauäugig in prekäre Situationen hineinschliddern! Wenn man also mit schutzbefohlenen Minderjährigen (auch Praktikantinnen) arbeitet, sollte man darauf achten, dass ein weiterer, nicht nahestehender Erwachsener, möglichst ein Pädagoge, anwesend ist.

10.5.2011

=> zum Themenüberblick 

________________________________________________________________________________________________________________________

 

___________________________________________________________________________________

USt-Zwangsbefreiung

Bisherige Praxis ins Gesetz gegossen
Dass die Finanzämter Theater und Orchester auch gegen ihren Willen bis zu 4 Jahre rückwirkend auch bei bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden von der Umsatzsteuerpflicht befreien (§ 4 Nr. 20a Abs. 2) können, wurde nun mit dem Jahressteuergesetz 2010 gesetzlich bestätigt. Neu im UmsatzsteuerGesetz  (Artikel 4, Punkt 6): „Nach § 4 20 a 2 wird folgender Satz eingeführt: Für die Erteilung der Bescheinigung gilt § 1F8 Absatz 1 und 5 der Abgabenordnung  entsprechend.“ Leider bleibt mir schleierhaft, wie aus dieser Gesetzänderung obiges Verfahren abgeleitet werden kann.

10.5.11
=> zum Themenüberblick
_______________________________________________________________________________

Google alerts

Mit Google alerts lässt sich möglicherweise das Heraus-Schnipseln von Rezensionen vereinfachen und ergänzen. Nach Registrierung und Eingabe einer Suchanfrage schickt Google eMails mit Hinweisen auf Rezensionen, zum Beispiel nur nach Erscheinen von neuen, nur in Zeitungen (Typ: „News“), nur solche, in denen nicht „Wein“ vorkommt, z.B. [„Stefan Kuntz“ –Wein]. Bundesweit tätige Zeitungsausschnittdienste gibt es ansonsten nur noch in Berlin.

10.5.11
=> zum Themenüberblick
___________________________________________________________________________________

Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale

beim Bezug von Hartz IV zwar weiter anrechnungsfrei, aber …

Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale werden in Zukunft wie Erwerbseinkommen berücksichtigt, so die Bundesagentur für Arbeit in der Neufassung ihrer fachlichen Hinweise zum SGB II vom 11.04.2011. Der Freibetrag von monatlich 100 € erhöht sich aber auf 175 € beim Bezug von Einnahmen, die nach § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b des Einkommenssteuergesetzes steuerfrei sind. Das führt aber dazu, dass die Übungsleiterpauschale von 2.100 € jährlich den Freibetrag bereits voll ausschöpft und eine zusätzliche Ehrenamtspauschale also angerechnet wird. Außerdem: Wie werden Einmalzahlungen behandelt, die höher als 175 € sind? Die Bundesagentur stellt nur eine monatliche Teilzahlung frei. Für das Finanzamt ist das egal.

10.5.11
=> zum Themenüberblick
_________________________________________________________________________________

Tantiemen aus Spanien

Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien verabredet: Wer als Publizist oder Künstler Tantiemen aus Spanien erhält, soll für diese in Zukunft nur noch in Deutschland Steuern bezahlen müssen, ähnlich wie bei Lizenzgebühren aus den USA, der Schweiz, Frankreich, Großbritannien oder Österreich. Mehr http://www.bundesfinanzministerium.de/ nn_53848/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/ BMF__Schreiben/Internationales__Steuerrecht/ Staatenbezogene__Informationen/Spanien/ 004.html?__nnn=true oder http://www.bundesfinanzministerium.de/DE Presse/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/ 2011/02/20110203__PM3.html?__nnn=true

1.3.2011

=> zum Themenüberblick 

 


Einstufung als SPAM vermeiden

Einstufung von eigenen Newslettern als SPAM vermeiden: Neben der Vermeidung von bestimmten Reizworten wie „Sechs“ (hihi) vor allem in der Betreffzeile, von zu großen oder als riskant angesehenen Anhängen kann man auch Einiges tun, damit der Newsletter (das Serien-eMail) von Filterprogrammen als individuelle Mail verstanden wird. Mit Programmen wie http://www.joomla.de/ ist es möglich, sowohl in der Betreffzeile wie zu Beginn der eigentlichen Mail, den Empfänger persönlich anzusprechen. Solche Programme teilen die Empfänger-Pakete auf und verschicken die Mail an maximal 50 Empfänger gleichzeitig (das ist bei Spam-Filtern von z.B. t-online die SPAM-Schmerzgrenze). Wichtig ist, dass man sich vergewissert, dass diese Programme nicht die benutzten eMail-Adressen speichern und für andere Werbezwecke später nutzen.

1.3.2011

=> zum Themenüberblick 

 


Privatlehrer USt-befreit

Privatlehrer jetzt USt-befreit, auch ohne amtliche Bescheinigung. Der EUGH hat jetzt die Umsatzsteuerbefreiung für freiberufliche Lehrer erleichtert. Bisher mussten sie sich von der zuständigen Landesbehörde eine Bescheinigung ausstellen lassen. Nach dem EuGH-Urteil vom 28.1.2010, Aktenzeichen C – 473/08 reicht es nun, wenn die Unterrichtseinheiten sich aus Schul- oder Hochschulunterricht beziehen und wenn die Ausbildung im Hinblick auf die Ausübung einer Berufstätigkeit erfolgt.

1.3.2011

=> zum Themenüberblick 

 


Abzugsteuer

BMF-Schreiben zum Steuerabzug gem. § 50a EStG bei Einkünften beschränkt Steuerpflichtiger aus künstlerischen, sportlichen, artistischen, unterhaltenden oder ähnlichen Darbietungen
BMF-Schreiben vom 25. November 2010 - IV C 3 - S 2303/09/10002
55 Seiten! - kurz zusammengefasst könnte man sagen, dass das aktuelle BMF-Schreiben im Wesentlichen technische Anpassungen des bisher geltenden BMF-Schreibens vom 23. Januar 1996 (BStBl I S. 89) an die zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderungen enthält. Dabei spielen die im Jahressteuergesetz 2009 enthaltenen und hier bereits beschriebenen Regelungen zur beschränkten Steuerpflicht eine sehr große Rolle.

6.1.2011

=> zum Themenüberblick 


 


Zimmer zum Üben

Ein Berufsmusiker darf die Kosten für einen zum Einstudieren von Musikstücken genutzten Raum seiner eigenen Wohnung steuerlich unbeschränkt abziehen. Urteil 9. Senat des Finanzgerichts Köln vom 13. Oktober 2010 (Aktenzeichen 9 K 3882/09)

Der Senat widersprach der Auffassung der Finanzverwaltung, wonach auch das Musikzimmer eines Berufsmusikers in dessen eigener Wohnung ein häusliches Arbeitszimmer darstelle. Er stellte dabei entscheidend darauf ab, dass das Übungszimmer nicht vorwiegend für die Erledigung gedanklicher, schriftlicher, organisatorischer oder verwaltungstechnischer Arbeiten genutzt werde und in vielfacher Hinsicht eher einem Tonstudio als einem Arbeitszimmer im herkömmlichen Sinne ähnlich sei. Revision zugelassen.

3.12.2010

=> zum Themenüberblick

 


Keine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung über ALG II

Bisher privat versicherte Selbstständige können auch beim Bezug von ALG II nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, auch dann nicht, wenn die Selbstständigkeit vor dem ALG-II-Bezug aufgegeben wurde und die private KV gekündigt hatte. Sozialgericht Dortmund, S 8 KR 494/10 ER

3.12.2010

=> zum Themenüberblick

 


Schwierige Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung über KSK

Wer durch die Aufnahme in die KSK raus will aus der privaten und rein will in die gesetzliche, hat ein außerordentliches Kündigungsrecht in der privaten KV. Er wird in der gesetzlichen aber erst ab dem 1. des Monats versichert, der auf den Monat folgt, in dem er von KSK die Aufnahmebestätigung erhalten hat. VORSICHT! In (mindestens) einem Fall hat die KSK die Aufnahme eines Publizisten so lange verzögert, dass er erst nach DREI Jahren eine Aufnahmebestätigung erhalten hat – erst danach konnte er aus der privaten raus. Wäre er in diesen 3 Jahren 55 alt geworden, hätte es gar nicht mehr geklappt!

3.12.2010

=> zum Themenüberblick

 


Autoreply

Wenn ihr auf Mails mit einer Autoreply-Funktion antworten wollt, dann programmiert sie doch bitte so, dass im BETREFF „Autoreply“ oder „Abwesenheitsnotiz“ oder „liege im Liegestuhl und hab keinen Bock“ steht oder so was. Das macht es zum Beispiel mir einfacher, die Leute herauszufinden, die mit „re:“ im Betreff wirklich inhaltlich antworten wollen auf meine Mail.

3.12.2010

=> zum Themenüberblick

 


Rechte an Fotos

Durch die digitale Übermittlung von Fotos per Mail oder die Download-Möglichkeiten auf einer Website, aber auch durch den Konkurrenzdruck („ich bin ja so froh, dass die Zeitung mich überhaupt mit einem Foto ankündigt!“) wird eine früher doch stärker übliche Sensibilität oft außer Acht gelassen. Also zur Erinnerung:

Auf jedes (Papier-)Foto gehört hinten drauf ein Aufkleber, (leicht herzustellen mit Adressetiketten), auf dem dann z.B. steht:

Alle Rechte bei: Name des Fotografen, Köln 2011. Urheberrechtlich geschützt als Werk im Sinne von § 2,1,5 des Urheberrechtsgesetzes. Gratis-ABDRUCK erlaubt NUR für die Vorankündigung im Innenteil und die aktuelle Berichterstattung über den abgebildeten Auftritt bei Nennung von Name des Künstlers und Fotografen. Bei nicht vereinbarter Unterlassung des Urhebervermerkes wird ein Zuschlag von 100 % auf das Honorar, mindestens aber 40 € fällig. Speicherung nur für die Dauer der Produktion.

Es ist also kein gratis Abdruck z.B. auf der Titelseite erlaubt und das Foto darf auch nicht ins Archiv genommen werden (weil dort solche Einschränkungen später nicht mehr beachtet werden).

Im Downloadbereich einer Website für Pressefotos wie bei dem Versand per Mail ist ein Hinweis ähnlich wie auf dem Fotoaufkleber wichtig:

Nutzungsrechte erteilt an Tageszeitungen und Monatszeitschriften für die Vorankündigung im Innenteil und die aktuelle Berichterstattung über den abgebildeten Auftritt bei Nennung von Name des Künstlers und Fotografen.

3.12.2010

=> zum Themenüberblick

 


 

Auf Nutzungsrechte verzichten zugunsten einer erhöhten Verbreitung?

 

Urheber machen sich verstärkt Gedanken darüber, ob sie nicht wenigstens auf einen Teil ihrer Nutzungsrechte verzichten wollen und ihre Komposition, ihren Text, ihr Bild „gemeinfrei“ stellen sollen, für jeden zugänglich und nutzbar machen sollen, weil es ihnen eher um die Verbreitung ihrer Ideen, als um Geld geht, oder weil sie durch mehr gratis Verbreitung schneller berühmt und dann auch wirtschaftlich erfolgreicher werden. Eine Einführung findet sich auf: http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/

Selbst Inhalte lizensieren: http://creativecommons.org/choose/

Und so sehen Beispiele aus für einen teilweise „freien“ Text auf Eurer Website:

Download eines Buchs von Antina Michels

Netlabels – Soziale Netze On- und Offline von Antina Michels steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz oder

 

3.12.2010

=> zum Themenüberblick

 


Künstlername wieder möglich

Im neuen Personalausweis kann ein Künstlername wieder eingetragen werden, mit diesem Namen kann dann auch rechtsgültig unterschrieben werden. Zur Anerkennung des Künstlernamens durch die Meldebehörde mehr im Survival Kit

 

3.12.2010

=> zum Themenüberblick

 


Schufa-Auskunft

Auch Normal-Sterbliche können jetzt bei der Schufa eine Auskunft, z.B. über die zahlungsfähigkeit eines Kunden einholen. Eine Auskunft kostet 28,50 € plus 18,50 € Registrierungsgebühr.

3.12.2010

=> zum Themenüberblick



Gründerzuschuss nicht geschmälert durch Nebenjob

Auch wenn man während des Bezugs von ALG I einen Nebenjob hatte, muss der Gründerzuschuss sich am kompletten ALG bemessen. Der Nebenjob darf nicht angerechnet werden. (BSG B 11 AL 12/10 R)

3.12.2010

=> zum Themenüberblick




Folgen von ausstehenden KV-Beiträgen

Die privaten und die gesetzlichen Krankenversicherungen können säumige Versicherte nicht mehr rausschmeißen. Aber sie können nach erfolgloser Mahnung den Versicherungsschutz einfrieren. Im Notfall müssen sie aber zahlen. Jeder kann also bei erheblichen gesundheitlichen Problemen zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen, auch wenn er keine Beiträge gezahlt hat, sollte aber seine letzte Krankenversicherung und seine Mitgliedsnummer nennen können, besser noch die Versicherungskarte mitnehmen.

3.12.2010

=> zum Themenüberblick




Mahngebühr 40 € ab 2013

Das Europa-Parlament hat beschlossen, dass Zahlungen innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen getilgt werden müssen. In Ausnahmefällen, sowie bei Einverständnis beider Vertragspartner, kann diese Zahlungsfrist für öffentliche Unternehmen auf 60 Tage ausgedehnt werden. Darüber hinaus können noch weitergehende Zahlungsziele nur bei ausdrücklicher Vereinbarung festgelegt werden und auch nur dann, wenn der Gläubiger hierdurch nicht grob benachteiligt wird (Art. 3 Abs. 4 der RL). Werden diese Fristen nicht eingehalten, können Verzugszinsen von acht Prozent, sowie bei Überschreitung der genannten Zahlungsfristen ohne vorherige Mahnung Beitreibungskosten in Höhe von mindestens 40 Euro geltend gemacht werden. Ab 2013 gelten die neuen Bestimmungen. Bisher haben Gerichte in Deutschland teilweise nur 3 € je Mahnung anerkannt. mehr zum Thema Mahnung im Survival Kit

3..12.2010

=> zum Themenüberblick


 

Berufsgenossenschaft

SPECIAL: Weiterhin freiwillige Berufsunfallversicherung über die VBG? Die Gefahrenklassen in der VBG steigen wieder heftig, aber hoffentlich vorerst zum letzten Mal.

Die Gefahrenklassen haben sich in den letzten Jahren ständig verändert und führten für den Kulturbereich zu Beitragssteigerungen. Das soll jetzt erst mal zu Ende sein, sagt die VBG.
Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Künstler ab 2010 ca. 461 €, ab 2011 ca. 538 € (sofern der Beitragsfuß von 2009 weiterhin gilt). Angesichts dieser drastischen Erhöhung, auf die wohl noch weitere folgen auf Grund der Fusion der Berufsgenossenschaften (daraus resultierende Belastung für die VBG 39%), muss jeder überlegen, ob er sich nicht doch einer anderen, preiswerteren Gefahrenklasse zuordnen kann, oder ob es für ihn eine alternative Berufsunfallversicherung gibt ...

Das war nur der Anfang, weil es ein längerer Artikel ist, steht er auf einer extra-Seite -
Lesen Sie das Special komplett bitte hier weiter

19.10.2010

=> zum Themenüberblick

 


Software für kleine Münze

Office 2010 und andere Software als Spende an gemeinnützige Organisationen

IIm Rahmen ihrer Aktivitäten zur Stärkung des gemeinnützigen Sektors stellen Microsoft, Cisco, SAP, Symantec, GiftWorks und Efficient Elements über 180 aktuelle Produkte als Spende an gemeinnützige Organisationen zur Verfügung.

Gemeinnützige Organisationen die Interesse an einer Förderung haben, können sich auf www.stifter-helfen.de registrieren und den Freistellungsbescheid und andere Unterlagen per E-Mail oder als Fax einreichen. Im Anschluss überprüft das Stifter-helfen.de Team die Angaben und teilt den Organisationen den Status ihrer Förderberechtigung bei den verschiedenen Spenden-programmen mit. Im Anschluss können die Produktspenden über die Spendenplattform gegen eine Verwaltungsgebühr bezogen werden. Die Verwaltungsgebühr beträgt z.B. für Office professional plus 2010 und Expression Studio 4 Ultimate zusammen 63,07 Euro.

(ausprobiert: es funktioniert! s.k.)

19.10.2010

=> zum Themenüberblick


gratis EÜR-Programm JES

"Jes - Die Java-EÜR" ist das Nachfolgeprojekt von "OpenOffice.org EÜR". Für alle, die nur eine einfache Buchführung, eine sog. Einnahmenüberschussrechnung machen müssen, ist es möglicherweise geeignet. Voraussetzung ist Java. Unkomplizierte Buchführung zum Nulltarif - für Windows, Mac und Linux. http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/finanzwesen/buchfuehrung-euer-jes.html

 

19.10.2010

=> zum Themenüberblick

 


 


detailliertes Hintergrundwissen für Gründer/innen und Selbständige

Die Bundesregierung hat die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist, die Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft zu stärken und ihr Arbeitsplatzpotenzial weiter auszuschöpfen. Darüber hinaus sollen die Erwerbschancen innovativer kleiner Kulturbetriebe sowie freischaffender Künstler verbessert werden. Auf der zugehörigen Internetseite http://www.kultur-kreativ-wirtschaft.de/ finden sich Informationen zu den Aktivitäten der Initiative, der Bedeutung der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Teilbranchen und den besonderen Beratungsangeboten für Kulturschaffende. Darüber hinaus bieten die Internetseiten detailliertes Hintergrundwissen für Gründer/innen und Selbständige (vor allem auch zu den Themen Finanzierung und Förderung) sowie multimediale und regelmäßig aktuelle Informationen für die Kultur- und Kreativszene an.

19.10.2010

=> zum Themenüberblick

 

Potentialberatung
50 % Zuschuss

Die Potentialberatung soll Unternehmen in NRW mit mindestens einem Vollzeit-Beschäftigten dabei unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen. Mit Hilfe externer Beratungskompetenz sollen die Potentiale des Unternehmens ermittelt und darauf aufbauend die Umsetzung notwendiger Veränderungsschritte in die Praxis begleitet werden. Gefördert werden 50 % der notwendigen Ausgaben für 1 bis 15 Beratungstage, jedoch höchstens 500 € pro Beratungstag. Zu beachten ist, dass für die Umsetzung der Förderung eine Erstberatung und Bewertung der Vorhaben durch die Beratungsstellen vorausgesetzt wird. Auch Stefan Kuntz ist für die Potentialberatung zugelassen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beratungsstelle. Mehr auf

Aber auch vergleichen mit dem Beratungsprogramm Wirtschaft!

19.10.2010

=> zum Themenüberblick

 


 

Versprechen für Spender

Phineo ist eine gemeinnützige finanziell gut ausgestattete Aktiengesellschaft, die sich zum Ziel gesetzt hat, eine Brücke zwischen Sozialen Investoren, also Spendern, und gemeinnützigen Organisationen zu schlagen. Phineo ist vor allem ein Versprechen an Soziale Investoren, zu prüfen, dass sie ihr Geld gut anlegen. Eine weitere Ökonomisierung, die mit dem Messen, Zählen und Wiegen Einzug hält und vermeintliche Objektivität verspricht, wird vielleicht den Gesellschaftern von Phineo helfen, für gemeinnützige Organisationen ist der Gewinn aber eher gering. # nach Olaf Zimmermann, Dt. Kulturrat

 

19.10.2010

=> zum Themenüberblick

 


 

 


nur 7 % MWSt für theaterähnliche Lesung

Das Finanzgericht Hamburg, Aktenzeichen 1 K 53/08 urteilte, dass Lesungen eines Kinderbuchautors so stark gestaltet sind, dass sie einer Theateraufführung vergleichbar sind, und deshalb nur mit 7 % USt zu versteuern sind.

 

19.10.2010

=> zum Themenüberblick

 


Abzugsteuer Österreich

Abzugsteuer für ausländische Künstler in Österreich geklärt. Eine "Konsultations-vereinbarung" vom 9./12. Juli 2010 sieht vor:
Im jeweils anderen Land werden im Rahmen der Einkommenssteuer besteuert:

·  Auftritte von "Bühnen-, Film-, Rundfunk- und Fernsehkünstlern sowie Musikern ..."

·  Zahlungen aus dem anderen Land für Vergütungen für das Recht auf Benutzung des Namens, des Bildes oder sonstiger Persönlichkeitsrechte

·  Entgelte für die Aufzeichnung oder Übertragung (auch Live-Übertragung) "von künstlerischen ... Darbietungen durch Rundfunk und Fernsehen" oder deren Verwertung

Dagegen werden in dem Land, in dem der Künstler/Publizist seinen Beruf ständig ausübt, "Vergütungen für die Überlassung von Verwertungsrechten", versteuert.
Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland – Österreich
Die "Konsultationsvereinbarung" vom 9./12. Juli 2010

Die Bagatellgrenzen in Österreich wurden unabhängig davon angehoben:
Keine Abzugsteuer wird einbehalten, wenn ausländische Künstlerinnen
- maximal ein Honorar von Euro 440,- pro Veranstaltung
- maximal Euro 900,- vom selben Veranstalter beziehen
- das jährliche Gesamthonorar in Österreich Euro 2.000,- nicht übersteigt.
Alle drei Kriterien müssen zutreffen!

 

19.10.2010

=> zum Themenüberblick

 


Kontrollmitteilungen

Betriebsprüfer des Finanzamtes schicken sehr gerne, wenn sie auf eine kleine obskure Honorarquittung stoßen, eine Kontrollmitteilung an das FA desjenigen, der quittiert hat: Hat der die 20 Euro auch versteuert?“ Das tun auch – zumindest in NRW – viele Kommunen und berufen sich dabei auf eine Verordnung. Sie senden die Kontrollmitteilung an ihr örtliches Finanzamt und den Künstlern eine Kopie. Ich würde diese Kopie meiner Steuererklärung beilegen und darauf vermerken "wurde gebucht". Möglicherweise bekommt frau einen netten Brief von ihrem Finanzamt „Belegen Sie an Hand einer Kopie Ihrer Aufzeichnungen, dass die 20 Euro vor 5 Jahren auf Ihrer Einnahmeseite gebucht wurden ...“ Hosianna! Das Pfuinanzschwein grüßt! Wer sich rächen will für diesen Unsinn, kann ebenfalls eine Kontrollmitteilung schicken, aber an die KSK "Ich habe im Oktober 2011 von der Stadt Buxtehude 830 Euro an Honorar für meine künstlerische Tätigkeit erhalten".
Aber: Rache ist Blutwurst.

 

19.10.2010

=> zum Themenüberblick

 


Café nicht gemeinnützig

Auch öffentlich zugängliche Cafés, Teestuben, Cafeterien u.ä. in Jugendzentren oder soziokulturellen Zentren sind kein Zweckbetrieb, sondern ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. (Anwendungserlass zur Abgabenordnung/AEAO Nr. 2 zu § 68 Nr. 1)

 

19.10.2010

=> zum Themenüberblick

 



Freibeträge steuer- und sozialversicherungsfrei

Aufwandsentschädigungen (besser: die Ehrenamtspauschale bis 720 €) und die Übungsleiterhonorare bis 2100 € (sofern steuerfrei) zählen NICHT zum für die KSK relevanten Einkommen (sie sind überhaupt sozialversicherungsbeitragsfrei!), siehe KSK

Einnahmen über diesen Grenzen werden als Einkommen aus anderer, möglicherweise nicht-künstlerischer/-publizistischer Tätigkeit gewertet und können – wenn sie über 5400 €/Jahr liegen – zum Ende der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht über die KSK führen. Aber nur der übersteigende Betrag muss versteuert und versichert werden!

 

Wenn du also im Jahr z.B.

  • 700 € Aufwandsentschädigung als Stadtrat bekommst, sind 200 € anzurechnen,
  • wenn du außerdem 2500 € als Kursleiter bekommst, sind 400 anzurechnen
  • wenn du außerdem z.B. als Landwirt 4201 € Gewinn machst,

bist du über der Grenze und kannst nicht mehr kranken- und pflegeversichert werden über die KSK.

 

Außerdem sind folgende Freibeträge möglicherweise zu berücksichtigen:

  1. Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG)
  2. sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG), gesetzliche Freigrenze in Höhe von 256 Euro im Jahr
  3. zusätzlich 2.400 Euro jährlich als Aufwandsentschädigung (z.B. für Feuerwehrleute) aus öffentlichen Kassen steuerfrei nach § 3 Nr. 12 EStG
  4. Der Ersatz von Aufwendungen (z. B. Reisekostenersatz, d. h. Kilometerpauschale und Verpflegungsmehraufwendungen) kann zusätzlich zur Ehrenamtspauschale steuerfrei bezahlt werden, wenn die Aufwendungen entsprechend nachgewiesen werden.

27.7.2010
=> zum Themenüberblick


Beratungsprogramm Wirtschaft

Gründungswillige können von der IGP (IHK-Beratungs- und Projektgesellschaft) einen Zuschuss von maximal 80 % = 1600 € (aus ALG II heraus) oder maximal 50 % = 1600 € (aus ALG I oder Beschäftigung heraus) für eine viertägige Beratung erhalten. Mehr bei der LGH. Der Online-Antrag muss bei einem der Regionalpartner gestellt werden. Stefan Kuntz war als Berater bei der IGP / LGH (Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks) gelistet.

Damit steht das Programm in Konkurrenz zu dem Programm Förderung unternehmerischen Know-hows. Auch hier war Stefan Kuntz als Berater zu haben.

27.7.2010/ 9.5.2016
=> zum Themenüberblick


Umsatzsteuergrenze netto oder brutto?

Die Umsatzsteuergrenze von 17.500 € gilt für den Netto-Umsatz für Leute, die bisher nicht umsatzsteuerpflichtig waren. Nur für bisher (im letzten Jahr) umsatzsteuerpflichtige Unternehmer, die jetzt (in diesem Jahr) zur Kleinunternehmerregelung wechseln wollen, gilt die Grenze als Brutto-Wert (Umsätze inklusive Mehrwertsteuer!), also z.B. 16.355,14 € plus 7 % MWSt = 17.500 €

5.7.2010

=> zum Themenüberblick


dicke Mails vermeiden

Mein letzter Newsletter war ja recht fett: 535 KB. Das ist ja den Lesern mit einer Glasfaser-Verbindung und einem neuen Rechner egal. Andere haben gestöhnt. Mit Hilfe von netten Lesern habe ich die Ursache herausbekommen: Office speichert jede Menge Zusatzinformationen mit dem Text. Bei dem Kopieren aus Word in den Newsletter wird das alles mit übertragen. Abhilfe: Vor dem Übertragen Word-Text speichern als "Website (gefiltert)". Dann geht ein Fenster auf mit der Frage, ob frau auf "Office-spezifische Tags" verzichten will. Auf jeden Fall!
Die HTML-Seite dann mit einem Browser öffnen und daraus mit Copy & Paste übertragen.
Ein weiterer Tipp zum Vermeiden fetter Mails:
PDF-Dokumente, Scans und Bilder in geringer Auflösung (75 dpi) und Größe (7x13 cm) abspeichern und dann erst an die eMail hängen.

5.7.2010

=> zum Themenüberblick


Müssen Rechnungen unterschrieben werden?

Rechnungen müssen nicht unterschrieben werden. Gewarnt wird deshalb davor, weil Betrüger einen "Betrag dankend erhalten"-Stempel über deine Unterschrift setzen könnten. Schon hat er eine Quittung und du bist dein Geld los. Wer aber freundlich und höflich sein will, kann z.B. auf einer gesonderten Karte schreiben „Danke für den Auftrag. … Beiliegend erhalten Sie die Rechnung … Mit freundlichen Grüßen“ und das mit seiner Unterschrift versehen.

5.7.2010

=> zum Themenüberblick

SPECIAL: Dienstleister müssen seit 17.5.2010 Informationspflichten erfüllen

Die neue "Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer" (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV S. 7 ff) der Bundesregierung ist in Kraft. Sie wurde auf der Basis einer EU-Richtlinie von 2006 erlassen. Hier die reduzierten aber immer noch üppigen Informationen für den Bereich der Adressaten dieses Newsletters, also Künstlerinnen und Publizisten. Sie gilt egal, ob man freiberuflich, gewerblich oder gemeinnützig arbeitet, auch für alle Freiberufler, auch für alle Künstlerinnen (das sind auch Dienstleisterinnen!)....

Das war nur der Anfang, weil es ein längerer Artikel ist, steht er auf einer extra-Seite -
Lesen Sie das Special komplett bitte hier weiter

=> zum Themenüberblick



Autoren sollten eigene Internet-Texte melden

Wer eigene im Internet veröffentlichte Texte noch nicht bei der VG Wort angemeldet hat, sollte das nachholen und in seine Website Zählmarken einbauen.

Wenn die eingebauten Zählmarken den Mindestzugriff erreicht haben, bekommt frau von der VG Wort eine Mail. Dann sollten eigene im Internet veröffentlichte Texte bis 1.9. gemeldet werden, um eine Tantieme zu erhalten. Die nötigen Codes findet frau unter „Zählmarkenübersicht“ in ihrem persönlichen Bereich des VG-Wort-Meldesystems.

4.6.2010

=> zum Themenüberblick


Förderung für freiwilliges kulturelles Jahr

Eine Sonderregelung in Form einer Erhöhung der Förderpauschale konnte die drohenden Einschnitte in das Platzangebot des FSJ Kultur abwenden. Die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) für anerkannte Kriegsdienstverweigerer aus Mitteln des Bundesamts für Zivildienst (BAZ) sollte gestrichen werden. Die Förderung wird, analog zum Freiwilligen Ökologischen Jahr, auf 153 Euro pro Platz und Monat angehoben, und auf bundesweit 1.100 Plätze im Trägerverbund des FSJ Kultur ausgedehnt. Im FSJ Kultur, in dem etwa 1/4 der Plätze mit Kriegsdienstverweigerern besetzt ist, wurde bisher jeder Platz monatlich mit 421,50 Euro gefördert. Das FSJ Kultur richtet sich an junge Menschen zwischen 16 und 26 Jahren nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht. Bewerbungsschluss für interessierte Jugendliche ist jeweils der 31. März.


4.6.2010

=> zum Themenüberblick


Demo- bzw. Auftrittsvideos GEMA-frei veröffentlichen bei memo-media

Die Verhandlungen der GEMA mit YouTube über Musik im Netz wurden vorerst abgebrochen. Bei memo-media dagegen ist die GEMA-Frage geklärt - memo-media und die GEMA haben einen Vertrag erarbeitet, mit dem es möglich ist, dass Künstler, Dienstleister und Agenturen ihre Demo- bzw. Auftrittsvideos auf memo-media.de präsentieren können, ohne dass der einzelne Anbieter GEMA-melde- und -abgabepflichtig ist. Inhaber eines Anbieterprofils können memo-media bis zu drei Videos bis zu einer Spieldauer von 3 Minuten senden und memo-media stellt diese für Sie online. http://www.memo-media.de

4.6.2010
=> zum Themenüberblick

 


Rentenbeiträge für Tanzpädagoginnen rückwirkend

Wenn Tanzpädagoginnen von der KSK abgelehnt werden und sie sich nicht wehren, meldet sich nach kurzer Zeit die DRV und fordert von der als selbständige Lehrerin eingestuften Tanzpädagogin, die keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer hat, rückwirkend für fünf Jahre Rentenversicherungspflichtbeiträge in Höhe von zunächst einmal fast 37.000 €, das kann der Ruin sein. Bei einem Jahreseinkommen von ca. 10.000 € lässt sich die Forderung auf ca. 10.000 € reduzieren. Aufpassen!


4.6.2010

 

=> zum Themenüberblick

 


 

Umsatzsteuerbefreiung für Mitwirkende

Ein Orchester kann für die von ihm engagierten, auftretenden Musiker die Umsatzsteuerbefreiung  nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. n der Richtlinie 77/388/EWG beantragen, wenn es selbst die Voraussetzungen dafür erfüllt (§ 4, Nr. 20 UStG). Die Befreiung gilt auch ohne Antrag automatisch für sämtliche Auftritte des Künstlers im Rahmen sämtlicher Veranstaltungen des USt-befreiten Auftraggebers, führt aber nicht dazu, dass der Künstler auch USt-befreit wäre für andere Tätigkeiten, die mit den Veranstaltungen des Auftraggebers nichts zu tun haben. Dies wurde jetzt bestätigt durch das BFH-Urteil Az. V R 28108 vom 18.2.2010 (veröffentlicht 19.4.2010).

4.6.2010
 

=> zum Themenüberblick



Copyright, sofern nicht anders angegeben, Stefan Kuntz

zuletzt aktualisiert: 28.12.2015