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Tipps bis Dezember 2011
aufgeräumt 28.12.2015
SPECIAL: Unruhe bei Riester-Sparern: Was beim „Riestern“ wirklich rauskommt
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hat Riester-Sparer mit harscher Kritik an der Vorsorge-Form „Riestern“ viele aufgeschreckt: Macht das überhaupt Sinn? Mit was können Riester-Sparer rechnen? Sollte ein bestehender Riester-Vertrag gekündigt werden? Hier ein Überblick über die Sachlage.
Riester-Rente: Harsche neue Kritik und ernüchternde ZahlenSchon 2008 wurde durch einen Beitrag des ARD-Magazins „Monitor“ ( MONITOR-Beitrag) aufgedeckt, dass Leistungen aus der Riester-Rente auf eine eventuell notwendige Grundsicherung im Alter angerechnet werden. (Grundsicherung ist quasi Sozialhilfe im Alter, falls die Rente nicht die Existenz sichert.) „Obendrauf“, also zusätzlich, gibt es die Riester-Rente nur zur normalen Rente ohne Grundsicherungsbedarf. Wer eine sehr geringe Rente bekommt, hat also mit seinen Riesterzahlungen dem Sozialamt einen Teil von dessen Kosten vorfinanziert und selbst kein zusätzliches Geld. Anders ausgedrückt: Sinn macht das Riestern also nur für Leute, die später eine Altersversorgung über dem Grundsicherungsbedarf erzielen. Kornelia Hagen, Expertin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), wurde mit den Worten zitiert: „Menschen, die im Alter auf Grundsicherung angewiesen sein werden, laufen Gefahr, von ihrem angesparten Beiträgen gar nicht zu profitieren. So wird nach jetziger Rechtslage die Riester-Rente mit der Grundsicherung verrechnet. Rentner, die geriestert haben, bekommen den gleichen Grundsicherungssatz wie die, die nicht geriestert haben, und keinen Cent mehr.“
5.12.2011 Das war nur der Anfang, weil es ein längerer Artikel ist,
steht er auf einer extra-Seite - ![]() Tarifabschluss für FilmschaffendeWochengagen steigen um 35 € ab Juli 2012 und 10 € plus 2 % ab Januar 2013, Laufzeit 2 Jahre. Gagentabelle für Film- und Fernsehschaffende 2012-2013 => zum Themenüberblick
Steuerbefreiungen für nebenberufliche TätigkeitenLfSt Bayern 8.09.2011 S 2121.1.1 - 1/33 St 32 Das Bayerische Landesamt für Steuern hat seine Verfügung zu den Steuerbefreiungen für nebenberufliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG aktualisiert. Hier Auszüge: Vergütungen an ehrenamtliche Lehrbeauftragte, die von den Schulen für einen ergänzenden Unterricht eingesetzt werden, sind - soweit von den Schulen mit den Lehrbeauftragten nicht ausdrücklich ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird - den Einnahmen aus selbständiger (unterrichtender) Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zuzuordnen und nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigt. Aufwandsentschädigungen für Statisten sind grundsätzlich nicht nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigt, da Statisten keine künstlerische Tätigkeit ausüben. Eine künstlerische Tätigkeit liegt bei § 3 Nr. 26 EStG (wie bei § 18 EStG) nur vor, wenn eine gewisse Gestaltungshöhe bei eigenschöpferischer Leistung gegeben ist. Nach dem BFH-Urteil vom 18.4.2007 (BStBl 2007 II S. 702) beeinflussen bei einer nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeit mit den hier vorgegebenen Begrenzungen die Auslegung einer künstlerischen Tätigkeit i.S. des § 3 Nr. 26 EStG. Eine künstlerische Tätigkeit in diesem Sinn kann daher auch vorliegen, wenn sie die eigentliche künstlerische (Haupt-)Tätigkeit unterstützt und ergänzt, sofern sie Teil des gesamten künstlerischen Geschehens ist (vgl. H 3.26 Künstlerische Tätigkeit LStH). Auch der Komparse kann daher - anders z.B. als ein Bühnenarbeiter - eine künstlerische Tätigkeit ausüben. Im Urteilsfall hat sich der Kläger (Statist an der Oper) nach den Feststellungen des FG mit seinen Leistungen im Rahmen des künstlerischen Genres “Darsteller” gehalten und keine rein mechanische Funktion als “menschliche Requisite” wahrgenommen. Der Auftritt des Klägers habe nicht unerhebliche schauspielerische Leistungen enthalten. In unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der nebenberuflichen Tätigkeit stehende Ausgaben dürfen nach § 3 Nr. 26 Satz 2 EStG nur insoweit als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen.
15.12.2011
=> zum Themenüberblick Weniger Bürokratie für sehr kleine GbR’sNoch eine Sonderregelung in der Grauzone für sehr kleine GbR’s, die selten gemeinsam auftreten: Es wird zwischen dem Veranstalter und dem Ensemble (aber nicht EINEM der Künstler! sondern allen!) vereinbart, dass der Veranstalter den jeweiligen Honoraranteil direkt an die Künstler auszahlt, entweder bar oder besser mit Überweisung. Dadurch erspart sich die GbR eine EÜR und der „Geschäftsführer“ des Ensembles wird nicht KSK-Abgabe-pflichtig. 15.12.2011=> zum Themenüberblick Sogar Betrieb einer Kita – kein IdealvereinWieder hat das Kammergericht Berlin Anfang 2011 zugeschlagen: einem neugegründeten Kita-Verein wurde der Eintrag ins Vereinsregister verwehrt, weil er entgeltlich au Dauer planmäßig Leistungen an Dritte erbringen wolle. Siehe auch mein Special: „Gründung von Vereinen immer schwieriger“ vom 20.6.2011, wo es um einen berliner Verein für ein Filmfestival ging. Man sollte in solchen Fällen über die Rechtsform gGmbH nachdenken, vor dem Eintrag ins VR wenigstens eine Gemeinnützigkeitsbescheinigung vom FA abholen und sich beraten lassen.15.12.2011 _______________________________Bildungskosten nur teilweise absetzbar - alles zurück!Das schöne Urteil des Bundesfinanzhofes vom August, nach dem auch Kosten für die Erstausbildung / das Erststudium steuermindernd geltend gemacht werden können, ist flugs Ende Oktober vom Bundestag mit einem neuen Gesetz kassiert worden. Schade! Also jetzt gilt: Sonderausgaben können bis zu jetzt 6.000 € abgezogen werden,
aber nur in dem Jahr, in dem sie anfallen, und zwar Kosten für
Aber das funktioniert nur für die, die während des Studiums bereits verdienen. Besser ist es wie bisher für Selbständige, die können Kosten für eine Fortbildung (Zweitstudium) als Betriebsausgaben geltend machen und das noch rückwirkend bis 2007, wenn bis Ende des Jahres eine Steuerklärung gemacht wird, so dass ein Verlustvortrag entsteht.
17.11.2011
=> zum Themenüberblick Trickserei mit Scheinselbständigkeit mit 6 Monaten Gefängnis (auf Bewährung) bestraft.Ein Fahrer wurde von seinem Arbeitgeber gedrängt, weiterhin nicht als Angestellter sondern zum Schein als Selbständiger die Touren zu fahren und dafür auch noch Gründungszuschuss zu kassieren. Der Fahrer wurde vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen wegen Beihilfe zu einer Straftat und Betrug verurteilt. Den Arbeitgeber erwartet ein Verfahren nach § 266a StGB wegen „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“, was mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden kann. 17.11.2011 => zum Themenüberblick Rechtsschutzversicherung für freiberufliche Künstler/innenDie Schugk Finanz Hamburg GmbH bietet mit der ARAG eine Rechtsschutzversicherung für selbständige Künstler an. Es handelt sich um eine Privat-Rechtsschutzversicherung mit dem eingeschlossenen Risiko „Beruf“ und kostet beispielsweise für Singles mit 150 € Selbstbeteiligung gut 200 € im Jahr. Vertragsrechtsschutz als freiberuflich tätiger Künstler' ist eingeschlossen, 'solange der Streitwert nicht 50.000 Euro übersteigt' (was wohl in Urheberrechtsstreitigkeiten leider passieren kann) Eine Rechtsberatung und ein Rechtsschutz zu den meisten Problemen (auch zu den sehr teuren Urheberrechtskonflikten) ist für ver.di-Mitglieder durch ihren Gewerkschaftsbeitrag (1,2%) gratis. Gratis-Beratung bei Mietrechtsproblemen für ver.di-Mitglieder bei der Hotline des Dt. Mieterbundes 030 2232373. Die D.A.S.-Rechtsberatung kostet ca. 60 €/Jahr, umfasst nur telefonische Beratung zu deutschem Recht.
17.11.2011
=> zum Themenüberblick
Software-Spenden für Vereine„WISO Mein Verein“ als IT-Spende Zu den vielen software-Spenden, die gemeinnützige Vereine,
erhalten können, gehört jetzt auch „WISO Mein Verein“. Es
unterstützt bei der alltäglichen Verwaltungsarbeit, wie
beispielsweise der Organisation von Mitgliederversammlungen oder
der Erstellung des Kassenberichts. Ideal für kleine bis mittlere
Vereine.
17.11.2011
=> zum Themenüberblick weiterhin BildungsprämieDie Bildungsprämie geht in die 2. Förderphase. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt auch weiterhin individuelle berufliche Weiterbildung für Erwerbstätige mit jetzt bis zu 500 EUro. Mehr http://kuenstlerrat.de/tipps_b.htm#praemie 17.11.2011 => zum Themenüberblick SPECIAL: Darf ich mich vertreten lassen? Oder muss ich den Auftrag selbst erledigen?Gelegentlich taucht die Frage auf, ob man sich vertreten lassen kann. Im Sozialversicherungsrecht geht es
dabei um die Frage, ob man Selbständiger ist oder
Arbeitnehmer.
Das war nur der Anfang, weil es ein längerer Artikel
ist, steht er auf einer extra-Seite -
17.11.2011
=> zum Themenüberblick ![]() Zuschussrente geplant
Die Bundesregierung plant die Einführung einer
Zuschussrente in Höhe von 850 €/Monat/Alleinstehender.
Das ist mehr als die derzeitige 684 € Grundsicherung.
Die Zuschussrente soll das gesamte Einkommen des
Rentners aufstocken, sofern er mindestens 40
Versicherungsjahre hinter sich hat, für 30 Jahre
Beiträge an die RV gezahlt hat und mindestens 5 Jahre
private Vorsorge betrieben hat , z.B. mit einer
Riester-Rente. mehr dazu in "politik und kultur" Nov
2011, S. 21 und S. 3/4.
17.11.2011 => zum Themenüberblick ________________________________________ _______________________________________________ Jahresmeldung KSK für das kommende Jahr: die zehn Gebote
Beispiel:
In diesem Beispiel hat
Künstlerin Isolde Honigbier in 3 Jahren für 22.957 €
Beiträge gezahlt, und auch in 3 Jahren um 2 Jahre
zeitversetzt
22.957 € Gewinn erzielt.
![]() aktualisiert 13.4.2017, 10.12.2020, 23.9.22 ___________________________________________________Produzierende Designer nicht in die KSKDie KSK-genehmen Designer erzielen ihre Einkünfte "aus der Überlassung eines Entwurfs zur Verwertung durch Dritte", also nicht aus dem Verkauf fertiger Produkte. Die Designerin muss ihre Entwürfe also einem anderen Unternehmen zur Produktion und zum Vertrieb überlassen. BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 10.3.2011, B 3 KS 4/10 R=> zum Themenüberblick __________________________________ Keine doppelte AltersversorgungWer schon als Pflichtmitglied eines berufsständischen Versorgungswerkes (Ärzteversorgung, Architektenkammer) über eine ausreichende Altersvorsorge verfügt, wird nicht zusätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung über die Künstlersozialkasse pflichtversichert, auch wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind.BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 10.3.2011, B 3 KS 2/10 R Elektronische Signatur nicht mehr nötigTheoretisch war sie nötig, praktiziert hat das kaum einer. Und jetzt ist sie auch praktisch nicht mehr nötig. Für den Vorsteuerabzug sind rückwirkend zum 1.7.2011 auch Rechnungen erlaubt, wenn sie nicht "qualifiziert elektronisch signiert" sind.Abmahnkosten bei UrheberrechtsverletzungenIn einfach gelagerten Fällen von
Urheberrechtsverstößen sollen laut UrhG die
Anwaltskosten für die erstmalige Abmahnung auf 100
Euro begrenzt werden. Aber diese Kostendeckelung
wird sehr selten angewandt. Ein Musiker hatte
kürzlich die Nase davon voll, dass seine Werbetexte
in Zeitungen, in einem Touristikbüro und bei einem
Kollegen auf der Website erschienen, um eben seinen
Konkurrenten zu bewerben. Die Abmahnkosten
(inklusive vielfältiger Recherche) seiner Anwältin
betrugen 775 € - ein freier Mitarbeiter einer
Zeitung hatte aus seinem Prospekt abgeschrieben. Auf
Schadenersatz etc. hat der Musiker dann verzichtet. http://service.verdi.de/tipps_empfehlungen/internet/2011/newsletter1-11/#schwerpunkt LG Köln - Beschluss vom 29.07.2011 (Az.: 137 C 691/10) LG Düsseldorf - Urteil vom 19.03.2008 (Az.: 12 O 416/06) LG Düsseldorf - Urteil vom 01.04.2009 (Az.: 12 O 277/08) LG München I - Urteil vom 18.09.2008 (Az.: 7 O 8506/07) LG Düsseldorf - Beschluss vom 25.02.2011 (Az.: 12 O 73/11) LG Düsseldorf - Urteil vom 06.07.2011 (Az.: 12 O 256/10) LG Frankfurt a.M. - Urteil vom 13.01.2011 (Az.: 2-03 O 340/10) Special: Extra-Zuschüsse für extra-schöne Zähne u.ä.Zunächst etwas allgemeiner: Die medizinisch notwendige
Wiederherstellung nach Krankheit oder Unfall bezahlt die
Krankenkasse. Und eine private Zusatzversicherung (z.B. eine
private Unfallversicherung oder eine Zusatzzahnversicherung
(dazu mehr im "Survival Kit") zahlt dann etwas extra. Bei
einem Berufsunfall zahlt von vorneherein und alles und auf
höherem Niveau die Berufsgenossenschaft (dazu mehr im
"Survival Kit"), wenn frau denn dort versichert ist. Das war nur der Anfang, weil es ein längerer Artikel
ist, steht er auf einer extra-Seite -
![]() trotz Werbeeinnahmen KSK-versichertDer 3. Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden, dass auch die in einem mittelbaren Zusammenhang mit der publizistischen Tätigkeit stehenden Einnahmen aus dem Verkauf von Werbeflächen auf der eigenen Website zum Arbeitseinkommen im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) zählen. Das Bundessozialgericht hat damit in letzter Instanz die bisherige – von mehreren Sozialgerichten bestätigte - Rechtsauffassung der Künstlersozialkasse verworfen. Danach war nicht als Publizist nach dem KSVG zu versichern, wer zwar journalistisch, redaktionell, wortgestaltend arbeitet, Einnahmen aber nicht als Gegenleistung für die journalistischen Arbeiten erzielt, sondern indirekt über Werbung. Wer in der Vergangenheit einen ablehnenden Bescheid wegen einer „indirekten Vermarktung“ von der Künstlersozialkasse erhalten hat, sollte erneut den Fragebogen zur Prüfung der Versicherungspflicht nach dem KSVG bei der KSK einreichen. (Urteil vom 21.7.2011, Aktenzeichen B 3 KS 5/10 R). => zum Themenüberblick Erwerbsminderungsrente: Selbständige gegenüber Arbeitnehmern benachteiligtBei Erhalt der Erwerbsminderungs- rente darf man etwas nebenher verdienen. Aber das Nebenher darf nur in engen Grenzen passieren, die durch das regelmäßige Einkommen definiert werden. Arbeitnehmern wird zugestanden, dass sie 2 x jährlich durch Überstunden, Weihnachtsgeld o.ä. auch mehr verdienen, ohne dass das zu Abschlägen führt. Für Selbständige gibt es diese Kulanz leider nicht. Schade. (SG Hamburg S 9 R 1451/08 vom 26.5.2011)
4.8.2011
=> zum Themenüberblick Verpflegungspauschalen auch bei Gratis-Verpflegung
Verpflegungsmehraufwandspauschalen sind immer
steuerlich als Ausgaben absetzbar – sogar dann,
wenn man gar keinen Mehraufwand hatte, zum
Beispiel weil frau zum Essen eingeladen wurde.
Der Bundesfinanzhof hat das jetzt bekräftigt
BFH-Urteil vom 24.3.2011, Aktenzeichen VI R
11/10. Auch klar ist: erstattete Spesen
müssen als Betriebseinnahmen verbucht werden.
Urlaub nachträglich als Dienstreise: Nein!
Obwohl das Bundesfinanzgericht (Großer Senat
des BFH im September 2009 und Ende Februar 2011
zu § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG: kein allgemeines
Aufteilungs- und Abzugsverbot) eine Aufteilung
der Reisekosten in einen beruflich und einen
privat veranlassten Teil neuerdings zulässt, hat
das Sächsische Finanzgericht entschieden, dass
diese Aufteilung im Falle eines Journalisten
nicht möglich sei, weshalb der Redakteur die
gesamte Reise, die "ganz überwiegend privat
motiviert" sei, als sein Privatvergnügen
ansehen müsse und nicht steuerlich geltend
machen könne.
(Urteil vom 13.5.2011, Aktenzeichen 8 K 72/10)
4.8.2011
=> zum Themenüberblick Aufteilung beim Arbeitszimmer jetzt doch möglich Auf Grund des o.a. BFH-Urteils hat das
Finanzgericht Köln entschieden, dass für
einen nur teilweise für die Arbeit genutzten Raum
"eine Aufteilung in einen betrieblichen und einen
privaten Anteil vorzunehmen ist."
4.8.2011
=> zum Themenüberblick Musik-Übungszimmer beschränkt abzugsfähigDas
Finanzgericht Baden-Württemberg hat
entschieden, dass ein Übungsraum in der Wohnung kein
voll abzugsfähiger betrieblich genutzter Arbeitsraum
ist, sondern einem häuslichen Arbeitszimmer
gleichzusetzen und damit nur eingeschränkt mit bis
zu 1.250 Euro jährlich absetzbar ist. 4.8.2011 Auch Einzelunterricht ist umsatzsteuerbefreitMöglicherweise eröffnet eine Entscheidung des BFH für das Einzeltraining im Golfsport einen Weg, einfacher als bisher seine Unterrichtstätigkeit von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Denn der BFH vertritt in einem neuen Urteil die Auffassung, dass der Einzelunterricht nach Artikel 132 Absatz 1m Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) umsatzsteuerfrei ist. BFH, Urteil vom 2.03.2011, XI R 21/094.8.2011 9.8.2011 Stolpersteine mit 7 % MWStDer Mahnmale-Künstler Gunter Demnig muss nun doch nur 7 % und nicht 19 % MWSt für seine Stolpersteine berechnen. Das Finanzamt Köln hatte den Mahnmalen den Kunst-Charakter abgesprochen. Bevor das Ganze aber vor Gericht ging, hat der NRW- Finanzminister ein Machtwort gesprochen. Nach seiner Ansicht sei schuld an der Verwirrung die dringend reformbedürftige Mehrwertsteuerregelung.
4.8.2011
=> zum Themenüberblick Honorare für Erzähler – empfohlene Richtwerte verabschiedetAuf dem Treffen deutschsprachiger Erzähler in Dörentrup Mitte Juli 2011 wurde u.a. eine Tabelle mit empfohlenen Richtwerten für Honorarforderungen für den internen Gebrauch verabschiedet.
4.8.2011
=> zum Themenüberblick „Schmerzensgeld“Oft werden Künstler für Feste mit Jahrmarktscharakter gebucht, bei denen es wenig Wertschätzung für ihre Kunst gibt, was sich z.B. darin äußert, dass die Bedingungen für ihre Auftritte (neben einer Hüpfburg, Mikro mit Rückkoppelungspfeifen, Werbebanner der Sparkasse auf der Bühne) nicht akzeptabel sind. Von der Erzählerin Ute Weidinger, Nürnberg, stammt der Begriff des „Schmerzensgeldes“ für eine erhöhte Gagenforderung, wenn frau sich doch auf eine solches Engagement einlässt /einlassen muss, obwohl frau bei der Gagenverhandlung manchmal gar nicht ahnen kann, was alles an Zumutungen auf eine zukommt – wenn frau dann da ist, ist es zu spät. Tja.
4.8.2011
=> zum Themenüberblick Beratung für Tänzer: Stiftung TANZ Transition Zentrum DeutschlandDie Dipl.-Psych. & Theaterregisseurin Heike Scharpff bietet Informationen über Weiterbildungen, Fördermöglichkeiten, den Umgang mit den Ämtern und das Selbständig-Machen an. Ergänzend dazu sind persönliche Gespräche zur Entwicklung einer beruflichen Zukunftsperspektive möglich. Das Angebot ist kostenfrei für alle professionellen Tänzer, insbesondere in Situationen des beruflichen Übergangs. Die STIFTUNG TANZ – Transition Zentrum Deutschland wurde am 19. Januar 2010 mit privaten Mitteln gegründet und hat ihren Sitz in Berlin. Die Stiftung dient insbesondere Tänzern und Tänzerinnen während der Ausbildung, der Karriere und nach Beendigung der aktiven tänzerischen Laufbahn beim Übergang in einen neuen Beruf, der sogenannten "Transition". Stiftung TANZ - Transition Zentrum Deutschland, Kollwitzstr. 64, 10435 Berlin, T 030 978 68 346, heike.scharpff@stiftung-tanz.com www.stiftung-tanz.com
4.8.2011
=> zum Themenüberblick SPAM immer raffinierter – dadurch erhöhtes Virenrisiko.Agenten privater Krankenversicherungen überhäufen uns mit Mails, in denen sie behaupten, unsere Tarifsituation analysiert zu haben, beziehen sich auf Schriftverkehr oder Telefonate, die nie stattgefunden haben. Die Spitze ist jetzt, dass gehackte Mail-Adressbücher benutzt werden, um im Namen des Besitzers eines solchen Adressbuches alle aufgeführten Adressen in einem saloppen Ton wegen vermeintlicher Vorteile privater KV zu werben. Klickt nicht auf die angegebenen Links – hohes Virusrisiko! - Auch bei Smartphones ist das Ausspähen der Adressbücher natürlich ebenso möglich und so erhält mann dann eine personalisierte SMS, die ihn bei seinen „niederen“ Instinkten kitzelt. Prost!4.8.2011 => zum Themenüberblick _________________________________________ Special: Gründung von Vereinen immer schwierigerJetzt sind es weniger die Finanzämter, die bei
der Gründung von Vereinen Schwierigkeiten machen,
sondern immer häufiger die Vereinsregister. Sie
prüfen, ob nicht eine andere Rechtsform (z.B. die
GmbH für gewerbliche Betätigung) angebracht ist, um
eventuelle Gläubiger etc. zu schützen. So haben auch
Berufsverbände schlechte Karten. Das war nur der Anfang, weil es ein längerer
Artikel ist, steht er auf einer extra-Seite -
![]() => zum Themenüberblick SPECIAL: Stiftung insolventDie Yehudi-Menuhin-Stiftung Deutschland meldete im Januar 2011 Insolvenz an. Kaum zu glauben! Da denkt der Künstler, eine Stiftung ist eine Stiftung, weil sie ein Stiftungsvermögen hat, das ist eine seriöse Angelegenheit. Aber plötzlich bekommt er seit November 2010 kein Honorar mehr (das mit 60 € für 90 Min. sowieso sehr knapp war, auch angesichts der sehr knappen honorierten Zeit für Besprechungen). Also darf er sein außenstehendes Honorar von z.B. 3.700 € beim Insolvenzverwalter anmelden und warten und warten und warten und vielleicht irgendwann einen kleinen Teil erhalten. Hintergrund ist ein Streit zwischen der Stiftung und der Bezirksregierung Düsseldorf. Der Regierungspräsident wollte Fördergelder nicht freigeben, weil er Verwendungsnachweise über die Ausgaben der Stiftung nicht als prüffähig anerkannte.... Das war nur der Anfang, weil es ein längerer Artikel
ist, steht er auf einer extra-Seite - SPECIAL: Scheinselbständig durch üble TricksAAuftraggeber lassen sich immer wieder neue Vertragsformulierungen einfallen, um aus einem Mitarbeiter, der als abhängiger Arbeitnehmer beschäftigt werden muss, wenigstens auf dem Papier einen Selbständigen zu machen. Das ist vor allem in der Filmproduktion...Das war nur der Anfang, weil es ein längerer Artikel ist,
steht er auf einer extra-Seite - Nachzahlung von RentenbeiträgenKeine Nachzahlung von Rentenbeiträgen für Künstler.Während beispielsweise Dozenten, die rentenversicherungspflichtig sind, dies aber lange nicht wußten, davor zittern, dass sie eines Tages von der Dt. Rentenversicherung entdeckt werden und dann für 4 Jahre RV-Beiträge nachzahlen müssen, ist das für Künstler und Publzisten in Bezug auf die Rentenversicherung anders. RV-Beiträge müssen erst ab Versicherung über die KSK gezahlt werden, nicht aber für die Zeit davor. Also ein Grund mehr, sich über die KSK zu versichern! Bei den Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung ist das anders. Da frau unabhängig von der Frage, ob sie über die KSK versichert wird, immer krankenversicherungspflichtig ist (genauso wie alle anderen Nicht-Künstler auch), muss sie möglicherweise für die Zeit vor Versicherung über die KSK KV-Beiträge nachzahlen, wenn sie da irgendwie geschlampt hat.
21.6.2011
=> zum Themenüberblick Wer haftet?Wenn man Angestellter einer Firma ist, haftet die Firma in der Regel für das, was der Angestellte angestellt hat.In einer GbR haften alle Gesellschafter, auch wenn nur einer von ihnen den Schaden verursacht hat, und leider auch mit ihrem Privatvermögen. Der Geschädigte kann sich nur einen von den Gesellschaftern aussuchen, bei dem er am meisten Geld vermutet und sich dort bedienen, auch wenn das nicht der Verursacher ist. Und dieser Mensch mit Geld kann dann intern versuchen, von dem eigentlichen Missetäter das Geld zurückzubekommen. Hat die Honorarkraft einer GbR oder eines Einzelunternehmers (z.B. ein Regisseur) einen Schaden verursacht (z.B. auf Tournee einen Spiegel in einem Theater zu Bruch gehen lassen), wird der Auftraggeber sich in der Regel zunächst an den Einzelunternehmer oder an die GbR wenden, denn mit der hat er einen Vertrag. GbR oder Einzelunternehmer müssen sich dann zwecks Erstattung an die Honorarkraft wenden, die tunlichst für diesen Fall eine Berufshaftpflichtversicherung haben sollte. Ein Verein haftet mit seinem Vereinsvermögen, nur in besonderen Fällen haften Vorstandsmitglieder mit ihrem Privatvermögen. Eine GmbH oder eine UG haftet nur mit dem Stammkapital, es sei denn, jemand hätte z.B. für einen Kredit eine Bürgschaft erteilt oder es geht um Steuer- oder Sozialversicherungsschulden.
21.6.2011
=> zum Themenüberblick Vertrag als AuftragsbestätigungWer einen Auftrag mündlich (hoffentlich mit Zeugen!), mit Fax oder eMail bekommen hat, tut gut daran, sich den Auftrag noch einmal schriftlich mit echter Unterschrift bestätigen zu lassen, am besten mit einem Vertrag, auch wenn ein mündlicher Vertrag genauso gültig ist, nur ist das halt leider schlechter zu beweisen.Es passiert gelegentlich, dass die Auftraggeber im weiteren Verfahren kalte Füße bekommen. Damit der Auftraggeber sich nicht auf die Position zurückziehen kann „Wir hatten ja noch keinen Vertrag, den haben Sie mir ja erst geschickt“, empfehle ich, im Anschreiben den in der Anlage zugeschickten Vertrag als Bestätigung für die bereits abgeschlossene, verbindliche Vereinbarung zu bezeichnen.
FührungszeugnisGewalt, Missbrauch in Jugendheimen, Kirchen, Internaten und Ferienlagern haben dazu geführt, dass Verbände und Einrichtungen wesentlich stärker auf die Integrität ihrer Mitarbeiter achten müssen. Da Fortbildungen viel Geld kosten, tun sie das lieber mit formalen Anforderungen: Einige verlangen neuerdings ein Führungszeugnis.Ob diese Maßnahme effektiv ist, ist sehr zweifelhaft. Gänzlich absurd ist es aber, dass von Künstlern, die bei Veranstaltungen in Kindereinrichtungen auftreten, bei denen mehrere Pädagogen anwesend sind, ebenfalls ein Führungszeugnis verlangt wird: Eine ca. 70-jährige Kollegin (Märchenerzählerin) sollte auf einem AWO-Nachmittag im Beisein von mehreren Pädagogen Märchen erzählen – und vorher ein Führungszeugnis vorlegen! – Zur Info: Das „Privatführungszeugnis“ muss vom Künstler beim Ordnungsamt beantragt werden (online-Beantragung ist u.U. möglich, aber keine Vereinfachung), es kostet ca. 13 €, dauert 1 bis 2 Wochen, Versand an den Künstler. Behörden wollen ein „Behördenführungszeugnis“, das noch ausführlicher ist, und direkt an die Behörde geschickt wird. Will man das nicht, kann man sich das Zeugnis an ein Amtsgericht schicken lassen, es dort einsehen und dann möglicherweise vernichten lassen. - Eine politische Frage ist, ob man diesen Unsinn mitmachen soll oder ob man sich gemeinsam über seine Verbände weigern soll. - Ein hoffentlich überflüssiger Tipp: als Künstler nicht blauäugig in prekäre Situationen hineinschliddern! Wenn man also mit schutzbefohlenen Minderjährigen (auch Praktikantinnen) arbeitet, sollte man darauf achten, dass ein weiterer, nicht nahestehender Erwachsener, möglichst ein Pädagoge, anwesend ist. 10.5.2011 ________________________________________________________________________________________________________________________
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USt-ZwangsbefreiungBisherige Praxis ins Gesetz gegossenDass die Finanzämter Theater und Orchester auch gegen ihren Willen bis zu 4 Jahre rückwirkend auch bei bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden von der Umsatzsteuerpflicht befreien (§ 4 Nr. 20a Abs. 2) können, wurde nun mit dem Jahressteuergesetz 2010 gesetzlich bestätigt. Neu im UmsatzsteuerGesetz (Artikel 4, Punkt 6): „Nach § 4 20 a 2 wird folgender Satz eingeführt: Für die Erteilung der Bescheinigung gilt § 1F8 Absatz 1 und 5 der Abgabenordnung entsprechend.“ Leider bleibt mir schleierhaft, wie aus dieser Gesetzänderung obiges Verfahren abgeleitet werden kann.
10.5.11
=> zum Themenüberblick _______________________________________________________________________________ Google alertsMit Google alerts lässt sich möglicherweise das Heraus-Schnipseln von Rezensionen vereinfachen und ergänzen. Nach Registrierung und Eingabe einer Suchanfrage schickt Google eMails mit Hinweisen auf Rezensionen, zum Beispiel nur nach Erscheinen von neuen, nur in Zeitungen (Typ: „News“), nur solche, in denen nicht „Wein“ vorkommt, z.B. [„Stefan Kuntz“ –Wein]. Bundesweit tätige Zeitungsausschnittdienste gibt es ansonsten nur noch in Berlin.
10.5.11
=> zum Themenüberblick ___________________________________________________________________________________ Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalebeim Bezug von Hartz IV zwar weiter anrechnungsfrei, aber …Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale werden in Zukunft wie Erwerbseinkommen berücksichtigt, so die Bundesagentur für Arbeit in der Neufassung ihrer fachlichen Hinweise zum SGB II vom 11.04.2011. Der Freibetrag von monatlich 100 € erhöht sich aber auf 175 € beim Bezug von Einnahmen, die nach § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b des Einkommenssteuergesetzes steuerfrei sind. Das führt aber dazu, dass die Übungsleiterpauschale von 2.100 € jährlich den Freibetrag bereits voll ausschöpft und eine zusätzliche Ehrenamtspauschale also angerechnet wird. Außerdem: Wie werden Einmalzahlungen behandelt, die höher als 175 € sind? Die Bundesagentur stellt nur eine monatliche Teilzahlung frei. Für das Finanzamt ist das egal. 10.5.11
=> zum
Themenüberblick
_________________________________________________________________________________ Tantiemen aus SpanienNeues Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien verabredet: Wer als Publizist oder Künstler Tantiemen aus Spanien erhält, soll für diese in Zukunft nur noch in Deutschland Steuern bezahlen müssen, ähnlich wie bei Lizenzgebühren aus den USA, der Schweiz, Frankreich, Großbritannien oder Österreich. Mehr http://www.bundesfinanzministerium.de/ nn_53848/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/ BMF__Schreiben/Internationales__Steuerrecht/ Staatenbezogene__Informationen/Spanien/ 004.html?__nnn=true oder http://www.bundesfinanzministerium.de/DE Presse/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/ 2011/02/20110203__PM3.html?__nnn=true 1.3.2011
Einstufung als SPAM vermeidenEinstufung von eigenen Newslettern als SPAM vermeiden: Neben der Vermeidung von bestimmten Reizworten wie „Sechs“ (hihi) vor allem in der Betreffzeile, von zu großen oder als riskant angesehenen Anhängen kann man auch Einiges tun, damit der Newsletter (das Serien-eMail) von Filterprogrammen als individuelle Mail verstanden wird. Mit Programmen wie http://www.joomla.de/ ist es möglich, sowohl in der Betreffzeile wie zu Beginn der eigentlichen Mail, den Empfänger persönlich anzusprechen. Solche Programme teilen die Empfänger-Pakete auf und verschicken die Mail an maximal 50 Empfänger gleichzeitig (das ist bei Spam-Filtern von z.B. t-online die SPAM-Schmerzgrenze). Wichtig ist, dass man sich vergewissert, dass diese Programme nicht die benutzten eMail-Adressen speichern und für andere Werbezwecke später nutzen.1.3.2011
Privatlehrer USt-befreitPrivatlehrer jetzt USt-befreit, auch ohne amtliche Bescheinigung. Der EUGH hat jetzt die Umsatzsteuerbefreiung für freiberufliche Lehrer erleichtert. Bisher mussten sie sich von der zuständigen Landesbehörde eine Bescheinigung ausstellen lassen. Nach dem EuGH-Urteil vom 28.1.2010, Aktenzeichen C – 473/08 reicht es nun, wenn die Unterrichtseinheiten sich aus Schul- oder Hochschulunterricht beziehen und wenn die Ausbildung im Hinblick auf die Ausübung einer Berufstätigkeit erfolgt.1.3.2011
AbzugsteuerBMF-Schreiben zum Steuerabzug gem. § 50a EStG bei
Einkünften beschränkt Steuerpflichtiger aus
künstlerischen, sportlichen, artistischen,
unterhaltenden oder ähnlichen Darbietungen
Zimmer zum ÜbenEin Berufsmusiker darf die Kosten für einen zum Einstudieren von Musikstücken genutzten Raum seiner eigenen Wohnung steuerlich unbeschränkt abziehen. Urteil 9. Senat des Finanzgerichts Köln vom 13. Oktober 2010 (Aktenzeichen 9 K 3882/09) Der Senat widersprach der Auffassung der Finanzverwaltung, wonach auch das Musikzimmer eines Berufsmusikers in dessen eigener Wohnung ein häusliches Arbeitszimmer darstelle. Er stellte dabei entscheidend darauf ab, dass das Übungszimmer nicht vorwiegend für die Erledigung gedanklicher, schriftlicher, organisatorischer oder verwaltungstechnischer Arbeiten genutzt werde und in vielfacher Hinsicht eher einem Tonstudio als einem Arbeitszimmer im herkömmlichen Sinne ähnlich sei. Revision zugelassen. 3.12.2010
Keine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung über ALG IIBisher privat versicherte Selbstständige können auch beim Bezug von ALG II nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, auch dann nicht, wenn die Selbstständigkeit vor dem ALG-II-Bezug aufgegeben wurde und die private KV gekündigt hatte. Sozialgericht Dortmund, S 8 KR 494/10 ER 3.12.2010
Schwierige Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung über KSKWer durch die Aufnahme in die KSK raus will aus der privaten und rein will in die gesetzliche, hat ein außerordentliches Kündigungsrecht in der privaten KV. Er wird in der gesetzlichen aber erst ab dem 1. des Monats versichert, der auf den Monat folgt, in dem er von KSK die Aufnahmebestätigung erhalten hat. VORSICHT! In (mindestens) einem Fall hat die KSK die Aufnahme eines Publizisten so lange verzögert, dass er erst nach DREI Jahren eine Aufnahmebestätigung erhalten hat – erst danach konnte er aus der privaten raus. Wäre er in diesen 3 Jahren 55 alt geworden, hätte es gar nicht mehr geklappt! 3.12.2010
AutoreplyWenn ihr auf Mails mit einer Autoreply-Funktion antworten wollt, dann programmiert sie doch bitte so, dass im BETREFF „Autoreply“ oder „Abwesenheitsnotiz“ oder „liege im Liegestuhl und hab keinen Bock“ steht oder so was. Das macht es zum Beispiel mir einfacher, die Leute herauszufinden, die mit „re:“ im Betreff wirklich inhaltlich antworten wollen auf meine Mail. 3.12.2010
Rechte an FotosDurch die digitale Übermittlung von Fotos per Mail oder die Download-Möglichkeiten auf einer Website, aber auch durch den Konkurrenzdruck („ich bin ja so froh, dass die Zeitung mich überhaupt mit einem Foto ankündigt!“) wird eine früher doch stärker übliche Sensibilität oft außer Acht gelassen. Also zur Erinnerung: Auf jedes (Papier-)Foto gehört hinten drauf ein Aufkleber, (leicht herzustellen mit Adressetiketten), auf dem dann z.B. steht:
Es ist also kein gratis Abdruck z.B. auf der Titelseite erlaubt und das Foto darf auch nicht ins Archiv genommen werden (weil dort solche Einschränkungen später nicht mehr beachtet werden). Im Downloadbereich einer Website für Pressefotos wie bei dem Versand per Mail ist ein Hinweis ähnlich wie auf dem Fotoaufkleber wichtig:
3.12.2010
Auf Nutzungsrechte verzichten zugunsten einer erhöhten Verbreitung?
Urheber machen sich verstärkt Gedanken darüber, ob sie nicht wenigstens auf einen Teil ihrer Nutzungsrechte verzichten wollen und ihre Komposition, ihren Text, ihr Bild „gemeinfrei“ stellen sollen, für jeden zugänglich und nutzbar machen sollen, weil es ihnen eher um die Verbreitung ihrer Ideen, als um Geld geht, oder weil sie durch mehr gratis Verbreitung schneller berühmt und dann auch wirtschaftlich erfolgreicher werden. Eine Einführung findet sich auf: http://de.creativecommons.org/was-ist-cc/ Selbst Inhalte lizensieren: http://creativecommons.org/choose/ Und so sehen Beispiele aus für einen teilweise „freien“ Text auf Eurer Website:
3.12.2010
Künstlername wieder möglichIm neuen Personalausweis kann ein Künstlername wieder eingetragen werden, mit diesem Namen kann dann auch rechtsgültig unterschrieben werden. Zur Anerkennung des Künstlernamens durch die Meldebehörde mehr im Survival Kit
3.12.2010
Schufa-Auskunft
Auch Normal-Sterbliche können jetzt bei der Schufa eine
Auskunft, z.B. über die zahlungsfähigkeit eines Kunden
einholen. Eine Auskunft kostet 28,50 € plus 18,50 €
Registrierungsgebühr.
3.12.2010 Gründerzuschuss nicht geschmälert durch Nebenjob
Auch wenn man während des Bezugs von ALG I einen
Nebenjob hatte, muss der Gründerzuschuss sich am
kompletten ALG bemessen. Der Nebenjob darf nicht
angerechnet werden. (BSG B 11 AL 12/10 R)
3.12.2010 Folgen von ausstehenden KV-Beiträgen
Die privaten und die gesetzlichen Krankenversicherungen
können säumige Versicherte nicht mehr rausschmeißen.
Aber sie können nach erfolgloser Mahnung den
Versicherungsschutz einfrieren. Im Notfall müssen sie
aber zahlen. Jeder kann also bei erheblichen
gesundheitlichen Problemen zum Arzt oder ins Krankenhaus
gehen, auch wenn er keine Beiträge gezahlt hat, sollte
aber seine letzte Krankenversicherung und seine
Mitgliedsnummer nennen können, besser noch die
Versicherungskarte mitnehmen.
3.12.2010 Mahngebühr 40 € ab 2013
Das Europa-Parlament hat beschlossen, dass Zahlungen
innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen getilgt werden
müssen. In Ausnahmefällen, sowie bei Einverständnis
beider Vertragspartner, kann diese Zahlungsfrist für
öffentliche Unternehmen auf 60 Tage ausgedehnt werden.
Darüber hinaus können noch weitergehende Zahlungsziele
nur bei ausdrücklicher Vereinbarung festgelegt werden
und auch nur dann, wenn der Gläubiger hierdurch nicht
grob benachteiligt wird (Art. 3 Abs. 4 der RL). Werden
diese Fristen nicht eingehalten, können Verzugszinsen
von acht Prozent, sowie bei Überschreitung der genannten
Zahlungsfristen ohne vorherige Mahnung
Beitreibungskosten in Höhe von mindestens 40 Euro
geltend gemacht werden. Ab 2013 gelten die neuen
Bestimmungen. Bisher haben Gerichte in Deutschland
teilweise nur 3 € je Mahnung anerkannt. mehr zum Thema
Mahnung im
Survival Kit
3..12.2010 BerufsgenossenschaftSPECIAL: Weiterhin freiwillige
Berufsunfallversicherung über die VBG? Die Gefahrenklassen
in der VBG steigen wieder heftig, aber hoffentlich vorerst
zum letzten Mal. Die Gefahrenklassen haben sich in den letzten Jahren
ständig verändert und führten für den Kulturbereich zu
Beitragssteigerungen. Das soll jetzt erst mal zu Ende sein,
sagt die VBG. Das war nur der Anfang, weil es ein längerer Artikel
ist, steht er auf einer extra-Seite - 19.10.2010
Office 2010 und andere Software als Spende an gemeinnützige Organisationen IIm Rahmen ihrer Aktivitäten zur Stärkung des gemeinnützigen Sektors stellen Microsoft, Cisco, SAP, Symantec, GiftWorks und Efficient Elements über 180 aktuelle Produkte als Spende an gemeinnützige Organisationen zur Verfügung. Gemeinnützige Organisationen die Interesse an einer Förderung haben, können sich auf www.stifter-helfen.de registrieren und den Freistellungsbescheid und andere Unterlagen per E-Mail oder als Fax einreichen. Im Anschluss überprüft das Stifter-helfen.de Team die Angaben und teilt den Organisationen den Status ihrer Förderberechtigung bei den verschiedenen Spenden-programmen mit. Im Anschluss können die Produktspenden über die Spendenplattform gegen eine Verwaltungsgebühr bezogen werden. Die Verwaltungsgebühr beträgt z.B. für Office professional plus 2010 und Expression Studio 4 Ultimate zusammen 63,07 Euro.
(ausprobiert: es funktioniert! s.k.)
19.10.2010 "Jes - Die Java-EÜR" ist das Nachfolgeprojekt von "OpenOffice.org EÜR". Für alle, die nur eine einfache Buchführung, eine sog. Einnahmenüberschussrechnung machen müssen, ist es möglicherweise geeignet. Voraussetzung ist Java. Unkomplizierte Buchführung zum Nulltarif - für Windows, Mac und Linux. http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/finanzwesen/buchfuehrung-euer-jes.html
19.10.2010
detailliertes Hintergrundwissen für Gründer/innen und SelbständigeDie Bundesregierung hat die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist, die Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft zu stärken und ihr Arbeitsplatzpotenzial weiter auszuschöpfen. Darüber hinaus sollen die Erwerbschancen innovativer kleiner Kulturbetriebe sowie freischaffender Künstler verbessert werden. Auf der zugehörigen Internetseite http://www.kultur-kreativ-wirtschaft.de/ finden sich Informationen zu den Aktivitäten der Initiative, der Bedeutung der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihrer Teilbranchen und den besonderen Beratungsangeboten für Kulturschaffende. Darüber hinaus bieten die Internetseiten detailliertes Hintergrundwissen für Gründer/innen und Selbständige (vor allem auch zu den Themen Finanzierung und Förderung) sowie multimediale und regelmäßig aktuelle Informationen für die Kultur- und Kreativszene an. 19.10.2010
Potentialberatung
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zuletzt aktualisiert: 28.12.2015 |