Künstlerberatung Stefan Kuntz

Tipps / Fundgrube


Die Tipps ab 2012 bis Febr. 2013 im einzelnen -
die neuesten oben, die alten unten,
ohne Systematik

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Ältere Tipps bis Dezember 2011 finden Sie durch einen Klick hier

Ältere Tipps bis April 2010 finden Sie durch einen Klick hier

Und noch ältere bis Juni 2008 finden Sie hier

 

 

entmüllt, teilweise korrigiert 28.12.2015

 

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Empfehlung für aktuelles Buchführungsprogramm 2021

Lexware büro easy, Version Start ® 2021, Abo für Windows 94,80 €. Das Programm scheint mir für Selbständige das richtige zu sein, die die Buchhaltung und Steuerabwicklung für komplexere (und mehrere) Unternehmen zu bewältigen haben, die schon gewisse Vorkenntnisse in Buchführung haben, die beispielsweise wissen, was der Unterschied zwischen Verbindlichkeiten, Forderungen und Erlösen ist.
Es bietet Kontenrahmen an, die natürlich verändert werden können (und teilweise auch müssen), einen speziellen auch für gemeinnützige Vereine. Die Konten sind dem amtlichen EÜR-Formular zugeordnet.
Über die Kontenzuweisung einzelner Buchungen wird dann auch automatisch die integrierte Umsatzsteuervoranmeldung per ELSTER und die Einnahme-Überschuss-Rechnung gespeist; USt-Jahreserklärung, Abschreibungen sind über Splitt-Buchungen möglich. Ein Abschreibungsrechner hilft einem, die entsprechenden Laufzeiten herauszufinden.  Lexika-Funktionen
Online-Banking mit HBCI und auch übers Web ist möglich, und eben ganz wichtig und sehr arbeitssparend ist der Kontenabgleich mit der Buchführung. Es entfällt also das lästige Abschreiben der Daten vom Kontoauszug.
Export der Buchführung in Teilen (über die Berichtsfunktion) z.B. zu Excel ist möglich. Ein Import von Adressen im ASCII- oder ANSI-Format oder per d-Base in die in der Buchführung enthaltene Kunden- oder Lieferantendatei ist möglich, ebenso der Export dieser Adressen in Word-Serienbriefe, von dort aus dann weiter in andere Programme wie Works oder in ein E-Mail-Programm. Auch eine Übermittlung der ins DATEV-Format übertragenen Daten an den Steuerberater ist möglich.
Version Basis 142,80 €/Jahr. Hier zusätzlich die Funktionen Kassenbuch, Doppelte Buchführung, Warenwirtschaft ,Termin- & Aufgabenabgleich mit Outlook, Budgetierung von Projekten (wichtig für die Kalkulation von Zuschussanträgen und deren Abrechnung).
In der Version Plus (214,80 €/Jahr) gibt es u.a. zusätzlich eine „Zusammenfassende Meldung“ für EU-Geschäfte, eine komfortable Mitarbeiterverwaltung, einen Brutto-Netto-Gehaltsrechner, Projektverwaltung, einen Minijob-Beitragsrechner, die Reisekostenabrechnung, Schreiben von SEPA-Lastschriften und eine Zweitlizenz für einen weiteren PC/Laptop. Lohnauskunft, Unternehmensbewertung mit Kennzahlen, Spenden, Lieferantenlastschriften, Warenprivatentnahmen, Umsatzsteuerjahreserklärung, e-Bilanz nach dem Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz.
Die Unterschiede der drei Varianten finden sich auf https://shop.lexware.de/buerosoftware  
Support 1,90 €/Min. ist nötig, wenn z.B. nach einem größeren Windows-Update der PDF-Druckertreiber nicht mehr läuft.

Wer ein sehr großes Unternehmen leitet, braucht Lexware Business Plus für 359,90 €. mehr im Survival Kit, auch über preiswertere Alternativen, in Kap. 11.9

 

04.02.2019

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12.01.2015

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4 x „Mobilität von Künstlern“ – hoffentlich macht noch jemand zuhause Kunst!

Der Leitfaden zur „grünen“ Mobilität für Darstellende Künste, den On the Move 2011 in Auftrag gab, ist seit Dez 2012 auch in deutscher Sprache erhältlich. Sämtliche Akteure des Sektors erhalten praktische Vorschläge, wissenschaftliche Hintergrundinformationen sowie zahlreiche Quellen und Ressourcen, um die Umweltbelastungen,  die durch Produktionen erzeugt werden, nachzuvollziehen und schließlich zu reduzieren. Einen speziellen Fokus richtet der Leitfaden auf nationale und internationale Tourneen. #ccp


Das Handbuch „Move on – Cultural mobility for beginners“ bietet Kulturakteuren eine kompakte Übersicht über das Thema Künstlermobilität. Die zehn Kapitel bieten zahlreiche praktische Tipps und Internetlinks für die Organisation, Förderung, Durchführung und Nachbereitung eines sinnvollen Auslandsaufenthalts. #ccp


Es startet die Website http://www.touring-artists.info – ein Portal für die Fragen rund um die Mobilität der Künstler. 


Smart breitet sich aus in Europa
SMart hat seit 1998 Künstlern seine Dienste angeboten und versucht das als gemeinnützige Organisation ständig zu verbessern und trotzdem die Kosten dafür gering zu halten. Smart weitet seine Aktivitäten aus in einer ganzen Reihe von europäischen Ländern und will trotzdem weiterhin seine Lösungen maßgeschneidert für die lokalen Bedürfnisse anbieten und gleichzeitig die Mobilität der Künstler zwischen den Ländern erhöhen. Smart hat in Belgien begonnen, wo Künstler genau wie in Frankreich als Angestellte begriffen werden. Smart gibt Künstlern dort Angestellten-Verträge, Rechtsberatung, Versicherungspakete und Kredite, um ausstehende Zahlungen, auch Subventionen, zu überbrücken. Die Gebühr dafür ist 6,5 % aller damit zusammenhängenden Einnahmen des Künstlers. Smart expandiert nach Schweden, England, Spanien, Niederlande und Österreich. In Berlin (Künstlerquartier Bethanien) und Bremen versuchen Gabriele Koch und Magda Ziomek-Frachowiak ein Smart-Büro aufzubauen.

20.02.2013

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Gagen in der Werbung

Gagen und Buyouts in der Werbung (Richtlinien der Verbände ACT, SBKV, SSFV, SSRS). Dort auch aktuelle intern. Ausschreibungen und eine Theateragenda.

15.01.2013

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Markenärger bei Apokalypse im Advents-Bauhaus

Ein Disco-Betreiber hat das Wort „Weltuntergang“ für die Klasse „Dienstleistung zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen“ schützen lassen und verschickt nun an andere Disco-Betreiber, die „Weltuntergangs-Partys“ veranstaltet haben, Abmahnungen mit Gebühren in Höhe von z.B. 1837,52 €. Man kann zwar z.B. „Apple“ auf Äpfel draufdrucken oder „Diesel“ auf Dieselkanister (das sind dann Beschreibungen), aber nicht auf Computer bzw. Kleidungsstücke, weil hierfür Marken geschützt sind. Troisdorf musste an Rudersberg 3500 € zahlen, weil sie ihren Weihnachtswald leider auch zunächst mit der geschützten Rudersberger Bezeichnung „Adventswald“ schmücken wollten. Also erst nachschauen, bevor man in Begeisterung über die neue Eingebung ausbricht! Das Weimarer Design-Büro „My Bauhaus is better than yours” hat genauso wie die Bauhaus-Archive in Dessau, Weimar und Berlin juristischen Ärger mit dem Baumarkt “Bauhaus”, weil ein Gericht 1971 entschied, dass „Bauhaus“ als Stilbegriff in den allgemeinen Sprachgebrauch einverleibt worden sei und damit „gemeinfrei“ ist. Damit gehört der Name demjenigen, der ihn für bestimmte Klassen als erster als Marke beansprucht – und das war nun mal der Heimwerkermarkt. Nun können die weniger mächtigen Bauhäuser zwar durch Abgrenzungsverhandlungen oder durch einen Löschungsantrag beim DBMA für die Verwendung des Namens streiten – das aber kann teuer werden.

Das dürfte auch für die abgemahnten Disco-Betreiber nicht anders werden, die vielleicht auf die Idee kommen, dass „Weltuntergangsparty“ nicht der Name für ihre Dienstleistung sondern nur das Motto oder die Beschreibung für ihre Veranstaltung war.

Hintergrund:

Nur eine Firma "Firma", ein e.V. oder eine GmbH hat Namensschutz durch die Eintragung im entsprechenden Register. Für BGB-Gesellschaften oder für freiberuflich tätige Einzelunternehmer gibt es eine solche Eintragung nicht. Für den gar nicht so seltenen Fall, dass eine andere Gruppe sich denselben Namen zulegt, kommt es darauf an, dass ihr dokumentieren könnt, dass ihr die ersten wart, die diesen Namen für euch öffentlich gemacht haben. Ihr braucht also Zeitungs­ausschnitte, in denen euer Name steht, ihr braucht den Brief einer Stadtverwaltung oder eines Kultusministeriums, in dem euer Name steht, etc. ... Und dann müsst ihr streiten, eventuell mit Hilfe eines Rechtsanwaltes und es wird nicht einfach. Ähnliches gilt für den Namen einer Produktion oder eines Design-Produktes. Für die nach meiner Ansicht (das DPMA schreibt dazu: „Markenschutz kann auch durch Verkehrsgeltung infolge intensiver Benutzung eines Zeichens im Geschäftsverkehr oder durch notorische Bekanntheit entstehen.“) eigentlich unnötige Registrierung eures Namens oder einer Marke für die ersten 10 Jahre berechnet das Deutsche Patent- und Markenamt in München ab 300 €. Diese Registrierung ist aber kein Beweis, dass nicht jemand anders ältere Rechte hat – sie hilft nur, andere Ansprüche abzuwehren, ob erfolgreich, bleibt erst mal unklar.

In der (Marken-)Klasse 41 sind Theateraufführungen oder Musikdarbietungen oder –produktionen eingeordnet. Diese Klasse könnte frau also nach registrierten Marken durchforschen oder auf http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger  gratis recherchieren, ob ein bestimmter Markenname möglicherweise schon beansprucht wird.

15.01.2013

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EÜR mit oder ohne Muster

Anlage EÜR - Einnahmenüberschussrechnung unter Umsatz von 17.500 € nach amtlichem Muster nicht nötig wie bisher, siehe BMF-Schreiben vom 12. Oktober 2012 

14.11.2012

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Autorenlesung nur sieben Prozent MWSt

Das Finanzgericht Köln schätzt Autorenlesungen als "einer Theateraufführung vergleichbar" ein und wendet deshalb den ermäßigten Umsatzsteuersatz an.          

14.11.2012

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Verpflegungsmehraufwandspauschalen ab 2014 geändert

Ab 2014 weiterhin die Pauschale für ganze Tage 24 €; unabhängig von der Dauer der Abwesenheit für den An- und Abreisetag jeweils 12 €; ebenfalls 12 € für eintägige Reisen, bei denen frau mindestens 8 Stunden unterwegs ist.  

14.11.2012

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Für private Musik- und Tanzschulen kommt keine Umsatzsteuer-Pflicht

Der Finanzausschuss des Bundestages hat sich lt. 'Süddeutscher Zeitung' (SZ) am 20. Oktober und anderer Zeitungen gegen die Umsatzsteuerpflicht privater Musikschulen ausgesprochen. Mehr

14.11.2012

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Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen

Die ver.di-Vertreter im Beirat der VddB sind sich trotz der Niedrigzinsphase sicher, dass es nach wie vor unbedenklich und empfehlenswert ist, Geld für die Altersversorgung in der VddB in Form von freiwilligen Beiträgen anzulegen, am wirkungsvollsten allerdings in jungen Jahren wegen der "altersgerechten Verrentungssätze".         

14.11.2012

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Logopädinnen sind jetzt rentenversicherungspflichtig

Das betrifft ebenso die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapeuten, die sich nach dem 31. März 2012 selbstständig gemacht haben. Wer sich schon früher selbstständig gemacht hat, hat eine Wahlmöglichkeit. Die allgemeine Rentenversicherungspflicht für alle Selbständigen ist weiter in der politischen Diskussion – eine gesetzliche Reglung ist noch nicht absehbar.

14.11.2012

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Leistungsschutzrechte verlängern

Das Bundeskabinett hat Anfang November 2012 beschlossen, die Leistungsschutzrechte in Deutschland von 50 auf 70 Jahre nach Erscheinen von Tonträgern zu verlängern. Damit wird eine EU-Richtlinie von September 2011 in deutsches Recht umgesetzt. Der Gesetzentwurf muss noch vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. mehr

14.11.2012

Gegen das neue Abrufverfahren des Bundesfinanzministeriums bei Projektförderungen

Das Bundesministerium für Finanzen hat im vergangenen Jahr die Allgemeinen Nebenbestimmungen für projektbezogene Zuwendungen geändert. Dabei wurde das Abrufverfahren für Projektmittel neu gefasst, so dass die Zuwendungsempfänger die bewilligten Mittel in Zukunft im Regelfall »erst am Tage des Bedarfs und nur insoweit abrufen (dürfen, d.V.), als sie für fällige Zahlungen benötigt werden« (s. ANBest-P, 1.4 und BNBest-Abruf, 1.1). Die Kulturpolitische Gesellschaft protestiert im Interesse der großen Subventionsempfänger, die Projektmittel verwenden, um laufende (Betriebs-) Kosten jahreswechselübergreifend zu finanzieren. Empfängern von Landesmitteln dürfte dieses bedarfbegründete Abrufen bereits bekannt sein – sie helfen sich, indem sie kurz vor Weihnachten eine Tranche abrufen, die sie dann bis Ende Februar verbraten müssen. Genau das wird aber mit den neuen Regeln unmöglich. Erst die Rechnung vorlegen, dann Zuwendung erhalten! mehr

korrigiert 9.10.2012

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Schauspieler mit bis zu 7 Auftritten Honorarempfänger?

Die Zahl sieben spielt auch bei der VddB (Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen) eine besondere Rolle. Die VddB hat im Januar 2012 kraft Satzungsregelung (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 2 der Satzung) bestimmt, dass auch gastspielverpflichtete Künstler mit Probenverpflichtung und mehr als sieben Aufführungen pro Inszenierung beschäftigt im Sinne der Tarifordnung der VddB sind. „Die Versicherungspflicht besteht unabhängig von der steuer- oder sozialversicherungsrechtlichen Einordnung.“ D. h. die VddB hat Kraft ihrer eigenen Machtvollkommenheit (abgesegnet durch die Bayerische Landesregierung) per Satzung etwas beschlossen, das offensichtlich der Rechtsprechung im Sozialversicherungsrecht widerspricht. Die gastspielverpflichteten Künstler sind in der Regel (auch bei nur einer Aufführung!) weisungsgebunden tätig und müssen deshalb als Arbeitnehmer beschäftigt werden. Es ist sehr merkwürdig, dass die Dt. Rentenversicherung Bund trotz ihres Statusfestellungsverfahrens genauso wie die Arbeits- und Sozialgerichte, das BMAS und das  Bundesversicherungsamt die um sich greifende Praxis duldet, Schauspieler als Honorarkräfte zu beschäftigen. Nun kann man der Ansicht sein, dass Gesetze flexibel aktualisiert werden sollten, um der Praxis zu entsprechen, eine lange Diskussion …
Die Versicherungspflicht der VddB gilt auch für KSK-versicherte Künstler. Die Zusatzversicherung über die VddB führt nicht dazu, dass die Theater etwa keine KSK-Abgabe für dies Künstler zahlen müssten. Die KSK schreibt dazu: „Die durch die VddB vorgenommene Beurteilung ist für die Künstlersozialkasse (KSK) jedoch keinesfalls bindend.“ Und weiter: „Einen Konflikt zwischen der KSK und der VddB gibt es nicht.“ Das ist nun wieder auch sehr merkwürdig, weil die KSK schon mit dafür sorgen sollte, dass Gesetze eingehalten werden (das tut sie ja auch sonst sehr nachdrücklich), aber offensichtlich will sie diesem Konflikt aus dem Weg gehen.
Und lässt die betroffenen Künstler im Regen stehen: Gastspielverpflichtete Künstler an Theatern, die Mitglied im VddB sind, müssen also sich selbst über die KSK versichern und zusätzlich den Abzug von 4,5 % ihrer Gage für die VddB hinnehmen und müssen sich möglicherweise darüber hinaus noch dem Druck der Theater widersetzen, dass ihre Gage durch die KSK-Abgabepflicht der Theater gekürzt wird.
Und die Theater müssen für künstlerische Honorarkräfte nicht nur die KSK-Abgabe bezahlen sondern auch noch den Beitrag an die VddB plus AVA.
Die Enquête-Kommission hatte im Dezember 2007 versprochen, sich dieses Problems anzunehmen. Nix ist geschehen.
In jüngster Zeit wird die Ausstattung der finanziellen Reserven der Versorgungswerke vermehrt in Zweifel gezogen, siehe Artikel im CAPITAL. Ob also meine bisherige Empfehlung für die Zusatzversicherung der VddB revidiert werden muss, bleibt erst mal offen.

korrigiert 15.10.12 8.10.2012

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Umsatzsteuerbefreiung rückwirkend

Umsatzsteuerbefreiung kann jetzt bundeseinheitlich rückwirkend für vier Jahre erteilt werden.  BMF 20.8.2012

8.10.2012

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Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung für ein Tanzstudio in Berlin und der folgende Rattenschwanz:

Die zuständige Behörde für die Umsatzsteuerbefreiung ist in BERLIN die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Der Sachbearbeiter belehrte uns, dass wir nach § 104 Schulgesetz verpflichtet seien, unsere Tätigkeit bei ihm anzuzeigen, da wir regelmäßig gewerblich mit Minderjährigen in Gruppen > 4 Teilnehmer (unter 4 TN = nicht anzeigepflichtiger Privatunterricht) arbeiten.
Die Kosten für die Bescheinigung sollen zwischen 120 € und 600 € liegen.
Für die Tätigkeits-Anzeige wird gefordert:


1.)Ein Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde für jeden Lehrer
(muss beim Bezirksamt persönlich beantragt werden, Kosten 13 €)


2.)Unbedenklichkeitsbestätigung durch das Gesundheitsamt (für die Räume):
BA Pankow von Berlin, Abt. Soziales, Gesundheit, Schule und Sport
GesHUM 112 Hygiene und Umweltmedizin. Erforderlich ist ein formloser Antrag mit Tätigkeitsbeschreibung und einem Grundriss, dann erfolgt eine Vorortbesichtigung durch den Sachbearbeiter. Noch kostenlos.


3.)Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Bauaufsicht: BA Pankow von Berlin, Abt. Stadtentwicklung/ Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht Stadt BWA 132. Das BA sieht kein Problem darin, eine Nutzungsgenehmigung für das Yogastudio, in dem wir gegenwärtig trainieren, auf Tanzunterricht zu erweitern - vorausgesetzt eine solche liegt vor – und das tut sie nicht. Es sei zwar eher unüblich als üblich, solche Genehmigungen einzuholen (wir seien seit zwei Jahren die Ersten, die eine Unbedenklichkeitsbestätigung haben wollen). Wo kein Kläger da kein Richter - aber wenn es von uns einen Antrag erhielte - und eine Nutzungsgenehmigung als Yoga-Studio läge nicht vor - müsse es evtl. die weitere Nutzung untersagen ...
 
Mögliche Lösung:
Tanzzentrum o.ä. nicht als Inhaber sondern als e.V. gründen, aber keine „Schule“! Sobald aber die Umsatzsteuerbefreiung wichtig wird, z.B. auch wegen der GEMA, dürfte dieselbe Bürokratie ins Rollen kommen.
 
Anders in NRW:

In NRW scheint man sich auf die baurechtlichen Auflagen zu beschränken, also: Baugenehmigung, ev. planungsrechtl. Vorbescheid z.B. für eine Tanzschule und ein Veranstaltungscenter mit Gastronomie, Schallschutznachweis, Stellplätze


Anders in Rheinland-Pfalz:

Der Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung führt nicht zu einem Rattenschwanz an Bürokratie.

8.10.2012

Gemeinnützige Unternehmergesellschaft

 – eine seltene Rechtsform
Wer die bekannten Nachteile eines e.V.’s scheut, denkt eher an die Gründung einer GmbH. Hat er aber das nötige Stammkapital nicht bzw. möchte er dies lieber für freie Investitionen nutzen, so kommt die “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ in Frage: keine Bindung des Kapitals, Erleichterung der Haftungsfrage, Möglichkeit der Selbstkontrahierung (Geschäfte zwischen der UG und dem Gesellschafter als Privatmann).
In gemeinnütziger Form muss nicht zwangsläufig ein Gewinn erwirtschaftet werden (der dann ja mit mind. 25 % thesauriert werden müsste, was z.B. auch bei erworbenem Anlagevermögen nötig ist). Fehlt also die Gewinnerzielungsabsicht, könnte man auf dem Standpunkt stehen, dass auch kein Gewerbe vorliegt, und es könnte also die Gewerbeanmeldung entfallen, die ja viele unschöne Folgen nach sich zieht. Dagegen spricht, dass die UG eine Kapitalgesellschaft ist, die nach dem Gewerbesteuergesetz immer als Gewerbebetrieb angesehen wird und nicht als Zusammenschluss von Freiberuflern. Der Handelsregistereintrag schlägt mit 150 € zu Buche.
Wird kein Gewinn erwirtschaftet, so führt das in der Rechtsform des Alleinunternehmers (Inhabers) irgendwann zwangsläufig zu Problemen mit dem Finanzamt: Die Betriebsausgaben werden dann rückwirkend nicht anerkannt, die Tätigkeit wird als Hobby eingestuft.
Bei einer nicht gewinnorientierten „gUG (haftungsbeschränkt)“ können in beschränktem Maße steuerfrei Aufwandsentschädigungen oder Kursleiterhonorare und Ehrenamtspauschalen ausbezahlt werden. Natürlich können auch ganz normal Gehälter und Honorare an Nicht-Gesellschafter gezahlt werden.
Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft muss leider mit einem individuellen Gesellschaftsvertrag begründet werden, nicht mit den Kosten sparenden Musterprotokollen, siehe http://www.gmbh-gf.de/wp-content/uploads/Unternehmergesellschaft.pdf. Das führt zu Notarkosten von mindestens 300 €, auch durchaus mehr als 600 €.
Es empfiehlt sich, ähnlich wie beim gemeinnützigen Verein den Gesellschaftervertragsentwurf zunächst vom Finanzamt prüfen zu lassen, eine Änderung würde noch einmal Notarkosten verursachen. Die Finanzämter bewegen sich auf Neuland und tun sich deshalb meist sehr schwer mit der Prüfung der Körperschaftssteuerklärung der gUG. Der Freistellungsbescheid ist aber die Voraussetzung für die Ausstellung von Spendenbescheinigungen.
Die gUG muss allerdings eine doppelte Buchführung mit Jahresbilanz nach den Bestimmungen des HGB (Handelsgesetzbuch) vorlegen – das führt zu höheren Steuerberatungskosten.
FAZIT: Eine “gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ kann durchaus eine Alternative sein zu einem e.V., einer gGmbH oder zu der Rechtsform Alleinunternehmer. Sie kommt in Frage für Non-Profit-Unternehmen wie etwa Kindergärten, soziale Unterstützungseinrichtungen (wie eine Tafel) Pflege- und Behinderten- und Kultureinrichtungen, wie z.B. Amateurtheater, Tanz- und Musikschulen und Chorgemeinschaften. 

8.10.2012

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Unständige und ALG 1

Unständig und auf Produktionsdauer Beschäftigte können Arbeitslosengeld (I) auch weiterhin erhalten, wenn sie erst sechs Monate arbeitslosenversichert waren. Es gilt auch weiter die verkürzte Anwartschaftszeit, nach der sie Arbeitslosengeld bereits bekommen, wenn sie innerhalb von zwei Jahren wenigstens 180 Beschäftigungstage nachweisen können (und ihr Einkommen im letzten Jahr nicht über der "Bezugsgröße" von derzeit 31.500 (West) bzw. 26.880 € (Ost) liegt). Künftig dürfen die Einzelverträge Beschäftigung für bis zu zehn Wochen bieten.

29.8.2012

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Rundfunkbeiträge ab 1.1.2013

Gemeinnützige, eingetragene Vereine und Stiftungen müssen nur einen Beitrag entrichten (17,98 €). Eine gesonderte Berechnung der Fahrzeuge (sonst ein Drittel-Beitrag für das zweite und jedes weitere KFZ eines Betriebes) erfolgt in diesen Fällen nicht.

29.8.2012

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von Insolvenz bedroht? Schutzschirm nutzen!

Seit dem 1.3.2012 gilt das Schutzschirmverfahren für von der Insolvenz bedrohte Unternehmen, das Erleichterungen für die eigene Sanierung bringt. 

29.8.2012

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Mediation jetzt gesetzlich geregelt

Ende Juni 2012 ist das Gesetz zur Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (MediationsG) in Kraft getreten. Wichtigstes Ergebnis scheint mit die Vollstreckbarkeit von Meditationsvereinbarungen zu sein.

29.8.2012

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Rücklagenbildung und Vereine

Rücklagenbildung und Vermögenszuführungen bei steuerbegünstigten Körperschaften in aktualisierter Form durch das OFD Frankfurt - 20.02.2012 - S 0177 A - 1 - St 53 http://www.stiftung-sponsoring.de/recht-steuern/urteile-erlasse/ruecklagenbildung-und-vermoegenszufuehrungen-bei-steuerbeguenstigten-koerperschaften.html.pdf

korrigiert 30.10.2012

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Musikunterricht unter 6 Jahren - KSK

Die Versicherung einer Musik- und Theaterpädagogin wurde von der KSK abgelehnt mit den Argumenten, der Unterricht ziele nicht auf eine praktische Musikausübung sondern sei musikalische Allgemeinbildung. Die Formulierung „die Kurse dienen als Vorbereitung auf eine spätere künstlerische Ausbildung im Bereich Musik und Theater“ wurde dafür als Indiz gewertet. Neu ist, dass das Fehlen von Tätigkeitsbeschreibungen durch die Auftraggeber gerügt wird oder die Nicht-Entrichtung der KSK-Abgabe als Indiz dafür herangezogen wird, dass die Auftraggeber die Tätigkeit ebenfalls nicht als die Lehre von Kunst einstufen.

29.8.2012

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Eurythmie und KSK

Die eigenen Auftritte einer Bühnen-Eurythmistin wurden von der KSK als versicherbar anerkannt, die Kurse, um Erwachsene zu solchen auszubilden, dagegen nicht. Sehr absurd. Eine Klage wird mit Unterstützung des Berufsverbands der Eurythmisten vorbereitet. (Zurückgezogen!)

29.8.2012

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Urheber-Hilfen durch EU

Ein Entwurf der EU-Kommission sieht vor, dass Rechteinhaber gestärkt werden sollen. Verwertungsgesellschaften sollen ihre Einnahmen schneller an die Urheber weiterreichen und die Urheber sollen die Verwertungsgesellschaften selbst auswählen dürfen.

23.07.2012

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GVL - Mindereinnahmen

Die GVL hatte 2011 ca. ein Drittel weniger Einnahmen, weil die Hardware-Industrie die neue gesetzliche Regelung für die Leergeräteabgabe für Privatkopien für eine Verweigerungsstrategie nutzt. In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass die ZPÜ jetzt den Tarif z.B. für Speichersticks über 4 GB von 0,10 € auf 1,56 € erhöht hat. Die ZPÜ ist die Zentralstelle für private Überspielungsrechte, in der neben der GEMA auch die GVL Gesellschafter ist. Verständlich, dass die Industrie dann klagt.

23.07.2012

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Download Formular Film-Rechte-Einräumung

Wer seine Aufführungen filmisch dokumentieren lassen und online publizieren möchte, steht häufig vor dem Problem, dass verschiedene Urheberrechte betroffen sind. Um hier Hilfestellung zu leisten, hat DIEHL+RITTER gemeinsam mit einem auf Fragen des Urheber- und Kunstrechts spezialisierten Rechtsanwaltsbüro ein Formular ausgearbeitet, mit dem Tanzschaffende sich die Nutzungsrechte einräumen lassen können. (www.diehl-ritter.de) finanziert durch tanz-fonds.de der Kulturstiftung des Bundes

23.07.2012

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Websiten-Impressum auch für geringe Geschäfte

Geschäftliches Handeln erfordert ein Websiten-Impressum Auch wenn ein eingetragener Verein in seinem Webauftritt nur für ein kostenpflichtiges Buch, das er selbst herausgibt, wirbt, handelt er bereits geschäftlich. Wenn er dann das vorgeschriebene Impressum unterlässt, kann er von einem anderen Verein wegen Wettbewerbsverletzung verklagt werden und vom LG Essen im April 2012 verurteilt werden. Ein Webseiten- Spendenaufruf zieht allerdings noch keine strenge Impressumspflicht nach sich. LG Essen - Urteil vom 26.04.2012 (Az.: 4 O 256/11) http://www.jurpc.de/rechtspr/20120071.pdf mehr

23.07.2012

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Hilfskräfte

Über die wichtigsten Fragen zum Minijob aus Arbeitgebersicht informiert der Haufe-Verlag, die nicht ganz unwichtigen Aspekte aus Sicht der Jobber fehlen dort und sind nachzulesen im entsprechenden Abschnitt im Kap. 4.9 im „Survival Kit“.  Hilfskräfte (Plakatieren, Eintüten, Stühle aufstellen) müssen ganz normal mit ELStAM-Daten angestellt werden. Sind sie bereits anderweitig sozialversichert, kommt ein Mini-Job in Frage, s.o.. Wenn die Bürokratie dafür sich einmal eingespielt hat, ist es gar nicht mehr so schlimm. Was überhaupt nicht geht, ist, einer Hilfskraft 30 € bar zu geben und sich das quittieren zu lassen „für Aushilfstätigkeit“. Knapp am Rande der Legalität ist es, der Helferin ausnahmsweise für ihre Hilfe etwas zu schenken, Freikarten, eine Gitarre, eine Handykarte, Geld … – aber damit muss die Helferin natürlich vorher einverstanden sein.

21.06.2012

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GEMA-Probleme

Beispiel: ein Theater hat jahrelang alle Bühnenmusik mit einem Gesamtvertrag nach Tarif BM II 1.1 abgerechnet. Nun gibt es eine neue Sachbearbeiterin, die eine Tanztheatervorstellung extra abrechnen will nach Korrektur und Verzicht auf GEMA-Gebühren nur nach Tarif GVL-LTH 2 und einen Kabarettauftritt nach dem Tarif U-WK. Empfehlung: Die Gema-Experten betroffener Theater sollten sich einmal zu einem Erfahrungsaustausch treffen und ein gemeinsames Vorgehen beraten.

21.06.2012

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Gema-freie Musik

über folgende Portale: www.allesgemafrei.de  und www.audioagency.de  www.Musicfox.com. Beispiel: Für eine Aufführung mit einem Kindertanzkurs ist über ein solches Portal für Musik nur noch die Hälfte der GEMA-Forderung zu begleichen.

21.06.2012

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Honorare für Musikpädagogen

Zum 1.3.12 wurde ein Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) abgeschlossen, der auch für die Musikschullehrerinnen an Musikschulen der Gemeinden gilt. Nur wenige Musikschulen sind aber noch in kommunaler Trägerschaft. Um die nötige Anhebung der Honorare von Honorarkräften plausibel begründen zu können, um Hilfe für Verhandlungen zu geben, hat die Fachgruppe Musik der Gewerkschaft ver.di vergleichbare Honorare errechnet und kommt dabei auf Honorare je 45 Min-Unterrichtstunde zwischen 26,36 € und 38,60 €, je nach Ausbildung, Arbeitsort und Berufserfahrung mehr Ähnlich könnte frau die Grundlage für Honorarforderungen für Tanz-, Theater-, Museumspädagogen und VHS-Dozenten errechnen. Nur zu! 

21.06.2012

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Fristverlängerung für Steuererklärung beantragen!

Stillschweigende Fristverlängerungin der Regel bis 31.12. möglich, beantragen mit einem kurzen, formlosen Brief. Eine Begründung ist eigentlich nicht erforderlich, aber man kann ja was über Krankheit oder beruflichen Stress etc. schreiben.

 

zuletzt aktualisiert: 21.05.2012

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Nebentätigkeit?

Was bedeutet „Nebentätigkeit“? Die Freiheit von Steuern u. Sozialversicherungsbeiträgen für Einnahmen bis 2100 € aus der Tätigkeit als Kursleiter oder Künstler u.ä. ist u.a. daran gebunden, dass diese Tätigkeit nebenberuflich erfolgt. Man kann aber auch im Hauptberuf Künstler oder Dozent sein, die Tätigkeit darf bloß nicht Teil der hauptberuflichen Tätigkeit bei demselben Auftraggeber sein, sondern muss sich z.B. durch einen extra Vertrag davon trennen lassen. Mehr FG Düsseldorf Urteil vom 29.02.2012, 7 K 4364/10 L

21.05.2012

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Quellensteuer/Abzugssteuer

Dick Molenaar, Rotterdam & Harald Grams, Bielefeld schlagen in ihrem Artikel über das OECD Model Article 17(3) for Artistes and Sportsmen: Much More than an Exception vor, die Ausnahme von der Quellensteuer für subventionierte Künstler auszudehnen auf alle Künstler aus allen Ländern, die das OECD-Abkommen unterzeichnet haben.

21.05.2012

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Europa Kulturförderung

www.europa-foerdert-kultur.info  ein Portal der Kulturpolitischen Gesellschaft in Kooperation mit dem österr. BM für Unterricht, Kunst und Kultur

21.05.2012

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googeln ohne Google

Mit dem Portal https://startpage.com/ erhält frau zwar die Google-Ergebnisse, hinterlässt aber seine IP-Adresse nicht bei Google, sodass keine Auswertung des Suchverhaltens vorgenommen werden kann. Startpage lässt sich im Browser auch als Standard-Suchmaschine verankern und ist nicht langsamer als Google. Ausprobiert und dringend empfohlen! Ansonsten sollten Google-Kritiker www.metager.de testen.

21.05.2012

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Urheberrecht - Debatte

Künstler und Publizisten müssen sich verstärkt in die Debatte um eine Reform des Urheberrechts einschalten. In den vergangenen Jahren wurde diese Debatte vor allem auf der sehr komplexen juristischen Ebene geführt. Durch den ACTA-Vertrag zwischen der EU und den USA, der noch jeweils national ratifiziert werden muss, und durch den Erfolg der Piratenpartei ist auch eine gesellschaftliche und auch eine technische Dimension in die Debatte geraten. Piraten-Aussprüche wie 'Der Begriff des geistigen Eigentums ist ekelhaft' (Julia Schramm) und Tendenzen, auch vor einigen Jahren bei den „GRÜNEN/ Bündnis 90“, das persönliche Eigentumsrechts des Urhebers zu reduzieren zugunsten eines verstärkten, kostenreduzierten und legalen Nutzungsrechts der Allgemeinheit erfordern unser Mitdiskutieren, erfordern „Flagge-Zeigen“ aller Kreativen.
Zu ACTA findet sich eine Einführung bei Doris Pack, MdEP und Beiträge beim Deutschen Kulturrat, zur Haltung der Piraten ein Artikel in der FAZ und vieles andere. Der Verband der Schriftsteller in ver.di  hat mit anderen eine „Initiative Urheberrecht“ ins Leben gerufen, der zu einem 2. Aktionstag Kultur gut stärken - "Wert der Kreativität" mit zahlreichen Veranstaltungen rund um den 21.05. im gesamten Bundesgebiet aufruft.
Die User, die Nutzer des Internets beschwören die Freiheit des Internets, schüren Emotionen mit einer vermeintlich drohenden Zensur des Internets durch das Urheberrecht. Aber die Freiheit des Internets bedeutet nicht Umsonst-Kultur. Die Wertschätzung des kreativen Outputs darf sich nicht auf Wirtschaftsförderungsmaßnahmen für die Kreativindustrie beschränken, sondern sie muss zu einer auskömmlichen Honorierung der Urheber führen. Wie diese Honorierung ausgestaltet wird, kann durchaus verändert werden, aber zunächst muss sie überhaupt gesellschaftlich anerkannt bleiben.

zuletzt aktualisiert: 2.08.2012

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GEMA-Musikfolgen

können jetzt auch online eingegeben werden https://www.gema.de/nc/services.html

 13.04.2012

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wirtschaftliche Geschäftsbetriebe / Gemeinnützigkeit

Steuerpflichtige, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und die Vermögensverwaltung einer gemeinnützigen Körperschaft beschädigen die Steuerbegünstigung nicht, wenn sie z.B. der Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung der steuerbegünstigten Aufgabe dienen (Nr. 1 zu § 56 AO, Anwendungserlass vom 17.1.2012. Bedeutet im Umkehrschluss, dass defizitäre wirtschaftl. Geschäftsbetriebe auf Dauer die Gemeinnützigkeit gefährden.

 13.04.2012

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keine Steuerermäßigung für Zwischenhändler von Auftritten

Steuerbarkeit des "Weiterverkaufs" von Künstlern und Künstlerprogrammen; Umfang der Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG; Abschnitt 12.5 Abs. 4 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses: Werden bei Theatervorführungen und Konzerten mehrere Veranstalter tätig, kann nur der Veranstalter die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen, der die Eintrittsberechtigung verschafft. Bei Tournee-Veranstaltungen steht deshalb die Steuerermäßigung regelmäßig nur dem örtlichen Veranstalter zu. Weitere Informationen Steuerbarkeit des "Weiterverkaufs" von Künstlern und Künstlerprogrammen [PDF, 33 KB] Diese Klarstellung bedeutet, dass Agenturen oder andere nur mittelbare Mitveranstalter 19 % berechnen müssen. Nur der örtliche Veranstalter, der die Karten verkauft 7%. Für das auftretende Tournee-Theater ist das ohne Bedeutung: 7 % oder 0% MWSt.

 13.04.2012

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Regie und MWSt

Ein Inhaber eines USt-befreiten Theaters, der in seinem eigenen Theater auch Regie führt, stellt sich selbst keine Rechnung. Er entnimmt seinen Gewinn USt-frei. Seine Regietätigkeit ist also durch diesen Umweg umsatzsteuerbefreit. Das gleiche gilt für Gesellschafter einer GbR. Macht der Regisseur aber Regie für ein anderes Theater, muss er  19 % Mehrwertsteuer berechnen.

 13.04.2012

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Auslagenersatz und angemessene Entschädigung umsatzsteuerfrei

„Geht in Fällen des § 4 Nr. 26 Buchstabe b UStG das Entgelt über einen Auslagenersatz und eine angemessene Entschädigung für Zeitversäumnis hinaus, besteht in vollem Umfang Steuerpflicht. Was als angemessene Entschädigung für Zeitversäumnis anzusehen ist, muss nach den Verhältnissen des Einzelfalls beurteilt werden; dabei ist eine Entschädigung in Höhe von bis zu 50 € je Tätigkeitsstunde regelmäßig als angemessen anzusehen, sofern die Vergütung für die gesamten ehrenamtlichen Tätigkeiten den Betrag von 17 500 € im Jahr nicht übersteigt. Der tatsächliche Zeitaufwand ist nachvollziehbar zu dokumentieren. Eine vom tatsächlichen Zeitaufwand unabhängige z. B. laufend gezahlte pauschale bzw. monatliche oder jährlich laufend gezahlte pauschale Vergütung führt zur Nichtanwendbarkeit der Befreiungsvorschrift mit der Folge, dass sämtliche für diese Tätigkeit gezahlten Vergütungen – auch soweit sie daneben in Auslagenersatz oder einer Entschädigung für Zeitaufwand bestehen – der Umsatzsteuer unterliegen.“ BMF IV D 3 - S 7185/09/10001 Rundschreiben vom 2.1.2012, gültig ab 1.1.2013

 13.04.2012

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19 % MWSt für den Kunsthandel

Europäische Kommission verlangt von Deutschland Änderung der MWSt-Vorschriften für den Kunsthandel. Die Europäische Kommission hat Deutschland förmlich aufgefordert, seine Vorschriften für die Anwendung ermäßigter MWSt-Sätze auf die Lieferung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken zu ändern. Die derzeit in Deutschland geltenden Vorschriften sind mit dem EU-Recht unvereinbar. In Deutschland wird auf alle Lieferungen von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken sowie das Vermieten solcher Gegenstände ein ermäßigter MWSt-Satz angewendet. Die MWSt-Vorschriften der EU enthalten ein Verzeichnis der Gegenstände und Dienstleistungen, auf die die Mitgliedstaaten einen ermäßigten Steuersatz anwenden dürfen. Dieses Verzeichnis führt jedoch die Lieferung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken sowie das Vermieten solcher Gegenstände nicht auf. Daher ist auf Lieferungen von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken in der EU der Normalsatz anzuwenden. 

 13.04.2012

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andere selbständige Tätigkeit / KSK

Gewinne über 5400 €/Jahr aus anderer, nicht-künstlerischer/-publizistischer Tätigkeit führen zum Ende der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht über die KSK. Mit dieser Grenze von 5400 € haben auch möglicherweise diejenigen Probleme, bei denen die KSK im Aufnahmeverfahren nur einen Teil ihrer Tätigkeit als künstlerisch/ publizistisch anerkennt. Wer also auf Nachfrage mitteilt, dass die Tätigkeit zu 80 % aus Ballett-Unterricht besteht, zu 10 % aus Hip-Hop und zu 10% aus Buchführung für ein anderes Ballettstudio, der muss aufpassen, dass diese 20 % nicht über 450 € im Monat kommen.

 3.11.2013

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TV-Darsteller nur als Arbeitnehmer

Auch Big-Brother-Gewinner müssen angestellt werden, hat der Bundesfinanzhof entschieden, die Siegprämie sei nicht als steuerfreier Lottogewinn zu werten. Das bedeutet, dass die Sender und Produktionsfirmen für sehr viele Darsteller Lohnsteuer und Sozialabgaben nachentrichten müssen. Prost!

 13.04.2012

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Neue private Rentenversicherung für Künstler

Die Stuttgarter Lebensversicherung aG bietet seit April auf Initiative des Leiters der Iwanson-Schule München, Stefan Sixt, einen Gruppenvertrag für Künstlerinnen an. Die Gesamtverzinsung der Stuttgarter wird 2011 mit 5,01 % im Normaltarif angegeben (was über dem Niveau der Konkurrenz liegt), durch den Gruppenvertrag sollen weitere Renditevorteile hinzukommen. www.kuenstlerrente.de

 13.04.2012

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Mein Foto soll nicht irgendwo im Internet herumgeistern

Fotos und Filme sind durch die Digitalisierung und das Internet einfacher in der Verbreitung geworden.
Das ist schön für die Kulturschaffenden, die damit für sich und ihre Kunst werben wollen.
Gleichzeitig stoßen sie aber auf Widerstand der Abgebildeten, weil die Fotografierten sich sorgen, dass sie die Verbreitung ihrer Bilder nicht mehr kontrollieren können.
Das führt dazu,
dass Eltern der Schule ihrer Kinder ausdrücklich mitteilen, dass ihre Kinder von niemandem fotografiert werden dürfen,
dass Künstler bei ihrem Auftritt (Presse-)Fotografen ausschließen wollen,
dass Künstler ihren Auftritt abbrechen, wenn sie im Publikum Handykameras sehen,
dass Zuschauer sich aufregen, wenn sie als Teil des Publikums fotografiert werden,
dass Kursteilnehmer Fotos, Ton-oder Filmaufnahmen während eines Kreativworkshops zwar zulassen, hinterher aber deren Veröffentlichung auf YouTube verhindern wollen.

Wie sieht die rechtliche Lage aus?

 

Das war nur der Anfang. Weil es ein längerer Artikel ist, steht er auf einer extra-Seite -
Lesen Sie das Special gratis und komplett bitte hier weiter

zuletzt aktualisiert: 22.02.2012

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mehr Spielräume für  wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Das BMF hat den § 56 der Abgabenordnung geändert und damit für gemeinnützige Körperschaften mehr Spielräume eröffnet für den Betrieb steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe, es kommt jetzt tendenziell mehr darauf an, dass der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb um des steuerbegünstigten Zwecks willen erfolgt. Früher ging es stärker um die Frage, ob der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb Selbstzweck ist und dem Verein das Gepräge gibt.
BMF: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung vom 17.1.2012 (PDF)

22.02.2012

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Kleinkünstler jetzt 19 % MWSt

BMF hält Kleinkünstler nicht mehr den ausübenden Künstlern für vergleichbar, jetzt also 19 % MWSt!
Mit dem Umsatzsteueranwendungserlass vom 12.12.2011 hat das BM der Finanzen die USt-Richtlinien 166, Abschn. 2 leider um einen eingeschobenen Satz 6 ergänzt:
„Die regelmäßig nicht mit den Leistungen von Orchestern, Theatern oder Chören vergleichbaren Leistungen von Zauberkünstlern, Artisten, Bauchrednern, Diskjockeys u.ä. typischerweise als Solisten auftretenden Künstlern sind daher nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a UStG begünstigt.“, also 19 % MWSt!
http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/046__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
Bisher haben FA diese Kleinkünstler nach ihrer Gestaltungshöhe in die verschiedenen MWSt-Töpfchen sortiert.
Der Umsatzsteueranwendungserlass entspricht nach meiner Ansicht nicht dem EU-Recht. (Art. 98 Abs. 2 MwStSystRL). Kommissionsdrucksache 15/285 Raue-Gutachten
Im Urteil des EuGH vom 23.10.2003 Az. C-109/02 http://lexetius.com/2003,2246 gibt es Hinweise, dass auch Kleinkunst und Varieté steuerbefreit sind.

Die Sprecherin des Kabinetts der Europ. Kommission, Mrs. Emer Traynor schreibt mir dazu: "Annex III, point 9, of the VAT Directive offers MSs the possibility to apply an exemption for writers, composers and performing artists. Until now Germany applied  this reduced rate. However since it is an option, Germany has the possibility to give it up without any need for approval at EU level.  They can give it up for the whole of category 9 or only for a part of it, as they choose. ... The ECJ case you refer to is not really relevant to this situation. It is a case about the fact tha the VAT rate cannot depend on the quality of the customer, this is against the principles of VAT."

http://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/umsatzsteuer/kuenstler-zaubern-fuer-7-prozent
Ein Antrag auf völlige Befreiung analog zu den Theatern sollte von den Kleinkünstlern auf jeden Fall versucht werden, dazu muss aber wie in dem o.g. Fall die Theater-Ähnlichkeit nachgewiesen werden.
Im Übrigen werden Zirkusvorführungen und Leistungen von Schaustellern weiterhin reduziert besteuert (§ 12 UStG, Abs. 2, 7 d) – diese Änderung macht also keinen Sinn.

7.03.2012

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Pressespiegel - wie gehts richtig?

Entgegen weit verbreiteter Praxis dürfen Pressespiegel, also Sammlungen von fotokopierten/eingescannten Presseberichten (Rezensionen) und die enthaltenden Bilder und Grafiken nicht veröffentlicht (= nicht in der Öffentlichkeit genutzt) werden. Grausame Beispiele für hohe Forderungen der Süddeutschen und der FAZ auf

http://www.3sat.de/page/?source=%2Fkulturzeit%2Fthemen%2F160212%2Findex.html 


Ausnahmen:
1. Man hat die Erlaubnis vom Urheber (Verlag).
2. Wenn es sich nicht um kulturelle Berichte handelt und sich die Nutzung auf die interne Information der Mitarbeiter beschränkt, ist der Pressespiegel erlaubt. Wenn aber häufiger als einmal jährlich mehr als 7 Kopien verteilt werden, muss ein Vertrag mit der VG Wort geschlossen und gezahlt werden.
3. Man ist eine Schule.
4. Kurze Auszüge (unter 200 Zeichen) aus mehreren Artikeln dürfen in Form einer Zusammenstellung mit Quellenangabe ohne Anmeldung weiterverbreitet werden, wenn sie  als Zitat und Beleg der eigenen Meinung dienen. Bei Radiobeiträgen muss Urheber und Sender genannt werden. (§ 49,1 UrhG)
Andere Nutzungen sind nicht gestattet.
Bei elektronischen Pressespiegeln, auch in der grafischen Darstellung als Faksimile, gilt das Gleiche. Ein Nutzungsvertrag muss jedoch mit dem PMG-Presse-Monitor abgeschlossen werden. Siehe auch http://www.silicon.de/management/analyse/0,39044010,39160529,00/risiko_bei__pressespiegel__im_internet.htm und http://www.vgwort.de/index.php?id=151 und http://www.pressemonitor.de/
Also noch mal deutlich: Es darf z.B. bei einem Festival noch nicht einmal eine Zusammenstellung von Presseberichten an die Künstler oder an die Zuwendungsgeber verteilt werden. Es ist wohl leider nicht ohne Mühe, sich von den Verlagen für diese Nutzungen Genehmigungen einzuholen. Wendet euch bei den Tageszeitungen an die Sekretärin des „Chefs vom Dienst“ und bestätigt, dass der Journalist bereits einverstanden sei (wenn das so ist). Das einzige was eher praktikabel und erlaubt ist, ist, kurze Auszüge aus der Berichterstattung mit Quellenangabe auf die Website zu stellen.

siehe auch und das Impressum einer Tageszeitung, und dazu

aktualisiert 17.10.2014, 24.02.2012

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neue Verwertungsgesellschaft Veranstalterrechte

Die neue Verwertungsgesellschaft Veranstalterrechte mbH soll die Wahrnehmungsinteressen der Veranstalter bei der kommerziellen Vervielfältigung, Verbreitung und Sendung von Live-Mitschnitten sowie den Online-Rechten (Primärrechte) vertreten. Bisher werden diese Rechte individualvertraglich geregelt. Die GVL wird weiterhin die Zweitverwertungsrechte der Veranstalter wahrnehmen, wozu vor allem die Ansprüche aus den Privatkopie-Abgaben zählen.

22.02.2012

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Ältere privat Krankenversicherte in der KSK

sind doppelt gekniffen: erst steigen die Beiträge entsetzlich und zweitens kann die KSK Zuschüsse für den Versicherten Publizisten an die private Krankenversicherung von dem Versicherten zurückfordern, wenn sich nachträglich herausstellt, dass das Einkommen doch nicht so hoch war wie geschätzt. Und ganz übel sind sie dann gekniffen, wenn ihr Einkommen unter 3900 €/Jahr sinkt. Dann müssen ab dem Unterschreiten der Grenze alle Zuschüsse der KSK an die PKV vom Versicherten zurückgezahlt werden und mann fliegt außerdem noch aus der KSK raus.
Drei Tipps:
1. nicht auf Deubel komm raus Betriebsausgaben produzieren,
2. Wenn die Not groß ist, auf den Basistarif der PKV umsteigen und
3. Nicht den Versprechungen von Vertretern privater Krankenkassen vertrauen sondern sich als Mitglied an seinen Berufsverband (Gewerkschaft) wenden (gut: zugegeben, der Tipp kam jetzt etwas spät…) mehr

22.02.2012

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Arbeiten im EU-Ausland

Für (auch selbständiges) Arbeiten im Ausland für bis zu 24 Monate benötigt man ein Formular A 1, das man von seiner Krankenkasse oder der DRV bekommt, mehr dazu auf http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/ArbeitenAusland/AntragA1.htm, wo es auch Informationen zu einzelnen Ländern und einen „praktischen Leitfaden“ gibt. Nach diesen Regeln bleibt man weiterhin in der BRD versichert und muss sich nicht im Ausland versichern.

22.02.2012

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Ambulanz für Musikermedizin

am Universitätsklinikum Düsseldorf arbeitet interdisziplinär  z.B. bei Stimmband-Problemen, Haltungsschäden, Lampenfieber etc.

22.02.2012

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Förderprogramme für Existenzgründer

Auf http://www.startercenter.nrw.de/finanzierung/foerderprogramme/zuschuesse.html findet sich eine aktuelle Übersicht über die Förderprogramme für Existenzgründer.

22.02.2012

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Gestaltungsspielraum

Neuerdings müssen Autoren, Übersetzerinnen und Lektoren bei der Aufnahme in die KSK einen „Gestaltungsspielraum“ in ihrer Arbeit nachweisen, um sich beispielsweise gegenüber Übersetzern von Bedienungsanleitungen abzugrenzen. Hintergrund ist ein Urteil des BSG (B3 KR 2/06 R). ver.di empfiehlt seinen Mitgliedern die Klage mit seiner Hilfe. „Kunst & Kultur“ Dez. 2011

17.01.2012

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Zuschussrente

Zum Thema "Zuschussrente" gibt es eine Stellungnahme des Dt. Kulturrates in „politik und kultur“ Jan/Febr. 2012

17.01.2012

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Existenzgründungszuschuss

Jetzt stehen die Änderungen fest: Wer nach dem 28.12.11 seine Selbstständigkeit aufgenommen hat,
•hat keinen Rechtsanspruch mehr auf den Gründungszuschuss, das liegt in der Entscheidung des Sachbearbeiters; er muss zunächst versuchen, ein zumutbares Jobangebot zu machen, erst wenn das nicht gelingt, gibt es vielleicht einen Gründungszuschuss.
•bekommt ihn nur, wenn er mindestens noch 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und
•bekommt den Zuschuss in Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes (plus 300 €) nur noch sechs Monate lang; danach besteht die Möglichkeit, für weitere neun Monate einen Zuschuss von 300 € im Monat zu beantragen.
•Voraussetzung ist auch ein Gutachten von einer fachkundigen Stelle

17.01.2012

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Das KSVG lässt sich ändern!

Am 1.12.2011 hat der Bundestag überraschend und wenig bemerkt mal kurz ein Wort im KSVG geändert, so dass Trauerredner schon einen Monat später nicht mehr über die KSK versichert sein können, sofern sie überprüft werden. Nun wird es wahrscheinlich nicht so arg viel Betroffene geben. Was aber doch wieder mal nachdenklich bis wütend macht, ist, wie diese Änderung verkauft wird, nämlich als „Stärkung der Künstlersozialversicherung durch die Koalition“ (Connemann/ Schiewerling), und dass das bisher die einzige Empfehlung der Enquete-Kommission von 2007 ist, die realisiert wurde. Es zeigt auf der anderen Seite, dass auch andere Missstände wie die doppelte KSK-Abgabe oder die Aufnahme-Hürden für Tänzerinnen geändert werden könnten, wenn man nur wollte. mehr

17.01.2012

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Änderungen des Fernabsatzrechts

Wegen der Gesetzesänderung müssen alle, die beispielsweise im Online-Handel aktiv sind, seit dem 4. August auch eine neue Widerrufsbelehrung verwenden. Mehr hier  Wer das nicht macht, kann dafür seit dem 5. November 2011 abgemahnt werden. Musterwiderrufsbelehrungen oder von mir hoffentlich richtig angewandt auf http://kuenstlerrat.de/widerrrufsbelehrung.htm

17.01.2012

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Rechtsschutzversicherungen

Finanztest hat Rechtsschutzversicherungen getestet im Heft 1/2012. Trotz der vielen Ausschlüsse, für die die man genau das Kleingedruckte lesen muss,  werden empfohlen DAS Premium, HDI Direkt Rundum Sorglos und HDI Gerling Rundum Sorglos für 342 bis 403 € /Jahr.

17.01.2012

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Fristen für Umsatzsteuervoranmeldungen pingelig einhalten

Bisher wurde eine Verspätung mit einem Zuschlag „belohnt“, in Zukunft geht die Überschreitung direkt an die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra), die das dann als Steuerhinterziehung auf Zeit ansehen kann. 

17.01.2012

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Umsatzsteuer für Kunstobjekte

Es regt sich Widerstand gegen die Besteuerung von Lichtkunstobjekten und Fotografien mit dem Umsatzsteuersatz von 19 % statt mit dem ermäßigten von 7 % „politik und kultur“ Jan/Febr 2012, S. 7

17.01.2012

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Hilfe im Falle der drohenden Insolvenz

Von der Bundesvereinigung Soziokultur gibt es einen kurzen Praxisleitfaden „Insolvenz“, der erste Orientierung bietet.

17.01.2012

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Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr

Informationen und Vergleich von Bundesfreiwilligendienst und Freiwilligem Sozialen Jahr in KuPoMi IV 2011 S. 78/79

17.01.2012

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zuletzt aktualisiert: 28.12.2015