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Tipps / Fundgrube
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zuletzt aufgeräumt und entmüllt 29.12.2015 ____ Der Verzicht auf die KSK kostet 48.000 €!Künstlerinnen, die verständlicherweise frustriert sind, weil ihr Antrag auf Versicherung über die KSK abgelehnt wurde und die sich stattdessen freiwillig (gesetzlich) krankenversichern, zahlen bis zu ihrer Rente rund 48.000 € mehr an Krankenversicherungsbeiträgen. Außerdem zahlen sie in der Regel keine Rentenbeiträge, erwirtschaften also keine Erwerbsminderungsrente, keinen Anspruch auf REHA-Maßnahmen und keine Altersrente. Es lohnt sich also, den Frust runterzuschlucken, sich mit der KSK-Bürokratie Mühe zu geben und Lobbyarbeit für eine KSK-Reform zu unterstützen. (Berechnet nach dem statistischen Durchschnittseinkommen eines 30-jährigen KSK-Versicherten, hochgerechnet auf 35 Beitragsjahre, nach den jetzigen Beitragssätzen) 04.12.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Biene Maja-MarkenärgerKünstler, die ein Theaterstück mit dem Titel „Biene Maja“ produzieren (oder einen Song /Comic /Animationsfilm /Kaffeetasse /Knete-Figur o.ä.), bekommen Markenärger mit der studio100media.com, eine von 13 Lizenzagenturen, die 2001 zusammen 8,8 Mrd. € erwirtschafteten und die u.a. die Rechte hat für die (auf Deutsch) Die Biene Maja genannte japanisch-deutsch-österreichische Serie ab 1975. Waldemar Bonsels Buch „Die Biene Maja und Ihre Abenteuer“ erschien 1912, er starb 1952, das Werk unterliegt also noch dem Urheberschutz. Es gibt diverse Theaterbearbeitungen z.B. von Rainer Lenz und das Musical „Maja und Co.“, das 2006 in der Neuköllner Oper in Berlin uraufgeführt wurde. Der BGH hat zum feinen Unterschied zwischen unzulässiger Nutzung und zulässiger Nennung einer Marke geurteilt (am 06.02.2013, Az: I ZR 67/12). Dabei geht es vor allem um die Verwechselungsgefahr. § 14 des MarkenG untersagt Dritten, „ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht“. Der BGH entschied, dass im geprüften Fall der Verbraucher weder über die Herkunft der Dienstleistung, noch über die dienstleistungserbringende Person getäuscht werde. Eine markenmäßige Benutzung sei nicht gegeben, weil mit der Nennung des geschützten Markenamens lediglich auf eine Ware oder Dienstleistung hingewiesen werde, um so für den Verbraucher erkennbar zu machen, worum es sich überhaupt handele, ohne dabei einen nicht notwendigen, überzogenen Bezug zu einer konkreten Marke herzustellen. Die Zulässigkeit der freien Benutzbarkeit müsse schon deshalb erhalten bleiben, um dem unternehmerischen Verkehr die Möglichkeiten zu erhalten, die der allgemeine Sprachgebrauch bietet. Für einen Markenrechtsinhaber ist es oft nur schwer möglich, seine Marke gegen eine Nennung durch Dritte zu sichern. Viele weitere Urteile dazu auf http://dejure.org/gesetze/MarkenG/14.html,z.B. zu Opel-Spielzeug-Autos, die den geschützten Schriftzug „Opel“ benutzen. Siehe auch http://kuenstlerrat.de/tipps_d.htm#unterg und http://kuenstlerrat.de/tipps_e.htm#dubble Mehr im Survival Kit in Kap 10.3. über den Streit um den Titelschutz für „Krimidinner“ und den dafür abgelehnten Markeneintrag. 04.12.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Existenzgründer sollten an zukünftige Steuerzahlungen denken.Zunächst zahlen Existenzgründer in der Regel keine Einkommenssteuern. Wenn sie aber über - grob geschätzt - 11.000 € Gewinn pro Jahr kommen, will das Finanzamt Geld sehen für das zurückliegende Steuerjahr und gleichzeitig werden die Vorauszahlungen für die Zukunft festgelegt, wovon sie schon mal meist gleich zwei Raten bezahlen müssen. Dann wird auf einen Schlag ein ziemlicher Batzen fällig. Und dafür müssen sie bitte genug auf die hohe Kante gelegt haben. Wie viel das sein wird, können sie grob ausrechnen auf dem Portal des Bundesfinanzministeriums Wenn Sie diese Summe nicht zahlen können, sollten sie um Stundung bitten wegen einer „erheblichen Härte“, und, falls die Geschäfte wieder schlechter gehen, um Reduzierung der Vorauszahlungen. Um das Problem nicht zu groß werden zu lassen, sollten sie sehr zeitig im Frühjahr bereits Ihre Steuererklärung für das zurückliegende Jahr machen. Das ist im Übrigen auch sinnvoll wegen der KSK-Schätzung – denn dafür sollten Sie schon den Steuerbescheid in den Händen haben. Und wenn Sie mit Ihrem Umsatz über 17.500 € im laufenden Jahr klettern, müssen Sie sich mit dem Thema Umsatzsteuer beschäftigen für die Zeit nach dem nächsten 1. Januar, siehe oben. Mehr im Survival Kit. 04.12.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Ein Raum soll Tanzstudio werdenDie Nutzungsänderung und der folgende Bürokratie-Rattenschwanz. Eine Ballettlehrerin mietet einen Raum an und im Mietvertrag wird festgehalten, dass sie dort eben Ballettunterricht erteilen will. Sie teilt dem Vermieter mit, dass wohl eine Nutzungsänderung beantragt werden muss. Der Vermieter nimmt Kontakt zum Bauamt auf, um dort die Formalitäten zu klären. Mittlerweile ist immer noch nicht über die Nutzungsänderung entschieden, faktisch sieht es jetzt so aus: Das Bauamt hat die Gewerbeaufsicht der Landesregierung informiert und diese will nun zu einem Ortstermin kommen, um zu prüfen, ob ein Lärmschutzgutachten erstellt werden muss und ob weitere Auflagen greifen. Und in einem Monat will die Ballettlehrerin dort arbeiten! Siehe auch http://kuenstlerrat.de/tipps_d.htm#Antrag_auf_Umsatzsteuerbefreiung_f%C3%BCr_ein_Tanzstudio_in_Berlin_und_der_folgende_Rattenschwanz: 04.12.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps KSK-Stichproben-PrüfungEnde September/Anfang Oktober werden viele bei der KSK versicherte Künstler und Publizisten vom Zufallsgenerator herausgepickt und bekommen Post von der KSK zu der Frage, ob den die Schätzungen der Jahreseinkommen von 2016 bis 2019 so ungefähr mit den Steuerbescheiden zusammenpassen. Zu diesen Fragen habe ich bereits früher ausführlich geschrieben (und das ist gratis!). Wer damit trotzdem nicht zurechtkommt, kann sich gerne individuell von mir beraten lassen. Dazu bitte Auftrag an mich anfordern und das Formblatt der KSK für mich provisorisch ausfüllen und mir senden. Siehe auch Jahresmeldung der Versicherten an die KSK für 2023: die zehn Gebote zuletzt
aktualisiert: 15.9.2021
Übersetzer KSKÜbersetzerinnen können über die KSK nur versichert werden mit Übersetzungen, die einen Gestaltungsspielraum enthalten und die auch veröffentlicht werden, also in die Rechnungen schreiben "Honorar für die Übersetzung von..... inklusive Nutzungsrechte für die Veröffentlichung in/auf....." 13.10.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Umsatzsteuer für digitale Leistungen in die EUJetzt registrieren für "Mini One Stop Shop" (M1SS) Bis 31.12. sollten sich Unternehmer beim Bundeszentralamt für Steuern registrieren lassen, die digitale Leistungen auf elektronischem Weg an Kunden im EU-Ausland liefern, denn dann könnte die neue Regelung zum Abführen der Umsatzsteuer für diese Geschäfte einfacher werden. 13.10.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps You want to start a business in Germany?Basic informations for people interested in becoming self-employed in Germany. The website provides support to both foreign students and academics in Germany, as well as professionals who live abroad, who want to start a business in Germany. http://www.wir-gruenden-in-deutschland.de/ 13.10.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps David gegen GoliathKlage wegen Parasitism/passing off durch das Figurentheater royal de luxe, Nantes, gegen Coca Cola wegen unrechtmäßiger Aneignung fremder Erfindungen, http://www.royal-de-luxe.com http://www.lemonde.fr/culture/article/2014/06/27/combat-de-geants-entre-royal-de-luxe-et-coca-cola_4446864_3246.html und Süddeutsche Zeitung vom 9.9.14: „Der Prozess verspricht erhellende Debatten über Plagiat, Parasitentum, künstlerische Weiterentwicklung und Geschäft.“ 13.10.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Künstlerin heillos verstrickt?Den Hilfeschrei einer Choreographin, die sich heillos überfordert fühlt, habe ich hier dokumentiert. Vielleicht hat ja die ein oder andere ähnliche Erfahrungen oder aber Lösungsvorschläge. Ich bin gerne bereit, die Diskussion zum Thema „Bürokratie-Überforderung“ auf meiner Website öffentlich zu machen. 13.10.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Gebühren für SEPA-Lastschrift-Mandate reduzierendurch die Nutzung von Zahlungsverkehrsprogrammen, die es von der kontoführenden Bank gibt für z.B. eine einmalige Gebühr von 26 € und eine monatliche Gebühr von 2 €. Durch die Verwendung sinkt die Gebühr pro eingelöster Lastschrift von z.B. 0,44 auf 0,09 €. 13.10.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps „Für ein Künstler-Privileg!“In Erwiderung auf einen Beitrag von Dieter Haselbach, der die privilegierte Sozialversicherung für Künstler abschaffen will, setzte ich mich für den Erhalt der KSK und eine künstlerfreundliche Reform des KSVG ein, nachzulesen in den „Kulturpolitischen Mitteilungen“, Heft 146, III/2014, S. 49. Dieter Haselbach ist u.a. Mitautor des Buches „Der Kulturinfarkt“, in dem die Autoren fordern, jede zweite Kultureinrichtung zu schließen. 13.10.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Fotografie und UmsatzsteuerFotografische Leistungen unterliegen grundsätzlich dem
Regelsteuersatz nach §12 Abs.1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Das bedeutet also, dass z.B. Aufnahmen für Privatleute meist mit 19 % versteuert werden müssen, Fotoreporter aber meist 7 % berechnen können. 26.08.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Private Insolvenz - neu geordnetDas Restschuldbefreiungsverfahren (früher 6 Jahre) kann zukünftig erheblich kürzer ausfallen. Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens zum 01.07.2014. 26.08.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Schulden eintreiben kostet jetzt pauschal 40 €Seit Sommer 2014 gilt das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr: Ein Auftragnehmer kann – wie bisher– vom Auftraggeber ohne weitere Mahnung Verzugszinsen verlangen, wenn der Auftraggeber nach Ablauf der vereinbarten Frist noch nicht gezahlt hat. Die Verzugszinsen liegen in Zukunft neun (statt bisher acht) Prozent über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Die Verzugszinsen betragen zur Zeit 8,27 Prozent für kommerzielle Kunden, da der Basiszinssatz jetzt –0,73 Prozent beträgt. Zusätzlich – und das ist die eigentliche Neuerung - kann der Auftragnehmer für das Eintreiben der Schulden ohne weiteren Nachweis eine Pauschale von 40 Euro verlangen. 26.08.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps
Sind Zuwendungen steuerpflichtig? (SPECIAL) Sind Honorare im Rahmen von kulturpädagogischen Projekten steuerfrei?Bei vielen Zuschüssen und Zuwendungen durch staatliche Stellen oder Stiftungen z.B. auch bei dem "Kultur und Schule"-Projekt (NRW) stellt sich die Künstlerin die Frage, ob sie die erhaltenen Summen denn versteuern muss. Der Zuwendungsgeber gibt dazu meist keine befriedigende Auskunft, sondern verweist an Finanzamt oder den Steuerberater, die aber auch in der Regel überfordert sind. Dabei geht es einerseits darum, ob die durch den Zuschuss erhaltenen Honorare oder sogar der ganze Zuschuss umsatzsteuerpflichtig sind und ob zweitens ob die dadurch erzielten Gewinne einkommenssteuerpflichtig sind. ... Sind Zuwendungsempfänger leider umsatzsteuerpflichtig, müssen sie in der Kalkulation und im Verwendungsnachweis ihren Finanzplan netto (ohne MWSt) ausweisen. Denn der Zuwendungsgeber geht ja zu Recht davon aus, dass die entrichtete Vorsteuer für die angeschafften Waren auf dem Wege der Vorsteuerrückerstattung keine wirkliche Ausgabe darstellt sondern eben ein durchlaufender Posten ist. Das wäre aber falsch, was das eigene Honorar angeht. Auf die 35 € pro Stunde (Höchstsumme für die künstlerische Leitung eines Workshops bei „Kultur macht stark“) könnte im Rahmen dieses Projekts keine MWSt aufgeschlagen werden. Dennoch müsste sie an das Finanzamt abgeführt werden, d.h. der Theaterpädagoge oder die Musikpädagogin würde die fälligen 19 % aus eigener Tasche zahlen, behielte also als Honorar nur .... Das war nur der Anfang. Weil es ein längerer Artikel ist, steht er auf einer extra-Seite - Lesen Sie das Special gratis und komplett bitte hier weiter zuletzt
aktualisiert: 16.07.2014
Die Abrechnung der KSK-Abgabe bei ZuwendungenIm Programm „Kultur macht stark“ ist die KSK-Abgabe auf Künstlerhonorare als Ausgabe erstattungsfähig (wie bei vielen anderen Zuwendungen auch). Dabei taucht häufig das Problem auf, dass die KSK erst Abrechnungen und Zahlungen in dem Jahr entgegennimmt, das auf das Jahr folgt, in dem diese Ausgabe bei „Kultur macht stark“ abgerechnet werden kann. Dieses und ähnliche Probleme tauchen auch bei anderen Formen der Projektförderung auf. Frau kann sich dadurch behelfen, dass sie
Sollte sie den Betrag von der KSK zurücküberwiesen bekommen,
bildet sie damit eine Rücklage, die sie dann im nächsten Jahr
erneut überweist. In der Regel wird die Künstlerin nicht nur für Honorare im
Rahmen des geförderten Projekts KSK-Abgabe zahlen, sondern auch
für ein Honorar an einen Fotografen oder eine Grafikerin
außerhalb des Projekts. Frau kann die von der KSK geforderte
Abgabe natürlich auch in zwei Häppchen überweisen und das sollte
sie, damit sie einen Überblick behält über das Budget für das
geförderte Projekt, also kein Lastschrift-Mandat in diesem Fall! 16.07.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Elterngeld-Falle bei KSKUm hohes Elterngeld zu bekommen, muss frau als selbständige Künstlerin im Vorjahr viel verdient haben. Möglicherweise kann sie von langer Hand vorbereitet ihr Einkommen in dem maßgeblichen Jahr gut anheben. Wenn sie dann glücklich das Kind bekommen hat und der KSK den Elterngeldbezug mitteilt, möchte die KSK den Elterngeldbescheid sehen. Wenn dann darauf ein sehr viel höheres Einkommen steht, als die Künstlerin bisher für das Jahr geschätzt hatte, kann es - vor allem, wenn privat krankenversichert - Probleme mit der KSK geben. Es kommt zu einer Beitragsüberprüfung, in der ein Bußgeld bis zu 5000 € angedroht wird. 16.07.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Traditionelles Alarmsignal zur KSK im SommerlochDer Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Verstärkung der
KSK-Abgabeprüfung und zur Einführung einer Bagatellgrenze am
3.7. ohne Änderungen verabschiedet. 16.07.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Mehrwertsteuer auf elektronische Dienstleistungen neu geregelt ab 2015Kauft ein Kunde z.B. in Irland bei einem deutschen Händler
z.B. ein e-Book, fällt künftig die Umsatzsteuer in Irland an und
nicht mehr im Heimatstaat des Anbieters, also in Deutschland.
Für die betroffenen Unternehmen wird zeitgleich eine
Vereinfachung im Verfahren durch den so genannten Mini-One-Stop-Shop
eingeführt. 16.07.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Nur Hörbücher künftig mit 7 % MWStDer Bundestag hat am 3.7. mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD
beschlossen, dass für Hörbücher ab 1.1.15 der ermäßigte
Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gelten soll. Bislang waren das
19 Prozent. Diese Reduktion gilt nicht für Downloads aus dem
Internet und Hörspiele. Auch E-Books, E-Paper und ähnliche
elektronische Medien werden weiter absurderweise mit dem vollen
Satz besteuert. Die Bundesregierung plant für diese Medien zwar
auch eine Ermäßigung, dafür ist aber nach ihrer Meinung zunächst
eine Änderung des EU-Rechts nötig. 16.07.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps „Gäste“ müssen als Arbeitnehmer am Theater beschäftigt werdenBeitragsrechtliche Zuordnung von Vorstellungshonoraren von als Gästen beschäftigten Bühnenkünstlern. Für die Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung ausländischer Künstler, die an einem Theater ein Jahr lang "zur Mitwirkung an verschiedenen Darbietungen eingesetzt" werden, kommt es nicht darauf an, an welchen Tagen die Künstler Proben haben oder an Vorstellungen teilnehmen; sie sind für den gesamten Zeitraum sozialversicherungspflichtig. Das bedeutete hier, dass das Landestheater Coburg die Gagen nicht auf die einzelnen Tage aufteilen durfte - was zu erheblich geringeren Beiträgen geführt hätte, da es dann auf die jeweilige Tages-Beitragsbemessungsgrenze angekommen wäre. Es kam jeweils auf das Einkommen an, das in einem Kalendermonat erzielt wurde. Das führte hier zu einer Beitragsnachzahlung von 4.100 €, die das Landestheater Coburg aufzubringen hat. Das Urteil enthält auch eine Watschn für die verbreitete Praxis an Mitgliedstheatern des Dt. Bühnenvereins, Solokünstler aus der Zuständigkeit des Tarifvertrages herauszulösen und sie als Selbständige zu verstehen: so heißt unter Punkt (17) des Urteils sinngemäß, auch Bühnenkünstler können als Beschäftigte erfasst sein, die die Tarifvertragsparteien als gastspielverpflichtete Künstler von der Anwendung eines Tarifvertrags ausgenommen haben. BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R. Das Urteil enthält also die aktuelle Haltung des BSG zum Thema Scheinselbständigkeit an Theatern. 17.06.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Zurück aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherungjetzt nach nur noch 6 Monaten Anstellung möglich, wobei weitere Bedingungen wie bisher erfüllt sein müssen. Mehr im Survival Kit 17.06.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Mehr Sicherheit im Internet und im Mail-VerkehrHaben Sie in letzter Zeit auch Mails von Ihnen bekannten
Absendern erhalten, in der die Absender von Notlagen in KIEV
berichteten? Die Mails, die mich erreichten, stammten von
AOL-Adressen und waren fakes. Das Adressbuch der AOL-Kunden war
gehackt und gelöscht, alle eingegangenen und versandten Mails waren
irreparabel verschwunden. Was tun?
17.06.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Beteiligung an Windkraftanlage KSK-schädlichKünstler, die KSK-versichert sind, und (für Ihre Altersvorsorge) Anteile zeichnen, eine Beteiligung erwerben an einem Unternehmen, z.B. an einem Solarkraftwerk, beginnen zusätzlich eine gewerbliche Tätigkeit. Wenn der Gewinn daraus über 450 €/Monat beträgt, wird die Krankenversicherung über die KSK beendet. Es ist total ärgerlich, dass diese Form der Kapitalanlage oder des Sparens völlig anders gewertet wird als andere Formen wie Aktien, Anleihen, Sparbücher etc. – die sind nämlich nicht KSK-schädlich. Wer also seinen Versicherungsschutz über die KSK nicht gefährden will, sollte so schnell wie möglich seine Beteiligung verkaufen, möglicherweise auch an einen Verwandten, der keine Probleme mit der KSK hat. 17.06.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Tätigkeiten trennen? (Special)Wenn klar ist, dass alles, was frau tut, freiberuflich-künstlerischer Natur ist, ist sie fein raus und hat keinen Ärger mit Organisationen wie der KSK, dem Finanzamt oder der Industrie- und Handelskammer (Beitrag für Gewerbetreibende!). Aber häufig tanzt mann ja auf vielen Hochzeiten gleichzeitig, betreibt vielleicht ein bisschen Merchandising, vielleicht sogar mit einem Internet-Shop. Dann besteht die Gefahr, dass die gesamte Tätigkeit als gewerblich eingeordnet wird. Oder frau arbeitet neben der von der KSK akzeptierten künstlerischen, selbständigen Tätigkeit noch in einem weiteren von der KSK nicht akzeptierten freiberuflichen Bereich, z.B. als Physiotherapeutin oder als Erlebnispädagogin. (…) Hier gratis weiterlesen; Siehe auch „Freier Beruf oder Gewerbe?“ zuletzt
aktualisiert: 05.05.2014
Alternative zur GEMASeit April arbeitet die Cultural Commons Collecting Society SCE (eingetragene Genossenschaft) als Alternative zur GEMA. Urheber, die individuelle Regelungen und Kontrolle über ihre Rechte an ihrem Werk möchten, sind hier möglicherweise besser bedient als bei der GEMA. Dazu Kulturpolitische Mitteilungen Nr. 144, Die Cultural Commons Collecting Society (Wolfgang Senges) S. 10/11 05.05.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Clowns ohne GrenzenClowns ohne Grenzen Deutschland e.V. hat sich etabliert. 05.05.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps KSK-Abgabe-Prüfung: Neuregelung vorgesehenEinem entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag am
6.6.2014 in erster Lesung zugestimmt. Der Beschluss helfe, den
Künstlersozialabgabesatz stabil zu halten, erklärte
Kulturstaatsministerin Grütters.
http://www.kulturportal-deutschland.de/kp/artikel.html?artikelid=6259 Durch das Gesetz soll die Regelmäßigkeit der
Prüfung der abgabepflichtigen Unternehmen durch die Deutsche
Rentenversicherung gewährleistet werden. Dem Entwurf zufolge
muss die Rentenversicherung von 2015 an alle Unternehmen, die
schon jetzt die Künstlersozialabgabe zahlen, sowie alle
Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten alle vier Jahre
prüfen. Bei Firmen mit weniger Mitarbeitern soll demnach die DRV
40 Prozent in dem Vier-Jahres-Rhythmus kontrollieren, so “dass
der durchschnittliche Prüfturnus in dieser Gruppe zehn Jahre
beträgt”. Außerdem soll die Künstlersozialkasse ein eigenes
Prüfrecht erhalten. 17.06.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Costa Cordalis – keine KSK-Abgabe auf GewinnausschüttungenDas Unternehmen der Familie des Schlagersängers Costa Cordalis muss für die rund 650.000 €, die es für Konzertauftritte des Sängers und seiner Kinder in Rechnung gestellt hat, keine Künstlersozialabgabe zahlen. Die "Cocorda GmbH & Co. Künstler- u. Management KG" zahlte keine (abgabepflichtigen) Honorare an die Sänger aus sondern Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor (Urteil des Bundessozialgerichts vom 2.4.2014, Aktenzeichen B 3 KS 3/12 R). Mehr im Focus-Bericht. Diese Gesellschafter können übrigens nicht über die KSK versichert werden. Weiterführende Informationen im neuen Survival Kit 05.05.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Aufhebung der USt-BefreiungTheater und Orchester haben die Möglichkeit, sich von der
Umsatzsteuer befreien zu lassen. Und auch Finanzämter können sie
sogar zwangsweise von der USt befreien. Die FA beantragen selbst
die USt-Befreiung für das Ensemble und zwar RÜCKWIRKEND für vier
Jahre auch für rechtskräftige USt-Bescheide (BFH-Urteil vom
24.9.98 (VR3 / 98)! 05.05.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps KSK-Aufnahme schwieriger für Künstler, die als Kursleiter tätig sind.Ein Unterrichtsangebot mit primär allgemein-pädagogischer oder sozio- bzw. psychotherapeutischer Zielsetzung fällt nicht unter den Begriff „Lehre von … Kunst“. Entscheidung vom 01.10.2009 ist das BSG (B 3 KS 2/08 R) Diese Entscheidung wird von der KSK neuerdings herangezogen, um Künstlern, die Kurse im Freizeitbereich anbieten, den Zugang zu dem Versicherungsschutz über die KSK zu versagen. Dagegen Info-Schrift 11 der KSK, S. 2 rechts oben! Weiterführende Informationen im neuen Survival Kit 05.05.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Schwierigkeiten mit der Rechtsform GbRDie Rechtsform GbR wird manchmal auf Schwierigkeiten stoßen: Die Kulturstiftung des Bundes soll GbR’s ungerne fördern und nur dann, wenn der Nachweis erbracht ist, dass die GbR seit Jahren gefestigt in gleicher Besetzung existiert. „Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Regel keine Projekte, die von Einzelpersonen bzw. nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen einzelner Personen getragen werden.“ Beim Projekt "Kultur macht stark" stellt der Deutsche
Bühnenverein
Sonderregeln für Gesellschaften bürgerlichen Rechts
(GbR)“ auf: o In einer Anlage zum Förderantrag sind alle Gesellschafter zu benennen; o es muss ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag vorliegen; Auflösungsklauseln und Befristungen dürfen nicht im Projektzeitraum liegen; o es muss ein Geschäftsführer der GbR bestellt und genannt werden, der die GbR im Außenraum rechtswirksam vertritt; o Zahlungen werden nur auf das Konto der GbR geleistet der Zuwendungsvertrag wird auf den Namen der GbR ausgestellt, hat die GbR keinen Namen, sind alle Gesellschafter namentlich aufzuführen; o die Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch; o Umsatzsteuer vom Gesellschafter an GbR sind nicht zuwendungsfähig; o Zuwendungen und
Anteilsfinanzierungen erfordern ggf. eine vorangegangene
Bonitätsprüfung bezogen auf die GbR.“ Manches davon ist überflüssig oder selbstverständlich oder kein Problem. Insgesamt zeigen aber diese „Sonderregeln“ das tiefe Misstrauen gegenüber dieser Rechtsform Eine GbR
ist in ihrer Zusammensetzung ja höchstens durch einen
Finanzamtsbescheid dokumentiert. Sie kann sich von heute auf
morgen auflösen und deshalb haben Zuwendungsgeber Angst, dass
kein Ensemblemitglied übrig bleibt, das regresspflichtig gemacht
werden kann. Das kann aber bei vielen anderen Rechtsformen
genauso passieren und setzt kriminelle Energie voraus. Update
18.7.2014 05.05.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Verdienstsituation von Theaterschaffenden - Umfrage-ErgebnisseEine Umfrage des Portals theaterjobs.de zeigt, dass die Verdienstmöglichkeiten für selbstständige Theatermacher sehr niedrig sind. Ein Viertel der 432 befragten Schauspieler waren dauerhaft armutsgefährdet, d.h. mussten mit weniger als 1200 € brutto im Monat auskommen, ein Viertel der selbstständigen Regisseure verdiente nur 889 € brutto. Zudem arbeiten 16 Prozent der Befragten regelmäßig über 50 Std. pro Woche in ihrem Beruf und trotzdem können davon 15 Prozent nicht von ihrer Theatertätigkeit leben. Für die Umfrage hatten im Mai und Juni 2013 insgesamt 1.817 Theaterleute aus Deutschland, Österreich und der Schweiz online anonym Auskunft über ihre Einkommenssituation gegeben. Die kompletten Ergebnisse der Umfrage Weiterführende Informationen im neuen Survival Kit 05.05.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Auszüge auch aus Buchrezensionen sind lizenzpflichtigAllerdings: "Lizenzfrei und ohne gesonderte Genehmigung möglich ist somit die Nutzung von Auszügen aus Rezensionen, die aus bis zu 25 aufeinanderfolgenden Wörtern bestehen. Möglich ist zudem damit ausdrücklich die Verwendung auf Umschlagseiten und in Klappentexten sowie zukünftig die Bewerbung der besprochenen Bücher im Internet" Landgericht München Az: 21 O 7543/12 03.04.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Fotografen-Namen müssen genannt werdenFotografen sind Urheber, ihre Namen sind bei jeder Veröffentlichung zu nennen. Das wurde noch einmal bestätigt mit dem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 30. Januar 2014 der 14. Kölner Zivilkammer Az.: 14 O 427/13 Fotografinnen können allerdings auch auf ihre Namensnennung verzichten. 03.04.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Vorsicht vor Titelschutzverletzungen!Die Inhaberin des Titelschutzes "Krimidinner" und der Wort-/Bild-Marke des Schriftzuges von "Krimidinner" fordert andere Nutzer dieser Marke mit ihrem Rechtsanwalt auf, eine Unterlassungspflichterklärung zu unterzeichnen. Dafür will der RA bereits 1200 € Gebühren haben. 03.04.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Frei oder Gewerbe?Wenn eine Chefin leitend und verantwortlich tätig ist auf Grund eigener Fachkenntnisse, so führt die Mitwirkung fachlich vorgebildeter Mitarbeiter nicht zu einer Einstufung als Gewerbe. Sie muss allerdings die fachliche Verantwortung für jeden einzelnen Auftrag behalten. Beispiel: eine freiberufliche Englisch-Übersetzerin kann zwar unschädlich Leistungen einer begrenzten Zahl von Englisch-Übersetzern dazu kaufen, nicht aber Übersetzungen aus dem Suaheli, das sie selbst nicht beherrscht. zuletzt
aktualisiert: 21.02.2014
Überprüfungen der Versicherten durch die KSK umfassenderDie Überprüfungen der Versicherten durch die KSK erfolgt jetzt offensichtlich ganzjährig und nicht nur im Rahmen der Abfrage der Einkommensschätzung im Herbst. Die Überprüfung kann jetzt wesentlich detaillierter erfolgen. Jetzt muss frau möglicherweise auch aktuelle Nachweise der künstlerisch/publizistischen Tätigkeit beifügen, Angaben zum Status, zu den Beschäftigten, zum Land der Tätigkeit, wie bisher zu anderen selbständigen Tätigkeiten und sechs(!) ESt-Bescheide von 2014 sogar bis 2019 beilegen. 11.01.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Regelung für Tänzerinnen in der VddB ab 2016Mit der Neuregelung der Sonderregelung der Bayerischen Versorgungskammer für Tanzschaffende, die ab 1.1.2016 für alle Versicherten gilt, können Tänzer/innen eine Abfindung erhalten, wenn sie zwischen dem 35. und 44. Geburtstag weltweit ihren Beruf als Tänzer dauerhaft aufgeben und für 60 Monate Beiträge entrichtet haben. Frau kann sich auch weiterhin freiwillig weiter versichern und so ihre Altersrente während ihrer möglichen zweiten Karriere weiter aufbauen. Ballettdirektoren, Ballettmeister, Choreografen, Trainingsleiter, Ballettassistenten und Choreologen erhalten ab 2016 keine vorzeitige Abfindung mehr, sie erhalten ihre Zusatzrente mit der gesetzlichen Rente in der Regel ab 67. Mehr 21.02.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Umsatzsteuer-Nachforderung für Musik-EnsemblesFinanzämter sollen von Musik-Ensembles, die bisher von der USt nach §4, 20 a umsatzsteuerbefreit waren, 7 % MWSt nacherheben, weil sie öffentlich auftretenden Orchestern nicht vergleichbar seien. Sie sollen sich da auf den „Umsatzsteuer-Anwendungserlass“, Stand 7.2.2014, Punkt 12.5., Abs. 3. (S. 384) berufen (das kann aber m.E. nicht sein!). Wer Genaueres weiß, z.B. einen Prozess anstrengt, soll sich melden. Offensichtlich wird also das Urteil gegen die USt-Zwangsbefreiung jetzt umgedreht und gegen die Musikensembles angewandt. 21.02.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps
Bühnen- und Kostümbildner jetzt unter Umständen nur 7 %Nach dem Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 07.02.2014 soll für die Beurteilung der Steuerermäßigung § 12 Abs 2 Nr. 7 Buchstabe c UStG Anwendung finden. Es soll geprüft werden, ob die Leistungen der Bühnen- und Kostümbildner dem Urheberrechtsgesetz unterliegen: "Für die umsatzsteuerliche Beurteilung der Leistungen der selbständigen Bühnen- und Kostümbildner kommt es entscheidend auf die vertragliche Vereinbarung und deren tatsächliche Durchführung an. Die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben, müssen den wesentlichen Inhalt der Vertragsbeziehungen ausmachen. Davon kann in der Regel ausgegangen werden, wenn für die Aufführung eines bestimmten Bühnenwerkes eigens ein Bühnen- oder Kostümbildner mit dem Entwurf des Bühnenbildes oder der Kostüme beauftragt wurde." Der volle Umsatzsteuersatz von 19 % sei dann anzuwenden, wenn die vertragliche und tatsächliche Tätigkeit der selbstständigen Bühnen- und Kostümbildner sich "in der handwerklichen Umsetzung vorgegebener Gestaltungsformen" erschöpfe „wesentlicher Vertragsinhalt die Herstellung und Lieferung des Bühnenbildes oder der Kostüme" sei. Diese Regelung entspricht ähnlichen Reglungen bei den Grafikern und Layoutern, geht aber nach meiner Ansicht leider an der Realität an den Theatern vorbei. Konsequenz: in Zukunft sollte in den Verträgen nur noch von Entwürfen die Rede sein, auch wegen einer möglichen Aufnahme in die KSK, also "eine Konzeption für das Bühnenbild bzw. die Kostüme zu erstellen und aufführungsreife Entwürfe mit den für die Realisierung notwendigen Details abzuliefern". 21.02.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps SEPA-Lastschriftenkosten zum Beispiel bei einer Genossenschaftsbank 43 Cent je Lastschrift und sind nur mit einem Geschäftskonto möglich. Bei regelmäßig gleichbleibenden und wiederkehrenden Lastschriften reicht eine einmalige Information 14 Tage vor der Buchung über Betrag und Fälligkeit. Veranstalter von Kursen sollten ihre neuen Kursteilnehmer bitten, das SEPA-Basis-Lastschriftmandat (SEPA Direct Debit Mandate) auszufüllen. Das Formular bekommen sie bei ihrer Bank oder im Web bei den Sparkassen. Für die bisherigen Kursteilnehmer gilt die alte Einzugsermächtigung weiter, die Umstellung sollte aber mitgeteilt werden. 21.02.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Designobjekte urheberrechtlich geschütztEine Spielzeug-Designerin hat nach 5 Jahren Rechtsstreit mit Unterstützung von ver.di erreicht, dass der Bundesgerichtshof (AZ IZR 143/12) festgestellt hat, dass „Designobjekte, die einem Gebrauchszweck dienen, urheberrechtlich genauso schutzfähig sein können wie Werke der bildenden Kunst“. Das Urteil beruht auf der 2004 geänderten Gesetzeslage im Verhältnis von Geschmacks- und Urheberrecht. zuletzt
aktualisiert: 14.01.2014
Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen - Zugang leichterDie freiwillige Weiterversicherung in der Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen, auch bekannt als „Bayerische“, ist jetzt nicht mehr davon abhängig, dass man zunächst mindestens 12 Monate bei einem Mitglied der VddB, also einem „großen“ Theater, beschäftigt war, jetzt reicht auch eine nicht näher definierte Anstellungszeit. Nach also beispielsweise einem Gastengagement (bei dem mann darauf achten sollte, dass Pflichtbeiträge abgeführt werden, frau eine Abrechnung und Mitgliedsnummer der VddB erhält), kann frau also die „Erklärung der Weiterversicherung“ ausfüllen und dazu Merkblatt Nr 20 studieren. Die Erklärung sollte mit Bedacht ausgefüllt werden. Diese Form der Altersvorsorge scheint mir besonders für junge Leute sinnvoll. zuletzt
aktualisiert: 17.12.2013
Spendenbescheinigungen - amtl. Formular wieder geändertDas Bundesministerium für Finanzen hat mit Rundschreiben vom 07.11.13 die Muster für die Bestätigung von Spenden an gemeinnützige Körperschaften aktualisiert. Vereine, die Spendenbescheinigungen ausstellen dürfen, müssen daher ihre Vorlagen ebenfalls aktualisieren. Die verbindlichen Muster für Spendenbescheinigungen sind im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung abrufbar. Download Vorlage (dort im Anhang 3 und 4, Änderungen dort fettgedruckt). Aktuelle, benutzbare (!) Formulare im Survival Kit. 17.12.2013 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Kapitalleistungen geringer besteuertFette Einmalzahlungen aus ablaufenden Kapitalleistungen aus Versorgungswerken müssen nach einem erstaunlichen Urteil des Bundesfinanzhofes vom 4. Dezember 2013 als "außerordentliche Einkünfte" nur der ermäßigten Besteuerung nach § 34 EStG unterworfen werden. 17.12.2013 Keine UmsatzsteuerZwangsbefreiung für a-cappella-Gruppe
06.11.2013 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Autorenversorgungswerk der VG WortNeuerdings gibt es einen höheren Zuschuss, und zwar bis zu 7.500 Euro. Voraussetzung ist, dass man und frau den neuen Richtlinien genügt
06.11.2013 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Tanzstudio gewerblich?Gewerbeamt Gummersbach setzt gerichtlich durch, dass Tanzstudio für Ballett und HipHop als gewerbliche Tätigkeit angemeldet werden muss. - Wenn die physische Erholung im Vordergrund steht und die pädagogischen Ziele in den Hintergrund treten, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit. (Kindererholungsheim (BFH 9.4.1975)
06.11.2013 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps GVL-Tantiemen für im TV gesendetes TheaterGVL: Auch die Mitwirkung an Bühnenproduktionen (z.B. Oper, Operette, Musicals, Theater, Comedy, Kabarett) kann im Online-Meldeportal ARTSYS.GVL eingetragen werden. Es handelt sich jedoch nur Gesamtbühnenwerke, die von Fernsehsendern ausgestrahlt wurden. www.gvl.de und auf www.artsys.gvl.de KSK-PrüfungÜberprüfung der Einkommensmeldungen der Versicherten durch die KSK, siehe http://kuenstlerrat.de/special_ksk_ueberpruef zuletzt
aktualisiert: 26.09.2013
KSK-Einkommen-Schätzung 2023Jahresmeldung der Versicherten an die KSK für 2023: die zehn Gebote http://kuenstlerrat.de/tipps_c.htm#gebote 13.10.2014 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Vom Tisch, erledigt und beerdigt: Kein Abführen der KSK-Abgabe durch Künstler!zum Thema siehe http://kuenstlerrat.de/tipps_e.htm#pannik0 Mit Schreiben vom 10.9.2013 an Herrn Bosbach (MdB) und gleichlautend an all die, die ihr Unverständnis und ihre Besorgnis geäußert haben, teilt die Bundesministerin für Arbeit und Soziales mit: „… Es ist nicht geplant, daran [am KSVG] etwas zu ändern…. Die zuständige Arbeitsgruppe [OMS] hat unter Beteiligung von Vertretern der Versicherten, der Verwerter, der Arbeitgeberverbände und der Künstlersozialkasse unterdessen entschieden, diesen Vorschlag [der Arbeitgeberverbände] nicht weiterzuverfolgen.“ siehe auch 26.09.2013 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Petition zur KSK-Abgabe-Prüfung erfolgreichDie Petition für die Verpflichtung der DRV, die KSK-Abgabe-Prüfung regelmäßig durchzuführen, war mit 70.000 Unterschriften erfolgreich, demnächst wird es eine Anhörung im Petitionsausschuss geben. Zur Petition siehe http://kuenstlerrat.de/tipps_e.htm#pannik Dazu auch Artikel von Neidert/Segebrecht in "politikundkultur" 5/13 S. 4 über die Prüfungen der Deutschen RentenVersicherung mit dem Tenor‚ durch gesetzlich festgezurrte Überprüfungen wird die DRV nicht wesentlich mehr KSK-Abgabe eintreiben können wie bisher. 'Die fetten Jahre sind leider vorbei.‘ Wenn aber nicht alle vier Jahre zwingend geprüft wird, fallen möglicherweise Teile der KSK-Abgabe durch Verjährung aus. Das könnte die KSK-Einnahmen schon erheblich reduzieren und den KSK-Abgabesatz in die Höhe treiben. 26.09.2013 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Hauptberuflich / nebenberuflich?Der GKV-Spitzenverband hat Hauptberuflichkeit auf Grund der neuen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts neu definiert und dazu eine Information herausgegeben "Grundsätzliche Hinweise zum Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit" (Fassung vom 11.6.2013). Dabei ist der auffälligste Unterschied zu früheren Fassungen, dass die Beschäftigung eigener Arbeitnehmer nicht mehr als ein so starkes Indiz für Hauptberuflichkeit gewertet wird. 26.09.2013 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Umsatzsteuerbefreiung für ein Varieté-TheaterUmsatzsteuerbefreiung für ein Theater an der Grenze zwischen Theater und Varieté. Nach eineinhalb Jahren Bearbeitungszeit hat ein Regierungspräsidium nach Rücksprache mit dem Kulturministerium der Argumentation durch die Künstlerberatung Stefan Kuntz entsprochen und die entsprechende Bescheinigung ausgestellt. 26.09.2013 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Rentenversicherungsbeiträge im Steuerbescheid berücksichtigt?
Für KSK-Versicherte werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet und automatisch in der Einkommensteuerfestsetzung berücksichtigt. Seltsamerweise aber nicht die Rentenversicherungsbeiträge. Grund ist, dass im Einkommensteuergesetz bisher nicht geregelt ist bzw. versäumt worden zu regeln, die Rentenversicherungsbeiträge, die die selbständigen Künstler / Publizisten abführen, elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Daher fehlen diese auch auf den KSK-Bescheinigungen. Die Rentenversicherungsbeiträge müssen extra in der ELSTER-Steuererklärung angegeben werden, in der Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 4, Feld 300. Trotz der papierlosen ELSTER-Einkommensteuer-Erklärung müssen jede Menge Unterlagen in Papierform (Kopie) nachgereicht werden, z.B. Kapitalertrag-Steuerbescheinigungen, Spendenbescheinigungen, Lebensversicherungsauszahlungen, Kosten für Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Unfall-, Haftpflicht-, Renten-, Lebens- und Berufsunfähigkeits-versicherungen, für Wahltarife,(Auslandsreise-/ Zahn-/ Haftpflicht-) Zusatzversicherungen etc. Es ist also ratsam, den Einkommensteuerbescheid zu prüfen, ob alle Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt wurden. 15.08.2013 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Antragspflichtversicherung"Antragspflichtversicherung" oder "Pflichtversicherung auf Antrag" oder "freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung für Selbständige: Ob frau diese Versicherung abschließen oder weiterführen soll, ist sehr schwierig zu beantworten. Die Antwort hängt entscheidend davon ab, welche Mentalität der Selbständige hat, ob er tatsächlich irgendwann sagen wird: „Ich hab weniger als 15 Stunden Arbeit“, denn das passt eigentlich sehr schlecht zum Selbstverständnis von Selbständigen. Also vielleicht sollte nur diejenige diese Versicherung abschließen, die auch wirklich gewillt ist, die Leistungen in Anspruch zu nehmen. Beispiel: Nach 6 Jahren hat ein Duo rund 8500 € in die Versicherung eingezahlt, sieht aber keinen Grund, die Versicherung in absehbarer Zeit in Anspruch zu nehmen – hätte das Duo mit dem Geld nicht auch was Anderes machen können?! Nach einem IAB-Kurzbericht haben übrigens nur 1 % der Befragten die Leistung in Anspruch genommen. (Grundlegende Informationen dazu im Survival Kit Kap. 7.1.) 15.08.2013 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Datenschutz im Marketing und in der Personalverwaltung2009 wurde ein verschärftes Gesetz zum Datenschutz in Kraft gesetzt. Laut vereinsknowhow.de berichten einige Vereine über Probleme bei der Zuweisung von Fördermitteln von öffentlichen Stellen, da diese einen Nachweis über das datenschutzgerechte Verhalten bei der geförderten Maßnahme fordern. Es gibt zwei Problembereiche: Marketing: Personenbezogene Daten sind die Grundlage für ein wirkungsvolles Marketing. Um Verbraucher zu schützen, wird die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten von strengen gesetzlichen Vorschriften geregelt. Weitergabe von Personaldaten an Dritte: Grundsätzlich dürfen Personaldaten nur von der Personalabteilung und dem Vorgesetzten eingesehen werden. Daten werden aber häufig zum Beispiel an Buchhaltungsunternehmen übermittelt. Dazu muss ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen werden. Der Arbeitnehmer muss über die Weitergabe seiner Daten informiert werden. Auf der Seite www.BE-protected.de gibt es weitere ausführliche Informationen zu den Anforderungen des gesetzlichen Datenschutzes. Das Webseiten-Impressum sollte erweitert werden durch Datenschutzerklärungen für die Nutzung von Google Analytics, Twitter und Facebook, zum Beispiel so: „Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. Google Analytics verwendet sog. “Cookies”, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Diese Website nutzt die IP-Anonymisierung und deshalb wird Ihre IP-Adresse von Google gekürzt (…) Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google Inc. in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.“ 15.08.2013 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Neue Rechtsform „Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung“Im Juli 2013 ist das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) in Kraft getreten. Die neue Rechtsform ist eine Variante der Partnerschaftsgesellschaft für freie Berufe, die bei beruflichen Fehlern die Haftung der Gesellschaft auf deren Einlagevermögen (Höhe nicht vorgeschrieben) beschränkt. Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung ist, dass die Partnerschaft eine Haftpflichtversicherung abschließt und bei der Eintragung in das Partnerschaftsregister nachweist. Freie Berufe mit gesetzlichem Berufsrecht (Unter "Berufsrecht" werden diejenigen Rechtsvorschriften verstanden, die Zugang und Berufsausübung der freien Berufe regeln.) können jederzeit durch eine entsprechende Regelung in ihrem Berufsrecht zu ihrer Mindestversicherungssumme hinzutreten. Mehr Mehr zur Partnerschaftsgesellschaft im Survival Kit Kap. 3.9 15.08.2013 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Regisseure und Choreographinnen endlich umsatzsteuerfreiIm
Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie heißt es nun
endlich auf S. 44: "Steuerfrei sind auch die Umsätze von
Bühnenregisseuren und Bühnenchoreographen", allerdings nur an
Theatern, die ihrerseits nach §4 Nr. 20 UStG von der Umsatzsteuer
befreit sind, und nur, wenn sie eine Bescheinigung der "zuständigen
Landesbehörde" haben, dass ihre künstlerische Leistungen diesen
Theatern "unmittelbar dient". Das bedeutet, ein Theater kann seit
1.7.2013 eine Regie nur dann umsatzsteuerfrei vergüten, wenn das
Theater selbst umsatzsteuerbefreit ist, (dann „schlägt die
USt-Befreiung durch“), wenn die Regisseurin eine Bescheinigung hat,
wenn das umsatzsteuerbefreite Theater nicht etwa eine Regie an einem
nicht-umsatzsteuerbefreiten Theater bezahlt. Wenn die Choreographin
für eine nicht-umsatzsteuerbefreite Bühne arbeitet oder die
Bescheinigung nicht hat, muss sie 19 % USt berechnen, sofern sie
über die Kleinunternehmerregelung (> 17.500 €) liegt. 23.07.2013 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Kunsthandel jetzt 19 % MwSt.Der neue § 25a UStG im Artikel 10 (S. 48) des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften legt fest: Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % für Originale der Bildenden Kunst gilt nur noch, wenn die Werke von der Urheberin direkt oder in Kommission verkauft oder wenn sie von außerhalb der EU eingeführt werden; Bei allen anderen Verkäufen von Kunstwerken, vor allem im Kunsthandel, gilt in Zukunft der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Kunsthändler und Wiederverkäufer können die Differenzbesteuerung in einer neuen, pauschalisierten, aber komplexen Form anwenden, bei der die Mehrwertsteuer pauschal an 70 Prozent des Verkaufspreises bemessen wird. Ein Blick in die Details ist nötig. Diese Regelungen sind ebenfalls seit dem 1.7.2013 in Kraft. 23.07.2013 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Eine Gutschrift ist eine Gutschrift und das muss auch drüber stehenWer (z.B. als Festival, Agentur oder Verlag) mit Lieferanten oder Dienstleistern (Kursleitern, Künstlern) zu tun hat, die entweder Schwierigkeiten haben, selbst eine ordentliche Rechnung zu schreiben oder wer den geschuldeten Betrag selbst festlegt (Tantiemen), muss nicht auf eine Rechnung warten sondern kann die Abrechnung selbst mit Hilfe einer Gutschrift vornehmen. Seit Inkrafttreten des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes (s. 46) am 1. Juli 2013 muss er die eigene Abrechnung unbedingt als "Gutschrift" bezeichnen, wenn er die gezahlte Umsatzsteuer aus Abrechnungen über mehr als 150 Euro geltend machen will. Dazu muss er natürlich wissen, ob der Zahlungsempfänger überhaupt USt-pflichtig ist und seine Steuernummer kennen (im vorher geschlossenen Vertrag festhalten!) Soll einem Kunden ein Betrag zurückerstattet werden, so wird das „Rechnungskorrektur“ genannt und nicht „Gutschrift“. 19.11.2013 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Pressezitate unter 200 Zeichen!Das Westfälische
Literaturbüro lässt Pressezitate bei den Autorenprofilen wieder
zu, wenn u.a. folgende Regeln beachtet werden (es erscheint mir sehr
sinnvoll, diese Regeln auch auf den eigenen Webseiten zu
beherzigen): „Um das Risiko so gering wie möglich zu halten, dass
das Angeben von Zitaten in Ihren Profilen zu rechtlichen Problemen
führen könnte, bitten wir Sie, folgende Regeln zu beachten: 23.07.2013 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Double-StreitEin Wirt in Schönau hatte 2011 eine Schlagernacht veranstaltet und dabei ein „Helene-Fischer-Double“ angekündigt. Er war der Ansicht, dass die Double-Eigenschaft genügend transportiert wurde. Helene Fischer war anderer Ansicht. Der Wirt gab zwar die geforderte Unterlassungserklärung ab, wollte aber die Anwaltskosten nicht zahlen. In der Berufung urteilte das Landgericht im Mai 2013, dass durch die Schlagernacht ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Fischer vorlag. Bei Anni Perkas Darbietung handele es sich nicht um eine eigene künstlerische Leistung, sondern um eine reine Nachstellung des Schlagerstars. Der Wirt zahlte darauf die Anwaltskosten in Höhe von 755 €. Siehe auch und hier „Markenärger bei Apokalypse im Advents-Bauhaus“ und Gebühren zuletzt
aktualisiert: 10.06.2013 Aufsichtspflichten bei Veranstaltungen§38 Abs. 2 und §40 Abs.5 der aktuellen Versammlungsstättenverordnung bzw. Sonderbauverordnung sehen vor, dass eingewiesene, zuverlässige und sachkundige Personen mit entsprechender Fachkompetenz die Aufsichtspflichten bei Veranstaltungen erfüllen. Für Kommunen und Vereine besteht die Möglichkeit im Rahmen der „AKTION: Sicherheit“ einen kostenfreien Termin für einen Fachvortrag zu erhalten. 10.06.2013 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Rundfunk-Journalisten lohnsteuerpflichtig?In einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Münster vom 22.3.13 wird festgelegt, dass Ausnahmebescheinigungen nach dem „Künstlererlass“ von 1990 für freie Mitarbeiter für Rundfunk und Fernsehen zu widerrufen sind, wenn die Tätigkeit von vorneherein auf Dauer angelegt ist. Für sie muss als Nicht-Selbständige vom Arbeitgeber Lohnsteuer abgeführt werden. Erläuterungen von Steuerberater Jasper vom 1.8.2010 10.06.2013 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Steuerfreiheit für Kursleiterhonorar nur für EinkommenssteuerKurs-/Übungsleiterhonorare bleiben umsatzsteuerpflichtig,
denn der Kursleiter ist nicht ehrenamtlich tätig. Er hat einen
Anspruch auf Bezahlung und seine Tätigkeit unterliegt einem
„eigennützigen Erwerbsstreben“. Das geht nach meiner Ansicht aus dem
neuen
Erlass des
Bundesfinanzministerium (BMF) vom 27.03.2013, IV D 3 - S
7185/09/10001-04 hervor. Die Einkommenssteuerfreiheit wird im §
3 Nr. 26 ESTG geregelt. Dort wird als ein Kriterium unter anderen
die Nebenberuflichkeit festgelegt, die wird definiert im
R 3.26 LStR Eine Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, wenn
sie - bezogen auf das Kalenderjahr - nicht mehr als ein Drittel der
Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt.
Eine Tätigkeit wird nicht nebenberuflich ausgeübt, wenn sie als
Teil der Haupttätigkeit anzusehen ist. Die künstlerische Tätigkeit
als Kursleiter darf nicht Teil der hauptberuflichen Tätigkeit als
Künstler bei demselben Auftraggeber sein, sondern muss sich z.B.
durch einen extra Vertrag davon trennen lassen. Mehr
FG Düsseldorf Urteil vom 29.02.2012, 7 K 4364/10 L.. 10.06.2013 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Auch gemeinnützige Vereine möglicherweise umsatzsteuerpflichtigAuch e.V.‘s können umsatzsteuerpflichtig werden. Die Gemeinnützigkeit hat keine Auswirkungen auf die USt-Pflicht. Wegen des nichtunternehmerischen Bereichs und häufig steuerbefreiten Umsätzen ist ein Vorsteuerabzug in gemeinn. Vereinen nur anteilig möglich. Wird die Aufteilung anhand der Umsätze vorgenommen, bleiben Spenden und echte Zuschüsse außer Ansatz. Der prozentuale Vorsteuerabzug auf Grund des Verhältnisses von steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen ist eine schwierige Materie (Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 7.9.2006). Wer auf der sicheren Seite sein will, stellt einen Antrag auf verbindliche Auskunft oder lässt die in Frage kommenden Bereiche des Vereins nach § 4, 20 a von der USt befreien. Zu der USt-Pflicht eines Vereins gibt es viele Sonderregelungen. Zwei neuere Finanzgerichtsurteile klären die Berechnung des Aufteilungsmaßstabs bei einem nur anteiligen Vorsteuerabzug (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.05.2012, AZ: 5 K 5347/09, Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 13.12.2012, AZ: 6 K 1010/10) (BFH, Urteil vom 14.4.2008, XI B 171/07), siehe auch vereinsknowhow vom 27.5.2013 10.06.2013 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Mecker-Ecke auf FacebookDie traurigsten & unverschämtesten Künstler-Gagen & Audition-Erlebnisse gestartet von Johannes Schatz. 10.06.2013 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Rentenversicherung prüft Status von HonorarkräftenDie Deutsche Rentenversicherung (DRV) überprüft Unternehmen jetzt auch hinsichtlich der Frage, ob Honorarkräfte nicht eigentlich angestellt werden müssen. Schauspielerinnen, Musiker und Tänzerinnen dürfen nicht auf Rechnung, gegen Honorar beschäftigt werden, obwohl das immer noch weit verbreitete Praxis ist. Das ergibt sich aus dem Abgrenzungskatalog. Die Prüfung kann also damit enden, dass der Theaterinhaber für acht als Honorarkräfte beschäftigte Schauspieler für vier Jahre Sozialversicherungsabgaben (und dann auch Lohnsteuer und vielleicht sogar VddB) nachzahlen muss. Wenn er das befürchten muss, muss er sein Theater möglichst vor der Prüfung komplett umorganisieren, auf die bisherige hierarchische Organisationstruktur verzichten und die Künstler bitten, mit ihm als GbR zu arbeiten. Das Umorganisieren einer Tanzcompagnie, die komplette Änderung der Struktur eines Theaters ist eine schwierige Sache, die viel Zeit und Energie braucht. Alles Nötige dazu findet sich an verschiedenen Stellen im Buch „Survival Kit – Freies Theater und Freier Tanz“, aber nicht in einem gesonderten Kapitel – dazu sind die Ausgangslagen zu unterschiedlich. Eine individuelle Beratung ist unumgänglich. Sie gibt Hilfe bei dem Aufbau eines Unternehmens, in dem verschiedene, sich ergänzende Rechtsformen legal und sinnvoll miteinander verknüpft werden, z.B. e.V./GbR, und so unnötige Abgaben vermieden werden. 10.06.2013 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Crowdfundingscheint eine neue Mode der Geldbeschaffung zu sein. Früher
bekam man Geld zusammen, indem man vermögende Leute bat, symbolisch
einen Stuhl (oder etwas mehr) im Theater zu finanzieren, dafür gab’s
dann eine schöne Namensplakette am Stuhl (oder eine Sponsorentafel
im Foyer des Kindergartens) – so wie noch viel früher - Namenszüge
auf Fenstern oder Bänken in einer Kirche. Das war nur der Anfang. Weil es ein
längerer Artikel ist, steht er auf einer extra-Seite - zuletzt
aktualisiert: 4.04.2013
ELStAMArbeitnehmer müssen ihrem neuen Chef nur ihre Steueridentifikationsnummer geben und Ihr Geburtsdatum und mitteilen, ob das ihr Hauptarbeitsverhältnis ist oder ob sie noch andere Arbeitsverhältnisse haben. Der Arbeitgeber versucht dann, die ELStAM-Daten beim Bundeszentralamt für Steuern abzurufen. 4.04.2013 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Kreativraum in voller Höhe absetzbarEin 'Kreativraum', in dem ein Musiker Arrangements plant und Ideen entwickelt, gilt nicht als 'häusliches Arbeitszimmer'; deshalb können die Raumkosten in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und nicht nur mit 1.250 € pro Jahr. Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen (Aktenzeichen 1 K 272/10) vom 31.5.2012 (rechtskräftig)
4.04.2013 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Auskunft vom Finanzamtkostet erst mal nichts, egal ob man anruft oder hingeht. Aus
dem § 89 der Abgabenordnung kann eine Pflicht des FA zu Beratung
abgeleitet werden. Wenn es doch was kosten soll, wird einem das
vorher gesagt. Notizen machen: Sachbearbeiter, Datum, Frage,
Antwort. 4.04.2013 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Leerstellen in KontonummernDie Leerstellen in Kontonummern, Bankleitzahlen und IBAN-Nummern erleichtern zwar die Lesbarkeit. Aber: Wenn man die Nummern auf digitalem Weg (Anhang einer Mail mit Rechnung) verschickt, wird der Empfänger in der Regel versuchen, die Nummer mit ‚Paste and Copy‘ in sein Überweisungsformular zu übertragen. Enthalten die Nummern aber Leerstellen, kommt es zu Fehlern, denn die Felder in den Bank-Formularen vertragen keine Leerstellen. Also bitte Leerstellen weglassen! 4.04.2013 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Ehrenamtsstärkungsgesetzist am 1.2.2013 tatsächlich in Kraft getreten und zwar rückwirkend zum 1.1.2013. Der Übungsleiterfreibetrag (§ 3 Nr. 26 EStG) wird von 2.100 auf 2.400 € erhöht. Der Ehrenamtsfreibetrag (§ 3 Nr. 26a EStG) erhöht sich von 500 auf 720 €.
Neu ist die Möglichkeit einer Rücklage für die beabsichtigte Wiederbeschaffung von Wirtschaftsgütern.
4.04.2013 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Elterngeldfür Selbständige: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=187874.html Der Elterngeldrechner ist noch nicht auf dem Stand 2013!
"Wenn Selbstständige Kinder kriegen“: Die neue 18. Auflage des Ratgebers ist auf Rechtsstand Jan. 2015 Das Elterngeld Plus mit „Partnerschaftsbonus“ kann auch für Selbstständige eine sinnvolle Möglichkeit sein, die Bezugsdauer des Elterngelds zu verlängern, auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus. Denn aus einem Monat Basiselterngeld werden zwei Elterngeld-Plus-Monate. Download 2.2.1 ______________________________________________
War das für Sie irgendwie nützlich? Wie wär's dann mit einer Spende? 4.04.2013 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps |
zuletzt aktualisiert: 29.12.2015 |