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Tipps / Fundgrube
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____________________________________________________GbR-Innengesellschaft: Schwierigkeiten mit der KSKWenn die Innen-GbR von der KSK akzeptiert wäre, wäre das ja
gut für all die Künstler, die Angst haben vor einer Beteiligung
als Gesellschafter in einer "normalen" GbR.
zuletzt
aktualisiert: 09.12.2019
Rückerstattung von Krankenkassenbeiträgen, VddBDie VddB ist der Ansicht, „dass Ergänzungs-, bzw.
Zusatzbeiträge zu Pflichtbeiträgen nicht in die Berechnung
miteinbezogen werden können. In Jahren mit sowohl Pflicht- als
auch Weiterversicherungsbeiträgen werden die Ergänzungs- und
Zusatzbeiträge anteilmäßig zugerechnet.“ Das ist nicht legal und
dagegen sollten sich Rentner wehren, die in einem Jahr sowohl
Pflicht- als auch Weiterversicherungsbeiträge gezahlt haben und
deren Rückzahlung zu viel einbehaltener Versicherungsbeiträge
deshalb einige hundert € zu mager ausfällt. (Mehr bei mir,
Stichwort „Krumm“), siehe auch
http://kuenstlerrat.de/tipps_g.htm#back und
09.12.2019 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Was wird die Grundrente bringen?Die Koalition hat sich auf ein Konzept zur Grundrente
geeinigt. Alle Rentner sollen ab dem 1. Januar 2021 einen
Zuschlag auf die Rente bekommen, wenn sie 35 Jahre lang Beiträge
geleistet haben und ihre Beitragsleistung unter 80 Prozent, aber
über 30 Prozent des Durchschnittseinkommens liegt. Diese
Grundrente soll es nur für diejenigen geben, deren monatliches
Gesamteinkommen bei Alleinstehenden nicht mehr als 1.250 € und
bei Paaren nicht mehr als 1.950 € ausmacht. "Dabei wird das zu
versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung des steuerfrei
gestellten Anteils der Rente und aller Kapitalerträge zugrunde
gelegt", heißt es im Koalitionsbeschluss. Eine Vermögensprüfung,
wie es sie etwa für die Grundsicherung im Alter oder auch bei
Hartz IV gibt, ist nicht vorgesehen. Auch selbst genutztes
Wohneigentum wird nicht herangezogen.
09.12.2019 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps
Wem gehören die Adressen?Bei Gründung einer GbR, während ihrer Existenz und vor
allem bei Auflösung ist ein häufiger Streitpunkt die Frage „Wem
gehören die Kontaktdaten?“. „Jeder Gesellschafter bringt in die
Gesellschaft bisherige Kontakte ein. Sie gehören ihm allein. Er
stellt sie der GbR für Nutzungen zur Verfügung. Sie werden nicht
gemeinsames Vermögen. Der Wert dieser Nutzung wurde gemeinsam und
einvernehmlich festgelegt. Um den Mehrwert der von A eingebrachten
Kontakte auszugleichen, vereinbaren die Gesellschafter, dass A aus
den Einnahmen der Gesellschaft, sofern diese dies zulassen,
monatlich 100 € erhält, bis eine Summe von 2.000 € erreicht ist. zuletzt
aktualisiert: 10.10.2019
KSK Prüfung als HerbststurmAlle Jahre wieder stürmt die Prüfwelle der KSK über das
Land und bringt die eine oder andere Künstlerin in Panik: 10.10.2019 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps TransparenzregisterVereine bekommen
von der Bundesanzeiger Verlag GmbH Bescheide über die
Jahresgebühr von 2.50 € für die Führung des
Transparenzregisters. Das ist kein Witz, sondern muss bezahlt
werden.
10.10.2019 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Datenschutz-Entlastung für kleine BetriebeKleine Betriebe und Vereine werden entlastet: Die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, greift künftig erst ab einer Personenzahl von 20; bisher waren es 10. Die Einwilligung von Beschäftigten zur Datenverarbeitung wird vereinfacht. Sie muss nicht mehr zwingend schriftlich erfolgen - künftig reicht auch eine eMail. Bundesrat 20.9.19 10.10.2019 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Krankengeld auch nach GesundzeitenKrankengeld nach insgesamt 42 Tagen Ausfall wegen derselben
Krankheit, auch unterbrochen, nicht mehr nach sechs
zusammenhängenden Wochen. Urteil des BSG vom 28. März AZ
B 3 KR 15/17 R 10.10.2019 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Unterrichtsmaterialien umsatzsteuerbefreitUnterrichtsmaterialien sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie als unselbständige Nebenleistung zur von der Umsatzsteuer befreiten Hauptleistung (dem Unterricht) gehören. Das gilt auch für selbst entworfene Unterrichtsmaterialien, die gegen Entgelt an die Schüler weitergegeben werden, unter der Bedingung, dass diese Materialen sich inhaltlich auf den Unterricht beziehen, zum Einsatz im Unterricht gedacht sind und nicht woanders bezogen werden können. Mehr im Survival Kit digital plus Kap. 4.7.1.6 10.10.2019 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps
Sonderkonditionen für alleMitglieder können vergünstigte oder kostenfreie Leistungen eines gemeinnützigen Vereins beziehen. Diese müssen aber auch Nichtmitgliedern offen stehen. Wenn Mitglieder oder bestimmte Gruppen Sonderkonditionen erhalten, muss das klar geregelt sein; daraus darf sich keine Begünstigung der Mitglieder ergeben. FG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2019, Az. 6 K 3664/16 K, F, AO 10.10.2019 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Ist Sampeln Diebstahl?Seit mehr als 20 Jahren streiten Kraftwerk und Pelham über die Frage, ob Pelham 2 Sekunden verwenden durfte. Der Europäische Gerichtshof (Urt. 29.07.2019, Az. C-476/17) hat entschieden, dass das Tonträger-Sampling ohne die Zustimmung des Rechteinhabers zulässig ist, „wenn der Schöpfer des neuen Werks ein Audiofragment (Sample) nutzt, das einem Tonträger entnommen und beim Hören des neuen Werks wiedererkennbar ist“ – unter der Voraussetzung, dass es um die geistige oder musikalische Auseinandersetzung geht. Musikfragmente könnten übernommen werden, „um ein neues und davon unabhängiges Werk zu schaffen“. Um ein Zitat handele es sich, wenn das Sample das Ziel habe, mit dem Ursprungswerk zu interagieren. Abgeschlossen ist der Rechtsstreit damit noch lange nicht. Eine Ausnahme vom Vervielfältigungsrecht jenseits der vom EuGH vorgegebenen Möglichkeiten dürfte damit über § 24 Abs. 1 UrhG nicht möglich sein. Mehr im Survival Kit digital plus Kap. 9.2. 10.10.2019 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Ausweis von MWSt auf den eigenen RechnungenAuf einem Beleg darf von Nicht-Umsatzsteuerpflichtigen die
MWSt nicht separat angegeben werden, sie wird ja auch nicht
abgeführt. Beispiel: Üblich ist das nicht. Üblich ist es, mit dem Auftraggeber ein Pauschalhonorar inklusive aller Nebenkosten über 970 € zu vereinbaren und dann auch in Rechnung zu stellen. Ein Ausweis der in den Nebenkosten enthaltenen MWSt (im obigen Beispiel insgesamt 48,80 €) wäre falsch und würde bei strenger Prüfung durch das Finanzamt eine Umsatzsteuerpflicht auslösen. Mehr im Survival Kit digital plus Kap. 4.2.
10.10.2019 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Umsatzsteuerbefreiung begrenztEine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer wird immer
öfter beschränkt ausgestellt, das heißt, sie gilt wirklich nur für
die Auftritte, in denen Mitarbeiter des Theaters / Orchesters auf
der Bühne stehen. 10.10.2019 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps
Mindesteinkommen für KSK-Aufnahme / Lektorate / ÜbersetzungenDas bisherige Mindesteinkommen für die Aufnahme in die Künstlersozialversicherung ist mit dem Urteil vom 4. Juni 2019 des Bundessozialgerichtes (B 3 KS 2/18 R) infrage gestellt worden. Berufsanfängerinnen müssen der Künstlersozialkasse nicht mehr Einnahmen in einer gewissen Höhe nachweisen; als Beleg der Erwerbsmäßigkeit ihrer Tätigkeit reichen auch Nachweise z.B. über das eigene Marketing. Außerdem stellt das BSG fest: „Ein genereller Ausschluss des Lektorats für wissenschaftliche Texte (hier: „Korrektorat und die Formatierung einer Masterarbeit“) ist nicht gerechtfertigt. Insbesondere ist im Hinblick auf den eigenschöpferischen Gehalt der Tätigkeit kein grundsätzlicher Unterschied zum stilistischen Lektorat erkennbar.“ Dissertationen und Habilitationsschriften sind Veröffentlichungen: „…bei Übersetzungen ist eine Differenzierung zwischen belletristischer und wissenschaftlicher Literatur grundsätzlich nicht angezeigt. Übersetzungen von Literatur in diesem weitgefassten Sinn gehören in der Regel und so auch hier zu den publizistischen Tätigkeiten.“ zuletzt
aktualisiert: 22.7.2019
Verluste als Kursleiter absetzbarVerluste aus einer nebenberuflichen
Tätigkeit als Kursleiter bei gemeinnützigen Einrichtungen können
steuerlich gelten gemacht werden, auch wenn die Einnahmen den
Freibetrag von 2.400 € nicht übersteigen (BFH VIII R 17/16)
22.7.2019 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Steuererklärung besser jetztSteuererklärung für 2018: bis 31. Juli
2019. Nicht verlängern, sondern besser jetzt erledigen, weil der
Steuerbescheid schon im Herbst hilfreich ist für die
KSK-Einkommensschätzung 2020.
22.7.2019 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Kindergeld erhöhtKindergeld beträgt (2019) jetzt 204 € für das 1. und 2. Kind, 210 € für das 3. Kind, 235 € für jedes weitere Kind. 22.7.2019 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Ensemble KSK-abgabepflichtig?Manche Ensembles eiern ein bisschen rum mit der Entscheidung, ob sie nun wirklich eine GbR sein wollen (als GbR alles gemeinsam beschließen und verantworten), oder ob sie nicht doch eine Chefin haben (die die Ensemblemitglieder feuern oder anheuern kann nach eigenem gusto). Sie glauben, dass das nicht wirklich nötig ist, sich zu entscheiden. Doch, ist es. Beispiele:
Spitzfindige Ensemblemitglieder könnten bei diesen Fragen auf die Idee kommen - vor allem, wenn es zu brenzligen Situationen kommt - das Vorliegen einer GbR-Innengesellschaft zu behaupten – auch im Nachhinein. Kurz also zur Innengesellschaft: Die Innengesellschaft nimmt
nicht am Rechtsverkehr teil. Nur Rechtsbeziehungen der
Gesellschafter untereinander richten sich nach dem
Gesellschaftsrecht. Sie ist im Gegensatz zur Außengesellschaft
weder rechts- noch parteifähig. Nur eine Gesellschafterin tritt
nach außen hin auf. Die eine Gesellschafterin ist also nach
außen hin Inhaberin/Einzelunternehmerin. Im Innenverhältnis
arbeitet sie dagegen mit mehreren Personen zusammen, daher die
Bezeichnung Innengesellschaft.
mehr 22.7.2019 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Portoerhöhungenab 1.7.2019 unter anderem: 22.7.2019 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps OnlinebankingManche Banken, die bisher noch iTAN-Verfahren (Nummern auf einer Papierliste) angeboten haben, werden zum 14.9. neue Verfahren anbieten müssen. Rechtzeitig die Bank fragen, sich dran gewöhnen, und die Bank-Post diesmal nicht achtlos beiseite legen. Auch Änderungen bei Kreditkarten.
Ausgliedern einer nicht-künstlerischen Tätigkeit in eine UGWer neben seinen künstlerischen Gewinnen
nicht-künstlerische/nicht-publizistische Gewinne über 5.400 €
hat, kann auf die Idee kommen, den nicht-künstlerischen Bereich
auszugliedern, zum Beispiel in eine UG. Aber: Bevor Sie hier
weiterlesen, bitte zuerst die Kapitel 3.5 und 3.5.1 und 6.1.12.1
im Survival
Kit digital plus lesen.
zuletzt
aktualisiert: 2.5.2019
Dürfen Musikschullehrerinnen gegen Honorar beschäftigt werden?Dazu finden Sie unter folgenden Links weiteres Material:
2.5.2019 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Von der PKV in die GKV über die KSK vor dem 55. Geburtstag96 Stunden vor seinem 55. Geburtstag, auf den letzten Drücker, wollte ein Webdesigner die PKV verlassen und deshalb über die KSK versichert werden. Vier Monate später kam nun tatsächlich der positive Bescheid, dass ab 31.01.2019 Versicherungspflicht in der RV besteht und ab 01.06.2019 in GKV und PV. Mehr im Survival Kit digital plus Kapitel 6.1.7.3
2.5.2019 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Rechnung ändern, um KSK-Abgabe zu sparen?Eine freie Lektorin arbeitet seit vielen Jahren und ist
natürlich in der KSK. Nun verlangt ihr Hauptkunde, dass auf
ihren Rechnungen nicht mehr „Lektoratsleistungen“, sondern
„Korrektoratsleistungen“ steht, da er partout keine KSK-Abgaben
bezahlen will – für keine seiner freien Mitarbeiterinnen. Und
ändert sie sogar selbst! Das ist illegal. Aber wenn frau da
nicht mitmacht, dürfte sie ihren Job los sein. Also wie
lavieren?
2.5.2019 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Zertifikat gegen den ScheinMitglieder des Bundesverbands Freiberuflicher Kulturwissenschaftler können ein Zertifikat „Selbständig im Museum“ beantragen. Der Verband fragt dazu seine Antragsteller: Hat ein Unternehmen Angestellte, eine betriebliche Versicherung? Werden Angebote erstellt? Wird in Werbung investiert? Gibt es AGB, die die Weisungsbefugnis des Auftraggebers ausschließen? Mit diesem Zertifikat soll eine mögliche Prüfung einer eventuellen Scheinselbständigkeit im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens eher positiv ausgehen. In den allermeisten Fällen geht sie negativ aus. Mehr in „Politik Kultur“ 4/19, Seite 9 Mehr im Survival Kit digital plus Kapitel 6.1.10.2
2.5.2019 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps
Neuerungen im MarkengesetzJetzt können auch z.B. Sounds und digitale Darstellungen als Marken eingetragen werden. mehr → Kap. 9.3. im Survival Kit digital plus zuletzt
aktualisiert: 4.2.2019
Kurzfristig Beschäftigte und ALG 1Um Arbeitslosengeld I zu erhalten, müssen kurzfristig Beschäftigte (Drehtage) innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosigkeit nur sechs Monate Vorversicherungszeit nachweisen. Diese „Sonderregelung zur Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristet Beschäftigte“ greift dabei nur zugunsten von Personen, die zuletzt ein Jahresarbeitsentgelt erzielt haben, das nicht die anderthalbfache Bezugsgröße übersteigt (Bezugsgröße 2019: 37.380 €). Überwiegend kurzfristig Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen, deren Beschäftigungsverhältnisse überwiegend von vorneherein auf nicht mehr als vierzehn Wochen befristet waren. mehr → Kap. 7.1.2 im Survival Kit 4.2.2019 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps 3 x ScheinselbständigkeitDie Deutsche Rentenversicherung (DRV), die Künstlersozialkasse (KSK) und auch die Krankenkassen prüfen, ob Künstlerinnen, ob Ensemble-Mitglieder, egal ob Schauspielerin, Tänzerin oder Musiker, zu Recht auf Rechnung arbeiten, legal Honorar erhalten, oder ob der Künstler nicht vielmehr angestellt werden müsste. Kommt die DRV-Prüfung zu dem Ergebnis, ja, der Künstler musste angestellt werden, muss die Unternehmerin für vier Jahre Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten. In Niedersachsen wurden an Ganztagsschulen Honorarkräfte beschäftigt. Wegen Scheinselbständigkeit forderte die DRV 12 Mio. €, Anschließend hat das niedersächsische Kulturministerium den Einsatz von Honorarkräften an Ganztagsschulen verboten. Seitdem gibt es eine Kontaktstelle „Kultur macht Schule“, dort berät Inga Wolf-Marra, https://lkjnds.de Ein Theater in ... sollte kürzlich 150.000 € nachentrichten. Die Unternehmerin beteuert im Prüf-Abschlussgespräch, dass ihr Unternehmen insolvent wird, wenn diese Zahlung tatsächlich vollstreckt wird, dass das Theater aufgelöst werden muss. Die DRV-Prüfer beschwichtigen, nein, sie wollen nicht als Kultur-Mörder erscheinen. Sie geben dann der Unternehmerin 5 Minuten Bedenkzeit, um eine Zahlung anzubieten, mit der dann die Versäumnisse der Vergangenheit aus der Welt geräumt seien. Die Unternehmerin bietet 30.000 € an, was die Prüfer akzeptieren. Nach einigen Wochen kommt ein Brief, mit dem die Vereinbarung besiegelt wird. Danach wird gezahlt. Und dann muss überlegt werden, wie muss mein Unternehmen umstrukturiert werden? mehr → Kap. 5.3. im Survival Kit digital plus, mehr → Kap. 6.1.10.2. im Survival Kit Basics Der Deutsche Kulturrat appelliert an Politik und Verwaltung, die Selbständigkeit im Kultur- und Medienbereich zu sichern und zugleich Scheinselbständigkeit entschieden entgegenzutreten. Die Stellungnahme des Deutschen Kulturrates »Selbständigkeit sichern – Scheinselbständigkeit entgegentreten« ist hier zu finden. 4.2.19 Dinnershows endgültig mit 19% MWStDinnershows sind keine teilbare Leistung und für den Veranstalter
voll dem Regelsatz unterworfen. Bestätigt mit
BFH-Urteil vom 13.6.2018, XI R 2/16 „Die "Dinner-Show" der
Klägerin … (unterliegt) als einheitliche, komplexe Leistung dem
Regelsteuersatz“. “Das FG hat im Streitfall angenommen, im
Streitfall würden sich Show und Menü zu einem untrennbaren
wirtschaftlichen Vorgang verbinden. Eine Aufspaltung in eine
kulinarische und eine künstlerische Einzel- (haupt-)Leistung sei
angesichts der gewünschten Verbindung von Menü und Show ebenso
lebensfremd wie die Annahme, das Menü sei eine Nebenleistung zur
Show oder die Show Nebenleistung zum Menü. Show und Menü seien
aufeinander abgestimmt und griffen in zeitlicher Hinsicht
ineinander. Durch die Verflechtung könne die Leistung nur insgesamt
in Anspruch genommen werden. Der Besucher wolle Show und Menü
zusammen erleben und genießen. Es gehe um die Verbindung beider
Elemente.“ EuGH-Urteil Stadion Amsterdam vom 18. Januar 2018
C-463/16. Der BFH deutet an. dass eine andere Betrachtung möglich
ist, wenn z.B. bei einer Show ein Menü optional als Ergänzung
gebucht werden kann. →
Kap. 4.7.2.5 im
Survival Kit digital plus zuletzt
aktualisiert: 21.11.2018
Mailadresse verschlüsselnVeröffentlichen Sie Ihre Mail-Adresse möglichst selten als Klartext (Facebook, ebay, amazon), auch nicht auf Ihrer eigenen Website. Verwenden Sie nicht den „Klammeraffen @“ also nicht info@kuenstlerrat.de, sondern verschlüsseln Sie das @Zeichen, also info[bei]kuenstlerrat.de oder [at] oder [auf], dann kann Ihre Mail-Adresse weniger leicht von Suchmaschinen gefunden werden, die lästige Werbe-Versender verwenden. Auch die Formatierung als Button im Menu der Website ist eine zusätzliche Hürde für Suchmaschinen, erleichtert aber trotzdem Ihren Kunden den Mail-Kontakt (siehe Button „eMail-Kontakt“ auf meiner Website). → Kap. 12.6.2. im Survival Kit digital plus 21.11.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Synchronsprecher nicht selbständigDas BSG hat im Fall einer Synchronsprecherin mit Beschluss vom 27.04.2016, Az.: B 12 KR 17/14 R Punkt 29 auf Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung erkannt. Die KSK behandelt Synchronsprecher nicht mehr als selbständig Tätige. 21.11.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Rentner können Krankenkassen-Beiträge von der VDDB u.ä. zurückfordern.VdK-Erfolg: Beiträge auf Renten von Pensionskassen können
entfallen 21.11.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Ergänzung: Die VddB soll ab Januar 2019 die KV-Beiträge neu berechnen, d.h. weniger an die KV überweisen, je nach Anteil der freiwilligen Einzahlungen, und dann auch die Datenbasis liefern für die Rücküberweisung zu viel gezahlter Beiträge für die letzten 4 Jahre. Noch wird überlegt, wer die Rücküberweisung dann vornimmt. Das soll die VddB auch ohne Antrag erledigen können. 26.11.2018
ERGÄNZUNG 2: Im September 2019 hat die VddB die Berechnungen der Rückzahlungen an die Versicherten endlich abgeschlossen und tatsächlich Anfang Oktober die Rückzahlung der zu viel abgeführten Krankenkassenbeiträge zusammen mit der monatliche Rente vorgenommen. Das waren im Fall eines bei der VddB versicherten Rentners für fünf Jahre fast 3.500 € Rückzahlung. Der Brief an die VddB hat sich also gelohnt. Leider muss die Rückzahlung in der Regel versteuert werden. 10.10.2019Krankengeld-Wahltarif für KünstlerinnenIn „finanztest“ 12/2018, S.78 ff ist eine Übersicht über die Leistungen und Kosten dieses Tarifs bei den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Die Unterschiede sind erheblich – von 3 €/Monat bis zu 294 €. Wichtige Kriterien sind auch, ob die Beitragszahlung entfällt während des Krankengeld-Bezuges, ob es eine Wartezeit gibt, wie viel Krankengeld es maximal gibt innerhalb von 3 Jahren und wie lange frau durch den Abschluss dann an diese Kasse gefesselt ist. Zu überlegen ist, ob mann nur wegen eines günstigen Wahltarifs die Kasse wechselt, und ob mann sowas überhaupt braucht. „finanztest“ empfiehlt u.a. AOK, Barmer, TK. → Kap. 6.1.6. im Survival Kit digital plus
21.11.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Hinzuverdienst für vorzeitige Rentner wurde geändertBis zum Beginn der Regelaltersrente mit ca. 66 Jahren ist ein Hinzuverdienst ohne Abschläge jetzt bis 6.300 € / Jahr erlaubt. Achtung! Gewerbliche Einnahmen durch Anteile an einer (alternativen) Energieanlage zählen mit, nicht aber Kapitalerträge und private Mieteinnahmen. → Kap. 6.1.9. im Survival Kit digital plus
21.11.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Zuwendungsrecht soll endlich modernisiert werdenVorschläge für Modernisierung des Zuwendungsrechts für den
Dritten Sektor
21.11.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Verwendung der privaten BahnCard 100 für DienstfahrtenDas Bundesinnenministerium hat mit Rundschreiben vom 19.9.2018 (AZ D6-30201/7#2) endlich Entgegenkommen signalisiert und akzeptiert die Abrechnung auf fiktiver Ebene.
21.11.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Keine elektronische Kasse vorhanden?Werden z.B. Tickets (nicht aber Kursgebühren für Seminare
oder Workshops) an der Abendkasse nur bar verkauft, ist es nach
§ 146 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung (AO) aus Zumutbarkeitsgründen
möglich, kein elektronisches Aufzeichnungssystem, sondern eine
offene Ladenkasse zu verwenden.
KSK-Abgabesatz 2019Der KSK-Abgabesatz für Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen bleibt auch 2019 stabil bei 4,2 Prozent zuletzt
aktualisiert: 05.09.2018
Probleme mit der Riester-Zulage 2017 für KSK-VersicherteLeider hat die KSK wegen EDV-Problemen die in 2017 gezahlten
Rentenversicherungsbeiträge erst verspätet an die Dt.
Rentenversicherung übermittelt und zwar erst im August. Von der
DRV sollten dann die Daten an die Zentrale Zulagenstelle für
Altersvermögen (ZfA) in der DRV gehen. Aber im Juni prüft die
ZfA bereits, ob die Riester-Zulage gewährt werden darf, weil man
Renten-Pflichtversicherungsbeiträge gezahlt hat. Auf Grund
dieser KSK-Panne hat die ZfA bei den betroffenen Künstlerinnen,
die fristgerecht ihre Steuererklärung abgegeben haben, die
Riester-Zulage zurückgefordert. Durch die Meldung der ZfA, der
Künstler sei nicht zulagenberechtigt, weil er keine
Rentenbeiträge gezahlt habe, kann auch das Finanzamt verwirrt
sein und kann den Steuerzahler auffordern, den Beweis für die
Rentenbeiträge zu erbringen. 05.09.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Plötzlich USt-pflichtig - das tut wehViele Existenzgründerinnen haben das Problem, dass sie nach
Erreichen der Umsatzsteuerpflichtgrenze leider nicht einen
Riesen-Sprung nach vorne machen können, sondern erstmal bei
vielleicht 20.000 € Umsatz stagnieren. Sie arbeiten z.B. mit
Kursen für Endverbraucher, denen die zusätzlichen 19 % MWSt
richtig wehtun und die sich deshalb abmelden. Wenn sie die 19 %
nicht draufschlagen können (z.B. auf die Kursgebühr), weil das
der Markt nicht hergibt, umfasst ihr Honorar die MWSt bereits
und sie schmälert damit ihren Gewinn um grob 19 %. 05.09.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Diskjockeys in der KSK?DJs (Diskjockeys) werden im Ausnahmefall über die KSK im Bereich Musik versichert, wenn sie nicht nur auflegen, sondern kompositorisch arbeiten. Das dabei entstehende Arbeitsergebnis muss die Qualität eines neuen künstlerischen Produkts haben. Dies muss den Schwerpunkt ihrer Arbeit bilden. 05.09.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Geht es nicht auch ohne Rechtsform?Manche Ensembles, vor allem, wenn sie am Anfang stehen,
scheuen sich verständlicherweise vor der Bürokratie. 05.09.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Handwerkliche VorarbeitenManche Künstler müssen wenig künstlerische Vorarbeiten auch
ausführen, sonst bekommen sie den Job nicht. Ein Bildhauer muss
vielleicht für seine Skulptur einen Betonsockel gießen. Ein
Freskenmaler muss vielleicht zunächst die Wand verputzen.
Gelegentlich verlangt das Finanzamt nach einer Prüfung, dass
solche erheblichen Nebentätigkeiten (z.B. 60.000 € Jahresgewinn)
als Gewerbe getrennt abgerechnet werden. Zukünftig hat der
Künstler in seinem Steuerbescheid zwei Zeilen. „Einkünfte aus
freiberuflicher Tätigkeit“ und „Einkünfte aus gewerblicher
Tätigkeit“. Gerät er dann irgendwann in die Überprüfung der
Künstlersozialkasse, bekommt er Probleme, wenn die gewerblichen
Einkünfte über 5.400 € liegen.
Geldbuße der KSKSollte die KSK nach einer Überprüfung eine Geldbuße verhängen,
betrifft die Ordnungswidrigkeit ja wohl meistens mehrere Jahre (weil
der Versicherte korrekte Schätzungen insgesamt leider ignoriert
hat). zuletzt
aktualisiert: 27.7.2018 Umsatzsteuerbefreiung für Ensemble-MitgliederAuch einzelne Schauspieler, Tänzer und Musiker werden immer öfter
nach § 4 Nr. 20 a UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Die
Umsatzsteuerbefreiung für das Ensemble wirkt also nicht durch auf
den Einzelnen, aber die Ensemble-Schauspieler können jeder einzeln
sich selber befreien lassen. (nach einer Info von
RA Sonja Laaser, danke!)
27.07.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps
Schutz des eMail-VerkehrsEin simpler Schutz besteht darin, den HMTL-Modus auszuschalten und Mails nur noch als reinen Text zu versenden. Folgende Messenger-Dienste bieten „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ an und könnten empfehlenswert sein: „Signal“(setzt Handy voraus)“Threema“, „Wire“. Mehr im Survival Kit digital plus, Kap. 12.6.3 27.7.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps gmail / googlemail
Mail-Versender, die eine gmail.com oder
googlemail.com-Adresse nutzen, sollten überlegen, ob sie die
andere Adresse aktivieren, dann beide Adressen zusammenführen,
ändern etc. – es gibt Probleme, weil es eben auf die
Unterschiede der Varianten durchaus ankommt.
Hilfe im Netz.
27.7.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Eigenmittel in ZuwendungsanträgenEigenmittel eventuell mit „bürgerschaftlichem Engagement“ in NRW mit 15 €/Std. in Anrechnung bringen (Die Höhe der fiktiven Ausgaben für bürgerschaftliches Engagement darf 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten.) Mehr im Survival Kit digital plus, Kap. 14.7 27.7.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Krankenkassenbeitrag frisst Versorgungsbezug aufDie Mindestbemessungsgrundlage in Höhe von 1/3 der monatl.
Bezugsgröße (2018 = 1.015 EUR) gilt auch für freiwillig versicherte
Rentner. Liegen die beitragspflichtigen Einnahmen unter dieser
Grenze, setzt die Krankenkasse einen Auffüllbetrag bis zur
Mindestbemessungsgrundlage fest. Das kann dazu führen, dass von dem
Einkommen als Rentner wegen des proportional extrem hohen
KV-Beitrags kaum etwas übrig bleibt. Es gibt dann einen Anspruch auf
SGB XII Grundleistung. Einen Antrag auf Beitragsentlastung für
freiwillig Versicherte gibt es für Rentner nicht. 27.7.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps
Fragebogen KSK 9aDie KSK hat ihren Fragebogen geändert und um eine unglücklich
formulierte Frage 9a ergänzt. 27.7.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Musiklehrer als HonorarkräfteMusiklehrer sind nicht schon deshalb rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, weil sie auf Honorarbasis an einer Musikschule auf Grund der Lehrpläne des Verbands dt. Musikschulen unterrichten (BSG Az B12 R3/17 R) Musikschul-Lehrkräfte können selbstständig beschäftigt werden, auch wenn ihnen der Unterrichtsstoff vorgeschrieben wird, so das BSG. Die Gesamtschau zeige in diesem (Einzel-) Fall, dass eine selbstständige Tätigkeit vereinbart und gelebt wurde... Weder der Lehrrahmen noch die Pflicht, die Räume der Schule zu nutzen, sprächen in diesem Fall dagegen. BSG-Pressemitteilung zum Urteil
zuletzt
aktualisiert: 26.04.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps
Das Ärgernis GagenkürzungManche Veranstalter (vor allem aus dem semiprofessionellen
Bereich) kürzen hinterher die Gage, weil sie nicht zufrieden
sind. Das ist immer ärgerlich.
26.04.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Datenschutzgrundverordnung zum zweitenWas muss eine Künstlerin / ein Ensemble jetzt tun, um späteren Ärger zu vermeiden? (Special) In meinem letzten Newsletter habe ich dazu schon etwas geschrieben, das habe ich inzwischen mit einem praktischen Leitfaden ergänzt. Und bitte: keine Panik! Das Thema wird im Moment sehr hochgekocht. Mehr im Survival Kit digital plus, Kap. 5.14
26.04.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Kein Missionieren zu SymbiosenManchen Künstlern ist die Ausübung und Weiterentwicklung der (reinen) Kunst weniger wichtig als das Vorhaben, mit der Kunst pädagogische, soziale, oder politische Ziele zu verwirklichen. Solche Künstlerinnen sind mehr sehr sympathisch, habe ich doch selbst viele Jahre so gearbeitet. Will mann aber bestimmte Entscheidungsträger für sein eigenes Vorhaben gewinnen, kann es sehr sinnvoll sein, die Kunst in den Vordergrund zu stellen, und darauf zu verzichten, diese Geld-Topf-Bewahrer bezüglich der symbiotischen Verbindung von z.B. Sozialpädagogik und Kunst zu missionieren. Manche Künstler begründen einen Antrag z.B. nur mit sozialpädagog. Zielen, vergessen aber, dass der Zuschussgeber vor allem Kunst fördert.
26.04.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Kein Buy-out von NutzungsrechtenWer als z.B. als Komponist, Autor oder Grafiker ein Werk schafft, sollte nicht alle Nutzungen des Werkes gegen eine Pauschalvergütung (‚exklusives Buy-out‘) verkaufen, sondern sollte darauf achten, dass er am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt wird, z.B. über Tantiemen für die wiederholte Nutzung (Wiederholungshonorar) oder für zusätzliche, andere Nutzungen (Übersetzungen, Bearbeitungen). Auch sollte er nicht auf sein Recht auf Namensnennung als Urheber verzichten. Hat er einen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft abgeschlossen, kann er diese Nutzungsrechte sowieso nicht einem Dritten übertragen. Und nochmal: Sein Urheberrecht kann er anders als im angloamerikanischen Recht nicht im Wege des Buy-out verkaufen, nur die Nutzungen. Zur Kalkulation der Buyout-Lizenzgebühr dienen Listen, wie z. B. die „Richtlinien zu Schauspielgagen und Buyouts bei Werbeproduktionen“, welche die prozentualen Aufschläge je nach Nutzungsart sowie Region angeben. Mehr im Survival Kit digital plus, Kap. 14.6 26.04.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps zuletzt
aktualisiert: 6.3.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps DatenschutzgrundverordnungDie
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gilt schon seit 2
Jahren, sie wird aber ab 25. Mai 2018 in allen
EU-Mitgliedstaaten verpflichtend. Das Datenschutzrecht gilt für
personenbezogene Daten. Die Privatsphäre des Einzelnen soll
geschützt werden. Es sind u.a. folgende Daten betroffen:
20.3.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Freie Benutzung des Werkes, geht das?Gerne hört mann das Kantinen-Gerücht, dass mann nur genügend Teile eines urheberrechtlich geschützten Werkes verändern müsse, um aus dem Schneider (der Urheberrechtsverletzung) zu sein und nach Belieben das bearbeitete Werk (unter eigenem Namen) nutzen und veröffentlichen zu können. Dabei fällt das Zauberwort „freie Benutzung“. Ja, es gibt die freie Benutzung des Werkes eines anderen Urhebers, aber nur wenn ... Dies ist ein etwas längerer Artikel (ein “Special“), er ist trotzdem gratis und zu finden auf meiner Website.
6.3.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps HaftpflichtversicherungVor allem im angloamerikanischen Ausland wird von Partnern
der Nachweis einer ausreichenden Versicherung verlangt. Aber
auch in der BRD verlangen manche Veranstalter eine Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung von dem auftretenden Gast. Mehr im Survival Kit digital plus, Kap. 5.5
6.3.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Große Koalition – Koalitionsvertrag – mögliche Änderungen für SelbständigeNachdem zwei Drittel der SPD-Mitglieder am 4.3.18 zugestimmt
haben, scheint es ja was zu werden mit einer neuen Regierung und
der Umsetzung des Koalitionsvertrages. Er enthält:
6.3.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Existenzgründen mit 40 +oder: Neuaufstellen nach der KinderphaseÜ 40 – und noch einmal durchstarten: Zu Beginn der zweiten Lebenshälfte erleben viele Künstlerinnen und Publizisten einen Karriereknick. Der jugendliche Elan ist endgültig vorbei. Frau und Mann geraten ins Grübeln: Welche Ursachen könnte der fehlende Erfolg haben? Diese Erforschung ist manchmal so unangenehm, dass sie gar nicht erst begonnen oder schnell wieder abgebrochen wird. Ich möchte Mut machen, sich mit diesem Thema so ausführlich zu beschäftigen, dass es zum guten Schluss eine fundierte to-do-Liste gibt, mit der es dann wieder bergauf geht. Dies ist ein etwas längerer Artikel (ein “Special“), er ist trotzdem gratis und zu finden auf meiner Website.
6.3.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Promotersind sicher mit den Moderatoren und Unterhaltungskünstlern
verwandt, aber bei ihnen steht das Marketing im Vordergrund,
also werden sie von der KSK abgelehnt. Und wenn sie dann noch
gewerblich auf Provision als Handelsvertreter tätig sind, ist
der Ofen ganz aus. Mehr im Survival Kit digital plus, Kap. 6.1.10 6.3.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps GEMA TheaterDer BM Tarif (Sprechtheater) bei der Gema wurde überarbeitet und gilt seit 1.9.17. Er ist gerade für kleine Theater sehr viel günstiger, weil er sich an den tatsächlichen Einnahmen orientiert. zuletzt
aktualisiert: 9.1.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps
KV-Beiträge vorläufigWer in der gesetzlichen Krankenversicherung als Selbständiger (nicht
über die KSK) versichert ist, muss künftig bei schwankenden
Einnahmen mit einer Beitragserstattung oder -erhöhung rechnen. Das
betrifft Selbständige unter der Beitragsbemessungsgrenze von z.Zt.
53.100 €/Jahr. Sie sollten zeitnah ihren ESt-Bescheid ihrer
Krankenkasse zusenden, damit ihr Beitrag endgültig abgerechnet
werden kann. Tun sie das überhaupt nicht, wird der Höchstbeitrag
festgesetzt. Petition zu Krankenversicherungsbeiträgen für geringverdienende Selbständige 9.1.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Sicherheit bei VeranstaltungenAngesichts der auf Grund von Terroranschlägen zunehmenden Angst sollte einerseits überlegt werden, wie Kultureinrichtungen die Sicherheit im Zusammenhang mit ihren Veranstaltungen erhöhen können und wie sie andererseits die Ängste ihres Publikums ernstnehmen und reduzieren können. Es gibt bereits kleine Theater, die Wachleute engagieren, um Taschenkontrollen bei ihrem Publikum vorzunehmen. Gründliche Einlasskontrollen und Taschenverbot können auch kontraproduktiv wirken. 9.1.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Mindesthonorare für Vorstellungen und ProbenDer Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) empfiehlt für Vorstellungen ein Mindesthonorar in Höhe von 280,– Euro (ohne KSK-Mitgliedschaft) bzw. von 250,– Euro (mit KSK-Mitgliedschaft) sowie für Proben (pro Tag/pro Darsteller*in bzw. pro Tag/pro Akteur*in) ein Mindesthonorar in Höhe von 130,– Euro (ohne KSK-Mitgliedschaft) bzw. von 105, – Euro (mit KSK-Mitgliedschaft). Mehr 9.1.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Höhere Altersrente durch freiwillige Zahlungen?Die Erhöhung der Rente durch zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nur über einen Umweg. Pflichtversicherte müssen dazu die Regelungen für den vorzeitigen Ruhestand in Anspruch nehmen. Einzahlungen bedeuten nicht, dass frau auch wirklich früher in den Ruhestand gehen muss. Jeder kann sich bis zur Rente noch entscheiden, doch weiterzuarbeiten. Tut man das, wirkt die eigentlich als "Ausgleichszahlung" gedachte Summe als Erhöhung der gesetzlichen Rente. Solche Ausgleichzahlungen sind seit 1.7.17 ab 50 Jahre möglich. Mehr. Ob das Ganze individuell sinnvoll ist, sollte frau in einer Beratungsstelle der Dt. Rentenversicherung erfragen. Mehr im Survival Kit digital plus Kap. 6.1.10 9.1.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps online-RechtsberatungWer überhaupt online-Rechtsberatung in Anspruch nehmen möchte (und nicht doch lieber zum Anwalt seines Vertrauens geht), ist wohl nach Recherchen von finanztest 12/2017 mit der Deutschen Anwaltshotline gut bedient. 9.1.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps USt-Steuerbefreiung von UnterrichtsleistungenDer BFH hat dem EuGH dazu diverse Fragen vorgelegt (Beschluss v. 16.3.2017, VR 38/16). Die Fragen sind so allgemein, dass auch andere Unterrichtsleistungen davon betroffen sein könnten (z.B. auch Theater- und Tanzschulen). Es empfiehlt sich daher, den Fortgang des EuGH-Verfahrens (C-449/17) zu verfolgen. 9.1.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps
KSK-Prüfwelle auch in diesem Jahr: Überprüfung der VersichertenSie finden viele Infos in meinem Survival Kit digital plus, Kap. 6.9.2.bis 5 und auf meiner Website, z.B. "KSK: Überprüfung der Versicherten (Special)" und "KSK-Einkommen-Schätzung 2018". Wenn Sie persönlich beraten werden wollen, fordern Sie bitte rechtzeitig einen Beratungsauftrag an, damit meine Beratung vor Mitte November abgeschlossen werden kann (s.o.) 9.10.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Welches Visum für welche Arbeit?Studenten, z.B. aus China, die ein Visum haben für z.B. ein
Musikstudium in Deutschland und nur dafür, dürfen hier natürlich
nicht arbeiten. zuletzt
aktualisiert: 9.10.2017
Stipendien auf illegaler BasisStipendien werden von Stiftungen und staatlichen Stellen in der Regel vergeben, um besonders talentierten Personen Gelegenheit zu geben, sich persönlich weiterzuentwickeln („Villa Massimo“). Dabei ist ein Stipendium eigentlich ein Geschenk, das nach sehr sorgfältiger Prüfung vergeben wird. Oft wird das Stipendium sehr sinnvoll mit flankierenden Leistungen versehen: Coaching, Sprachkurse, Reisekosten, Impfkosten etc. Meist werden Regeln vereinbart, um das Stipendium zu beenden, sollte die Stipendiatin das Geschenk missbrauchen. Als Beschenkte ist die Stipendiatin nicht verpflichtet, für den Stipendiumsgeber Leistungen zu erbringen. Sie ist weisungsfrei, hat keinen Auftrag, schuldet keinen Dienst oder Erfolg. Die mit dem Stipendium finanzierte Tätigkeit ist weder eine abhängige Beschäftigung noch eine selbständige Tätigkeit. Gleichwohl setzt der Stipendiumsgeber das Stipendium oft ein, um sein eigenes Image indirekt oder direkt zu verbessern und dabei möglichst geringe Nebenkosten zu haben (keine Sozialversicherungspflicht, Steuerfreiheit für Stipendien von gemeinnützigen Organisationen). Das kann zu Konflikten führen, weil doch bestimmte Leistungen vereinbart werden, die im besonderen Interesse des Stipendiumgebers liegen. Das könnte dazu führen, dass die Tätigkeit nicht als bedingungsloses Stipendium sondern als Arbeitnehmertätigkeit verstanden werden muss, vor allem, wenn das Stipendium einen Auslandsaufenthalt finanzieren soll in einem Land, das Stipendien dieser Art nicht kennt und ein Arbeitsrecht anwendet, das gerade für Ausländer sehr strikt sein kann. Eine Einreise als Touristin mit einem Stipendium, das zu bestimmten Leistungen im Ausland verpflichtet, führt ziemlich sicher zu Problemen mit der lokalen Ausländerbehörde. Die Beschreibung der Aufgaben der „Kulturmanager in der arabischen Welt“ macht diese Probleme beispielhaft deutlich. Solche Aufgaben dürften meiner Meinung natürlich nicht von einer Stipendiatin mit Touristenvisum erledigt werden. Mit solchen Konstruktionen schießt eine Stiftung – was ihren Imagezuwachs angeht – ein Eigentor. 9.10.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Wann kommt ein Ausstieg aus der KSK in Frage?Der Mindestbeitrag beträgt in der „freiwilligen“
Krankenversicherung für hauptberuflich Selbständige ohne
Offenlegen sämtlicher Vermögensverhältnisse rund 400 € auf
Grund der Mindestbemessungsgrundlage (2017) von 2.231,75 € und
erhöht sich möglicherweise nach Vorliegen des
Einkommenssteuerbescheides auf (max.) 780 €. 9.10.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Neuregelung der Beitragsberechnung in der GKV ab 2018Für viele Selbstständige (außerhalb der KSK) wird die
Neuregelung der Beitragsfestsetzung im Heil- und
Hilfsmittelversorgungsgesetz erhebliche finanzielle Nachteile
bringen. Denn ab 2018 werden ihre Krankenkassenbeiträge nur noch
vorläufig festgesetzt und später anhand des Steuerbescheids
endgültig berechnet. Das kann zu erheblichen Nachzahlungen
führen. 9.10.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Auszahlung von RentenversicherungenBei der Auszahlung von Rentenversicherungen im Alter kann frau meist wählen zwischen monatlichen Rentenzahlungen (meist bis ans Lebensende) oder einer einmaligen Kapitalabfindung zu einem vereinbarten Termin. Der Termin einer einmaligen Kapitalabfindung sollte in die Zeit der Pflichtversicherung als Arbeitnehmer oder Versicherter der KSK fallen, weil die Kapitalabfindung (Abschluss der Rentenversicherung nach 2005) sonst als Rentner („freiwillig versichert“) der Beitragspflicht der gesetzlichen Krankenkasse unterliegt. Mehr im Survival Kit digital plus, Kap. 6.5.3.
9.10.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Uuups! Ein Klick zuviel! Ich habe die Rechnung leider doppelt beglichen.Elektronisch übermittelte Rechnungen verleiten gelegentlich dazu, doppelt bezahlt zu werden. Tipp: Ausdrucken und handschriftlich draufschreiben „überwiesen am 11.11.2021 von Kto 3123“ – ähnliche Vermerke lassen sich auch digital anbringen. 9.10.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Ist die Anstellung doch die bessere Alternative?Mit Startup-Förderung und anderen Bonbons wird einem die Selbständigkeit vom Staat schmackhaft gemacht (vor allem Arbeitslosen). Aber dann kommen dem frischen Selbständigen vor allem im Kulturbereich doch so gewisse Zweifel, ob das der richtige Weg ist, und er überlegt, was eigentlich die Vorteile einer Anstellung sein könnten. Und die habe ich in einem „Special“ zusammengestellt. Bitte sehr und gratis. 9.10.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Stimmt Deine Preisliste noch? Bleiben Deine Honorare auch 2018 unverändert?Mit dem Inflationsrechner können Preissteigerung und Kaufkraftverlust anhand historischer Daten oder für beliebige Eingaben berechnet werden. Mehr im Survival Kit digital plus, Kap. 14.6.1. 9.10.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps
Künstlersozialabgabe 2018Künstlersozialabgabe sinkt 2018 auf 4,2 Prozent. Mehr Survival Kit digital plus, Kap.5.2 1.7.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Nachfolgeregelungen für VereineNachfolgeregelungen für Kulturbetriebe in Form eines
gemeinnützigen e.V.‘s sind leider kompliziert: Die
Gemeinnützigkeit macht die Mitnahme eines Veräußerungsgewinns
bei Ausscheiden nahezu unmöglich. Stellen wir uns folgendes vor:
Vor 35 Jahren haben 4 Künstler ein Theater gegründet und als
e.V. betrieben. Nun wollen sie sich aus ihrem Lebenswerk
zurückziehen und hätten gerne für das, was sie sehr florierend
hinterlassen, auch finanziell eine Anerkennung, auch um ihre
wackelige Altersvorsorge zu stabilisieren. Hätten sie das
Theater als GbR oder Einzelunternehmer oder GmbH betrieben, wäre
der Verkauf durchaus machbar. Aber einen e.V. kann man nicht
verkaufen.
1.7.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Mindestgage für Gastverträge an StadttheaternAb Oktober 2017 soll es Mindestgagen bei Gastverträgen für
Vorstellungen und für Proben bei produktionsbezogen engagierten
Künstlerinnen und Künstlern (befristete Arbeitsverträge) geben.
Über die für Gastverträge geltenden Tarif-Regelungen haben sich
am 2. Mai 2017 die Künstlergewerkschaften Genossenschaft
Deutscher Bühnen-Angehöriger und die Vereinigung deutscher
Opernchöre und Bühnentänzer e. V. mit dem Deutschen
Bühnenverein als Arbeitgeberverband bei ihren
Manteltarifverhandlungen geeinigt. Es soll eine Mindestgage von
200 € pro Vorstellung geben, für volle Probentage eine
Probengage von mindestens 90 € für halbe Probentage 60 €.
Außerdem wurden die Voraussetzungen für die Zahlung von Urlaubs-
und Weihnachtsgeld verbessert.
1.7.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps
Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung für
Honorar- und Gastverträge
Bei den Puppenspielen der Stadt Köln gab es eine Betriebsprüfung der
Deutschen Rentenversicherung in Bezug auf Honorar- und
Gastverträge. Dabei wurde festgestellt, dass
Sozialversicherungsbeiträge für Aushilfen im Foyer,
Regieassistenten oder Musiker nicht gezahlt wurden. Das
Hänneschen-Theater musste für die Jahre 2010 bis 2013 insgesamt
58.578 € nachentrichten plus Säumniszuschläge von 16.232 €.
Merkwürdig ist, dass die Kulturverwaltung für diesen eklatanten
Fall von Schwarzarbeit als Grund „Rechtsunsicherheit“ angibt.
Trotz der Prüfung wurden auch 2015/2016 wieder Honorare
an Regieassistenten und Aushilfspuppenspieler gezahlt,
wieder ohne Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen. Das kann
sich nur ein Theater erlauben, das im Rücken eine
Stadtverwaltung hat mit einem für das Theater gratis arbeitenden
Rechtsamt. Und wann klingelt das Finanzamt wegen der Lohnsteuer?
Mehr
Survival Kit digital plus, Kap.5.2
1.7.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps eBooks MWStDie EU hat den Weg freigemacht für die Reduzierung des MWSt-Satzes auch für digital verbreitete Medien (E-Books). Bisher will der dt. Staat 19 % haben, statt wie bei Printmedien 7 %. Mal sehen, wie lange das dauert, bis Deutschland diesen Weg geht. Mehr Survival Kit digital plus, Kap.4.7.2.3
1.7.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Riestern /GrundsicherungIm Betriebsrentenstärkungsgesetz finden sich auch
Verbesserungen für KSK-(pflicht-)Versicherte: Aber leider nicht die freiwilligen Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung, siehe http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/keine-unterstuetzung-fuer-selbststaendige-ministerium-kippt-freibetrag-fuer-freiwillig-rentenversicherte/21091184.html
22.3.2018 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps
___________________________________________________________ Produktionsleiter Altersversorgung
Auch Produktionsleiter der freien Tanz- und Theaterszene und
Bühnenkünstler, die selbständig an Theatern arbeiten, können
sich seit 2017 bei der Versorgungsanstalt der Dt. Bühnen
freiwillig versichern.
Details auf
http://kanzlei-laaser.com/vddb-freiwillige-versicherung-fuer-produktionsleiter_innen/
Mehr
Survival Kit
digital plus, Kap. 6.4.5
1.7.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps 7.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Haftpflicht bei AuslandsauftrittManche Auftraggeber im Ausland (vor allem im englischsprachigen) verlangen bei Vertragsabschluss (für einen Auftritt) den Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Das sollte dann sinnvollerweise eine Berufshaftpflichtversicherung sein, die auch im Ausland gilt. Mehr Survival Kit digital plus Kap 13.1.3
1.7.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Cyber-AngriffeDas Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gibt hier Empfehlungen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Betriebssystem und Ihr Anti-Viren-Schutz auf dem neuesten Update-Stand sind. 1.7.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Krankengeld und Kuren auch für KSK-VersicherteDass es Krankengeld und Kuren auch für KSK-Versicherte gibt, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, ist eigentlich selbstverständlich, aber weitgehend unbekannt. Denn der Arzt hält einen Künstler erst einmal für einen Selbständigen und warum braucht der eine Krankschreibung? Er bekommt ja keine Lohnfortzahlung von seinem Chef. Krankmeldung ist aber der erste Schritt. Der Arzt kann sie nicht rückwirkend ausstellen. Wenn Sie nicht in die Sprechstunde gehen können, dann hinterlassen Sie wenigstens eine Nachricht beim Arzt. Und die Krankmeldung muss kontinuierlich verlängert werden (solange mann krank ist) und sofort der Krankenkasse zugesandt werden (Kopie machen!). Dann gibt es (wenn frau kein vorgezogenes Krankengeld auf ihre alleinigen Kosten vereinbart hat) ab der siebten Woche Krankengeld, das ist lang hin, aber immerhin. Und wer öfter lange krankgeschrieben war, kann auch mit Hilfe
seines Arztes eine Kur beantragen. ambulante und stationäre Vorsorgekuren
1.07.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Gerüchte zum Thema KSK, neue Folge:„Ich habe gehört, die Sache mit der KSK sei nur nachteilig -
mir wird davon abgeraten, überhaupt einen Antrag zu stellen.“
zuletzt
aktualisiert: 11.4.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps
Midi-Job günstiger – für beide!Minijobs können für die Arbeitgeber teurer sein als
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse:
Anstelle des Arbeitgeberbeitrages zur Sozialversicherung von
rund 20 Prozent tritt bei Minijobs eine Pauschalabgabe des
Arbeitgebers in Höhe von 31 Prozent des Bruttolohns.
11.4.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Urheberrechtsgesetz-Änderung zum 1.3.17Das Urheberrechtsgesetz ist zum 1. März 2017 geändert worden.
Einmal im Jahr hat der Urheber jetzt Anspruch auf Auskunft von
seinen Vertragspartnern über den Umfang der Verwertung seiner
Werke (§ 32d UrhG).
11.4.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Die zweitbeste Methode der Einkommensschätzung für die KSK
Die zweitbeste Methode
ist, alle drei Monate seine Schätzung zu korrigieren. Diese
Methode empfiehlt sich für Versicherte, die
umsatzsteuerpflichtig sind, weil sie sich sowieso für jedes
vergangene Quartal mit ihrer Buchführung beschäftigen müssen.
Und sie empfiehlt sich für Künstlerinnen, die für die Schätzung
im Herbst nie den Steuerbescheid vom vorigen Jahr nutzen können,
sondern nur den vom vorvorigen Jahr, also für die Schätzung 2018
den Steuerbescheid für 2015. Diese Versicherten ermitteln also ungefähr
gleichzeitig mit der Umsatzsteuervoranmeldung für das letzte
Quartal, also Anfang Mai, Anfang August, Anfang November und
Anfang Februar den Gewinn für das letzte Quartal, multiplizieren
diesen mit vier, und verwenden dann das Ergebnis als „geändertes
voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen“ in der
Änderungsmitteilung an die KSK. Sie haben damit der KSK eine
aktuelle und recht zuverlässige Basis für die Berechnung ihrer
Beiträge geliefert. Ende November verwenden sie dann als
„voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen“ für das nächste Jahr
den Durchschnitt der Summen aus den letzten vier
Änderungsmitteilungen. Das ist kompliziert und deshalb
ausdrücklich nur die zweitbeste Methode und aus praktischen
Gründen nur für Umsatzsteuerpflichtige geeignet. Beispiel: Umsatz 1. Quartal: 12.320 €; Gewinn 8.790
€ 8.790 € x 4 = 35.160 € Dieses Ergebnis wird
als „geändertes voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen“
in der Änderungsmitteilung an die KSK Anfang Mai geschickt. Mehr und vor allem mehr über die
beste Methode der Einkommensschätzung im
Survival Kit
digital plus Kap.6.1.9.2
11.4.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps
__________________________________________________
Steuerklärung für 2016bis 31.5.2017, in NRW für per Elster abgegebene Erklärungen bis 31.7.2017 – ich empfehle KSK-Versicherten aber, die Steuererklärung schon im Frühjahr abzusenden, damit rechtzeitig zur KSK-Schätzung des Jahreseinkommens der Steuerbescheid als Grundlage der Schätzung genutzt werden kann. Leider ist das ELSTER-Formular für GBR's wohl noch nicht verfügbar. Mehr im Survival Kit Kap. 6.1.9.2 zuletzt
aktualisiert: 03.03.2017
Fahrplan BerufseinstiegEin neues Special habe ich geschrieben zu den Fragen: Wie starte ich nach meinem Studium in den Job? Was muss ich wann tun, wenn ich einsteige ins Geld-Verdienen, in die Karriere? Den Text finden Sie gratis auf: http://kuenstlerrat.de/special_fahrplan.htm und im Survival Kit digital plus, Kap. 2.2 03.03.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Soziale Lage Solo-SelbstständigerGroße Anfrage der Linken und die Regierungsantwort vom 21.12.2016. Aus der Antwort auf die Frage 144 geht hervor, dass zwischen 3.300 und 4.700 Anträge jährlich von der KSK abgelehnt wurden. Der häufigste Grund ist „fehlende Mitwirkung“ (S. 71). Das lässt aufhorchen: Möglicherweise machen sich Künstler Illusionen über die KSK oder sie scheitern fundamental mit dem Ausfüllen des Antrags. Wie gesagt, wer auf die KSK verzichtet, verzichtet auf 48.000 €. Zwischen 2.500 und 2.800 Widersprüche jährlich wurden behandelt (Ca. Angaben). 03.03.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Altersarmut - Ein konkretes BeispielEin in vielen Orchestern bekannter Solotrompeter war viele Jahrzehnte über die KSK versichert. Von der Rentenversicherung hat er sich befreien lassen durch den Abschluss einer Lebensversicherung. Vor dem Beginn der Rente hat er über die KSK nur rund 40 € an die Krankenkasse gezahlt. Bei Beginn der Rente (130 €) hat er seine Tätigkeit als Musiker beendet und damit ist er aus der KSK raus gegangen. Als Rentner wurde er als „freiwillig Versicherter“ eingestuft, weil er aus der Lebensversicherung laufende Bezüge von 400 € erhielt. Damit stieg sein Krankenversicherungsbeitrag auf 180 €. Inzwischen sind 31.000 € Schulden bei der Krankenkasse aufgelaufen, weil er natürlich weder von den restlichen 350 € leben kann und auch nicht vom Sozialgeld. Eine Kapitalabfindung vor Eintritt in die Altersrente wäre besser gewesen. Wer mit Bezug der Altersrente aussteigt aus der KSK, kann leider nicht wieder rein. Der Verbleib wäre besser gewesen. Hinterher ist mann immer schlauer. Also private Insolvenz anmelden mit Hilfe eines Schuldnerberaters. 03.03.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps private Krankenversicherung, Vor- und Nachteile
04.03.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps
Elterngeld-BezugsmonateDurch geschicktes Festlegen der Bezugsmonate für Elterngeld im Elterngeldantrag kann die Anrechnung von Hinzuverdienst vor allem von selbständigen Künstlerinnen möglicherweise vermieden werden. Festlegung kann später geändert werden. Mehr im Survival Kit digital plus im Kap. 7.5.
03.03.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps StatusfeststellungsverfahrenDer siebenseitige Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status V0027 enthält einige Tücken. Es sollte zusammen mit dem Auftraggeber ausgefüllt werden, denn meist kommt dieser Fragebogen nach einer Betriebsprüfung beim Auftraggeber durch die DRV dann auch zum Auftragnehmer. Es dürfte im Interesse des Auftraggebers sein, dass diese Fragen mit Bedacht beantwortet werden. Deshalb sollte der Aufwand des Auftragnehmers auch durch den Auftraggeber honoriert werden. Vorsichtige Arbeitgeber vereinbaren mit dem Auftragnehmer, dass der Job mit einem Statusfeststellungsverfahren überprüft wird und dass etwaige Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen zu Lasten des Auftragnehmers gehen und dass deshalb Teile des Honorars zurückgehalten werden. Das widerspricht aber m.E. den gesetzlichen Regelungen. Warnung! Die meisten Statusfeststellungsverfahren gehen nach hinten los, d.h. führen zu hohen Nachzahlungen, weil der Mitarbeiter als Arbeitnehmer definiert wird. Mehr im Survival Kit digital plus im Kap. 6.1.11.2
03.03.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps VerbraucherstreitbeilegungsgesetzSeit dem 01.02.2017 müssen alle Unternehmen, die mit Verbrauchern Verträge abschließen, eine Webseite unterhalten oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, den Verbraucher über Streitbeilegungsverfahren und für ihn zuständige Verbraucherschlichtungsstelle zu informieren. Das könnte so aussehen: "Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit." Ausgenommen von dieser Informationspflicht sind die Unternehmen, die zehn oder weniger Personen im vorangegangenen Jahr beschäftigten. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, besonders § 36 und 37, und Informationspflichten nach dem VSBG
06.03.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Musikmix, GEMA und GVLZahlen muss frau auch, wenn sie z. B. von der Original-Tonträger (am besten CD!) eine Kopie für den MP3-Player für die Wiedergabe in der Aufführung herstellt. Weil es sich um eine genehmigungspflichtige Bearbeitung handelt. Es empfiehlt sich also, den Original-Tonträger zu verwenden. Die zusätzliche Gebühr für das Herstellen eines Musikmix, der dann z.B. über Fußschalter abgerufen wurde, von 13 Min. betrug nach Tarif GVL LTH 1 273 €, der Gesamtbetrag bei der GEMA dann 340 € plus MWSt. Mit Musikdownloads kann es noch schwieriger werden. Mehr Survival Kit Kap. 11.1.4.
03.03.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Umsatz nur teilweise befreitBefreit sind bei Theatern und Orchestern „die eigentlichen
Theaterleistungen einschließlich der damit üblicherweise
verbundenen Nebenleistungen“, das bedeutet: alles andere ist
umsatzsteuerpflichtig, aber nur wenn „alles andere“ über die
Grenze von 17.500 € kommt. Auf Rechnungen für dieses Andere
(Kurse) also schreiben „umsatzsteuerbefreit nach § 19
UStG“. Die Umsatzsteuerpflicht wird ausgelöst, wenn die Umsätze im
Vorjahr über 17.500 € lagen. Eigentlich umsatzsteuerfreie
Umsätze reduzieren die Auslösungsgrundlage. Die
Umsatzsteuerpflicht entsteht nur auf Grund des USt-pflichtigen
Umsatzes (§ 19,3,1 UStG).
03.03.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Buchführungsprogramm 2019Lexware büro easy, Version Basis ® 2019 Testbericht 03.03.2017 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps |
zuletzt aktualisiert: 10.10.2019 |