Künstlerberatung Stefan Kuntz

Tipps / Fundgrube


Die neuesten Tipps ab 2017 im einzelnen -
die neuesten oben, die alten unten,
ohne Systematik

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Und noch ältere bis Juni 2008 finden Sie hier

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GbR-Innengesellschaft: Schwierigkeiten mit der KSK

Wenn die Innen-GbR von der KSK akzeptiert wäre, wäre das ja gut für all die Künstler, die Angst haben vor einer Beteiligung als Gesellschafter in einer "normalen" GbR.
Aber die KSK hält den nach außen auftretenden Gesellschafter für abgabepflichtig für die Gewinnanteile, die (außer an ihn selbst) den Innen-Gesellschaftern zufließen. Für die KSK ist ein wichtiges Kriterium, ob Einnahmen und Ausgaben dem nach außen auftretenden Gesellschafter oder ganz und direkt der Innen-Gesellschaft zufließen. Ob die Innen-Gesellschafter auf Grund ihrer Beteiligung über die KSK versichert werden können, lässt die KSK offen.
Mehr im Survival Kit digital plus, Kap. 3.3., Vertrag einer Innen-GbR unter 8.1.9 siehe auch http://kuenstlerrat.de/tipps_g.htm#innen

 

zuletzt aktualisiert: 09.12.2019

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Rückerstattung von Krankenkassenbeiträgen, VddB

Die VddB ist der Ansicht, „dass Ergänzungs-, bzw. Zusatzbeiträge zu Pflichtbeiträgen nicht in die Berechnung miteinbezogen werden können. In Jahren mit sowohl Pflicht- als auch Weiterversicherungsbeiträgen werden die Ergänzungs- und Zusatzbeiträge anteilmäßig zugerechnet.“ Das ist nicht legal und dagegen sollten sich Rentner wehren, die in einem Jahr sowohl Pflicht- als auch Weiterversicherungsbeiträge gezahlt haben und deren Rückzahlung zu viel einbehaltener Versicherungsbeiträge deshalb einige hundert € zu mager ausfällt. (Mehr bei mir, Stichwort „Krumm“), siehe auch http://kuenstlerrat.de/tipps_g.htm#back und
Mehr im Survival Kit digital plus, Kap.6.4.7

 

09.12.2019

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Was wird die Grundrente bringen?

Die Koalition hat sich auf ein Konzept zur Grundrente geeinigt. Alle Rentner sollen ab dem 1. Januar 2021 einen Zuschlag auf die Rente bekommen, wenn sie 35 Jahre lang Beiträge geleistet haben und ihre Beitragsleistung unter 80 Prozent, aber über 30 Prozent des Durchschnittseinkommens liegt. Diese Grundrente soll es nur für diejenigen geben, deren monatliches Gesamteinkommen bei Alleinstehenden nicht mehr als 1.250 € und bei Paaren nicht mehr als 1.950 € ausmacht. "Dabei wird das zu versteuernde Einkommen unter Hinzurechnung des steuerfrei gestellten Anteils der Rente und aller Kapitalerträge zugrunde gelegt", heißt es im Koalitionsbeschluss. Eine Vermögensprüfung, wie es sie etwa für die Grundsicherung im Alter oder auch bei Hartz IV gibt, ist nicht vorgesehen. Auch selbst genutztes Wohneigentum wird nicht herangezogen.
 
Die durchschnittliche Grundsicherung liegt bisher bei rund 800 € (monatlich 424 € für Alleinstehende/382 € für zusammenlebende Ehegatten oder Lebenspartner + die Kosten für die Warmmiete (bis zu Höchstgrenzen, die von Stadt zu Stadt variieren. In der Regel gibt es für einen Single bis zu 450 € pro Monat. Zusammen ergibt das monatlich bis zu 824 €)
Siehe auch https://www.verdi.de/themen/rente-soziales/++co++b88957e8-0a14-11ea-b836-525400b665de
Rentnerinnen, die bisher Grundsicherung beziehen, bekommen ebenfalls einen Zuschlag auf die Grundsicherung. 
 
Die maximale Grundrente soll in Westdeutschland betragen: 35 x 0,8 = 28 x 33,05 € = 925,40 € - 115,68 € = 809,72 €, in Ostdeutschland: 35 x 0,8 = 28 x 31,89 € = 892,92 € - 111,62 € = 781,30 €.
Von diesen Beträgen müssen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden und gegebenenfalls Steuern, vor allem dann, wenn die Partnerin noch berufstätig ist.
Siehe auch https://www.steuertipps.de/altersvorsorge-rente/rentner-pensionaere/grundrente-bei-einkommen-unter-1-250-€
und
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/grundrente-der-groko-wer-profitiert-und-wer-nicht-a-1295983.html
und mehr im Survival Kit digital plus, Kap. 7.3

 

09.12.2019

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Wem gehören die Adressen?

Bei Gründung einer GbR, während ihrer Existenz und vor allem bei Auflösung ist ein häufiger Streitpunkt die Frage „Wem gehören die Kontaktdaten?“.
Ich schlage für einen GbR-Vertrag folgende Formulierung vor:

„Jeder Gesellschafter bringt in die Gesellschaft bisherige Kontakte ein. Sie gehören ihm allein. Er stellt sie der GbR für Nutzungen zur Verfügung. Sie werden nicht gemeinsames Vermögen. Der Wert dieser Nutzung wurde gemeinsam und einvernehmlich festgelegt. Um den Mehrwert der von A eingebrachten Kontakte auszugleichen, vereinbaren die Gesellschafter, dass A aus den Einnahmen der Gesellschaft, sofern diese dies zulassen, monatlich 100 € erhält, bis eine Summe von 2.000 € erreicht ist.
Veranstalter- oder  Fandaten, die während des Bestehens der GbR angelegt werden, gehören der GbR gesamthänderisch. Sie dürfen nur für den gemeinsamen Zweck genutzt werden. Sie sind von den nicht zum gemeinsamen Vermögen gehörenden Kontakten zu trennen.“


Mehr im Survival Kit digital plus Kap. 3.3 und 8.1.4 f. und 11.6.

zuletzt aktualisiert: 10.10.2019

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KSK Prüfung als Herbststurm

Alle Jahre wieder stürmt die Prüfwelle der KSK über das Land und bringt die eine oder andere Künstlerin in Panik:
Habe ich meinen Gewinn immer richtig geschätzt? Spätester Termin 1.12. – bitte nicht vergessen.
Mehr dazu im Survival Kit digital plus Kap. 6.1.8.3 oder auf http://kuenstlerrat.de/special_ksk_ueberpruef

10.10.2019

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Transparenzregister

Vereine  bekommen von der Bundesanzeiger Verlag GmbH Bescheide über die Jahresgebühr von 2.50 € für die Führung des Transparenzregisters. Das ist kein Witz, sondern muss bezahlt werden.

 

10.10.2019

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Datenschutz-Entlastung für kleine Betriebe

Kleine Betriebe und Vereine werden entlastet: Die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, greift künftig erst ab einer Personenzahl von 20; bisher waren es 10. Die Einwilligung von Beschäftigten zur Datenverarbeitung wird vereinfacht. Sie muss nicht mehr zwingend schriftlich erfolgen - künftig reicht auch eine eMail. Bundesrat 20.9.19

10.10.2019

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Krankengeld auch nach Gesundzeiten

Krankengeld nach insgesamt 42 Tagen Ausfall wegen derselben Krankheit, auch unterbrochen, nicht mehr nach sechs zusammenhängenden Wochen. Urteil des BSG vom 28. März AZ B 3 KR 15/17 R
Mehr im Survival Kit digital plus Kap. 6.1.6

10.10.2019

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Unterrichtsmaterialien umsatzsteuerbefreit

Unterrichtsmaterialien sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie als unselbständige Nebenleistung zur von der Umsatzsteuer befreiten Hauptleistung (dem Unterricht) gehören. Das gilt auch für selbst entworfene Unterrichtsmaterialien, die gegen Entgelt an die Schüler weitergegeben werden, unter der Bedingung, dass diese Materialen sich inhaltlich auf den Unterricht beziehen, zum Einsatz im Unterricht gedacht sind und nicht woanders bezogen werden können. Mehr im Survival Kit digital plus Kap. 4.7.1.6

10.10.2019

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Sonderkonditionen für alle

Mitglieder können vergünstigte oder kostenfreie Leistungen eines gemeinnützigen Vereins beziehen. Diese müssen aber auch Nichtmitgliedern offen stehen. Wenn Mitglieder oder bestimmte Gruppen Sonderkonditionen erhalten, muss das klar geregelt sein; daraus darf sich keine Begünstigung der Mitglieder ergeben. FG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2019, Az. 6 K 3664/16 K, F, AO

10.10.2019

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Ist Sampeln Diebstahl?

Seit mehr als 20 Jahren streiten Kraftwerk und Pelham über die Frage, ob Pelham 2 Sekunden verwenden durfte. Der Europäische Gerichtshof (Urt. 29.07.2019, Az. C-476/17) hat entschieden, dass das Tonträger-Sampling ohne die Zustimmung des Rechteinhabers zulässig ist, „wenn der Schöpfer des neuen Werks ein Audiofragment (Sample) nutzt, das einem Tonträger entnommen und beim Hören des neuen Werks wiedererkennbar ist“ – unter der Voraussetzung, dass es um die geistige oder musikalische Auseinandersetzung geht. Musikfragmente könnten übernommen werden, „um ein neues und davon unabhängiges Werk zu schaffen“. Um ein Zitat handele es sich, wenn das Sample das Ziel habe, mit dem Ursprungswerk zu interagieren. Abgeschlossen ist der Rechtsstreit damit noch lange nicht. Eine Ausnahme vom Vervielfältigungsrecht jenseits der vom EuGH vorgegebenen Möglichkeiten dürfte damit über § 24 Abs. 1 UrhG nicht möglich sein. Mehr im Survival Kit digital plus Kap. 9.2.

10.10.2019

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Ausweis von MWSt auf den eigenen Rechnungen

Auf einem Beleg darf von Nicht-Umsatzsteuerpflichtigen die MWSt nicht separat angegeben werden, sie wird ja auch nicht abgeführt.
Wenn z.B. Künstler umsatzsteuerbefreit sind, mit ihrem Kunden aber vereinbart haben, dass Fremdleistungen in der Rechnung separat aufgeführt werden, dann werden diese Posten brutto (also inklusive MWSt) erwähnt; die Mehrwertsteuer wird also nicht separat aufgeführt.

Beispiel:
Honorar für einen Theater-Auftritt am 7.7.2021 in Ixleben 600 €
Trockeneis 59,50 €
Blumendekoration 107 €
Übernachtung 83,30 €
Pyrotechnische Beratung 119 €
                                 Summe: 968,80 €
 
Bitte überweisen bis 27.7.2017 auf das Konto 345….
Umsatzsteuerbefreit nach § 4, 20 a UStG

Üblich ist das nicht. Üblich ist es, mit dem Auftraggeber ein Pauschalhonorar inklusive aller Nebenkosten über 970 € zu vereinbaren und dann auch in Rechnung zu stellen. Ein Ausweis der in den Nebenkosten enthaltenen MWSt (im obigen Beispiel insgesamt 48,80 €) wäre falsch und würde bei strenger Prüfung durch das Finanzamt eine Umsatzsteuerpflicht auslösen. Mehr im Survival Kit digital plus Kap. 4.2.

 

10.10.2019

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Umsatzsteuerbefreiung begrenzt

Eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer wird immer öfter beschränkt ausgestellt, das heißt, sie gilt wirklich nur für die Auftritte, in denen Mitarbeiter des Theaters / Orchesters auf der Bühne stehen.
Die Produktionen, für die sie gelten soll, werden häufig einzeln aufgezählt.
Die Befreiung gilt also nicht für Konzeptionen, Regie, Kurse, Galas, Events, Merchandising etc.! Möglicherweise muss frau die Befreiung rechtzeitig ausweiten lassen für neue Produktionen, aber vor allem bei Produktionen, die am Rande von Theater/Musik liegen und bei denen mann Sorge hat, dass das FA die Befreiung nicht mitmacht. 
Die Umsatzsteuererklärung sollte frau immer sehr zügig machen und überlegen, ob frau nicht mehr (wenn auch vielleicht schmerzhafte) Klarheit bekommt, wenn sie einen Antrag auf Aufhebung des Vorbehaltes im USt-Bescheid stellt (das führt allerdings oft zu einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung).
Mehr im Survival Kit digital plus Kap. 4.7.1.2

10.10.2019

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Mindesteinkommen für KSK-Aufnahme / Lektorate / Übersetzungen

Das bisherige Mindesteinkommen für die Aufnahme in die Künstlersozialversicherung ist mit dem Urteil vom 4. Juni 2019 des Bundessozialgerichtes (B 3 KS 2/18 R) infrage gestellt worden. Berufsanfängerinnen müssen der Künstlersozialkasse nicht mehr Einnahmen in einer gewissen Höhe nachweisen; als Beleg der Erwerbsmäßigkeit ihrer Tätigkeit reichen auch Nachweise z.B. über das eigene Marketing.

Außerdem stellt das BSG fest: „Ein genereller Ausschluss des Lektorats für wissenschaftliche Texte (hier: „Korrektorat und die Formatierung einer Masterarbeit“) ist nicht gerechtfertigt. Insbesondere ist im Hinblick auf den eigenschöpferischen Gehalt der Tätigkeit kein grundsätzlicher Unterschied zum stilistischen Lektorat erkennbar.“

Dissertationen und Habilitationsschriften sind Veröffentlichungen: „…bei Übersetzungen ist eine Differenzierung zwischen belletristischer und wissenschaftlicher Literatur grundsätzlich nicht angezeigt. Übersetzungen von Literatur in diesem weitgefassten Sinn gehören in der Regel und so auch hier zu den publizistischen Tätigkeiten.“

zuletzt aktualisiert: 22.7.2019

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Verluste als Kursleiter absetzbar

Verluste aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Kursleiter bei gemeinnützigen Einrichtungen können steuerlich gelten gemacht werden, auch wenn die Einnahmen den Freibetrag von 2.400 € nicht übersteigen (BFH VIII R 17/16)

 

22.7.2019

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Steuererklärung besser jetzt

Steuererklärung für 2018: bis 31. Juli 2019. Nicht verlängern, sondern besser jetzt erledigen, weil der Steuerbescheid schon im Herbst hilfreich ist für die KSK-Einkommensschätzung 2020.

 

22.7.2019

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Kindergeld erhöht

Kindergeld beträgt (2019) jetzt 204 € für das 1. und 2. Kind, 210 € für das 3. Kind, 235 € für jedes weitere Kind.

22.7.2019

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Ensemble KSK-abgabepflichtig?

Manche Ensembles eiern ein bisschen rum mit der Entscheidung, ob sie nun wirklich eine GbR sein wollen (als GbR alles gemeinsam beschließen und verantworten), oder ob sie nicht doch eine Chefin haben (die die Ensemblemitglieder feuern oder anheuern kann nach eigenem gusto). Sie glauben, dass das nicht wirklich nötig ist, sich zu entscheiden. Doch, ist es.

Beispiele:

  • Die KSK will z.B. KSK-Abgabe haben von dem Chef für die Honorare an die Ensemblemitglieder – nee, jetzt will man natürlich eine GbR sein! Es geht schließlich um 8.000 € für 5 Jahre!
  • Die Chefin soll haften für eine Urheberrechtsverletzung: nee, jetzt will man natürlich eine GbR sein!
  • Der Chef soll Umsatzsteuer nachzahlen für uralte Einnahmen: nee, jetzt will man natürlich eine GbR sein!
    Aber:
  • Das Ensemble beschließt, dass auch der „Chef“ nur noch den 1,5-fachen Gewinn erhält und nicht mehr den 3-fachen: Nee, jetzt will der Chef Allein-Inhaber/Einzelunternehmer sein.
  • Das Ensemble will, dass die Ein-Mann-Produktion mit dem „Chef“ abgesetzt wird, weil damit alle Terminpläne unmöglich werden. Nee, jetzt will der Chef Allein-Inhaber/Einzelunternehmer sein.
    Also bitte: entscheiden!

Spitzfindige Ensemblemitglieder könnten bei diesen Fragen auf die Idee kommen - vor allem, wenn es zu brenzligen Situationen kommt - das Vorliegen einer GbR-Innengesellschaft zu behaupten – auch im Nachhinein.

Kurz also zur Innengesellschaft: Die Innengesellschaft nimmt nicht am Rechtsverkehr teil. Nur Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander richten sich nach dem Gesellschaftsrecht. Sie ist im Gegensatz zur Außengesellschaft weder rechts- noch parteifähig. Nur eine Gesellschafterin tritt nach außen hin auf. Die eine Gesellschafterin ist also nach außen hin Inhaberin/Einzelunternehmerin. Im Innenverhältnis arbeitet sie dagegen mit mehreren Personen zusammen, daher die Bezeichnung Innengesellschaft. mehr 
Wie bei jeder BGB-Gesellschaft ist für die Annahme einer Innengesellschaft der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags Voraussetzung. Ein solcher setzt mindestens die Einigkeit der Parteien darüber voraus, einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, diesen ökonomisch relevant zu fördern und den Gewinn zu verteilen. (BGH vom 20.10.2008, Az. II ZR 207/07). So auch GKV (Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 08.11.2017).
Der KSVG-Kommentar  (also die KSK ex cathedra) vertritt im Nachgang zur Bandleader-Problematik die Auffassung (§ 24, Rd Nr 176, S. 233), dass der ‚Chef‘ nicht zur KSK-Abgabe verpflichtet ist, wenn er „mit den beteiligten Künstlern mündlich oder schriftlich eine GbR vereinbart hat, alle Beteiligten mitbestimmen können über die Geschicke der Gesellschaft, alle Mitwirkenden gleichermaßen an Gewinn und Verlust beteiligt werden, die Gruppe über einen längeren Zeitraum in der gleichen Zusammensetzung spielt und, auch die steuerliche Handhabung für eine GbR spricht. Dies ist nur der Fall, wenn alle Einnahmen und Ausgaben bei der GbR verbucht werden!“ (siehe auch KSK-Informationsschrift Nr. 7, II,2a)
Die KSK definiert also Anforderungen, die die Festsetzungen von BGH und GKV stark übertreffen und die  damit weit über die Formalien für eine Innengesellschaft nach dem BGH hinausgehen.
Die meisten Künstler, die ‚nur‘ Gesellschafterinnen einer Innengesellschaft sind, aber nicht einer vollwertigen GbR, dürften also Schwierigkeiten haben mit der Versicherung über die KSK. Dagegen könnte frau juristisch angehen. Oder die Lobbyverbände politisch.
Für eine fruchtbare und konfliktfreie Kooperation auf Dauer halte ich aber eine vollwertige GbR für die bessere Konstruktion.

22.7.2019

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Portoerhöhungen

ab 1.7.2019 unter anderem:
Bücher- und Warensendung bis 500 gr 1,90 €, bis 1000 gr 2,20 € Maximalmaße: 35 x 25 x 5 cm, jetzt auch verschlossen!
Deshalb leider auch Preiserhöhung für mein „Survival Kit Basics“.
Die anderen Erhöhungen hier!

22.7.2019

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Onlinebanking

Manche Banken, die bisher noch iTAN-Verfahren (Nummern auf einer Papierliste) angeboten haben, werden zum 14.9. neue Verfahren anbieten müssen. Rechtzeitig die Bank fragen, sich dran gewöhnen, und die Bank-Post diesmal nicht achtlos beiseite legen. Auch Änderungen bei Kreditkarten.

 

Ausgliedern einer nicht-künstlerischen Tätigkeit in eine UG

Wer neben seinen künstlerischen Gewinnen nicht-künstlerische/nicht-publizistische Gewinne über 5.400 € hat, kann auf die Idee kommen, den nicht-künstlerischen Bereich auszugliedern, zum Beispiel in eine UG. Aber: Bevor Sie hier weiterlesen, bitte zuerst die Kapitel 3.5 und 3.5.1 und 6.1.12.1  im Survival Kit digital plus lesen.
Beispiel:
Eine Gitarrenspielerin (KSK-konform) und Gitarrenbauerin (nicht-künstlerischer Bereich) erzielt mit Auftritten und Unterricht einen Gewinn von 21.000 €, mit dem Verkauf selbst hergestellter Gitarren 17.000 €. Sie kann also über die KSK nicht mehr krankenversichert, aber weiterhin rentenversichert sein. Was tun?
Lösung A:
Sie gründet mit einer weiteren Gesellschafterin eine UG „Gitarrenbau“, stellt sich (oder ihren Mann) dort an und schöpft so den Gewinn in Form eines Gehaltes ab. Für die Gitarrenbauerin muss die UG dann insgesamt 18,6 % Rentenversicherungsbeiträge abführen (AN- und AG-Beiträge zusammen), also jährlich 3.162 €, dazu kommen vielleicht in den ersten 3 Jahren 4.000 € Anmelde- und Steuerberaterkosten, also in 3 Jahren insgesamt rund 13.500 €. Über die KSK ist sie wie bisher versichert und zahlt in 3 Jahren rund 11.700 € Beiträge an die KSK, zusammen also 25.200 €.
Lösung B:
Zähneknirschend teilt sie der KSK mit, dass sie leider mit einer nicht-künstlerischen Tätigkeit zu viel verdient. Konsequenz: sie wird über die KSK nur noch rentenversichert und muss sich „freiwillig“ versichern bei ihrer Krankenkasse. Sie zahlt in 3 Jahren über die KSK fast 5.900 € Rentenversicherungsbeiträge und direkt an die Krankenkasse 18,4 % für jährlich 38.000 € = fast 21.000 €, zusammen also 26.900 €.
Fazit: In diesem Zahlenbeispiel ist Lösung B nicht wirklich teurer, verursacht aber keine Kopfschmerzen.

 

zuletzt aktualisiert: 2.5.2019

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Von der PKV in die GKV über die KSK vor dem 55. Geburtstag

96 Stunden vor seinem 55. Geburtstag, auf den letzten Drücker, wollte ein Webdesigner die PKV verlassen und deshalb über die KSK versichert werden. Vier Monate später kam nun tatsächlich der positive Bescheid, dass ab 31.01.2019 Versicherungspflicht in der RV besteht und ab 01.06.2019 in GKV und PV. Mehr im Survival Kit digital plus Kapitel 6.1.7.3

 

2.5.2019

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Rechnung ändern, um KSK-Abgabe zu sparen?

Eine freie Lektorin arbeitet seit vielen Jahren und ist natürlich in der KSK. Nun verlangt ihr Hauptkunde, dass auf ihren Rechnungen nicht mehr „Lektoratsleistungen“, sondern „Korrektoratsleistungen“ steht, da er partout keine KSK-Abgaben bezahlen will – für keine seiner freien Mitarbeiterinnen. Und ändert sie sogar selbst! Das ist illegal. Aber wenn frau da nicht mitmacht, dürfte sie ihren Job los sein. Also wie lavieren?
Mehr im Survival Kit digital plus Kapitel 6.1.10.4

 

2.5.2019

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Zertifikat gegen den Schein

Mitglieder des Bundesverbands Freiberuflicher Kulturwissenschaftler können ein Zertifikat „Selbständig im Museum“ beantragen. Der Verband fragt dazu seine Antragsteller: Hat ein Unternehmen Angestellte, eine betriebliche Versicherung? Werden Angebote erstellt? Wird in Werbung investiert?  Gibt es AGB, die die Weisungsbefugnis des Auftraggebers ausschließen? Mit diesem Zertifikat soll eine mögliche Prüfung einer eventuellen Scheinselbständigkeit im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens eher positiv ausgehen. In den allermeisten Fällen geht sie negativ aus. Mehr in „Politik  Kultur“ 4/19, Seite 9 Mehr im Survival Kit digital plus Kapitel 6.1.10.2

 

2.5.2019

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Neuerungen im Markengesetz

Jetzt können auch z.B. Sounds und digitale Darstellungen als Marken eingetragen werden. mehr → Kap. 9.3. im Survival Kit digital plus

zuletzt aktualisiert: 4.2.2019

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Kurzfristig Beschäftigte und ALG 1

Um Arbeitslosengeld I zu erhalten, müssen kurzfristig Beschäftigte (Drehtage) innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosigkeit nur sechs Monate Vorversicherungszeit nachweisen. Diese „Sonderregelung zur Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristet Beschäftigte“ greift dabei nur zugunsten von Personen, die zuletzt ein Jahresarbeitsentgelt erzielt haben, das nicht die anderthalbfache Bezugsgröße übersteigt (Bezugsgröße 2019: 37.380 €). Überwiegend kurzfristig Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen, deren Beschäftigungsverhältnisse überwiegend von vorneherein auf nicht mehr als vierzehn Wochen befristet waren. mehr → Kap. 7.1.2 im Survival Kit

4.2.2019

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3 x Scheinselbständigkeit

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV), die Künstlersozialkasse (KSK) und auch die Krankenkassen prüfen, ob Künstlerinnen, ob Ensemble-Mitglieder, egal ob Schauspielerin, Tänzerin oder Musiker, zu Recht auf Rechnung arbeiten, legal Honorar erhalten, oder ob der Künstler nicht vielmehr angestellt werden müsste. Kommt die DRV-Prüfung zu dem Ergebnis, ja, der Künstler musste angestellt werden, muss die Unternehmerin für vier Jahre Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten.

In Niedersachsen wurden an Ganztagsschulen Honorarkräfte beschäftigt. Wegen Scheinselbständigkeit forderte die DRV 12 Mio. €, Anschließend hat das niedersächsische Kulturministerium den Einsatz von Honorarkräften an Ganztagsschulen verboten. Seitdem gibt es eine Kontaktstelle „Kultur macht Schule“, dort berät Inga Wolf-Marra, https://lkjnds.de

Ein Theater in ... sollte kürzlich 150.000 € nachentrichten. Die Unternehmerin beteuert im Prüf-Abschlussgespräch, dass ihr Unternehmen insolvent wird, wenn diese Zahlung tatsächlich vollstreckt wird, dass das Theater aufgelöst werden muss. Die DRV-Prüfer beschwichtigen, nein, sie wollen nicht als Kultur-Mörder erscheinen. Sie geben dann der Unternehmerin 5 Minuten Bedenkzeit, um eine Zahlung anzubieten, mit der dann die Versäumnisse der Vergangenheit aus der Welt geräumt seien. Die Unternehmerin bietet 30.000 € an, was die Prüfer akzeptieren. Nach einigen Wochen kommt ein Brief, mit dem die Vereinbarung besiegelt wird. Danach wird gezahlt. Und dann muss überlegt werden, wie muss mein Unternehmen umstrukturiert werden? mehr → Kap. 5.3. im Survival Kit digital plus, mehr → Kap. 6.1.10.2. im Survival Kit Basics

Der Deutsche Kulturrat appelliert an Politik und Verwaltung, die Selbständigkeit im Kultur- und Medienbereich zu sichern und zugleich Scheinselbständigkeit entschieden entgegenzutreten. Die Stellungnahme des Deutschen Kulturrates »Selbständigkeit sichern – Scheinselbständigkeit entgegentreten« ist hier zu finden.

4.2.19

 

 

Dinnershows endgültig mit 19% MWSt

Dinnershows sind keine teilbare Leistung und für den Veranstalter voll dem Regelsatz unterworfen. Bestätigt mit BFH-Urteil vom 13.6.2018, XI R 2/16 „Die "Dinner-Show" der Klägerin … (unterliegt) als einheitliche, komplexe Leistung dem Regelsteuersatz“. “Das FG hat im Streitfall angenommen, im Streitfall würden sich Show und Menü zu einem untrennbaren wirtschaftlichen Vorgang verbinden. Eine Aufspaltung in eine kulinarische und eine künstlerische Einzel- (haupt-)Leistung sei angesichts der gewünschten Verbindung von Menü und Show ebenso lebensfremd wie die Annahme, das Menü sei eine Nebenleistung zur Show oder die Show Nebenleistung zum Menü. Show und Menü seien aufeinander abgestimmt und griffen in zeitlicher Hinsicht ineinander. Durch die Verflechtung könne die Leistung nur insgesamt in Anspruch genommen werden. Der Besucher wolle Show und Menü zusammen erleben und genießen. Es gehe um die Verbindung beider Elemente.“ EuGH-Urteil Stadion Amsterdam vom 18. Januar 2018 C-463/16. Der BFH deutet an. dass eine andere Betrachtung möglich ist, wenn z.B. bei einer Show ein Menü optional als Ergänzung gebucht werden kann. Kap. 4.7.2.5 im Survival Kit digital plus

zuletzt aktualisiert: 21.11.2018

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Mailadresse verschlüsseln

Veröffentlichen Sie Ihre Mail-Adresse möglichst selten als Klartext (Facebook, ebay, amazon), auch nicht auf Ihrer eigenen Website. Verwenden Sie nicht den „Klammeraffen @“ also nicht info@kuenstlerrat.de, sondern verschlüsseln Sie das @Zeichen, also info[bei]kuenstlerrat.de oder [at] oder [auf], dann kann Ihre Mail-Adresse weniger leicht von Suchmaschinen gefunden werden, die lästige Werbe-Versender verwenden. Auch die Formatierung als Button im Menu der Website ist eine zusätzliche Hürde für Suchmaschinen, erleichtert aber trotzdem Ihren Kunden den Mail-Kontakt (siehe Button „eMail-Kontakt“ auf meiner Website). → Kap. 12.6.2. im Survival Kit digital plus

21.11.2018

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Synchronsprecher nicht selbständig

Das BSG hat im Fall einer Synchronsprecherin mit Beschluss vom 27.04.2016, Az.: B 12 KR 17/14 R Punkt 29 auf Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung erkannt. Die KSK behandelt Synchronsprecher nicht mehr als selbständig Tätige.

21.11.2018

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Rentner können Krankenkassen-Beiträge von der VDDB u.ä. zurückfordern.

VdK-Erfolg: Beiträge auf Renten von Pensionskassen können entfallen
Die folgenden Informationen des VdK können auch für Künstler wichtig sein, die auf eine Rente der Bayerischen Versorgungskammer (Versorgungsanstalt der dt. Bühnen  / Orchester), der VBLU (Versorgungsverbund der Bund und Ländern unterstützten Unternehmen) und der Pensionskasse der Rundfunkanstalten den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen müssen, aber nach Ausscheiden aus dem Stadttheater /-Orchester, Ensemble oder der Fernsehanstalt selbst einen freiwilligen Weiterversicherungsbeitrag geleistet haben.
„Auf Rentenzahlungen von Pensionskassen müssen unter bestimmten Voraussetzungen keine Beiträge für die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung gezahlt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen. Damit hat der VdK einen großen juristischen Erfolg errungen.
Der am 4. September 2018 veröffentlichte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe beruht auf einer vom Sozialverband VdK erhobenen Verfassungsbeschwerde (Az.: 1 BvR 249/15).
Betroffen sind Beschäftigte, die aus ihrem Betrieb ausgeschieden sind. Sie müssen vom Arbeitgeber den Pensionskassenvertrag als Versicherungsnehmer übernommen und selbst weitergeführt haben. Weitere Voraussetzung ist, dass sie ab dem Zeitpunkt allein eingezahlt haben. Die von da an erworbenen Rentenansprüche sind nicht mehr sozialversicherungspflichtig. Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass diese allein weitergeführte Altersvorsorge einer privaten Altersvorsorge gleichzustellen ist. Es handele sich hier also nicht mehr um eine betriebliche Altersvorsorge.
Bezogen auf die aktuelle Entscheidung bedeutet das, dass Direktversicherung und Pensionskasse jetzt gleich behandelt werden.
Die bereits gezahlten Sozialabgaben können für vier Jahre rückwirkend auf Antrag geltend gemacht werden. Dazu wird bei der Krankenkasse ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt. Darin muss stehen, dass man nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Versicherungsnehmer privat weiterhin Beiträge in die
Pensionskasse eingezahlt hat. Man weist auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 249/15) hin und beantragt die Erstattung der Überzahlung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.“
Die Krankenkassen können der Ansicht sein, dass der Adressat des Antrags die Pensionskasse ist, weil nur sie ausrechnen kann, wieviel Prozent der Rentenzahlung auf freiwilligen Einzahlungen basieren.
„Um Rechtsnachteile zu vermeiden (Verjährung) muss der Antrag bis zum 31. Dezember 2018 gestellt werden. Wenn Sie ein Musterschreiben mit einem Überprüfungsantrag benötigen, laden Sie bitte dieses Dokument herunter: Musterschreiben Überprüfungsantrag Krankenversicherung.pdf“ Bei mir bekommen Sie ein auf die VddB abgestimmtes Musterschreiben.
Siehe dazu auch https://www.vdk.de/deutschland/pages/musterklagen/11388/kkbeitraege_auf_betriebsrenten

21.11.2018

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Ergänzung:

Die VddB soll ab Januar 2019 die KV-Beiträge neu berechnen, d.h. weniger an die KV überweisen, je nach Anteil der freiwilligen Einzahlungen, und dann auch die Datenbasis liefern für die Rücküberweisung zu viel gezahlter Beiträge für die letzten 4 Jahre. Noch wird überlegt, wer die Rücküberweisung dann vornimmt. Das soll die VddB auch ohne Antrag erledigen können.      26.11.2018

 

ERGÄNZUNG 2:

Im September 2019 hat die VddB die Berechnungen der Rückzahlungen an die Versicherten endlich abgeschlossen und tatsächlich Anfang Oktober die Rückzahlung der zu viel abgeführten Krankenkassenbeiträge zusammen mit der monatliche Rente vorgenommen.  Das waren im Fall eines bei der VddB versicherten Rentners für fünf Jahre fast 3.500 € Rückzahlung.  Der Brief an die VddB hat sich also gelohnt. Leider muss die Rückzahlung in der Regel versteuert werden.  10.10.2019

Krankengeld-Wahltarif für Künstlerinnen

In „finanztest“ 12/2018, S.78 ff ist eine Übersicht über die Leistungen und Kosten dieses Tarifs bei den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Die Unterschiede sind erheblich – von 3 €/Monat bis zu 294 €. Wichtige Kriterien sind auch, ob die Beitragszahlung entfällt während des Krankengeld-Bezuges, ob es eine Wartezeit gibt, wie viel Krankengeld es maximal gibt innerhalb von 3 Jahren und wie lange frau durch den Abschluss dann an diese Kasse gefesselt ist. Zu überlegen ist, ob mann nur wegen eines günstigen Wahltarifs die Kasse wechselt, und ob mann sowas überhaupt braucht. „finanztest“  empfiehlt u.a. AOK, Barmer, TK. → Kap. 6.1.6. im Survival Kit digital plus

 

21.11.2018

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Hinzuverdienst für vorzeitige Rentner wurde geändert

Bis zum Beginn der Regelaltersrente mit ca. 66 Jahren ist ein Hinzuverdienst ohne Abschläge jetzt bis 6.300 € / Jahr erlaubt. Achtung! Gewerbliche Einnahmen durch Anteile an einer (alternativen) Energieanlage zählen mit, nicht aber Kapitalerträge und private Mieteinnahmen. → Kap. 6.1.9. im Survival Kit digital plus

 

21.11.2018

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Zuwendungsrecht soll endlich modernisiert werden

Vorschläge für Modernisierung des Zuwendungsrechts für den Dritten Sektor
https://www.awv-net.de/upload/pdf/Zuwendungspraxis/AWV-Impulspapier-
Modernisierung-der-Zuwendungspraxis-fr-den-Dritten-Sektor.pdf
http://www.soziokultur-nrw.de/
Und es gibt auch inzwischen eine Arbeitsgruppe der Landesfinanzminister!

 

21.11.2018

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Verwendung der privaten BahnCard 100 für Dienstfahrten

Das Bundesinnenministerium hat mit Rundschreiben vom 19.9.2018 (AZ D6-30201/7#2) endlich Entgegenkommen signalisiert und akzeptiert die Abrechnung auf fiktiver Ebene.

 

21.11.2018

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Keine elektronische Kasse vorhanden?

Werden z.B. Tickets (nicht aber Kursgebühren für Seminare oder Workshops) an der Abendkasse nur bar verkauft, ist es nach § 146 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung (AO) aus Zumutbarkeitsgründen möglich, kein elektronisches Aufzeichnungssystem, sondern eine offene Ladenkasse zu verwenden.
Sieh auch http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/registrierkassen.htm
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/2018-06-19-aenderung-anwendungserlass-abgabenordnung-Einzelaufzeichnungspflicht.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 


 

 

KSK-Abgabesatz 2019

Der KSK-Abgabesatz für Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen bleibt auch 2019 stabil bei 4,2 Prozent

zuletzt aktualisiert: 05.09.2018

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Probleme mit der Riester-Zulage 2017 für KSK-Versicherte

Leider hat die KSK wegen EDV-Problemen die in 2017 gezahlten Rentenversicherungsbeiträge erst verspätet an die Dt. Rentenversicherung übermittelt und zwar erst im August. Von der DRV sollten dann die Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in der DRV gehen. Aber im Juni prüft die ZfA bereits, ob die Riester-Zulage gewährt werden darf, weil man Renten-Pflichtversicherungsbeiträge gezahlt hat. Auf Grund dieser KSK-Panne hat die ZfA bei den betroffenen Künstlerinnen, die fristgerecht ihre Steuererklärung abgegeben haben, die Riester-Zulage zurückgefordert. Durch die Meldung der ZfA, der Künstler sei nicht zulagenberechtigt, weil er keine Rentenbeiträge gezahlt habe, kann auch das Finanzamt verwirrt sein und kann den Steuerzahler auffordern, den Beweis für die Rentenbeiträge zu erbringen.
Das kann frau mit der Jahresbescheinigung der KSK machen und das ist das kleinere Problem.
Das Problem der fehlenden Riester-Zulage führt leider zu recht großem Aufwand: Die Künstlerin muss bei ihrem Anbieter schriftlich einen "Festsetzungsantrag" stellen, damit die Riester-Zulage für das Jahr 2017 nicht verloren geht. Erbitten Sie bei Ihrem Riester-Vertrags-Anbieter (Bank oder Versicherung) des Altersvorsorgevertrages einen Vordruck für den Festsetzungsantrag. Die Künstlersozialkasse stellt auch einen Musterantrag zur Verfügung. → Wichtige KSK- Information zur Riester-Zulage 2017 für rentenversicherte selbständige Künstler und Publizisten

05.09.2018

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Plötzlich USt-pflichtig - das tut weh

Viele Existenzgründerinnen haben das Problem, dass sie nach Erreichen der Umsatzsteuerpflichtgrenze leider nicht einen Riesen-Sprung nach vorne machen können, sondern erstmal bei vielleicht 20.000 € Umsatz stagnieren. Sie arbeiten z.B. mit Kursen für Endverbraucher, denen die zusätzlichen 19 % MWSt richtig wehtun und die sich deshalb abmelden. Wenn sie die 19 % nicht draufschlagen können (z.B. auf die Kursgebühr), weil das der Markt nicht hergibt, umfasst ihr Honorar die MWSt bereits und sie schmälert damit ihren Gewinn um grob 19 %.
Um das zu vermeiden, könnte eine Lösung sein, dass die Gründerin ihre berufliche Tätigkeit aufsplittet in z.B.
1.) Einzelunternehmerin und
2.) UG (haftungsbeschränkt) und
3.) Beteiligung an einer GbR.
Damit reduziert sie ihre Umsätze so, dass sie ihre Umsatzsteuerpflicht noch  etwas hinauszögern kann. Aber Vorsicht! Dieses Aufsplitten (s.o.) muss inhaltlich und organisatorisch stringent sein und vom Finanzamt akzeptiert werden. Eine Steuerberaterin um verbindliche Auskunft bitten.

05.09.2018

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Diskjockeys in der KSK?

DJs (Diskjockeys) werden im Ausnahmefall über die KSK im Bereich Musik versichert, wenn sie nicht nur auflegen, sondern kompositorisch arbeiten. Das dabei entstehende Arbeitsergebnis muss die Qualität eines neuen künstlerischen Produkts haben. Dies muss den Schwerpunkt ihrer Arbeit bilden.

05.09.2018

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Geht es nicht auch ohne Rechtsform?

Manche Ensembles, vor allem, wenn sie am Anfang stehen, scheuen sich verständlicherweise vor der Bürokratie.
Muss ein Vertrag sein? Nein, das nicht, es geht auch mündlich.
Muss eine Rechtsform sein? Mann muss sie nicht bewusst wählen, aber wenn jemand Geld einnimmt oder ausgibt, dann tut er das zwangsläufig in einer Rechtsform.
Flokati auf dem Flohmarkt? wohl als Privatperson.
Scheinwerferbirnen kaufen? wohl in beruflicher Eigenschaft.
Wenn sie das in eigenem Namen tut, ist sie die Inhaberin, eine Einzelunternehmerin.
Wenn er das für andere tut, für sein Ensemble, wird die Frage der Rechtsform schon schwieriger.
Ist er der Chef, ist er ebenfalls Einzelunternehmer mit Mitarbeitern.
Ist das Ensemble ein Kollektiv, das sich Gewinn (oder einen eventuellen Verlust) teilt, handelt sich um eine GbR, eine BGB-Gesellschaft.
So schade das auch manchmal ist, wir leben nicht in einem rechtsfreien Raum. Fast alles was wir tun, hat einen rechtlichen Hintergrund. Diesen Hintergrund zu kennen, bedeutet Professionalisierung.

05.09.2018

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Handwerkliche Vorarbeiten

Manche Künstler müssen wenig künstlerische Vorarbeiten auch ausführen, sonst bekommen sie den Job nicht. Ein Bildhauer muss vielleicht für seine Skulptur einen Betonsockel gießen. Ein Freskenmaler muss vielleicht zunächst die Wand verputzen. Gelegentlich verlangt das Finanzamt nach einer Prüfung, dass solche erheblichen Nebentätigkeiten (z.B. 60.000 € Jahresgewinn) als Gewerbe getrennt abgerechnet werden. Zukünftig hat der Künstler in seinem Steuerbescheid zwei Zeilen. „Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit“ und „Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit“. Gerät er dann irgendwann in die Überprüfung der Künstlersozialkasse, bekommt er Probleme, wenn die gewerblichen Einkünfte über 5.400 € liegen.
Manche Künstlerin vergibt solche Vorarbeiten KSK-kompatibel an Subunternehmer und verdient dann daran leider nichts („durchlaufender Posten“). Eine andere Künstlerin erzielt ihren Gewinn durch Entwurf und Ausführung ihres Kunstobjektes, die Vorarbeit taucht gar nicht in der Rechnung auf.
Erzielt frau mit solch handwerklichen Nebentätigkeiten nur einen geringen Gewinn (unter 5.400 €), gibt es Steuerberater, die der Ansicht sind, dass die Tätigkeiten in der freiberuflichen, künstlerischen Buchführung verbucht werden können.
Wieder ein ärgerliches Beispiel dafür, dass Steuerrecht und Sozialrecht sich leider beißen.

 

 

Geldbuße der KSK

Sollte die KSK nach einer Überprüfung eine Geldbuße verhängen, betrifft die Ordnungswidrigkeit ja wohl meistens mehrere Jahre (weil der Versicherte korrekte Schätzungen insgesamt leider ignoriert hat).
Wurden also mehrere Ordnungswidrigkeiten begangen, werden die Bußgelder für jede einzelne Handlung des Versicherten mit bis zu 5.000 € gesondert festgesetzt. Dies entspricht dem Prinzip der Tatmehrheit iSv § 20 OWiG. Die Bußgelder beziehen sich meist auf die Jahre, deren Prognose der Versicherte nicht korrigiert hat, obwohl er von der KSK mit der Prüfung noch mal aufmerksam gemacht wurde. Mehr im Survival Kit digital plus, Kap. 6.9.2.bis 5 und auf meiner Website, z.B. "KSK: Überprüfung der Versicherten (Special)" und "KSK-Einkommen-Schätzung 2018"

zuletzt aktualisiert: 27.7.2018

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Umsatzsteuerbefreiung für Ensemble-Mitglieder

Auch einzelne Schauspieler, Tänzer und Musiker werden immer öfter nach § 4 Nr. 20 a UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Die Umsatzsteuerbefreiung für das Ensemble wirkt also nicht durch auf den Einzelnen, aber die Ensemble-Schauspieler können jeder einzeln sich selber befreien lassen. (nach einer Info von RA Sonja Laaser, danke!)
Wenn keine USt-Befreiung, dann 7 % MWSt.
Die Finanzbehörden interessiert halt eine mögliche "Scheinselbständigkeit" nicht. Mehr im Survival Kit digital plus, Kap. 4.7.1.

27.07.2018

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Schutz des eMail-Verkehrs

Ein simpler Schutz besteht darin, den HMTL-Modus auszuschalten und Mails nur noch als reinen Text zu versenden. Folgende Messenger-Dienste bieten „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ an und könnten empfehlenswert sein: „Signal“(setzt Handy voraus)“Threema“, „Wire“. Mehr im Survival Kit digital plus, Kap. 12.6.3

27.7.2018

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gmail / googlemail

Mail-Versender, die eine gmail.com oder googlemail.com-Adresse nutzen, sollten überlegen, ob sie die andere Adresse aktivieren, dann beide Adressen zusammenführen, ändern etc. – es gibt Probleme, weil es eben auf die Unterschiede der Varianten durchaus ankommt. Hilfe im Netz. Nutzer von googlemail sollten sich entscheiden, ob sie ihre Adresse mit musterfrau@gmail.com oder mit mustermann@googlemail.com  angeben. Wechseln sie gelegentlich, riskieren sie, dass sie Newsletter doppelt bekommen. Mehr im Survival Kit digital plus, Kap. 12.6.3

 

27.7.2018

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Eigenmittel in Zuwendungsanträgen

Eigenmittel eventuell mit „bürgerschaftlichem Engagement“ in NRW mit 15 €/Std. in Anrechnung bringen (Die Höhe der fiktiven Ausgaben für bürgerschaftliches Engagement darf 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten.) Mehr im Survival Kit digital plus, Kap. 14.7

27.7.2018

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Krankenkassenbeitrag frisst Versorgungsbezug auf

Die Mindestbemessungsgrundlage in Höhe von 1/3 der monatl. Bezugsgröße (2018 = 1.015 EUR) gilt auch für freiwillig versicherte Rentner. Liegen die beitragspflichtigen Einnahmen unter dieser Grenze, setzt die Krankenkasse einen Auffüllbetrag bis zur Mindestbemessungsgrundlage fest. Das kann dazu führen, dass von dem Einkommen als Rentner wegen des proportional extrem hohen KV-Beitrags kaum etwas übrig bleibt. Es gibt dann einen Anspruch auf SGB XII Grundleistung. Einen Antrag auf Beitragsentlastung für freiwillig Versicherte gibt es für Rentner nicht.
Die SPD setzt sich aktuell für ein Ende der doppelten Beitragserhebung von Versorgungsbezügen ein. Dies würde dazu führen, dass der Krankenkassenbeitrag während des Leistungsbezugs als Rentner komplett entfällt.
Beispiel:
Der Versorgungsbezug beträgt nur knapp 500 €. Kranken- und Pflegeversicherung erheben einen Beitrag von knapp 185 €, bleiben 315 € übrig. Würde der Versorgungsbezug 65 € geringer ausfallen, würde der Versicherungsjongleur weiterhin gratis über die Familienversicherung seiner Ehefrau versichert sein. Sozialgeld (Grundsicherung) wird dieser Rentner nicht beantragen, weil dann das gesamte Einkommen beider Ehepartner auf die Waage gestellt wird. Zustande gekommen ist das Problem, weil dieser Mensch nicht selbst in der GKV pflichtversichert war, sondern die PKV vorgezogen hat. Oder er hat sich als KSK-Versicherter von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen und stattdessen in eine befreiende Lebensversicherung eingezahlt. Der Versorgungsbezug stammt aus der ARD-Pensionskasse.
Für Rentner, die hauptberuflich selbstständig tätig sind, gilt die Mindestbemessungsgrundlage von (2018) 2.283,75 €. Mehr im Survival Kit digital plus, Kap. 6.1.9.12

27.7.2018

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Fragebogen KSK 9a

Die KSK hat ihren Fragebogen geändert und um eine unglücklich formulierte Frage 9a ergänzt.
Wer auch mit Nachweisen aus dem Ausland einen Aufnahmeantrag bei der KSK stellt, muss sich leider mit diesem schwierigen Punkt beschäftigen.
In 9a erstes Kästchen sollte die zeitliche Begrenzung eingetragen werden.
Das zweite Kästchen sollte freigelassen werden, sonst Eigentor.
Das dritte Kästchen sollte mit „Deutschland Ja“ angekreuzt werden, in der nächsten Zeile sollten – wenn vorhanden - eher EU-Länder eingetragen werden.
Ein wesentlicher Teil (> 25 %) der selbständigen gewöhnlichen Tätigkeit sollte in der BRD stattfinden.
Die KSK stellt diese Frage, um (mit Hilfe der DVKA) herauszufinden, ob die Künstlerin nicht in einem anderen Land versicherungspflichtig ist. Mehr im Survival Kit digital plus, Kap. 13.1.3.1

27.7.2018

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Musiklehrer als Honorarkräfte

Musiklehrer sind nicht schon deshalb rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, weil sie auf Honorarbasis an einer Musikschule auf Grund der Lehrpläne des Verbands dt. Musikschulen unterrichten (BSG Az B12 R3/17 R) Musikschul-Lehrkräfte können selbstständig beschäftigt werden, auch wenn ihnen der Unterrichtsstoff vorgeschrieben wird, so das BSG. Die Gesamtschau zeige in diesem (Einzel-) Fall, dass eine selbstständige Tätigkeit vereinbart und gelebt wurde... Weder der Lehrrahmen noch die Pflicht, die Räume der Schule zu nutzen, sprächen in diesem Fall dagegen.  BSG-Pressemitteilung zum Urteil

 

zuletzt aktualisiert: 26.04.2018

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Das Ärgernis Gagenkürzung

Manche Veranstalter (vor allem aus dem semiprofessionellen Bereich) kürzen hinterher die Gage, weil sie nicht zufrieden sind. Das ist immer ärgerlich.
In den AGB’s zum (Muster-)Gastspielvertrag des Bundesverbandes freie darstellende Künste, abgedruckt im „Survival Kit digital plus“ unter Kap. 8.10., heißt es deshalb unter Punkt 3.4. „Abschläge am Honorar (gleich welcher Art) sind nicht zulässig.“
Aber: eine „Gagenkürzung“, eine Minderung des Honorars bei „Unsorgfalt“ ist umstritten. Die oben genannte oder eine ähnliche Formulierung wie auf http://www.doktor-beat.de/preise-agb-s/  § 7 oder bei http://www.agentur-promo-nightlife.de/index.php?article_id=13  Punkt IX (Neuinterpretation der „Höheren Gewalt“, siehe 4.2) kann ungültig sein.
Wichtig ist bei der Erörterung dieses Problems ist, ob es sich um einen Werk- oder Dienstvertrag handelt, dazu https://eventfaq.de/2314-vertrag-mit-kuenstler-dienstvertrag-oder-werkvertrag/   
Meine Meinung:
die Künstlerin, die mit ihrem vorher beworbenen und so definierten Programm auftritt, schließt einen Werkvertrag ab; sie schuldet einen Erfolg; dem Veranstalter muss das Werk aber nicht gefallen; der Veranstalter könnte deshalb aber aus anderen Gründen Gewährleistungsansprüche gegen den Künstler geltend machen und die Gage mindern.
Will die Künstlerin bei dem Veranstalter noch mal auftreten, wird sie sich möglicherweise mit einem Kompromiss abfinden müssen. Will sie das nicht, ist der Ausgang eines Rechtsstreits leider nicht sicher, aber teuer und möglicherweise unverhältnismäßig.

 

26.04.2018

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Datenschutzgrundverordnung zum zweiten

Was muss eine Künstlerin / ein Ensemble jetzt tun, um späteren Ärger zu vermeiden? (Special) In meinem letzten Newsletter habe ich dazu schon etwas geschrieben, das habe ich inzwischen mit einem praktischen Leitfaden ergänzt. Und bitte: keine Panik! Das Thema wird im Moment sehr hochgekocht. Mehr im Survival Kit digital plus, Kap. 5.14

 

26.04.2018

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Kein Missionieren zu Symbiosen

Manchen Künstlern ist die Ausübung und Weiterentwicklung der (reinen) Kunst weniger wichtig als das Vorhaben, mit der Kunst pädagogische, soziale, oder politische Ziele zu verwirklichen. Solche Künstlerinnen sind mehr sehr sympathisch, habe ich doch selbst viele Jahre so gearbeitet. Will mann aber bestimmte Entscheidungsträger für sein eigenes Vorhaben gewinnen, kann es sehr sinnvoll sein, die Kunst in den Vordergrund zu stellen, und darauf zu verzichten, diese Geld-Topf-Bewahrer bezüglich der symbiotischen Verbindung von z.B. Sozialpädagogik und Kunst zu missionieren. Manche Künstler begründen einen Antrag z.B. nur mit sozialpädagog. Zielen, vergessen aber, dass der Zuschussgeber vor allem Kunst fördert.

 

26.04.2018

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Kein Buy-out von Nutzungsrechten

Wer als z.B. als Komponist, Autor oder Grafiker ein Werk schafft, sollte nicht alle Nutzungen des Werkes gegen eine Pauschalvergütung (‚exklusives Buy-out‘) verkaufen, sondern sollte darauf achten, dass er am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt wird, z.B. über Tantiemen für die wiederholte Nutzung (Wiederholungshonorar) oder für zusätzliche, andere Nutzungen (Übersetzungen, Bearbeitungen). Auch sollte er nicht auf sein Recht auf Namensnennung als Urheber verzichten. Hat er einen Wahrnehmungsvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft abgeschlossen, kann er diese Nutzungsrechte sowieso nicht einem Dritten übertragen. Und nochmal: Sein Urheberrecht kann er anders als im angloamerikanischen Recht nicht im Wege des Buy-out verkaufen, nur die Nutzungen. Zur Kalkulation der Buyout-Lizenzgebühr dienen Listen, wie z. B. die „Richtlinien zu Schauspielgagen und Buyouts bei Werbeproduktionen“, welche die prozentualen Aufschläge je nach Nutzungsart sowie Region angeben. Mehr im Survival Kit digital plus, Kap. 14.6

26.04.2018

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zuletzt aktualisiert: 6.3.2018

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Datenschutzgrundverordnung

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gilt schon seit 2 Jahren, sie wird aber ab 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten verpflichtend. Das Datenschutzrecht gilt für personenbezogene Daten. Die Privatsphäre des Einzelnen soll geschützt werden. Es sind u.a. folgende Daten betroffen:
·       Kundendaten
·       Lieferantendaten
·       Mitarbeiterdaten
Mehr im neuen SPECIAL "Datenschutzgrundverordnung: Was muss eine Künstlerin / ein Ensemble jetzt tun, um späteren Ärger zu vermeiden?" und im Survival Kit digital plus, Kap. 5.14 zu Datenschutz in der Buchführung, im eMail-Verkehr, im Ticket-Verkauf, in der Kunden-Datenbank, auf der Website, im Vereinswesen. Um all diese Bereiche sollten auch Freiberufler sich kümmern.

 

20.3.2018

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Freie Benutzung des Werkes, geht das?

Gerne hört mann das Kantinen-Gerücht, dass mann nur genügend Teile eines urheberrechtlich geschützten Werkes verändern müsse, um aus dem Schneider (der Urheberrechtsverletzung) zu sein und nach Belieben das bearbeitete Werk (unter eigenem Namen) nutzen und veröffentlichen zu können. Dabei fällt das Zauberwort „freie Benutzung“. Ja, es gibt die freie Benutzung des Werkes eines anderen Urhebers, aber nur wenn ...

Dies ist ein etwas längerer Artikel (ein “Special“), er ist trotzdem gratis und zu finden auf meiner Website.

 

6.3.2018

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Haftpflichtversicherung

Vor allem im angloamerikanischen Ausland wird von Partnern der Nachweis einer ausreichenden Versicherung verlangt. Aber auch in der BRD verlangen manche Veranstalter eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung von dem auftretenden Gast.
Von Vermietern eines Saales beispielsweise wird vom Mieter ebenfalls der Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung verlangt. Es ist unüblich, dass die Mieterin auch für alle Schäden durch Dritte (Besucher: Graffiti auf der Toilette) haftet. Eine entsprechende Abmachung sollte gestrichen werden. Dieses Risiko ließe sich aber zur Not gegen eine Zusatzprämie versichern. Eine Haftung für Dritte ist nur nach den gesetzlichen Bestimmungen möglich. Wenn Beschädigungen durch Dritte dem Einflussbereich des Mieters entzogen sind, kann eine Haftung des Mieters für sie nach dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unwirksam sein.

Mehr im Survival Kit digital plus, Kap. 5.5

 

6.3.2018

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Große Koalition – Koalitionsvertrag – mögliche Änderungen für Selbständige

Nachdem zwei Drittel der SPD-Mitglieder am 4.3.18 zugestimmt haben, scheint es ja was zu werden mit einer neuen Regierung und der Umsetzung des Koalitionsvertrages. Er enthält:
1. Altersvorsorgepflicht für Selbständige
2. Senkung der Mindestkrankenversicherungsbeiträge
3. Verbesserungen bei Statusfeststellungsverfahren
Dies ist ein etwas längerer Artikel (ein “Special“), er ist trotzdem gratis und zu finden auf meiner Website.
 

 

6.3.2018

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Existenzgründen mit 40 +

oder: Neuaufstellen nach der Kinderphase
Ü 40 – und noch einmal durchstarten:

Zu Beginn der zweiten Lebenshälfte erleben viele Künstlerinnen und Publizisten einen Karriereknick. Der jugendliche Elan ist endgültig vorbei. Frau und Mann geraten ins Grübeln: Welche Ursachen könnte der fehlende Erfolg haben? Diese Erforschung ist manchmal so unangenehm, dass sie gar nicht erst begonnen oder schnell wieder abgebrochen wird. Ich möchte Mut machen, sich mit diesem Thema so ausführlich zu beschäftigen, dass es zum guten Schluss eine fundierte to-do-Liste gibt, mit der es dann wieder bergauf geht.
Dies ist ein etwas längerer Artikel (ein “Special“), er ist trotzdem gratis und zu finden auf meiner Website.

6.3.2018

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Promoter

sind sicher mit den Moderatoren und Unterhaltungskünstlern verwandt, aber bei ihnen steht das Marketing im Vordergrund, also werden sie von der KSK abgelehnt. Und wenn sie dann noch gewerblich auf Provision als Handelsvertreter tätig sind, ist der Ofen ganz aus.
Die meisten Promotion-Jobs (Messehostess, Catering, Promoter, Zeitschriften/ Spenden-Werber/ Drücker) sind abhängige Beschäftigungsverhältnisse, bei denen die Mitarbeiterin als Arbeitnehmerin angestellt und über ELStAM-Daten abgerechnet werden muss. Oft werden diese Promotion-Jobs aber von der Auftraggeberin „auf Rechnung“ bzw. „auf Gewerbeschein“ und damit als selbstständige Tätigkeit abgerechnet. Das Arbeitsverhältnis wird vom Auftraggeber verschleiert um Sozialbeiträge, Lohnsteuerzahlungen und arbeitsrechtliche Formalien zu vermeiden. Das ist Scheinselbstständigkeit und eine Form der Schwarzarbeit.

Mehr im Survival Kit digital plus, Kap. 6.1.10

6.3.2018

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GEMA Theater

Der BM Tarif (Sprechtheater) bei der Gema wurde überarbeitet  und gilt seit 1.9.17. Er ist gerade für kleine Theater sehr viel günstiger, weil er sich an den tatsächlichen Einnahmen orientiert.

zuletzt aktualisiert: 9.1.2018

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KV-Beiträge vorläufig

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung als Selbständiger (nicht über die KSK) versichert ist, muss künftig bei schwankenden Einnahmen mit einer Beitragserstattung oder -erhöhung rechnen. Das betrifft Selbständige unter der Beitragsbemessungsgrenze von z.Zt. 53.100 €/Jahr. Sie sollten zeitnah ihren ESt-Bescheid ihrer Krankenkasse zusenden, damit ihr Beitrag endgültig abgerechnet werden kann. Tun sie das überhaupt nicht, wird der Höchstbeitrag festgesetzt.
Geringverdienende Selbständige sind bisher oft besser mit der alten Regelung gefahren, mit der der Beitrag im Voraus endgültig festgesetzt wurde. Sie sollten in Zukunft die besonderen Tarife mit sehr geringem Beitrag vorher bei der Krankenkasse beantragen und nicht warten, was die Abrechnung nach Einsenden des ESt-Bescheides ergibt. Mehr Survival Kit digital plus Kap. 6.2.2.

Petition zu Krankenversicherungsbeiträgen für geringverdienende Selbständige

9.1.2018

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Sicherheit bei Veranstaltungen

Angesichts der auf Grund von Terroranschlägen zunehmenden Angst sollte einerseits überlegt werden, wie Kultureinrichtungen die Sicherheit im Zusammenhang mit ihren Veranstaltungen erhöhen können und wie sie andererseits die Ängste ihres Publikums ernstnehmen und reduzieren können. Es gibt bereits kleine Theater, die Wachleute engagieren, um Taschenkontrollen bei ihrem Publikum vorzunehmen. Gründliche Einlasskontrollen und Taschenverbot können auch kontraproduktiv wirken.

9.1.2018

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Mindesthonorare für Vorstellungen und Proben

Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) empfiehlt für Vorstellungen ein Mindesthonorar in Höhe von 280,– Euro (ohne KSK-Mitgliedschaft) bzw. von 250,– Euro (mit KSK-Mitgliedschaft) sowie für Proben (pro Tag/pro Darsteller*in bzw. pro Tag/pro Akteur*in) ein Mindesthonorar in Höhe von 130,– Euro (ohne KSK-Mitgliedschaft) bzw. von 105, ­– Euro (mit KSK-Mitgliedschaft). Mehr

9.1.2018

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Höhere Altersrente durch freiwillige Zahlungen?

Die Erhöhung der Rente durch zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nur über einen Umweg. Pflichtversicherte müssen dazu die Regelungen für den vorzeitigen Ruhestand in Anspruch nehmen. Einzahlungen bedeuten nicht, dass frau auch wirklich früher in den Ruhestand gehen muss. Jeder kann sich bis zur Rente noch entscheiden, doch weiterzuarbeiten. Tut man das, wirkt die eigentlich als "Ausgleichszahlung" gedachte Summe als Erhöhung der gesetzlichen Rente. Solche Ausgleichzahlungen sind seit 1.7.17 ab 50 Jahre möglich. Mehr. Ob das Ganze individuell sinnvoll ist, sollte frau in einer Beratungsstelle der Dt. Rentenversicherung erfragen. Mehr im Survival Kit digital plus Kap. 6.1.10

9.1.2018

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online-Rechtsberatung

Wer überhaupt online-Rechtsberatung in Anspruch nehmen möchte (und nicht doch lieber zum Anwalt seines Vertrauens geht), ist wohl nach Recherchen von finanztest 12/2017 mit der Deutschen Anwaltshotline gut bedient.

9.1.2018

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USt-Steuerbefreiung von Unterrichtsleistungen

Der BFH hat dem EuGH dazu diverse Fragen vorgelegt (Beschluss v. 16.3.2017, VR 38/16). Die Fragen sind so allgemein, dass auch andere Unterrichtsleistungen davon betroffen sein könnten (z.B. auch Theater- und Tanzschulen). Es empfiehlt sich daher, den Fortgang des EuGH-Verfahrens (C-449/17) zu verfolgen.

9.1.2018

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KSK-Prüfwelle auch in diesem Jahr: Überprüfung der Versicherten

Sie finden viele Infos in meinem Survival Kit digital plus, Kap. 6.9.2.bis 5 und auf meiner Website, z.B. "KSK: Überprüfung der Versicherten (Special)" und "KSK-Einkommen-Schätzung 2018". Wenn Sie persönlich beraten werden wollen, fordern Sie bitte rechtzeitig einen Beratungsauftrag an, damit meine Beratung vor Mitte November abgeschlossen werden kann (s.o.)

9.10.2017

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Welches Visum für welche Arbeit?

Studenten, z.B. aus China, die ein Visum haben für z.B. ein Musikstudium in Deutschland und nur dafür, dürfen hier natürlich nicht arbeiten.
Wenn aber im Visum steht, dass abhängige Beschäftigung erlaubt ist, prima, aber dann ist natürlich keine selbständige Beschäftigung erlaubt. Solch ein Visum bei der Ausländerbehörde zu ändern, kann schwierig sein und noch schwieriger werden, wenn man bereits illegal arbeitet, logisch. Auftraggeber sollten ausländische Mitarbeiter nicht falsch beraten. Mehr im Survival Kit digital plus, Kap. 13.2.5

zuletzt aktualisiert: 9.10.2017

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Stipendien auf illegaler Basis

Stipendien werden von Stiftungen und staatlichen Stellen in der Regel vergeben, um besonders talentierten Personen Gelegenheit zu geben, sich persönlich weiterzuentwickeln („Villa Massimo“). Dabei ist ein Stipendium eigentlich ein Geschenk, das nach sehr sorgfältiger Prüfung vergeben wird. Oft wird das Stipendium sehr sinnvoll mit flankierenden Leistungen versehen: Coaching, Sprachkurse, Reisekosten, Impfkosten etc. Meist werden Regeln vereinbart, um das Stipendium zu beenden, sollte die Stipendiatin das Geschenk missbrauchen. Als Beschenkte ist die Stipendiatin nicht verpflichtet,  für den Stipendiumsgeber Leistungen zu erbringen. Sie ist weisungsfrei, hat keinen Auftrag, schuldet keinen Dienst oder Erfolg. Die mit dem Stipendium finanzierte Tätigkeit ist weder eine abhängige Beschäftigung noch eine selbständige Tätigkeit. Gleichwohl setzt der Stipendiumsgeber das Stipendium oft ein, um sein eigenes Image indirekt oder direkt zu verbessern und dabei möglichst geringe Nebenkosten zu haben (keine Sozialversicherungspflicht, Steuerfreiheit für Stipendien von gemeinnützigen Organisationen). Das kann zu Konflikten führen, weil doch bestimmte Leistungen vereinbart werden, die im besonderen Interesse des Stipendiumgebers liegen. Das könnte dazu führen, dass die Tätigkeit nicht als bedingungsloses Stipendium sondern als Arbeitnehmertätigkeit verstanden werden muss, vor allem, wenn das Stipendium einen Auslandsaufenthalt finanzieren soll in einem Land, das Stipendien dieser Art nicht kennt und ein Arbeitsrecht anwendet, das gerade für Ausländer sehr strikt sein kann. Eine Einreise als Touristin mit einem Stipendium, das zu bestimmten Leistungen im Ausland verpflichtet, führt ziemlich sicher zu Problemen mit der lokalen Ausländerbehörde. Die Beschreibung der Aufgaben der „Kulturmanager in der arabischen Welt“ macht diese Probleme beispielhaft deutlich. Solche Aufgaben dürften meiner Meinung natürlich nicht von einer Stipendiatin mit Touristenvisum erledigt werden. Mit solchen Konstruktionen schießt eine Stiftung – was ihren Imagezuwachs angeht – ein Eigentor.

9.10.2017

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Wann kommt ein Ausstieg aus der KSK in Frage?

Der Mindestbeitrag beträgt in der „freiwilligen“ Krankenversicherung für hauptberuflich Selbständige ohne Offenlegen sämtlicher Vermögensverhältnisse rund 400 €  auf Grund der Mindestbemessungsgrundlage (2017) von 2.231,75 € und erhöht sich möglicherweise nach Vorliegen des Einkommenssteuerbescheides auf (max.) 780 €.
Der Wechsel von der (Pflicht-)KV über die KSK in die „freiwillige“ Krankenversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben ab einem monatlichen Gewinn von mehr als 450 € oder 5.400 €/Jahr in einer nicht-künstlerischen, selbständigen Tätigkeit (Schneiderin statt Textildesignerin). Der Wechsel macht aber überhaupt keinen Sinn bei einem Gewinn in der Nähe dieser Grenze, weil dann der gesamte Gewinn durch KV-Beiträge aufgefressen wird. Wer also zähneknirschend wechselt, sollte wenigstens mehr als die Mindestbemessungsgrundlage an Gewinn erzielen, also mehr als rund 2.300 €/Monat. Wenn das nicht möglich ist, sollte frau diese zweite nicht-künstlerische, selbständige Tätigkeit so niedrig fahren, dass sie unter der magischen Grenze von 5.400 €/Jahr bleibt.
Die Versicherung als „freiwillig Versicherter“ ist grob doppelt so teuer wie die Pflichtversicherung über die KSK, weil der Zuschuss der KSK wegfällt.
Bei diesem Wechsel muss auch die Rentenversicherung berücksichtigt werden: Als „freiwillig Versicherter“ ist mann in der Regel nicht renten-pflichtversichert. Die meisten „freiwillig Versicherten“ sind deshalb nicht rentenversichert. Manche zahlen freiwillig in die Rentenversicherung ein, wobei sie Höhe und Zahlungsrhythmus selbst bestimmen können. Auch hier: Die Versicherung als „freiwillig Versicherter“ ist grob doppelt so teuer wie die Pflichtversicherung über die KSK, weil der Zuschuss der KSK wegfällt. Tipp: Auf jeden Fall mit einem kleinen Beitrag den Fuß in der Tür halten, d.h. die Anwartschaften erhalten.
Dozentinnen sind aber pflichtversichert bei der DRV, ohne dass sie dafür irgendwoher einen Zuschuss erhalten. Deshalb muss umso intensiver nachgedacht werden, ab wann die zweite nicht-künstlerische, selbständige Tätigkeit Sinn macht. Mehr im Survival Kit digital plus, Kap. 6.3.
Ähnliche Überlegungen müssen angestellt werden, wenn frau aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln will. Dazu steht in Kap. 6.1.8.3 ein neues Rechenbeispiel. Fazit: Je geringer das Einkommen, desto dringender ist das Verlassen der PKV.

9.10.2017

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Neuregelung der Beitragsberechnung in der GKV ab 2018

Für viele Selbstständige (außerhalb der KSK) wird die Neuregelung der Beitragsfestsetzung im Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz erhebliche finanzielle Nachteile bringen. Denn ab 2018 werden ihre Krankenkassenbeiträge nur noch vorläufig festgesetzt und später anhand des Steuerbescheids endgültig berechnet. Das kann zu erheblichen Nachzahlungen führen.
Vor allem für Teilzeit-Selbstständige mit geringem Einkommen entstehen hohe Risiken.
Die neue Regelung bedeutet eine zusätzliche Hürde für alle, die eine Existenz aufbauen wollen: Wer unter 425 € monatlich verdient, muss den Gewinn sprunghaft steigern, damit sich die Arbeit lohnt. Denn erst ab 2.132  € Monatsgewinn richtet sich der Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung nach dem tatsächlichen Einkommen. In der Zone dazwischen kann rückwirkend ein überhöhter Mindestbeitrag gefordert werden. Völlig klar sind die neuen Regeln noch nicht, deshalb Abwarten und Augen auf! https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/geaenderte-beitragsberechnung-fuer-selbststaendige-geplant_240_402668.html und https://www.handwerk.com/gkv-beitrag-selbststaendige-zahlen-bald-einkommensabhaengig und https://www.vgsd.de/neue-beitragsregelung-schafft-haerten-fuer-gesetzlich-krankenversicherte-selbststaendige/

9.10.2017

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Auszahlung von Rentenversicherungen

Bei der Auszahlung von Rentenversicherungen im Alter kann frau meist wählen zwischen monatlichen Rentenzahlungen (meist bis ans Lebensende) oder einer einmaligen Kapitalabfindung zu einem vereinbarten Termin. Der Termin einer einmaligen Kapitalabfindung sollte in die Zeit der Pflichtversicherung als Arbeitnehmer oder Versicherter der KSK fallen, weil die Kapitalabfindung (Abschluss der Rentenversicherung nach 2005)  sonst als Rentner („freiwillig versichert“) der Beitragspflicht der gesetzlichen Krankenkasse unterliegt. Mehr im Survival Kit digital plus, Kap. 6.5.3.

 

9.10.2017

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Uuups! Ein Klick zuviel! Ich habe die Rechnung leider doppelt beglichen.

Elektronisch übermittelte Rechnungen verleiten gelegentlich dazu, doppelt bezahlt zu werden. Tipp: Ausdrucken und handschriftlich draufschreiben „überwiesen am 11.11.2021 von Kto 3123“ – ähnliche Vermerke lassen sich auch digital anbringen.

9.10.2017

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Ist die Anstellung doch die bessere Alternative?

Mit Startup-Förderung und anderen Bonbons  wird einem die Selbständigkeit vom Staat schmackhaft gemacht (vor allem Arbeitslosen). Aber dann kommen dem frischen Selbständigen vor allem im Kulturbereich doch so gewisse Zweifel, ob das der richtige Weg ist, und er überlegt, was eigentlich die Vorteile einer Anstellung sein könnten. Und die habe ich in einem „Special“ zusammengestellt. Bitte sehr und gratis.

9.10.2017

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Stimmt Deine Preisliste noch? Bleiben Deine Honorare auch 2018 unverändert?

Mit dem Inflationsrechner können Preissteigerung und Kaufkraftverlust anhand historischer Daten oder für beliebige Eingaben berechnet werden. Mehr im Survival Kit digital plus, Kap. 14.6.1.

9.10.2017

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Künstlersozialabgabe 2018

Künstlersozialabgabe sinkt 2018 auf 4,2 Prozent. Mehr Survival Kit digital plus, Kap.5.2

1.7.2017

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Nachfolgeregelungen für Vereine

Nachfolgeregelungen für Kulturbetriebe in Form eines gemeinnützigen e.V.‘s sind leider kompliziert: Die Gemeinnützigkeit macht die Mitnahme eines Veräußerungsgewinns bei Ausscheiden nahezu unmöglich. Stellen wir uns folgendes vor: Vor 35 Jahren haben 4 Künstler ein Theater gegründet und als e.V. betrieben. Nun wollen sie sich aus ihrem Lebenswerk zurückziehen und hätten gerne für das, was sie sehr florierend hinterlassen, auch finanziell eine Anerkennung, auch um ihre wackelige Altersvorsorge zu stabilisieren. Hätten sie das Theater als GbR oder Einzelunternehmer oder GmbH betrieben, wäre der Verkauf durchaus machbar. Aber einen e.V. kann man nicht verkaufen.
Einen Weg aus diesem Dilemma bietet der Umweg über die Umwandlung des e.V.‘s in eine gUG oder gGmbH. Die Nachfolger könnten die Gesellschafteranteile erwerben, aber Vorsicht:  der Kaufpreis darf das Nominalkapital einschließlich Sacheinlagen nicht übersteigen und muss sich im Rahmen der Selbstlosigkeit bewegen nach § 55 AO. Einer Abschöpfung von Gewinnen sind sehr enge Grenzen gesetzt, der Gesellschafter darf nicht  mehr als seinen Anteil am Stammkapital erhalten. Aber immerhin: die Nachfolger sind in der gGmbH nicht mehr den möglichen Turbulenzen einer Mitgliederversammlung ausgeliefert. Mehr Survival Kit digital plus, Kap. 3.15

 

1.7.2017

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Mindestgage für Gastverträge an Stadttheatern

Ab Oktober 2017 soll es Mindestgagen bei Gastverträgen für Vorstellungen und für Proben bei produktionsbezogen engagierten Künstlerinnen und Künstlern (befristete Arbeitsverträge) geben. Über die für Gastverträge geltenden Tarif-Regelungen haben sich am 2. Mai 2017 die Künstlergewerkschaften Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger und die Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e. V.  mit dem Deutschen Bühnenverein als Arbeitgeberverband bei ihren Manteltarifverhandlungen geeinigt. Es soll eine Mindestgage von 200 € pro Vorstellung geben, für volle Probentage eine Probengage von mindestens 90 € für halbe Probentage 60 €. Außerdem wurden die Voraussetzungen für die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld verbessert. 
Bisher wurden vielfach befristete Arbeitsverträge illegal als Honorarverträge für (schein-) selbständige Künstler abgeschlossen. Bleibt zu hoffen, dass das durch diesen Manteltarifvertrag aufhört. Mehr http://www.buehnengenossenschaft.de/pressemitteilung-erstmals-mindestgage-fuer-gastvertraege-an-deutschen-theatern  Mehr Survival Kit digital plus, Kap.14.6.3

 

1.7.2017

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Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung für Honorar- und Gastverträge

Bei den Puppenspielen der Stadt Köln gab es eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung in Bezug auf Honorar- und Gastverträge. Dabei wurde festgestellt, dass Sozialversicherungsbeiträge für Aushilfen im Foyer, Regieassistenten oder Musiker nicht gezahlt wurden. Das Hänneschen-Theater musste für die Jahre 2010 bis 2013 insgesamt 58.578 € nachentrichten plus Säumniszuschläge von 16.232 €. Merkwürdig ist, dass die Kulturverwaltung für diesen eklatanten Fall von Schwarzarbeit als Grund „Rechtsunsicherheit“ angibt. Trotz der Prüfung wurden auch 2015/2016 wieder Honorare an Regieassistenten und Aushilfspuppenspieler gezahlt, wieder ohne Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen. Das kann sich nur ein Theater erlauben, das im Rücken eine Stadtverwaltung hat mit einem für das Theater gratis arbeitenden Rechtsamt. Und wann klingelt das Finanzamt wegen der Lohnsteuer? Mehr Survival Kit digital plus, Kap.5.2

 

1.7.2017

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eBooks MWSt

Die EU hat den Weg freigemacht für die Reduzierung des MWSt-Satzes auch für digital verbreitete Medien (E-Books). Bisher will der dt. Staat 19 % haben, statt wie bei Printmedien 7 %.  Mal sehen, wie lange das dauert, bis Deutschland diesen Weg geht. Mehr Survival Kit digital plus, Kap.4.7.2.3

 

1.7.2017

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Riestern /Grundsicherung

Im Betriebsrentenstärkungsgesetz finden sich auch Verbesserungen für KSK-(pflicht-)Versicherte:
Riester- und sonstige freiwillige Zusatzrenten sollen künftig im Alter auf die Grundsicherung erst ab 203 € angerechnet werden.

Aber leider nicht die freiwilligen Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung, siehe http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/keine-unterstuetzung-fuer-selbststaendige-ministerium-kippt-freibetrag-fuer-freiwillig-rentenversicherte/21091184.html


Grundförderung für Riester-Sparer wird von 154 auf 175 € erhöht. Es gibt Erleichterungen bei der Besteuerung der Abfindungen von Kleinbetragsrenten. Tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/12/2016-12-21-betriebsrente-wird-attraktiver.html  Mehr Survival Kit digital plus, Kap.6.4.2

 

22.3.2018

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Produktionsleiter Altersversorgung

Auch Produktionsleiter der freien Tanz- und Theaterszene und Bühnenkünstler, die selbständig an Theatern arbeiten, können sich seit 2017 bei der Versorgungsanstalt der Dt. Bühnen freiwillig versichern.  Details auf  http://kanzlei-laaser.com/vddb-freiwillige-versicherung-fuer-produktionsleiter_innen/  Mehr Survival Kit digital plus, Kap. 6.4.5

 

1.7.2017

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7.2017

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Haftpflicht bei Auslandsauftritt

Manche Auftraggeber im Ausland (vor allem im englischsprachigen) verlangen bei Vertragsabschluss (für einen Auftritt) den Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Das sollte dann sinnvollerweise eine Berufshaftpflichtversicherung sein, die auch im Ausland gilt. Mehr Survival Kit digital plus Kap 13.1.3

 

1.7.2017

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Cyber-Angriffe

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gibt hier Empfehlungen. Stellen Sie sicher, dass Ihr Betriebssystem und Ihr Anti-Viren-Schutz auf dem neuesten Update-Stand sind.

1.7.2017

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Krankengeld und Kuren auch für KSK-Versicherte

Dass es Krankengeld und Kuren auch für KSK-Versicherte gibt, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, ist eigentlich selbstverständlich, aber weitgehend unbekannt. Denn der Arzt hält einen Künstler erst einmal für einen Selbständigen und warum braucht der eine Krankschreibung? Er bekommt ja keine Lohnfortzahlung von seinem Chef. Krankmeldung ist aber der erste Schritt. Der Arzt kann sie nicht rückwirkend ausstellen. Wenn Sie nicht in die Sprechstunde gehen können, dann hinterlassen Sie wenigstens eine Nachricht beim Arzt. Und die Krankmeldung muss kontinuierlich verlängert werden (solange mann krank ist) und sofort der Krankenkasse zugesandt werden (Kopie machen!). Dann gibt es (wenn frau kein vorgezogenes Krankengeld auf ihre alleinigen Kosten vereinbart hat) ab der siebten Woche Krankengeld, das ist lang hin, aber immerhin.

Und wer öfter lange krankgeschrieben war, kann auch mit Hilfe seines Arztes eine Kur beantragen.
Da gibt es verschiedene Konstellationen:

ambulante und stationäre Vorsorgekuren
Wenn Sie nicht krankgeschrieben sind, übernimmt die Kasse nur die Kosten für den Kurarzt und 90 % der Kurmittel. Ihr Eigenbeteiligung am Rezept beträgt außerdem wie immer 10 €. Für Unterkunft und Verpflegung zahlt Ihnen die Kasse bis zu 16 €/Tag (Barmer und TK nix!).
Sind Sie aber krankgeschrieben, zahlt die Kasse alles bis auf Ihren Eigenanteil.
Nach einer schweren Erkrankung (oder Arbeits-/Unfall) oder einer OP bekommen Sie eine ambulante oder (teil-)stationäre REHA entweder von Ihrer Krankenkasse oder - wenn Sie wieder arbeiten wollen sollen - von der Berufsgenossenschaft und/oder der Rentenversicherung (Versorgungswerk) (was meist üppiger ist).
Dann gibt es noch Vorsorgekuren für Eltern und pflegende Angehörige.
Natürlich ist die Krankschreibung auch der erste, nötige Schritt für eine spätere Erwerbsminderungsrente (von der Dt. Rentenversicherung) oder Berufsunfähigkeitsrente o.ä. (von einer privaten Versicherung)

 

1.07.2017

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Gerüchte zum Thema KSK, neue Folge:

Ich habe gehört, die Sache mit der KSK sei nur nachteilig - mir wird davon abgeraten, überhaupt einen Antrag zu stellen.
Dieses Gerücht macht mich etwas sprachlos. Ich kratze mich am Kopf und frage mich, worin könnten die Nachteile bestehen?
 
·       Gut, als nicht-künstlerischer Selbständiger muss frau nicht renten-versichert sein, es sei denn, sie wäre Dozentin. Und wer weiß, was im Jahre 2060 los ist und ob ich jemals über die Armutsgrenze komme?
·       Gut, als Arbeitnehmer ist man auch arbeitslosenversichert und bekommt Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und ist automatisch über die Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfälle versichert.
·       Gut, als nicht-künstlerische Selbständige muss frau sich nicht mit dem komplizierten Antragverfahren bei der KSK rumschlagen.
·       Gut, als künstlerischer und nicht-künstlerischer Selbständiger kann man sich jede Menge Ärger mit KSK und Krankenkasse einhandeln.
·       Ich will mich lieber privat versichern, da ist die KSK nix für mich.
Falsch! Du kannst Dich über die KSK privat krankenversichern und kannst auch statt Rentenversicherung eine befreiende Lebensversicherung abschließen. Ist aber nicht sinnvoll.
 
Aber:
·       Über die KSK kostet auch die Rentenversicherung nur die Hälfte wie für andere Selbständige. Und Rentenversicherung beinhaltet gratis auch Reha-Maßnahmen und Erwerbsminderungsrente. Aber zugegeben: Altersarmut kann trotz Rentenversicherung eintreten. Ich vermute, dass diejenigen, die überhaupt etwas in die Rentenversicherung eingezahlt haben, eher von unserem staatlichen Sozialnetz aufgefangen werden. Die Bundesregierung plant, dass ab 2018 private Vorsorge für Geringverdiener sinnvoller werden soll.
·       Krankengeld gibt’s auch über die KSK. Eine Arbeitslosenversicherung kann man beim Jobcenter freiwillig beantragen, wenn’s denn sein muss. Auch bei der Berufsgenossenschaft kann frau sich freiwillig versichern.
·       Zugegeben: Kontakt nur mit Krankenkasse und Rentenversicherung ist weniger stressig. Aber: wer auf die KSK verzichtet, verzichtet statistisch gesehen auf 48.000 €.
·       Zugegeben: Unser Sozialversicherungssystem wird unserem Alltag immer weniger gerecht, wo viele gleichzeitig ganz unterschiedliche Jobs mit ganz unterschiedlichem Status meistern müssen, um überhaupt über die Runden zu kommen.


Bitte vertrauen Sie nicht irgendwelchen Garderoben-Gerüchten:
Die KSK geht weder in Kürze pleite, noch freut sie sich, wenn jemand weniger schätzt als er wirklich verdient. Auch werden es die Lobbyisten der Verwerter nicht schaffen, die KSK abzuschaffen. Mehr im Survival Kit digital plus Kap. 6.1.1

 

zuletzt aktualisiert: 11.4.2017

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Midi-Job günstiger – für beide!

Minijobs können für die Arbeitgeber teurer sein als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse: Anstelle des Arbeitgeberbeitrages zur Sozialversicherung von rund 20 Prozent tritt bei Minijobs eine Pauschalabgabe des Arbeitgebers in Höhe von 31 Prozent des Bruttolohns.
Für gewerbliche Mini-Jobs muss der Arbeitgeber 2017 pauschal 31,13 % abführen, nämlich 15 % RV; 13 % KV, sofern anderweitig gesetzlich krankenversichert; 2 % Steuern, sofern keine ELStAM-Daten vorliegen; 0,9 % U1 + 0,3 % U2 + 0,09 % Insolvenzgeldumlage. Dadurch verteuert sich der Mini-Job (netto 450 €) für Arbeitgeber auf rund 590 €.
Bei einem Brutto-Lohn in der Gleitzone von z.B. 460 € trägt der AG 89,20 €, der AN 52,23 €, d.h. dieses Beispiel ist für den AG zwar nur rund 40 € günstiger, aber der AN ist voll sozialversichert. Mehr im Survival Kit digital plus Kap.5.1.3/4

 

11.4.2017

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Urheberrechtsgesetz-Änderung zum 1.3.17

Das Urheberrechtsgesetz ist zum 1. März 2017 geändert worden. Einmal im Jahr hat der Urheber jetzt Anspruch auf Auskunft von seinen Vertragspartnern über den Umfang der Verwertung seiner Werke (§ 32d UrhG).
Wenn die Nutzung nicht mehr angemessen erscheint zum ursprünglich vereinbarten Honorar (siehe u.a. § 32a UrhG), dann kann der Urheber möglicherweise noch nachträglich Honorar nachfordern.
Außerdem gibt es Änderungen zu den Exklusivrechten. Exklusivrechte werden jetzt nach 10 Jahren nur noch einfache Rechte.
Die Vereinbarung  eines fortdauernden Exklusivrechtes ist zukünftig an bestimmte Bedingungen geknüpft. Mehr im Survival Kit digital plus Kap. 10.5.3

 

11.4.2017

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Die zweitbeste Methode der Einkommensschätzung für die KSK

Die zweitbeste Methode ist, alle drei Monate seine Schätzung zu korrigieren. Diese Methode empfiehlt sich für Versicherte, die umsatzsteuerpflichtig sind, weil sie sich sowieso für jedes vergangene Quartal mit ihrer Buchführung beschäftigen müssen. Und sie empfiehlt sich für Künstlerinnen, die für die Schätzung im Herbst nie den Steuerbescheid vom vorigen Jahr nutzen können, sondern nur den vom vorvorigen Jahr, also für die Schätzung 2018 den Steuerbescheid für 2015.

Diese Versicherten ermitteln also ungefähr gleichzeitig mit der Umsatzsteuervoranmeldung für das letzte Quartal, also Anfang Mai, Anfang August, Anfang November und Anfang Februar den Gewinn für das letzte Quartal, multiplizieren diesen mit vier, und verwenden dann das Ergebnis als „geändertes voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen“ in der Änderungsmitteilung an die KSK. Sie haben damit der KSK eine aktuelle und recht zuverlässige Basis für die Berechnung ihrer Beiträge geliefert. Ende November verwenden sie dann als „voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen“ für das nächste Jahr den Durchschnitt der Summen aus den letzten vier Änderungsmitteilungen. Das ist kompliziert und deshalb ausdrücklich nur die zweitbeste Methode und aus praktischen Gründen nur für Umsatzsteuerpflichtige geeignet.

Beispiel:

Umsatz 1. Quartal: 12.320 €; Gewinn 8.790 €

8.790 € x 4 = 35.160 €

Dieses Ergebnis wird  als „geändertes voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen“ in der Änderungsmitteilung an die KSK Anfang Mai geschickt.

Mehr und vor allem mehr über die beste Methode der Einkommensschätzung im Survival Kit digital plus Kap.6.1.9.2

 

11.4.2017

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Steuerklärung für 2016

bis 31.5.2017, in NRW für per Elster abgegebene Erklärungen bis 31.7.2017 – ich empfehle KSK-Versicherten aber, die Steuererklärung schon im Frühjahr abzusenden, damit rechtzeitig zur KSK-Schätzung des Jahreseinkommens der Steuerbescheid als Grundlage der Schätzung genutzt werden kann. Leider ist das ELSTER-Formular für GBR's wohl noch nicht verfügbar. Mehr im Survival Kit Kap. 6.1.9.2

zuletzt aktualisiert: 03.03.2017

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Fahrplan Berufseinstieg

Ein neues Special habe ich geschrieben zu den Fragen: Wie starte ich nach meinem Studium in den Job? Was muss ich wann tun, wenn ich einsteige ins Geld-Verdienen, in die Karriere? Den Text finden Sie gratis auf: http://kuenstlerrat.de/special_fahrplan.htm und im Survival Kit digital plus, Kap. 2.2

03.03.2017

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Soziale Lage Solo-Selbstständiger

Große Anfrage der Linken und die Regierungsantwort vom 21.12.2016. Aus der Antwort auf die Frage 144 geht hervor, dass zwischen 3.300 und 4.700 Anträge jährlich von der KSK abgelehnt wurden. Der häufigste Grund ist „fehlende Mitwirkung“ (S. 71). Das lässt aufhorchen: Möglicherweise machen sich Künstler Illusionen über die KSK oder sie scheitern fundamental mit dem Ausfüllen des Antrags. Wie gesagt, wer auf die KSK verzichtet, verzichtet auf 48.000 €. Zwischen 2.500 und 2.800 Widersprüche jährlich wurden behandelt (Ca. Angaben).

03.03.2017

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Altersarmut - Ein konkretes Beispiel

Ein in vielen Orchestern bekannter Solotrompeter war viele Jahrzehnte über die KSK versichert. Von der Rentenversicherung hat er sich befreien lassen durch den Abschluss einer Lebensversicherung. Vor dem Beginn der Rente hat er über die KSK nur rund 40 € an die Krankenkasse gezahlt. Bei Beginn der Rente (130 €) hat er seine Tätigkeit als Musiker beendet und damit ist er aus der KSK raus gegangen. Als Rentner wurde er als „freiwillig Versicherter“ eingestuft, weil er aus der Lebensversicherung laufende Bezüge von 400 € erhielt. Damit stieg sein Krankenversicherungsbeitrag auf 180 €. Inzwischen sind 31.000 € Schulden bei der Krankenkasse aufgelaufen, weil er natürlich weder von den restlichen 350 € leben kann und auch nicht vom Sozialgeld. Eine Kapitalabfindung vor Eintritt in die Altersrente wäre besser gewesen. Wer mit Bezug der Altersrente aussteigt aus der KSK, kann leider nicht wieder rein. Der Verbleib wäre besser gewesen. Hinterher ist mann immer schlauer. Also private Insolvenz anmelden mit Hilfe eines Schuldnerberaters.

03.03.2017

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private Krankenversicherung, Vor- und Nachteile

 
Vorteile:
·      Keine Rezeptgebühr
·      Meist weniger Wartezeiten
·      Je nach Tarif meist 2-Bett-Zimmer im Krankenhaus
·      Je nach Tarif meist Chefarzt-Behandlung im Krankenhaus
Nachteile:
·      Kein Mutterschaftsgeld
·      Kein Kinderpflegekrankengeld
·      Kinder und Hausmänner nicht gratis familienmitversichert
·      Steigende Beiträge mit zunehmendem Alter und Risiko
·      Bei Neu-Abschluss möglicherweise Gesundheitsprüfung
·      Nicht gender-neutral
·      für KSK-Versicherte Krankengeld nur ab der 7. Woche und für Angestellte im Rahmen der Lohnfortzahlung
·      Späterer Wechsel zur gesetzlichen KV nur schwer möglich
Mehr im Survival Kit digital plus im Kap. 6.1.8.2

 

04.03.2017

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Elterngeld-Bezugsmonate

Durch geschicktes Festlegen der Bezugsmonate für Elterngeld im Elterngeldantrag kann die Anrechnung von Hinzuverdienst vor allem von selbständigen Künstlerinnen möglicherweise vermieden werden. Festlegung kann später geändert werden. Mehr im Survival Kit digital plus im Kap. 7.5.

 

03.03.2017

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Statusfeststellungsverfahren

Der siebenseitige Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status V0027 enthält einige Tücken. Es sollte zusammen mit dem Auftraggeber ausgefüllt werden, denn meist kommt dieser Fragebogen nach einer Betriebsprüfung beim Auftraggeber durch die DRV dann auch zum Auftragnehmer. Es dürfte im Interesse des Auftraggebers sein, dass diese Fragen mit Bedacht beantwortet werden. Deshalb sollte der Aufwand des Auftragnehmers auch durch den Auftraggeber honoriert werden.

Vorsichtige Arbeitgeber vereinbaren mit dem Auftragnehmer, dass der Job mit einem Statusfeststellungsverfahren überprüft wird und dass etwaige Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen zu Lasten des Auftragnehmers gehen und dass deshalb Teile des Honorars zurückgehalten werden. Das widerspricht aber m.E. den gesetzlichen Regelungen.

Warnung! Die meisten Statusfeststellungsverfahren gehen nach hinten los, d.h. führen zu hohen Nachzahlungen, weil der Mitarbeiter als Arbeitnehmer definiert wird.

Mehr im Survival Kit digital plus im Kap. 6.1.11.2

 

03.03.2017

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Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Seit dem 01.02.2017 müssen alle Unternehmen, die mit Verbrauchern Verträge abschließen, eine Webseite unterhalten oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, den Verbraucher über Streitbeilegungsverfahren und für ihn zuständige Verbraucherschlichtungsstelle zu informieren.

Das könnte so aussehen: "Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit."

Ausgenommen von dieser Informationspflicht sind die Unternehmen, die zehn oder weniger Personen im vorangegangenen Jahr beschäftigten. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, besonders § 36 und 37, und  Informationspflichten nach dem VSBG

 

06.03.2017

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Musikmix, GEMA und GVL

Zahlen muss frau auch, wenn sie z. B. von der Original-Tonträger (am besten CD!) eine Kopie für den MP3-Player für die Wiedergabe in der Aufführung herstellt. Weil es sich um eine genehmigungspflichtige Bearbeitung handelt. Es empfiehlt sich also, den Original-Tonträger zu verwenden. Die zusätzliche Gebühr für das Herstellen eines Musikmix, der dann z.B. über Fußschalter abgerufen wurde, von 13 Min. betrug nach Tarif GVL LTH 1 273 €, der Gesamtbetrag bei der GEMA dann 340 € plus MWSt. Mit Musikdownloads kann es noch schwieriger werden. Mehr Survival Kit Kap. 11.1.4.

 

03.03.2017

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Umsatz nur teilweise befreit

Befreit sind bei Theatern und Orchestern „die eigentlichen Theaterleistungen einschließlich der damit üblicherweise verbundenen Nebenleistungen“, das bedeutet: alles andere ist umsatzsteuerpflichtig, aber nur wenn „alles andere“ über die Grenze von 17.500 € kommt. Auf Rechnungen für dieses Andere (Kurse) also schreiben „umsatzsteuerbefreit nach  § 19 UStG“.

Die Umsatzsteuerpflicht wird ausgelöst, wenn die Umsätze im Vorjahr über 17.500 € lagen. Eigentlich umsatzsteuerfreie Umsätze reduzieren die Auslösungsgrundlage. Die Umsatzsteuerpflicht entsteht nur auf Grund des USt-pflichtigen Umsatzes (§ 19,3,1 UStG).
Sollten Sie also im Vorjahr umsatzsteuerfreie Umsätze nicht wegen § 19 sondern z.B. als Regisseur für umsatzsteuerbefreite Theater oder als Honorarkraft für Jugendhilfeträger getätigt haben, dann kann es sein, dass Sie durch all diese USt-freien Umsätze  gar nicht über die 17.500 €-Grenze kommen und Sie haben ein weiteres umsatzsteuerfreies Jahr gewonnen. mehr Survival Kit, Kap. 4.7.

 

03.03.2017

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Buchführungsprogramm 2019

Lexware büro easy, Version Basis ® 2019 Testbericht

03.03.2017

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zuletzt aktualisiert: 10.10.2019