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Survival Kit Basics Das Buch als Geschenk |
Tipps / Fundgrube
___________________________________________ Ältere Tipps bis Dezember 2019 finden Sie durch einen Klick hier Ältere Tipps bis Dezember 2016 finden Sie durch einen Klick hier Ältere Tipps bis Dezember 2014 finden Sie durch einen Klick hier Ältere Tipps bis Februar 2013 finden Sie durch einen Klick hier Ältere Tipps bis Dezember 2011 finden Sie durch einen Klick hier Ältere Tipps bis April 2010 finden Sie durch einen Klick hier Und noch ältere bis Juni 2008 finden Sie hier __________________________________________________________________________________________________________künstlerische Tätigkeit muss Haupttätigkeit seinSeit 1.1.2023 darf der Gewinn der nicht-künstlerischen, selbständigen Tätigkeit von der wirtschaftlichen Bedeutung her nicht überwiegen und die künstlerische, selbständige Tätigkeit muss Ihre Haupttätigkeit (auch von der Zeit her) sein, damit Sie über die KSK auch in der Krankenversicherung versichert werden können. In jedem Fall gilt aber weiterhin: Ein Zuverdienst in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von aktuell 520 € / Monat (6.240 € / Jahr) ist möglich. Das Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze wurde am 28.12.2022 verkündet. Geändert wurde u.a. das KSVG in § 5,1,5. In der KSK-Stellungnahme werden auch die anderen kleineren Änderungen erwähnt.
zuletzt
aktualisiert: 10.02.2023 Survival Kit - BASICS
Die 13. Auflage (erschienen 2022) vom "Survival Kit BASICS" (Print) umfasst 250 Seiten und enthält die Grundlagen für die freiberufliche Tätigkeit als selbständige Künstlerin oder Publizist, eignet sich zum Lesen im Zug, am Strand, zum Anstreichen wichtiger Passagen, zum Verleihen, Verschenken...
10.02.2023 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps ______________________________________________________ weiterhin Beratung durch Stefan Kuntzum Mißverständnisse zu vermeiden: die Übergabe an Julian Maria Sieben geschieht peu à peu. Noch steht Stefan Kuntz gerne zur Verfügung, am liebsten vormittags. 19.02.2023 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Survival Kit digital plus - Update 2023 ist in ArbeitZum Jahreswechsel hat die Übergabe des Projektes „Survival Kit“ begonnen. Nachfolger Julian Maria Sieben (www.musikagent.net) bereitet derzeit das Update auf die digitale 2023-er Fassung des bewährten Nachschlage-/Info-Werkes für Künstlerinnen und Künstler vor. Wann es so weit sein wird und die neueste Sammlung von Wissenswertem bestellt werden kann, geben wir auf der Webseite www.kuenstlerrat.de und in diesem Newsletter bekannt. Basishonorare - UntergrenzeDer Bundesverband Freie Darstellende Künste
e.V. hat eine neue Honoraruntergrenze (HUG) für
freischaffende Akteur*innen in den darstellenden Künsten
beschlossen. Nach dieser Empfehlung sollen in der
Künstlersozialkasse (KSK) Versicherte mindestens 3.100 € im
Monat, Nicht-KSK-Versicherte mindestens 3.600 € im Monat
erhalten.
Basishonorare: Erläuterungen zum Berechnungsmodell 10.02.2023 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Sparsame Rechtsform ARGEEine weitere, sehr sparsame Form der Kooperation von Künstlerinnen ist die Arbeitsgemeinschaft (ARGE). Zum Beispiel: Zehn Künstlerinnen erarbeiten ein gemeinsames Projekt. Jede Künstlerin stellt der AG eine Rechnung (ohne USt). Besser: Die Arge erstellt dem Künstler eine Gewinnzuweisung. Sollte am Jahresende noch ein Rest übrigbleiben, wird der wieder durch 10 geteilt und gegen Rechnung oder Gewinnzuweisung ausgezahlt. Die AG zahlt keine KSK-Abgabe, weil sie eigentlich eine GbR ist. Sie macht aber auch keine steuerliche Anmeldung wie eine GbR. Sie zahlt höchstens USt. 10.02.2023 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Mehr Rechtssicherheit bei Honorarverträgen?Ein Mustervertrag wurde gemeinsam von der Deutschen Rentenversicherung Bund, den Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträger und dem Haufe-Verlag abgestimmt. Der Vorteil der Anwendung des Mustervertrages liegt darin, dass die Auftraggeberin von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Belastungen befreit ist und Scheinselbständigkeit vermieden wird. Diese Regelung gilt bis zu einer Honorarobergrenze von in der Regel 770 € (2022: 520 € Minijob plus 250 € Kursleiterfreibetrag). Außerdem gilt ein neues Statusfeststellungsverfahren seit dem 1.4. 2022. § 7a SGB IV. Bundestagsdrucksache 19/20893.27 https://www.kanzlei-laaser.com/reform-des-statusfeststellungsverfahrens/ 10.02.2023 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps kurzzeitig BeschäftigteÜberwiegend kurzzeitig Beschäftigte können jetzt einen Anspruch auf ALG 1 geltend machen. Die Befristung der Regelung wurde aufgehoben. 10.02.2023 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Verpflegungspauschbeträgeund Übernachtungspauschalen für Auslandsreisen ab 1. Januar 2023 (BMF, Schreiben v. 23.11.2022, Az. IV C 5 – S 2353/19/10010:004). 10.02.2023 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Homeoffice-Pauschalewird Arbeitnehmerinnen auch für 2023 gewährt, nun 6 Euro pro Tag. Sie erhöht sich auf 1.260 Euro im Jahr für bis zu 210 Tage im Jahr. Arbeitnehmerinnen müssen keine Ausgaben nachweisen. Es muss kein Arbeitszimmer zu Hause notwendig sein. Der Pauschbetrag mindert sich für Monate, in denen die Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug eines Arbeitszimmers nicht erfüllt sind SteuererklärungWer seine Steuererklärung für 2022 selbst macht, hat bis spätestens 31. August 2024 Zeit. Die sollte eine Künstlerin aber nicht ausreizen – schließlich braucht sie im November 23 ihren Vorjahres-Gewinn für die KSK-Schätzung. 10.02.2023 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Grundfreibetragbeträgt 2023 10.908 € 10.02.2023 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps _______________________________________________________
Haftung bei einer Kunstaktion - Fragen:Was passiert bei einem Schaden eines Gastes, wenn ich mit KollegInnen eine Kunstaktion in meinem Haus / auf meinem Gelände veranstalte? Es haftet der Eigentümer, bzw. der
Verursacher des Schadens. Wer haftet: möglicherweise der Hauseigentümer/die Vermieterin, wenn die Treppe nicht geeignet ist für die Veranstaltung. Wenn durch Vandalismus etwas beschädigt wird? Die Ausleiherin (wenn der Vandale nicht feststellbar ist) - sie muss für ausreichenden Schutz der Leihgabe sorgen. Wenn ein Kunstwerk unbeabsichtigt zu Schaden kommt? Die Ausstellerin (wenn der Schädiger nicht feststellbar ist) - er muss für ausreichenden Schutz sorgen. wenn man einen offiziellen Wanderweg am Rande einer Kiesgrube als Ausstellungsareal nutzt und jemand fällt ins Wasser und ertrinkt? möglicherweise der Veranstalter der Begehung, wenn der Weg/ die Sicherheitsvorkehrungen nicht geeignet ist/sind für die Veranstaltung. Wenn trotz üblicher Sicherheitsvorkehrungen ein Schaden entsteht, kann eine Haftpflichtversicherung (Ausstellungsversicherung, Allgefahrenversicherung) (Begrenzungen lt. AGB der Versicherung) helfen. Mehr → Survival Kit Basics Kap. 3.1.4 09.11.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Kunstsalon nicht mehr gemeinnützig?Der Kunstsalon e.V. muss mit seinem Programm im nächsten Jahr nach einem Bericht der Kölnischen Rundschau vom 4.11.22 pausieren, in Köln, aber auch in Bonn und Hamburg. Grund sei eine Steuerprüfung, die die Gemeinnützigkeit der Veranstaltungen in Frage stellt: Darf das Logo der Sponsoren gezeigt werden? Sind Freikarten für sie Gegenleistungen? Darf eine Gastgeberin für ein Konzert in ihrem Wohnzimmer, die in der Regel 950 € zusätzlich spendet, über 20 % der Eintrittskarten verfügen? Die Arbeit des Vereins sei einer gewerblichen Agentur gleichzusetzen. Bisherige Prüfungen ergaben keine Beanstandungen. Mehr → Survival Kit digital plus Kap. 13.3. (7.11.22) FrührentnerVersicherte über 50, die Einbußen bei einer Frührente ausgleichen wollen, profitieren in diesem Jahr besonders von einer zusätzlichen Einzahlung. Für ca. 36 € mehr Rente müssten sie bis Ende des Jahres 7.236 € zusätzlich einzahlen. 09.11.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Hinzuverdienstgrenze für Rentnervon 46.060€ soll im Jahr 2023 dauerhaft wegfallen. Auch die Hinzuverdienstgrenzen der Renten wegen Erwerbsminderung sollen sich deutlich erhöhen. 09.11.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Kinder 20232023 steigt der Kinderzuschlag für einkommensschwache
Familien auf 250 €/Monat zusätzlich zum Kindergeld. 09.12.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps MWSt Restaurant 2022Die Umsatzsteuer auf Speisen im Restaurant beträgt bis Ende 2023 nur 7 %, 2024 voraussichtlich wieder 19 Prozent. 09.11.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Grundfreibetragnun 10.347 €. Die Anhebung des Grundfreibetrags gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. Ab 2023 10.632 €. Mehr → Survival Kit Kap. 4.6 09.11.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Kilometerpauschale befristet erhöhtAb dem 21. km kann vom 1. 1. 2021 bis zum 31. 12. 2023 eine Kilometerpauschale von 35 Cent berechnet werden. Für Selbständige ist sonst eine Kfz-Kosten-Abrechnung mit einer km-Pauschale von 0,30 € je gefahrenem km für Strecken bis zu 20 km möglich, aber nur, wenn der Privat-PKW weniger als 50 % betrieblich genutzt wird. Es ist kein Fahrtenbuch erforderlich, wenn die Schätzung stimmt. In der km-Pauschale ist keine MWSt enthalten. Mehr → Survival Kit Kap. 4.2 neue Gagenregelung StadttheaterDie Mindestgage (bisher 2.000 €) für Solobeschäftigte und
Bühnentechnikerinnen wird in
zwei Stufen erhöht: ab dem 01. September 2022 auf zunächst 2.550
€ und ab dem 1.Januar 2023 auf 2.715 €. Ebenso werden Gastgagen
entsprechend erhöht und steigen damit um mehr als 35 Prozent.
Teil des Abschlusses ist auch die Einführung einer Stufe in Form
einer ebenfalls dynamisierten Beschäftigungszulage in Höhe von
200 € auf die Mindestgage zu Beginn der Spielzeit 2023/2024.
Solobeschäftigte und Bühnentech-niker*innen, die länger als zwei
Jahre an Theatern, die dem Deutschen Bühnenverein angehören,
gearbeitet haben, erhalten dann mindestens 2.915 € Gage.
https://darstellende-kuenste.de/aktuelles/einigung-tarifverhandlungen-kuenstlerinnengagen-steigen
09.11.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps pauschaler Vorsteuerabzugvon 7 % kann von gemeinn. Vereinen geltend gemacht werden, wenn ihr Umsatz im Vorjahr unter 35.000 € /Jahr lag (ab 2023 möglicherweise 45.000 €). (§ 23 a UStG) Mehr → Survival Kit digital plus Kap. 4.7.2.1 09.11.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps LadenkasseElektronische Aufzeichnungssysteme für Ladenkassen zuletzt
aktualisiert: 09.11.2022 Keine Rückzahlung der Corona-Soforthilfen
in NRW
Ver.di NRW (Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen)
hat über Urteile berichtet, die die Rückzahlung der
Corona-Soforthilfen für unrechtmäßig halten. Auch wenn die Frist
für den Einspruch vielleicht abgelaufen ist, kann mit einem
Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens vielleicht noch ein
Erfolg erzielt werden. Das Land NRW hat gegen die positiven
Urteile Berufung eingelegt. 09.11.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Künstlersozialabgabe 2023 5 ProzentDie Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 wurde am 26.09.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung steigt im Jahr 2023 von zurzeit 4,2 Prozent auf 5,0 Prozent. Bundesgesetzblatt KSK: Erhöhung ZuverdienstDie Versicherten der KSK verlieren auch im Jahr 2022 ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz nicht, wenn sie mehr als 450 € im Monat (5.400 €/Jahr) aus einer nicht künstlerischen / nicht publizistischen selbständigen Tätigkeit verdienen. Die Erhöhung des Zuverdienstes von 450 € auf 1.300 € ist für das Jahr 2022 beschlossen. https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen#c641, aber für das Jahr 2023 in der Schwebe (Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – noch nicht verkündet!) 09.11.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Betriebsprüfung elektronisch unterstütztDie Betriebsprüfung der Rentenversicherung besucht alle 4
Jahre die Arbeitgeber, um die Sozialversicherungsbeiträge für
die Arbeitnehmerinnen zu überprüfen. Diese Kontrolle soll durch
die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) vereinfacht
werden. Ab dem 1. Januar 2023 wird die euBP für größere Betriebe
Pflicht.
09.11.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Rechengrößen für das Jahr 2023 im Überblick (geplant)Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der
Sozialversicherung Bedeutung hat (unter anderem für die
Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für
freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung
und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen
Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung), steigt
auf 3.395 €/Monat (2022: 3.290 €/Monat). Die Bezugsgröße (Ost)
steigt auf 3.290 €/Monat (2022: 3.150 €/Monat).
09.11.2022 _______________________________________________________Erhöhung von Minijob-Grenze und Mindestlohn520 € statt 450 € durchschnittlich monatlich können Minijobber ab dem 1. Oktober 2022 verdienen. Der Mindestlohn steigt auf 12 € pro Stunde. Die Höchstgrenze für so genannte Midi-Jobs im Übergangsbereich steigt von derzeit 1.300 € auf 1.600 € monatlich.
zuletzt
aktualisiert: 20.07.2022 EnergiepreispauschaleDie Pauschale (EPP) von 300 € erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Beschäftigen und Selbstständigen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich ESt zahlen Wer am 1. September 2022 Beschäftigter ist, erhält die EPP durch den Arbeitgeber ausgezahlt. Bei Selbständigen wird die Pauschale mit den Einkommensteuervorauszahlungen verrechnet, bzw. das Finanzamt erstattet sie. Die Pauschale wird auch an kurzfristige oder geringfügig Beschäftigte (Minijob) gezahlt, auch an Ehrenamtlich Tätige und Übungsleiter, genauso wie eine Reihe von „Spezialitäten“ (z.B. Elterngeld-Bezieherinnen) https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-06-17-Energiepreispauschale.html) 20.07.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Tanzkurse steuerbefreitTanzkurse, die eine berufliche Nutzung der vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten durch Vertiefung und Fortentwicklung ermöglichen, sind umsatzsteuerbefreit. Außerdem können Tanzkurse von gemeinnützigen Vereinen nach § 4 Nr. 22b UStG steuerbefreit werden, wenn es sich um eine sportliche Veranstaltung handelt. Tanzsport wird – in Abgrenzung zum Gesellschaftstanz – durch die Teilnahme an Turnieren definiert. Sachbezüge steuerfreiFür Sachbezüge von Arbeitnehmerinnen gilt seit 2022 eine neue
Obergrenze. Pro Monat sind statt bisher 44 € dann 50 €
lohnsteuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden.
Nach § 8 Absatz 2 EStG nicht steuerpflichtig. 20.07.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Zusatzbeitrag2023 wird der Zusatzbeitrag bei den meisten gesetzl. Krankenkassen von 1,3 auf 1,6 % steigen. 20.07.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps KinderbonusFamilien mit Kindern erhalten einen einmaligen, zusätzlichen Kinderbonus von 100 € pro Kind. Die Auszahlung erfolgt im Juli. Der Kinderbonus wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Familien mit wenig Einkommen erhalten außerdem ab Juli 2022 einen monatlichen Kindersofortzuschlag von 20 € pro Kind. 20.07.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Einmalzahlung 200 €Erwachsene Bezieherinnen von existenzsichernden Leistungen werden im Juli 2022 mit einer Einmalzahlung in Höhe von 200 € unterstützt, bei ALG 100 €. 20.07.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps degressive AbschreibungVerlängerung der degressiven Abschreibung um ein Jahr (auch in 2022 getätigte Investitionen sollen degressiv abgeschrieben werden können)
20.07.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Abgabefrist für SteuererklärungenVerlängerung Abgabe der Steuererklärungen für 2020, 2021 und 2022. Die Abgabefrist für die Steuererklärungen des Jahres 2020 durch Steuerberater wird bis zum 31. August 2022 verlängert. Zugunsten aller Steuerpflichtigen wird auch die Abgabefrist für die Steuererklärungen der Jahre 2021 und 2022 verlängert. Zuschuss für KünstlersozialversicherungDie Künstlersozialversicherung erhält nochmals einen staatlichen Stabilisierungszuschuss in Höhe von knapp 59 Millionen Euro, um die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern und eine Steigerung der Künstlersozialabgabe zu dämpfen. 20.07.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps
Minijob-Grenze erhöhtDas Bundeskabinett hat am 23.2.22 den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen. Danach wird am 1. Oktober 2022 der Mindestlohn auf 12 € / Stunde erhöht. Außerdem soll auch die Verdienst-Obergrenze für Minijobs von derzeit 450 € auf dann 520 € angehoben werden. Das basiert auf Überlegungen, dass sich die Minijob-Grenze künftig an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren soll. Das bedeutet im Monat etwa 43 Arbeitsstunden.
02.05.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Hinzuverdienstgrenze für Künstler erhöhtDie geplante Erhöhung der in § 8 SGB IV geregelten Geringfügigkeitsgrenze bedeutet für die Versicherten nach dem KSVG: Jenseits der momentan geltenden, in § 53 KSVG geregelten befristeten pandemiebedingten Ausnahmevorschrift, hat der in § 5 Abs. 1 Nr. 5 KSVG enthaltene Verweis auf die in § 8 SGB IV geregelte Geringfügigkeitsgrenze zur Folge, dass sich bei einer Erhöhung dieser Grenze entsprechend auch die Hinzuverdienstgrenze für Kunst- und Kulturschaffende für eine andere selbstständige, nicht-künstlerische Tätigkeit erhöht, also eben von 450 € auf 520 € /Monat oder besser auf 6.240 €/Jahr. Beschäftigung im ÜbergangsbereichDie Höchstgrenze wird von monatlich 1.300 € auf 1.600 € angehoben. Außerdem werden die Beschäftigten innerhalb des Übergangsbereichs (Midi-Job) noch stärker entlastet. 02.05.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Spezial-Überprüfung der KSK-Versicherten mit HinzuverdienstKSK-Versicherte Künstlerinnen und Publizisten, die der KSK mitgeteilt haben / mitteilen mussten (z.B. anlässlich einer Überprüfung), dass sie während der Corona-Sonderreglungen zwischen dem 23.7.21 und dem 31.12.22 mehr als die sonst erlaubten 450 € /Monat (nämlich bis zu 1.300 €/Monat) mit einer selbständigen nicht-künstlerischen Tätigkeit erzielt haben, werden ab Mitte November 2022 nochmals überprüft. Dann sollte der nicht-künstlerische Hinzuverdienst unter der dann gültigen Grenze liegen, also unter voraussichtlich 520 €/Monat. 02.05.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Überbrückungshilfe IVUnternehmen können jetzt Überbrückungshilfe IV bis Juni beantragen. Ab dem 1. April 2022 können Unternehmen Anträge für die Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 stellen. Dies gab das Bundeswirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung bekannt. 02.05.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Sonderfonds für KulturveranstaltungenDer Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen hilft mit zwei Modulen: Wirtschaftlichkeitshilfe und Ausfallabsicherung. https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de Möglich sind Hilfen für Veranstaltungstermine bis 31.12.2022 02.05.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Erleichterungen geplantDer Grundfreibetrag soll rückwirkend zum 1.1.22 anstatt wie bisher 9.984 € für Ledige und 19.968 € für zusammenveranlagte Eheleute für 2022 nun auf 10.347 € bzw. 20.694 € klettern. Sollten die neuen Freibeträge wirksam werden, haben Arbeitgeber ab 1.1.22 zu viel Steuern einbehalten und müssen das später verrechnen oder zurückerstatten. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenabzug) soll von 1.000 auf 1.200 € steigen. Mitte Juni sollen dazu die endgültigen Entscheidungen fallen. Auch Selbständige sollen eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 € erhalten. Diese Pauschale soll ESt-pflichtig sein. Für Kinder mit Kindergeldanspruch gibt es einen einmaligen Kinderbonus von 100 € je Kind. Empfänger von Sozialleistungen erhalten neben der bereits beschlossenen Einmalzahlung von 100 € weitere 100 € pro Person. Steuererklärung für 2021: Frist verlängert bis 30.9.22. Degressive Abschreibung ist in 2022 bis zum zweieinhalbfachen der linearen Abschreibung möglich. 02.05.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Entgeltunterlagen elektronischArbeitgeber sind verpflichtet, Entgeltunterlagen zu führen, und zwar müssen sie seit dem 1. Januar 2022 elektronisch erstellt und aufbewahrt werden. Näheres in § 8 Abs. 2 BVV in 19 Punkten 02.05.2022 _______________________________________________________Haupt- und NebenbeschäftigungenDie Anfragen zu diesem Thema häufen sich, weil durch die Pandemie für viele Künstler ein zweites oder drittes Standbein nötig wird. Eine selbständige, künstlerische Tätigkeit (versichert über die KSK) beißt sich nicht mit
All das gilt unter der Voraussetzung, dass Sie das Mindesteinkommen als Künstlerin erzielen (3.900 € Gewinn/Jahr), wobei es für die Zeit der Pandemie Ausnahmen gibt. → Survival Kit, Kap. 6.1.11 und 12
zuletzt
aktualisiert: 21.02.2022
anrechnungsfrei auf ALGAuch Aufwandsentschädigungen, Ehrenamtspauschalen und Kursleiterhonorare (auch über 15 Stunden) können anrechnungsfrei sein auf ALG 1 und ALG 2. Die Nichtanrechnungsgrenze des § 11b Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 II SGB erhöht sich dabei auf insgesamt bis zu (2022) 250 € (BSG 21.07.2021, B 14 AS 29/20 R). Entscheidungen der Jobcenter und der LSG werden damit korrigiert. → Survival Kit, Kap. 7.1.2 und 7.3.
21.02.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Werbeagentur als GesamttätigkeitDie KSK versteht die Arbeit einer Grafikerin, die eine Full-Service Werbeagentur betreibt, als Gesamttätigkeit und nicht als zwei Berufe. Da der Schwerpunkt im künstlerisch-publizistischen Bereich liegt, ist sie KSK- versicherungspflichtig. Für den Beitrag ist also das gesamte Einkommen aus selbständiger Tätigkeit zu berücksichtigen. Wenn es zu einer Tätigkeitsverlagerung hin zu Druckerzeugnissen und Anzeigenveröffentlichung kommt und nicht mehr die Konzeption und der Entwurf der Werbematerialien den Schwerpunkt der Arbeit bilden, muss das der KSK gemeldet werden. → Survival Kit, Kap. 6.1.10.4 ÜbergriffeUm Wertschätzung, Respekt gegenüber Mitarbeiterinnen (vor allem gegenüber Praktikanten, Hospitantinnen, Journalisten, Zuschauerinnen, Schauspielern, Audition-Teilnehmerinnen, Sängerinnen, Tänzern, Musikerinnen, Chorknaben) zu gewährleisten und zu verbessern und das Ausnutzen von struktureller (und auch sehr konkreter) Gewalt zu verhindern, sollte ein ganzes Maßnahmenpaket geschnürt werden. Dazu könnte gehören:
Wichtig erscheint mir, dass die Grauzone zwischen Übergriffen und dem Freisetzen auch extremer, auch körperlicher Energie im künstlerischen Prozess immer wieder neu diskutiert wird und dabei patriarchalische Verharmlosungsversuche zurückgewiesen werden. Bei Verdacht auf einen erfolgten Übergriff geht es oft zu sehr um Emotionen und die Glaubwürdigkeit von mutmaßlichem Opfer und mutmaßlichem Täter. Wie kann ein Ensemble die Diskussion versachlichen? Und vermeiden, dass es sich aufreibt zwischen Vorverurteilung der Täterin und Solidarität mit dem Opfer? Zwischen der Forderung „Jetzt lass mal sofort deine Funktion ruhen, bis alles geklärt ist“ und dem Persilschein aller Kumpel „Wir machen weiter so wie gehabt, bis das Gericht entschieden hat.“? Mehr auch im „Maßnahmenkatalog“ auf https://www.fairstage.berlin und → Survival Kit digital plus, Kap. 3.15 21.02.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps KSK-Sonderregeln während der PandemieDie bisherige Aussetzung der jährlichen Mindesteinkommensgrenze im Künstlersozial-versicherungsgesetz für die Jahre 2020 und 2021 wird auch auf das Jahr 2022 übertragen. Ein Unterschreiten der Grenze bleibt wie in den Jahren 2020 und 2021 nunmehr auch im Jahr 2022 bei der Betrachtung des Sechsjahreszeitraums unberücksichtigt. https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html#c641 In § 53 wird die Angabe „31. Dezember 2021“ durch die Angabe „31. Dezember 2022“ ersetzt. Abweichend von § 5 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 2 Nummer 1 ist in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung nach diesem Gesetz im Zeitraum vom 23. Juli 2021 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 erst dann versicherungsfrei, wer eine nicht unter § 2 fallende selbstständige Tätigkeit erwerbsmäßig ausübt und daraus ein Arbeitseinkommen erzielt, das voraussichtlich 1.300 Euro im Monat übersteigt, wenn eine Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung nach diesem Gesetz im Zeitraum ab dem 1. Januar 2020 eingetreten ist oder eintritt. Artikel 11, Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, Drucksache 803/21 § 53 KSVG → Survival Kit, Kap. 6.1.8.3
zuletzt aktualisiert: 17.01.2022
Wie reduziert frau den nicht-künstlerischen Gewinn?Wenn eine Selbständige außer der künstlerischen noch eine nicht-künstlerische Tätigkeit ausübt, kann es zu Problemen mit ihrer Versicherung über die KSK kommen. Sie muss also schauen, dass der Gewinn aus der nicht-künstlerischen Tätigkeit im geduldeten Rahmen bleibt (in der Regel 5.400 €/Jahr, während der Pandemie mehr, siehe oben). Da gibt es mehrere Ideen: Vorausgeschickt: Die Selbständige ist nicht Einzelunternehmerin, sondern Gesellschafterin einer GbR. Eine GbR kann keinen Vertrag mit einem ihrer Gesellschafter abschließen(Selbstkontrahierungs-verbot, Insichgeschäft § 181 BGB), es sei denn, das Selbstkontrahierungsverbot wäre im GbR-Vertrag aufgehoben. Eine Gesellschafterin kann ihrer nicht-künstlerisch tätigen GbR eine Rechnung über eine "kreative Leistung" stellen, die Begleichung der Rechnung wird aber in der Buchführung der GbR als Gewinnausschüttung verbucht (Sonderbetriebsvermögen § 15 EStG). Das nützt also nix, um den Gewinn der GbR zu reduzieren. Zur Erinnerung: Ein Gesellschafter stellt seiner GbR keine Rechnung über seinen Anspruch auf Gewinnzuteilung.→ Survival Kit, Kap. 4.5 und 4.7 Ein Gesellschafter kann im Ausnahmefall von der GbR angestellt werden (BSG, Urt. v. 26.05.1966 - 2 RU 178/64). Das ist der Fall, wenn der Gesellschafter als von der Gesellschaft abhängiger Arbeitnehmer Arbeit für diese leistet und wie ein echter Arbeitnehmer (z.B. als Fahrer) in den Betrieb eingegliedert ist. Das wäre also vorteilhaft. Eine z.B. nicht-künstlerisch tätige GbR kann einer z.B. nicht-künstlerisch tätigen GbR Rechnungen über „kreative“ Leistungen stellen. Genauso einer UG (haftungsbeschränkt) oder einer GmbH, auch wenn Personengleichheit bei den Gesellschaftern besteht. Das nützt also, um den Gewinn der nicht-künstlerisch tätigen GbR zu reduzieren. Über allem schwebt das Verbot des Gestaltungsmissbrauchs. → Survival Kit, Kap. 6.1.8.3 17.01.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Survival Kit 2022 wieder lieferbarDer neue Survival Kit Basics frisch aus der
Zusätzlich finden sich in der nur digital erhältlichen Version digital plus, (14. Auflage, bereits auf Stand 2022) für Künstlerinnen, die schon länger im Geschäft sind, Details, weitere Kapitel und viele Musterverträge zum Kopieren auf jetzt gut 825 Seiten. Weitere Informationen und bestellen Meldung des steuerfreien Zuschusses der KSK zur RentenversicherungDie KSK will von ihren Versicherten die Steuer-Identifikations-Nummer wissen, um die Höhe der gezahlten Beitragsanteile automatisiert an das Bundeszentralamt für Steuern senden zu können. Der steuerfreie Zuschuss der KSK zur Rentenversicherung wurde bisher trotzdem nicht an die Finanzbehörden gemeldet. Das sollte aber 2021 umgestellt werden und die Meldungen für die Vergangenheit nachgeholt werden. (Diese Verwirrung kann zu einer Steuerprüfung führen.) Die Rentenbeiträge werden in der ESt-Erklärung, Anlage „Vorsorgeaufwand“, „Beiträge zur Altersvorsorge“, „Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen“ in der Zeile 6 eingetragen. Der steuerfreie Zuschuss der KSK zur Rentenversicherung wird in Zeile 7 eingetragen. mehr → Survival Kit, Kap. 4.1. und 4.6. 17.01.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Vertrag unterschrieben /nicht unterschriebenManche Auftraggeberinnen versenden zunächst ihren Vertragsentwurf per Mail, ohne ihn zu unterschreiben. Nach Einverständnis dann erst den immer noch nicht-unterzeichneten Vertragsentwurf per Post mit der Bitte um Unterzeichnung zweier Exemplare. Wenn das erfolgt ist, bekommt die Auftragnehmerin ein gegengezeichnetes Exemplar zurück. Natürlich ist dieses Verfahren korrekt, aber sehr umständlich. Es wiehert der Amtsschimmel. Und dieses Verfahren zeugt von einer Art Misstrauen gegenüber der Auftragnehmerin, dass sie irgendwas mit dem Vertrag anstellen könnte. Das ist aber Quatsch. Das Verfahren ist sogar in der öffentlichen Verwaltung wenig verbreitet. Juristisch gesehen ist es so: Wenn du einen bereits unterzeichneten Vertrag erhältst und ihn abänderst und ihn erst dann unterschreibst, ist KEIN Vertrag zustande gekommen, sondern ein neues Angebot. Wenn der Auftraggeber mit deinen Änderungen einverstanden ist, kann er die Änderungen paraphieren und den Vertrag nochmals unterschrieben dir zusenden. Dann hast du endlich einen gültigen Vertrag. → Survival Kit, Kap. 8.10.2 17.01.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Kombination von Minijob und FreibeträgenDie „Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen“ der GKV vom 26.7.2021 klären die Kombination von Minijob und Freibeträgen. Darin steht u.a.: Meldungen und Beitragsnachweise müssen durch Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen übermittelt werden, also entweder über eine spezielle Abrechnungssoftware oder über das kostenfreie sv.net https://standard.gkvnet-ag.de → Survival Kit, Kap. 5.1.3 17.01.2022 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Klärungen vor einem ZuwendungsantragBevor frau einen Antrag auf Zuwendung stellt, sollte sie wissen, welche Rechtsform sie hat, wie sie persönlich Geld aus dem Projekt erhält für ihre Tätigkeit, ob sie umsatzsteuerpflichtig und damit vorsteuerabzugsberechtigt ist, ob sie Honorare an Künstlerinnen zahlt, für die sie KSK-Abgabe-pflichtig wird, ob sie Löhne zahlt an Angestellte, damit sie nicht mit dem Problem „Scheinselbständigkeit“ konfrontiert wird. Mehr Survival Kit Kap. 13.7.
zuletzt
aktualisiert: 23.9.2021 KrankschreibungAb 1.10.21 sollen Ärztinnen die Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) direkt und digital an die Krankenkasse übermitteln. Das ist auch für KSK-Versicherte wichtig, denn mann weiß ja nie, vielleicht ist frau auf das Krankengeld ab der 7. Woche angewiesen. Mehr Survival Kit Kap. 6.1.6
23.9.2021 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Umsatzsteuer für MusikpädagoginnenMusikpädagogen (wie alle anderen Pädagogen auch) volle Umsatzsteuer. Eine Klavierpädagoge wollte den ermäßigten Steuersatz durchsetzen, weil der Unterricht ein Onlinekonzert sei. Gescheitert. Mehr Survival Kit Kap. 4.7.2.3zeitnahe Verwendungneu: Zufließende Mittel an gemeinnützige Vereine müssen nur dann zeitnah verwendet werden (spätestens innerhalb von zwei Jahren nach Zufluss), wenn sie über 45.000 € betragen.(Nr. 30 zu § 55, Absatz 1 Nummer 5 AEAO) Mehr Survival Kit Kap. 4.8 23.9.2021 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps KSK-PrüfungenDie KSK hat mit ihren diesjährigen Prüfungen für 2016 bis 2019 begonnen. Alle Jahre wieder stürmen die Prüfungen der KSK über das Land und versetzen die eine oder andere Künstlerin in Panik, die für die Stichprobe ausgewählt wurde: Habe ich meinen Gewinn immer richtig geschätzt? Spätester Termin 1.12. – bitte nicht vergessen. Mehr dazu im Survival Kit digital plus Kap. 6.1.8.3 oder auf http://kuenstlerrat.de/special_ksk_ueberpruef Einkommen in 2020 und 2021 sind nicht relevant bei dieser Prüfung, denn das BMAS stellt klar: „…wer beispielsweise im Sechsjahreszeitrum 2016 bis 2021 in den Jahren 2018 und 2019 unterhalb der für eine Versicherung notwendigen Mindesteinkommensgrenze geblieben ist, bleibt auch dann in der Künstlersozialversicherung versichert, wenn er die Einkommensgrenze auch in den Jahren 2020 und 2021 nicht erreicht.“ Das gilt auch für 2022. Siehe http://kuenstlerrat.de/tipps_h.htm#minmin 24.11.2021 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Grenze für Nebentätigkeit für die Pandemiedauer erhöhtWer nach dem 22.07.2021 eine nicht künstlerische / nicht
publizistische selbständige Nebentätigkeit
aufgenommen hat oder aufnimmt und daraus ein Arbeitseinkommen
von max. 1.300 € monatlich (statt bisher 450 €/Monat) erzielt,
bleibt weiterhin über die KSK kranken- und pflegeversichert. Die
KSK ist aber dennoch über die Aufnahme einer entsprechend
Nebentätigkeit zu informieren. Diese Ausnahmeregelung gilt
begrenzt (verlängert bis 31.12.2022). Das bedeutet 2021 dürfen
"nebenher" max. 10.500 € Gewinn erzielt werden, 2022 aber max. 15.600 €
statt 5.400€.
https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html
24.11.2021 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps ______________________________________________________________________________________________________________Zuverdienstgrenze soll auf 1.300€ angehoben werdenDer Bundesarbeitsminister will laut spiegel-online mit einer Ausnahmeregelung die Verdienstgrenze für zusätzliche nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeiten bis zum Jahresende 2022 von 450 € auf 1.300 € / Monat, also 15.600 €/Jahr, anheben. Bis zu diesem Betrag soll der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz über die KSK bestehen bleiben. Trotzdem muss nach bisherigen Regelungen das Einkommen aus künstlerischer selbstständiger Tätigkeit höher sein (also höher als 1.300 €) – das wird aber oft nicht funktionieren, weil ja gerade das niedrige Einkommen aus künstlerischer selbstständiger Tätigkeit der Grund ist, warum Künstlerinnen eine zusätzliche nicht-künstlerische selbstständige Tätigkeit annehmen. Verdienen Mitglieder mit einer solchen zusätzlichen, nicht-künstlerischen oder publizistischen Arbeit mehr als 1.300 € im Monat soll die Versicherung im Rahmen dieser selbstständigen Tätigkeit erfolgen. Allerdings sollen sie ohne Weiteres wieder den Versicherungsschutz der KSK genießen, sobald die zusätzliche Tätigkeit eingeschränkt wird oder wieder entfällt. Das ist auch bisher der Fall, soweit das Einkommen aus nicht-künstlerischer selbstständiger Tätigkeit ca. 40.000 €/Jahr nicht übersteigt.
zuletzt
aktualisiert: 18.5.2021 2020 und 2021 kein Mindesteinkommen für die KSK?Im Sozialschutzpaket III heißt es: KSVG § 3, 3 wird ergänzt durch „Ein Unterschreiten der Grenze im Jahr 2020 und 2021 bleibt dabei unberücksichtigt.“ (Sozialschutzpaket III, BGBl. 2021, Teil 1 Nr. 10, vom 10.3.21, Art. 7 und BGBl. 2020, Teil 1 Nr 46, Art. 2 f) Das interpretieren viele Medien wie Pressestelle des BMAS, Lexware oder finanztest so, als ob 2020 und 2021 kein Mindesteinkommen erforderlich sei. Einschränkungen werden dabei nicht erwähnt. Aber die KSK weist auf eine Einschränkung hin: „Bitte beachten Sie, dass dies nicht gilt, sofern Sie bereits in den Kalenderjahren vor der Corona-Krise, also bis einschließlich 2019 mehr als zweimal diese Mindesteinkommensgrenze in Höhe von 3.900 Euro nicht überschritten haben.“ https://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/meldungen.html Das BMAS stellt klar: „…wer beispielsweise im Sechsjahreszeitrum 2016 bis 2021 in den Jahren 2018 und 2019 unterhalb der für eine Versicherung notwendigen Mindesteinkommensgrenze geblieben ist, bleibt auch dann in der Künstlersozialversicherung versichert, wenn er die Einkommensgrenze auch in den Jahren 2020 und 2021 nicht erreicht.“
18.5.2021 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Nebenleistungen: USt und KSK-AbgabeKunden bitten manchmal darum, für die Druckkosten (und andere Nebenkosten) eine separate Rechnung zu stellen, damit sie Künstlersozialabgabe sparen. Eine Grafikdesignerin beispielsweise bezahlt den Druck und berechnet ihn später ihren Kunden wieder in einer Gesamtrechnung. Sie berechnet auch meist "die Begleitung der Produktion", also das Anlegen eines Druckauftrags. Gehören diese Leistungen zum Druck (19 % Umsatzsteuer) oder zur Kreativen Arbeit (7 %)? Gehören sie auf die separate Rechnung (Druckkosten) oder zu ihren Designleistungen? Aus Sicht der Steuerbehörden gilt der "Überwiegenheitsgrundsatz": bei einer Gesamtabwicklung (aber nur bei ihr! Also bei einer Pauschalabgeltung!) richtet sich die USt für alle Teilarbeiten nach der USt für den dicksten Posten. Ist das das Design oder ist das der Druck? Ansonsten können und sollten unterschiedliche Leistungen mit unterschiedlichen MWSt-Sätzen in Rechnung gestellt werden: Entwurf und Nutzungsrechte vielleicht 70 %, Anteil an der
Gesamtrechnung + 7 % MWSt Aus Sicht der Sozialversicherung unterliegen Nebenleistungen (z.B. auch Druckkosten) im Allgemeinen der KSK-Abgabe. Sollten sie dann nicht auch zu den künstlerischen Einkünften zählen? Ja, weil sie untrennbarer Bestandteil der künstlerischen Leistung sind. Streng genommen nützt also die separate Rechnung nix. Es sei denn, Sie machen einen separaten Geschäftszweig auf, z.B. "Druckbetreuung Adler". Dann riskieren Sie aber Ihren KSK-Versicherungsschutz, weil Sie möglicherweise dort mehr als 5.400 € Gewinn/Jahr erzielen. Haftungsregelung für nicht eingetragene Vereine wird geändertBisher werden nicht eingetragene Vereine den BGB-Gesellschaften gleichgestellt, was die Mitgliederhaftung angeht. Die Rechtsprechung setzt diese Regelung nach § 54 BGB nicht mehr um. Der Gesetzgeber will das Recht jetzt anpassen. In der BGB-Gesellschaft haften die Mitglieder gesamtschuldnerisch. Ein Gläubiger kann also von jedem einzelnen Mitglied seine gesamte Forderung verlangen. Mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschafts-rechts“ (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG, Regierungsentwurf vom 17.03.2021) will der Gesetzgeber der Rechtsprechungspraxis entsprechen. 18.5.2021 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Keine Zwangsverrentung für ältere Selbständige in ALG 2Im erleichterten Zugang zu ALG 2 droht älteren Selbständigen die Zwangsverrentung, wenn sie innerhalb des erleichterten Bezugs das 63. Lebensjahr erreichen z. B. im Mai oder Juni diesen Jahres. Rente gilt als Vorrangleistung im SGB und muss in Anspruch genommen werden. Selbständige im Rahmen des erleichterten Zugangs zu ALG 2 sind davon nicht ausgenommen. Auch eine um Abschläge verminderte Altersrente muss akzeptiert werden. Voraussetzung: 15 Jahre Beitragszeiten, davon mind. 8 in den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn, mind. 1 Jahr arbeitslos nach 58,5 Jahren. Seit Januar 2017 wird von einer Zwangsverrentung durch das Jobcenter abgesehen, wenn der Betroffene als Folge auf die Grundsicherung im Alter angewiesen wäre. Dazu muss die zu erwartende Rentenhöhe ermittelt werden. Die erzwungene Frühverrentung bedeutet Abschläge auf die Rentenleistungen in Höhe von 0,3 Prozentpunkten im Monat und dies auf Rentenleistungen bis zum Lebensende. Die Renten werden auf Dauer bis zu 14,4 Prozent gekürzt, wenn die Rente erst ab 67 voll greift. Mehr zulässiger Hinzuverdienst bei Wiederaufnahme einer Tätigkeit durch Rentner: Statt bisher 6.300 Euro können dieses Jahr 44.590 Euro hinzuverdient werden, ohne dass die Altersrente gekürzt wird. mehr auf https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/zwangsverrentung/#allow 18.5.2021 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Neustarthilfe für Soloselbstständige
In der Überbrückungshilfe III ist die
Neustarthilfe für Soloselbstständige enthalten.
Soloselbstständige können anstelle der Überbrückungshilfen eine
einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von bis 7.500 Euro (50
Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum) für den Zeitraum bis
Ende Juni 2021 erhalten, wenn sie
bis zum 31. AUGUST 2021
beantragt wird, und wenn sie im Jahr 2019 mindestens 51 Prozent
ihres Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit erzielt haben.
Auch unständig Beschäftigte, z. B. Schauspielerinnen, können die
Hilfe beantragen. Die Neustarthilfe wird nicht auf Leistungen
der Grundsicherung angerechnet. Wichtig: Alle Zuwendungen der
Überbrückungshilfen, auch die Neustarthilfe, sind
steuerpflichtig. Auch wichtig: GbR’s sind keine
Soloselbständige. Leiterinnen eines Ensembles, die die Hilfe
beantragen, können Probleme mit dem Thema
„Scheinselbständigkeit“ bekommen.
18.5.2021 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Bessere Abschreibung für digitale AusrüstungDie Nutzungsdauer von Computerhardware wird auf ein Jahr verkürzt. Computer und Zubehör kann also im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben werden. 18.5.2021 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Live-Streaming / Video-on-DemandAufführungen leben von der lebendigen Interaktion mit dem Publikum. Die ist derzeit kaum möglich. Also werden vermehrt digitale Versionen von Aufführungen produziert. Auch wenn damit kaum Einnahmen erzielt werden, bleiben die Künstlerinnen im Gespräch, beweisen gegenüber Geldgebern, dass sie aktiv-kreativ sind und rechtfertigen so Zuwendungen. Für analoge Aufführungen haben die Künstler meist die Rechte erworben oder sie sind mit den Honoraren für die Aufführungen abgegolten. Wenn die Aufführungen ins Netz gestellt werden, sind die Rechte dafür erstmal weder erworben noch vergütet, auch nicht der möglicherweise zusätzliche Aufwand für die Digitalisierung. Darüber muss verhandelt werden. Bei Musikerinnen und Schauspielern geht es um Leistungsschutzrechte, bei Komponistinnen und Autoren um Urheberrechte. Denkbar ist, dass alle Beteiligten einvernehmlich der Ansicht sind, dass mit dem ursprünglich vereinbarten Honorar für analoge Aufführungen, die nun ja nicht stattfinden können, auch die digitalen Versionen abgegolten sind. Oder man einigt sich, dass der zusätzliche Aufwand und die zusätzliche Nutzung der Rechte in einem definierten Rahmen („bis zum Ende der Pandemie“ oder „für 1000 Klicks in YouTube“) mit der Summe X honoriert werden. Dabei könnte der Imagegewinn der Produzenten der digitalen Versionen gegenüber den Geldgebern berücksichtigt werden. In jedem Fall wäre eine zusätzliche, schriftliche Vereinbarung vor Erstellung der digitalen Versionen sinnvoll. Was nicht geht, ist, Probenmitschnitte einfach ins Netz zu stellen. Das ist zu einfach. → Survival Kit digital plus, Kap. 9.13
zuletzt
aktualisiert: 9.3.2021 ________________________________________________________ selbständig und angestellt gleichzeitigIn Zeiten der Pandemie liegt es besonders nah, seine
wirtschaftliche Situation mit einem zweiten Standbein
abzusichern und sich deshalb eine angestellte Tätigkeit zu
suchen, z.B. im Rahmen eines Midi-Jobs. →
Survival Kit
digital plus Kap. 5.1.4
9.3.2021 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Darlehen kein EinkommenIn manchen Branchen (Drehbuchautoren) werden Förderungen zunächst als Darlehen ausgezahlt. Darlehen sind nicht einkommenssteuerpflichtig, sind also kein Einkommen im Sinne der KSK. Erst wenn der Drehbuchautor das Drehbuch verkauft, gibt es eine Einnahme, die zu einem Einkommen im Sinne der KSK führt. Wird das Drehbuch allerdings nicht realisiert, wird das Darlehen oft in einen verlorenen Zuschuss umgewandelt. Dann erst wird auch für die KSK aus der erhaltenen Summe ein Einkommen. → Survival Kit digital plus, Kap. 6.1.3.2 und plötzlich ohne KrankenversicherungWer seinen monatlichen Versicherungsbeitrag nicht an die KSK
überweist (bzw. das Konto ist für den Einzug nicht gedeckt)
bekommt nach mehr oder weniger netten Erinnerungen schließlich
böse Post von der KSK »Sehr geehrte Frau Tanzbein, Ihr
Beitragskonto weist einen Gesamtrückstand von 388,43 EUR aus.
Wir fordern Sie auf, Ihren Zahlungsrückstand sofort zu
begleichen. Sollte Ihr Beitragskonto am 24.04.2021 noch einen
Beitragsrückstand aufweisen, wird die Künstlersozialkasse das
Ruhen der Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung
und sozialen Pflegeversicherung feststellen.« Solche
Ruhensmahnungen erhielten in 2020 ca. 9.000 Künstler und
Publizistinnen. In knapp 3.000 Fällen ging die KSK einen Schritt
weiter und sprach das Ruhen der Krankenversicherung aus. Bei ca.
15.000 Betroffenen aus der Kultur- und Medienbranche hat die
Künstlersozialkasse Vollstreckungsverfahren wegen ausstehender
Beitragszahlungen eingeleitet.
9.3.2021 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps CrowdfundingDas Kapitel wurde aktuell und mit positivem Tenor dankenswerter Weise ergänzt von Marie de Winter. → Survival Kit digital plus, Kap. 13.3.3 9.3.2021 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps _____________________________________________________________________________________________________________Rechnungen der Gesellschafter an die GbR??Eine Gesellschafterin stellt seiner GbR keine Rechnung über
seinen Anspruch auf Gewinnzuteilung.→ 4.5 und 4.7
zuletzt
aktualisiert: 12.01.2021 Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen erhöhtBeim Zusatzbeitrag gibt es teils drastische Unterschiede bei den einzelnen Kassen. Bundesweit zugängliche gesetzl. Krankenkassen mit niedrigem Tarif sind (2021) die Debeka BKK mit 0,9 %, die IKK Gesund plus mit 1,1 %, die Salus BKK mit 1,45 % und die hkk mit 0,39 %, aok 1,1 %, TK mit 1,2 %. Die Barmer ist mit 1,5 % recht teuer. Bis 31.1.21 eventuell wechseln. mehr → Survival Kit digital plus Kap. 6.1.7.1
12.01.2021 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps KSK-Abgabesatz 2022
Änderungen 2021Für Künstlerinnen und Publizisten relevante Änderungen im Bürokratiebereich finden sich frisch und aktuell in der neuen Ausgabe von Survival Kit digital plus, zu bestellen über die Website für unverändert 19 € brutto. Und weiterhin gibt es die Version Basics als gedrucktes Buch, zusätzlich oder stattdessen.
12.01.2021 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Zauberer 7 %Leistungen eines Zauberers unterliegen dem reduzierten
Steuersatz. Neben der klassischen Bühnenzauberei arbeitete
er mit der „Close-up“-Zauberei, der klassischen „Manipulation“
und fertigte Ballonskulpturen bei betrieblichen und privaten
Feierlichkeiten Finanzgericht Münster (Urt. v. 26.11.2020, Az. 5
K 2414/19).
12.01.2021 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Buchführungsprogramm 2021Empfehlung für aktuelles Buchführungsprogramm 2021 Lexware büro easy
12.01.2021 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Die PandemieVeranstaltungen, die der Unterhaltung und der
Freizeitgestaltung dienen, werden ab 2.11.20 bis Ende November
deutschlandweit weitgehend untersagt. Dazu zählen auch Theater,
Opern und Konzerthäuser. https://www.lexware.de/artikel/november-lockdown-neue-coronahilfen
mehr im Survival Kit digital plus Kap. 7.9 zuletzt
aktualisiert: 02.11.2020 UmsatzsteuerzwangsbefreiungWer ein Theater/Konzertsaal bauen will (oder einen
vorhandenen Raum umbauen will oder ein vorhandenes Theater
aufwändig sanieren will), hat hohe Kosten, also auch hohe
MWSt-Zahlungen an Lieferanten. Er muss also an einer
Vorsteuerverrechnung, bzw. –rückzahlung (→ 4.7.2.6) interessiert
sein. Er sollte also nur für den Bau (Umbau, Sanierung) eine
gesonderte Rechtsform wählen (z.B. UG, GmbH). Mit dieser
Rechtsform darf er das Theater nur bauen, aber nicht betreiben.
Dann kann ihm die USt-Befreiung nach § 4, 20 a nicht vom
Finanzamt aufgezwungen werden. Für den Theaterbetrieb braucht er
dann eine zweite Rechtsform (gGmbH), an die die erste Firma das
gebaute/sanierte Theater vermietet/verpachtet. 02.11.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Hilfsgeschäfte und KSKFrage: Jahresmeldung KSK 2021 während der PandemieWährend der Pandemie ist bei vielen das Einkommen sehr gering.
Wie soll frau da bei der KSK eine
Prognose für das Einkommen in 2021 abgeben?
Die KSK gibt dazu einige Hinweise (Punkt 3). Auch wenn Ihr
Einkommen voraussichtlich unter 3.900 €/Jahr liegt oder liegen wird,
geht der Versicherungsschutz über die KSK bis auf weiteres nicht
verloren. mehr hier und auch im im Survival Kit digital plus Kap. 6.1.8.2 2.11.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps ___________________________________________________________ Arbeitsassistenz für SchwerbehinderteSchwerbehinderte (auch KSK-versicherte Künstlerinnen) haben Anspruch auf Arbeitsassistenz. Auch, wenn sie als Rentner weiter tätig sind und über die KSK versichert sind, sollte das gelten. mehr im Survival Kit digital plus Kap. 6.1.9.10 02.11.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Einnahme, Einkünfte, Einkommen? Was ist was?Kleines Lexikon: „Einnahme“, „Einkünfte“ und „Einkommen“? mehr im Survival Kit digital plus Kap. 4 02.11.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Cookie-Hinweis auf der StartseiteVerwendet Ihre Website Cookies? Wenn ja, dann sollten Sie den
Besucher Ihrer Website beim ersten Seitenaufruf zumindest die
Möglichkeit einräumen der Nutzung der Cookies zu widersprechen.
Dazu sollten Sie einen Cookie-Hinweis in Ihre Website einbauen.
Sie müssen in Ihrer Datenschutzerklärung auf die
Rechtsgrundlagen für das Verwenden von Cookies hinweisen. mehr im Survival Kit digital plus Kap. 5.1.5. 02.11.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps selbständig und angestellt gleichzeitigZur Erinnerung: Eine selbständige Tätigkeit als Künstlerin ist durchaus vereinbar mit einer angestellten Tätigkeit. Mann muss einige Formalien beachten, aber grundsätzlich gibt es keine Probleme mit der Künstlersozialversicherung. Beides geht parallel. mehr im Survival Kit digital plus Kap. 6.1.11 02.11.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps ______________________________________________________________________________________________________________Grundrente ab 1.1.21Eine Grundrente wird es ab 1.1.2021 ohne Bedürftigkeitsprüfung
geben (teilweise erst Ende 2022, dann rückwirkend) für die, die
33 Jahre gearbeitet und Pflicht-Rentenbeiträge gezahlt haben:
zuletzt
aktualisiert: 3.9.2020 Gerüchteküche, neue Folge:„Die Auszahlung meiner Rente ist unsicher. Wenn ich aus der
KSK aussteige, verliere ich meine Rentenansprüche.“ Mehr Gerüchte im Survival Kit digital plus Kap. 6
zuletzt
aktualisiert: 3.9.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps
ÜberbrückungshilfeInformationen zur Überbrückungshilfe und anderen individuellen Hilfen für Selbständige auf Grund von Einbußen durch die Pandemie. Mehr im Survival Kit digital plus Kap. 7.9
3.9.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Veranstaltungen trotz PandemieBedingungen für Veranstaltungen trotz Pandemie-Einschränkungen nach Bundesländern abrufbar mit den Links zu den aktuellen Verordnungen der jeweiligen Bundesländern Mehr im Survival Kit digital plus Kap. 7.9
Gewinne eines GmbH-Gesellschafters jetzt KSK-konform
Der Geldfluss der juristischen Person (der GmbH, auch der KG) an den Künstler kann inzwischen auch in Form Gewinn-Zuweisungen erfolgen, siehe auch RA Sonja Laaser. „Die steuerrechtliche Einordnung der Gewinnentnahmen des Klägers als Einkünfte aus Gewerbebetrieb stellt den notwendigen mittelbaren Zusammenhang zum Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit her. … Einkünfte aus Gewerbebetrieb … sind auch Gewinnanteile der Gesellschafter einer KG, bei der der Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebes … anzusehen ist.“ Urteil des Bundessozialgerichts vom 07.05.2020 Mehr im Survival Kit digital plus Kap. 6.1.10
3.9.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps KSK-PrüfungenDie KSK hat mit ihren diesjährigen Prüfungen begonnen.
3.9.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Corona: zu viel erhaltene Hilfe zurückzahlen„Alle Solo-Selbstständigen sind verpflichtet, am Ende des
dreimonatigen Bewilligungszeitraums eine Erklärung abzugeben.
Darin legen sie dar, ob sie die NRW-Soforthilfe vollständig zur
Deckung des Corona-bedingt entstandenen Liquiditätsengpasses
benötigt haben. Andernfalls müssen sie zu viel erhaltene Hilfe
zurückzahlen. Die nun getroffene Regelung sieht vor, dass sie
bei diesem Nachweis 2.000 Euro für den Lebensunterhalt ansetzen
können“. (Quelle: NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste)
Stand 8.6.20
zuletzt
aktualisiert: 16.6.2020
________________________________________________________ Künstlersozialkasse Corona-KriseAuf Antrag sind Erleichterungen vorgesehen
16.6.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps NRW: nur noch RückverfolgbarkeitDie neue Fassung der Corona-Schutz-Verordnung trat am Montag, 15. Juni 2020, in Kraft und gilt vorerst bis zum 1. Juli 2020. Für den Bereich Kultur ist vor allem folgende neue Regelung von Bedeutung: Wenn das Publikum auf festen Plätzen sitzt, kann das Erfordernis eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen künftig durch die Sicherstellung einer besonderen Rückverfolgbarkeit ersetzt werden. Der Leitfaden »Pandemie-sicher Agieren im Theater« des Bund Deutscher Amateurtheater (BDAT) Stand 18.5.20 gibt einen allgemeinen Überblick.
Mehrwertsteuersenkung ab 1.7.Ab dem 1. Juli 2020 soll die Mehrwertsteuer – begrenzt bis
zum Jahresende – von 19 auf 16 Prozent sinken. Das soll vom
Bundestag und Bundesrat erst Ende Juni durchgewunken werden.
Preislisten etc. müssen dann sehr schnell geändert werden. Der
reduzierte Steuersatz wird von sieben auf fünf Prozent geändert.
Ob die Preise wirklich reduziert werden, entscheiden die
Unternehmen. Für die Entstehung der Umsatzsteuer und die
zutreffende Anwendung des Steuersatzes kommt es darauf an, wann
die Leistung ausgeführt worden ist. Jahreskarten (Saisonkarten,
Abonnements o. ä.) stellen nach herrschender Meinung
Vorauszahlungen für eine einheitliche Leistung dar. Bei Zahlung
zu Beginn des Leistungszeitraums entsteht Umsatzsteuer aufgrund
der Vereinnahmung; die Leistung ist erst am Ende der Laufzeit
ausgeführt. Die zutreffende Umsatzsteuer entsteht insoweit nach
den gesetzlichen Grundlagen, die am Ende des jeweiligen
Leistungszeitraums entstehen. Für Abonnements der Spielzeit
20/21 gilt also der Steuersatz, der am Ende der Spielzeit gilt.
16.6.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Corona-SozialschutzpaketeÜbersicht zu Sonderregelungen bei Arbeitslosigkeit oder Bezug von Arbeitslosengeld II https://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de/2020-05-28-%C3%BCbersicht-corona-sozialschutzpakete, siehe auch Grundsicherung für Kurzarbeitende und Selbstständige Ich empfehle allen Solo-Selbständigen, die Fragen zu ALG2 und Corona-Hilfen für Künstler haben, sich an die Experten in ihren berufsständischen Landesvereinigungen zu wenden. In jedem Bundesland sind die Regelungen anders. Zu ALG2 können besonders die Arbeitslosenzentren helfen, die es in vielen Großstädten gibt.
16.6.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Soforthilfe COVID 19 Corona-PandemieAlle Bundesländer stellten ihre bisherigen, ergänzenden
Soforthilfeangebote für Selbständige um und stimmten sie mit den
Bundesmitteln ab. Details zur Bundes-Beihilfe sind in der
Pressemitteilung zur "Verwaltungsvereinbarung Soforthilfe"
vom 29.3. sowie in den am 30.3. aktualisierten Kurzfakten
vom Bundeswirtschafts- und Finanzministerium nachzulesen. Es
läuft darauf hinaus, dass Lebenshaltungskosten nicht mehr
über die Corona-Soforthilfe, sondern über ALG 2 abgefedert
werden. Die Lebenshaltungskosten kommen also z.B. in der
Soforthilfe in NRW Details
nicht mehr vor. Im Antrag zur
Corona-Soforthilfe Baden-Württemberg/Bund, Punkt 5.3., wird
nach einem Unternehmerlohn gefragt: Zu den kurzfristigen
Verbindlichkeiten konnte bei Personengesellschaften/
Einzelunternehmern ein kalkulatorischer Pauschalbetrag von 1.180
Euro pro Monat für Lebensunterhalt des Inhabers angesetzt
werden. Das wird jetzt nicht mehr möglich sein – die Angabe
dürfte zum Abzug von der Soforthilfe führen.
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aktualisiert: 24.4.2020 ALG 2Das Sozialschutz-Paket der Bundesregierung sieht einen vereinfachten Zugang zu ALG 2/ Grundsicherung vor. Sie müssen die anrechenbaren Einkünfte im Monat der Antragstellung nachweisen. Bis vorerst 30. Juni 2020 findet keine Vermögensprüfung statt, wenn versichert wird, dass das Vermögen unter 60.000 € (Single) beträgt. Nachgewiesene Ausgaben für Miete und Heizung werden in tatsächlicher Höhe erstattet. Leider wird das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft (also auch u.U. einer WG) berücksichtigt. Bei aufstockendem ALG 2 gibt es den Kinderzuschlag schon auf Grund eines Kontoauszugs des letzten Monats. Mehr Survival Kit digital plus, Kap. 7.3.
24.4.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps ElterngeldBei der Berechnung des Elterngeldes sollen Monate innerhalb der Krisenzeit mit untypischen Gewinnen unberücksichtigt bleiben. Weitere Erleichterungen wurden bereits im Bundestag diskutiert. Mehr Survival Kit digital plus, Kap. 7.5.
SteuernDas Bundesfinanzministerium hat steuerliche Maßnahmen zur
Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene
beschlossen. Das gilt insbesondere bei Spenden und der
Mittelverwendung von gemeinnützigen Einrichtungen
24.4.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps GutscheineDie Veranstalter von Freizeitveranstaltungen sollen
berechtigt werden, den Inhabern der Eintrittskarten statt der
Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben.
Der Gutschein kann dann entweder für eine Nachholveranstaltung
oder eine alternative Veranstaltung eingelöst werden. So der
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der
COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht.
24.4.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Großveranstaltungenbleiben wegen der Corona-Pandemie bis zum 31. August
grundsätzlich weiterhin verboten. Konkrete Regelungen, etwa zur
Größe der Veranstaltungen, sollen von den Ländern getroffen
werden.
24.4.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps
Steuererklärung jetztSie müssen Ihre Einkommens- und Umsatzsteuererklärung für 2019 zwar erst bis zum 31.7.20 abgeben, aber es ist sinnvoll, den Steuerbescheid für 2019 schon vor sich zu haben, wenn Sie die Prognose für Ihr Einkommen 2021 bei der KSK im Herbst abgeben müssen. Und das bedeutet: Steuererklärung jetzt im Frühjahr 2020 per ELSTER abgeben. Außerdem könnte es ja sein, dass Sie auf Grund der Epidemie-bedingten Konjunktur-Flaute auch für Künstlerinnen gerade jetzt leider viel Zeit für Ihre Bürokratie haben, oder? Mehr Survival Kit Basics, Kap. 4.6. und 6.1.8.1
zuletzt
aktualisiert: 11.3.2020 Corona-Virus als höhere Gewalt?Epidemien, Krankheiten oder Naturkatastrophen können
grundsätzlich einen Fall „höherer Gewalt“ darstellen. Tritt ein
solches Ereignis höherer Gewalt ein, wird die dadurch betroffene
Vertragspartei zeitweise oder möglicherweise dauerhaft von ihrer
vertraglichen Leistungspflicht befreit. Die andere
Vertragspartei kann deswegen keinen Schadensersatz verlangen.
11.3.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Krankengeld für KSK-Versicherte
Mehr Survival Kit digital plus, Kap. 6.1.6. und 6.1.9.9
Transparenzregister: Gebührenbefreiung bei GemeinnützigkeitGemeinnützige Einrichtungen können von den Gebühren zum Transparenzregister befreit werden. In Zukunft können sie entweder per E-Mail oder über die Internetseite des Transparenzregisters (www.transparenzregister.de) einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage des Freistellungsbescheides. Achtung: Die „Organisation Transparenzregister e. V.“ versendet betrügerische eMails.
11.3.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Kassenbon-PflichtKeine Belegausgabepflicht besteht für Kleinunternehmer, die eine offene Ladenkasse verwenden. Eine elektronische Kasse muss bis zum 30.9.2020 eine zertifizierte elektronische Sicherheitseinrichtung haben. „Bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen können die Finanzbehörden nach § 148 Abgabenordnung aus Zumutbarkeitsgründen nach pflichtgemäßem Ermessen von einer Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 Satz 1 AO befreien. Die Befreiung kann widerrufen werden.“ Mehr Survival Kit, Kap. 4.3.
11.3.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps GrundrenteDie politische Diskussion um die "Grundrente" sollte
aufmerksam verfolgt werden. Für den Bezug von Grundrente werden
die 2020 diskutierten Bedingungen viele Kreative ausschließen:
Zusätzlich zu den mindestens 35 Jahren (weniger bei mindestens
33 Jahren) Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung
muss ein Mindesteinkommen von mindestens 30 % des bundesweiten
Durchschnittseinkommens (2018: 12.624 €) erwirtschaftet worden
sein, oder lt. Gesetzentwurf : "wenn die Entgeltpunkte des
Erwerbslebens unterdurchschnittlich, aber nicht ganz gering
waren". Der maximale Zuschlag bei der Grundrente beträgt netto
360,73€ für Rentner mit Kindern. Grundrente für alleinstehenden
Rentner im Monat nur bei nicht mehr als 1250 € zu versteuerndem
Einkommen.
11.3.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps kurzfristige BeschäftigungDer Pauschalsteuersatz in Höhe von 25 % (+
KSt + Solidaritätszuschlag) kann nur angewandt werden, wenn der
Stundenlohn (2020) weniger als 15 € und der Tageslohn weniger
als 120 € beträgt.
Mehr Survival
Kit Basics Kap. 5.1.5
11.3.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Existenzgründer steuerlich anmeldenab 2020 müssen Existenzgründer innerhalb eines Monats unaufgefordert beim Finanzamt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ mit Infos zu Rechtsform, den zu erwartenden Umsätzen und Gewinnen einreichen, auch über das Portal Mein ELSTER (www.elster.de).
zuletzt
aktualisiert: 3.2.2020 Aus Angst vor Steuern auf Einnahmen verzichten?„Lohnt es sich überhaupt, viel zu verdienen und wenn wie viel?“ Sie sollten anstreben, im Jahr ca. 40.000 € verdienen, um einigermaßen gut leben zu können. „Ich habe Angst. dass ich zu viel Steuern bezahlen muss, wenn ich zu viel verdiene.“ Bitte keine Angst! Die Steuer beträgt bei Ihnen ca. 12 bis 15 % von Ihrem Gewinn und steigt langsam prozentual. Sie zahlen sicher ESt-Vorauszahlungen, das ist gut, dann müssen Sie nicht plötzlich eine große Summe zahlen. Trotzdem sind Sie natürlich immer überrascht von Steuernachzahlungen oder -Rückzahlungen. Die Überraschung können Sie dadurch vermindern, dass Sie Ihren Gewinn im laufenden Jahr öfter mal vergleichen mit den Gewinnen im den vergangenen Jahren. Dann können Sie eher abschätzen, ob Sie mit dem nächsten Steuerbescheid viel Steuern nachzahlen müssen und können entsprechend was zurücklegen.
3.2.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Verwaltungsaufwand umsatzsteuerpflichtig?Werden Fördermittel über eine Organisation an die eigentlichen Kulturschaffenden weitergeleitet, kann das Finanzamt der Ansicht sein, dass die Organisation für den einbehaltenen Anteil an der Fördersumme für ihren Verwaltungsaufwand Umsatzsteuer zahlen muss. In einem Einzelfall hat das FG Düsseldorf (22.11.2017, 5 K 3337/14 U) entschieden, dass keine USt anfällt, auch weil die Auflage einer zweckentsprechenden Verwendung oder eine Erfolgskontrolle nicht zu einem Leistungsaustauschverhältnis führen, was zu einer Umsatzsteuerpflicht führen würde. Mehr Entzug der Gemeinnützigkeit wg. Kapitalismuskritik„Mit großem Unverständnis haben wir den Entzug der Gemeinnützigkeit des soziokulturellen Zentrums DemoZ zur Kenntnis genommen. Wir halten es für unzumutbar und rechtlich fragwürdig, dass ein Finanzamt die inhaltliche Arbeit eines soziokulturellen Zentrums bewertet und diesem über das Gemeinnützigkeitsrecht faktisch die Existenzgrundlage entzieht.“ Georg Halupczok, Vorstand der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V. 3.2.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Förderung in mehreren BundesländernWill ein Ensemble auch in einem anderen Bundesland einen Antrag auf Förderung stellen, wird der Förderer möglicherweise verlangen, dass das Ensemble Aktivitäten in diesem anderen Bundesland nachweist. Dazu braucht es u.U. in diesem anderen Bundesland auch einen Verwaltungssitz, einen zusätzlichen (Proben-)Standort oder eine Sektion mit einer entsprechenden Adresse. mehr 3.2.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Rückforderung von ZuwendungenWerden Zuwendungen zurückgefordert, so verjährt eine solche Forderung schon drei Jahre nach Bekanntgabe der Forderung. Verhandlungen danach zwischen Zuwendungsgeber und –Empfänger verlängern die Frist. BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 – VII ZR 285/12 – NJW-RR 2014, 981). Mehr 3.2.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Schauspielerin ausnahmsweise auf HonorarbasisEine Schauspielerin muss nach einem Einzelfall-Urteil des SG Gotha (Urteil vom 08.11.2019 – Aktenzeichen S 50 KR 3472/18) nicht angestellt werden, sondern kann gegen Honorar beschäftigt werden, weil sie nicht für die gesamte Spielzeit verpflichtet wird, sondern nur für 2 Aufführungen. Weitere Aufführungen können frei vereinbart werden. Mehr 3.2.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Umsatzsteuer erst ab 22.000 €Umsatzsteuerpflicht erst ab 22.000 € Umsatz im Vorjahr. Die
Kleinunternehmergrenze wurde von 17.500 auf 22.000 € zum
Jahreswechsel erhöht. (erstmals bezogen auf den Umsatz 2019). Viele, weitere zum Jahreswechsel 2020 für Künstlerinnen relevante Änderungen im aktualisierten Survival Kit digital plus 2020 oder in einer Update-Übersicht 2020 zum Survival Kit Basics 2019 (Print). zuletzt
aktualisiert: 15.1.2020 Steuern sparen bei fetten EinmalzahlungenAuch 2019 gab es für einige Urheber fette Einmalzahlungen durch
die Verwertungsgesellschaften oder durch Verlage. Mit der 1/5
Regelung für außerordentliche Einkünfte lässt sich u.U. in 2020 ESt
sparen. Bei der Angabe des Gewinns in der Anlage G oder S sollte der
Wert der außerordentlichen Einkünfte da eingetragen werden, wo
"enthaltene begünstigte sonstige Gewinne i.S.d. § 34 Abs. 2 Nr. 2
bis 4" unter "Sonstiges" erwähnt werden. Damit wird das Finanzamt
gebeten, die außerordentlichen Einkünfte als solche zu behandeln.
Die Ein-Fünftel-Regelung soll die Folgen der Steuerprogression
mindern. 15.1.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps Altersversorgungsabgabe abgewehrtDie Versorgungsanstalt der dt. Bühnen will von Theatern die
Altersversorgungsabgabe in Höhe von 9 % kassieren und das gerne
rückwirkend, und auch für Honorarkräfte. Sie bezieht sich dabei auf
den Abgrenzungskatalog. 15.1.2020 Themenüberblick aktueller Newsletter Themenüberblick Tipps
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zuletzt aktualisiert: 9.11.2022 |